Betreff
Fortschreibung der Kindergartenbedarfsplanung Zeitraum 2013 - 2015,
Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung
Vorlage
WP 09-14 SV 51/233/1
Aktenzeichen
III/15 -Fu
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Hilden genehmigt nachfolgende Dringlichkeitsentscheidung des Haupt- und Finanzausschusses vom 6.3.2013:

 

„Der SPE „Mühle“ e.V. erhält einen freiwilligen städtischen Zuschuss in Höhe von 650.000,- Euro zur baulichen Erweiterung des Familienzentrums „Mühle“ e.V., um dort eine weitere Gruppe unterzubringen. Der Zuschuss umfasst die Bau- und Einrichtungskosten. Der im Haushaltplan 2013 enthaltene Teilbetrag in Höhe von 325.000 € wird vorzeitig im Rahmen einer Dringlichkeitsentscheidung freigegeben. Voraussetzung für die Gewährung des Zuschusses ist eine Antragstellung der SPE Mühle e.V. zur Gewährung eines Landeszuschusses zur Sicherung von sechs Plätzen für Kinder unter 3 Jahren.“

 

 


 

Erläuterungen und Begründungen:

 

s. hierzu Erläuterungen und Begründung zur SV 51/233 und den Auszug aus der Niederschrift der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 6.3.2013

 

Gez. Horst Thiele


 

Finanzielle Auswirkungen  

 

Finanzielle Auswirkungen (ja/nein)

Ja -  im Entwurf 2013 enthalten.

Produktnummer / -bezeichnung

060101

Förderung von Kindern im Alter von 0 – 6 Jahren

Investitions-Nr./ -bezeichnung:

 

 

Haushaltsjahr:

2013

Pflichtaufgabe oder

freiwillige Leistung/Maßnahme

Pflicht-

aufgabe

X

(hier ankreuzen)

freiwillige

Leistung

X

(hier ankreuzen)

 

 

Die Mittel stehen in folgender Höhe zur Verfügung:

Kostenträger

Bezeichnung

Konto

Bezeichnung

Betrag €

0601010050

Förderung von Kindern in Einrichtungen freier Träger

531870

Freiwillige Betriebskostenzuschüsse

325.000

(2013)

 

 

 

 

325.000

(2014)

 

 

 

 

 

 

Der Mehrbedarf besteht in folgender Höhe:

Kostenträger

Bezeichnung

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

Die Deckung ist gewährleistet durch:

Kostenträger

Bezeichnung

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

Stehen für den o. a. Zweck Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein)

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet.

Die Befristung endet am: (Monat/Jahr)

 

 

Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV?

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Finanzierung:

 

Vermerk Kämmerer

Gesehen Klausgrete