Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Hilden genehmigt
nachfolgende Dringlichkeitsentscheidung des Haupt- und Finanzausschusses vom
6.3.2013:
„Der SPE „Mühle“
e.V. erhält einen freiwilligen städtischen Zuschuss in Höhe von 650.000,- Euro zur
baulichen Erweiterung des Familienzentrums „Mühle“ e.V., um dort eine weitere
Gruppe unterzubringen. Der Zuschuss umfasst die Bau- und Einrichtungskosten. Der
im Haushaltplan 2013 enthaltene Teilbetrag in Höhe von 325.000 € wird vorzeitig
im Rahmen einer Dringlichkeitsentscheidung freigegeben. Voraussetzung für die
Gewährung des Zuschusses ist eine Antragstellung der SPE Mühle e.V. zur
Gewährung eines Landeszuschusses zur Sicherung von sechs Plätzen für Kinder
unter 3 Jahren.“
Erläuterungen und Begründungen:
s. hierzu Erläuterungen und Begründung zur SV 51/233 und den Auszug aus
der Niederschrift der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 6.3.2013
Gez. Horst Thiele
Finanzielle Auswirkungen Â
Finanzielle
Auswirkungen (ja/nein) |
Ja -Â im
Entwurf 2013 enthalten. |
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Produktnummer
/ -bezeichnung |
060101 |
Förderung von
Kindern im Alter von 0 – 6 Jahren |
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Investitions-Nr./
-bezeichnung: |
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Haushaltsjahr: |
2013 |
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Pflichtaufgabe
oder freiwillige Leistung/Maßnahme |
Pflicht- aufgabe |
X (hier ankreuzen) |
freiwillige Leistung |
X (hier ankreuzen) |
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Die Mittel stehen in folgender Höhe zur
Verfügung: |
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Kostenträger |
Bezeichnung |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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0601010050 |
Förderung von
Kindern in Einrichtungen freier Träger |
531870 |
Freiwillige
Betriebskostenzuschüsse |
325.000 (2013) |
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325.000 (2014) |
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Der Mehrbedarf besteht in folgender Höhe: |
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Kostenträger |
Bezeichnung |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Die Deckung ist
gewährleistet durch: |
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Kostenträger |
Bezeichnung |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Stehen für den o. a. Zweck Mittel aus
entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung?
(ja/nein) |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind
auf drei Jahre befristet. Die Befristung endet am: (Monat/Jahr) |
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Wurde die
Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft
– siehe SV? |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Finanzierung: |
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Vermerk Kämmerer Gesehen
Klausgrete |
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