Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt
Hilden
1.        beschließt die als Anlage beigefügt
Haushaltssatzung für das Jahr 2013
           und
2.        nimmt die mittelfristige Ergebnis- und
Finanzplanung bis 2016 zur Kenntnis.
Erläuterungen und Begründungen:
Der auf- und festgestellte Entwurf der Haushaltssatzung 2013 mit ihren Anlagen wurde in der Ratssitzung am 12.12.2012 eingebracht. Im Anschluss hieran erfolgte auf der Basis der eingegangenen Änderungen der Fraktionen sowie der Korrekturen der Verwaltung eine Beratung in den Fachausschüssen und am 06.03.2013 im Haupt- und Finanzausschuss. Die Verwaltung wurde in dieser Sitzung beauftragt, die Ergebnisse in den Haushaltsplan einzuarbeiten und die Haushaltssatzung zur Beschlussfassung vorzulegen.
Der Entwurf der Haushaltssatzung 2013 liegt seit dem 07.01.2013 öffentlich aus. Einwendungen wurden bisher nicht erhoben.
Die Gemeinden haben nach § 84 GO ihrer Haushaltswirtschaft eine fünfjährige Ergebnis- und Finanzplanung zu Grunde zu legen und in den Haushaltsplan einzubeziehen. Durch die jahrgangsbezogene Darstellung in den Teilergebnis- und Teilfinanzplänen wird diese Vorgabe erfüllt. Die Verwaltung hat auf der Basis der bisher gefassten Beschlüsse in den Fachausschüssen und letztendlich im Haupt- und Finanzausschuss am 06.03.2013 die bisherige Ergebnis- und Finanzplanung fortgeschrieben.
Der Entwurf des Haushaltsplanes 2013 sah den Ausgleich des Ergebnishaushaltes durch eine Entnahme aus der Ausgleichsrücklage i. H. v. 9,75 Mio. vor.
Durch die beschlossenen Änderungen ergeben sich insgesamt Verbesserungen mit der Folge, dass in 2013 eine Entnahme aus der Ausgleichsrücklage i. H. v. 7,89 Mio. € notwendig ist.
Die Ausgleichsrücklage entwickelt sich somit
folgendermaßen:
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Anfangsbestand zum 01.01. in TEUR |
Inanspruchnahme/
Zuführung in
TEUR |
Endbestand zum 31.12. in TEUR |
2012 |
20.045 |
1)Â -1.612 |
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Zuführung
Ãœberschuss 2007 |
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5.359 |
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Zuführung
Ãœberschuss 2008 |
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11.531 |
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Entnahme
Anteil Fehlbetrag 2009, der der allg. Rücklage entnommen wurde |
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-1.640 |
33.683 |
2013 |
33.683 |
2)Â Â Â Â Â 257 |
33.940 |
2014 |
33.940 |
3)Â -7.891 |
26.049 |
2015 |
26.049 |
4)Â -2.543 |
23.506 |
2016 |
23.506 |
     Â
5)Â Â Â Â Â 192 |
23.698 |
1) Entnahme Fehlbetrag 2011
2) Planmäßige Zuführung Überschuss 2012
3) Planmäßige Entnahme Fehlbetrag 2013
4) Planmäßige Entnahme Fehlbetrag 2014
5) Planmäßige Zuführung Überschuss 2015
Kredite für Investitionen sind im Haushaltsjahr 2013 und im Finanzplanungszeitraum nicht veranschlagt.
Auf der Basis der Beschlüsse des Haupt- und Finanzausschuss wurde die beigefügte Haushaltssatzung erstellt.
Finanzielle Auswirkungen Â
Finanzielle
Auswirkungen (ja/nein) |
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Produktnummer
/ -bezeichnung |
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Investitions-Nr./
-bezeichnung: |
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Haushaltsjahr: |
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Pflichtaufgabe
oder freiwillige
Leistung/Maßnahme |
Pflicht- aufgabe |
(hier ankreuzen) |
freiwillige Leistung |
(hier ankreuzen) |
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Die Mittel stehen in folgender Höhe zur
Verfügung: |
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Kostenträger |
Bezeichnung |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Der Mehrbedarf besteht in folgender Höhe: |
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Kostenträger |
Bezeichnung |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Die Deckung ist
gewährleistet durch: |
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Kostenträger |
Bezeichnung |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Stehen für den o. a. Zweck Mittel aus
entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung?
(ja/nein) |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind
auf drei Jahre befristet. Die Befristung endet am: (Monat/Jahr) |
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Wurde die
Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft
– siehe SV? |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Finanzierung: |
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Vermerk Kämmerer Gesehen
Klausgrete |
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