Betreff
Haushaltssatzung 2013 und mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung bis 2016
Vorlage
WP 09-14 SV 20/102
Aktenzeichen
II/20.1-En
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Hilden

 

1.         beschließt die als Anlage beigefügt Haushaltssatzung für das Jahr 2013

 

            und

 

2.         nimmt die mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung bis 2016 zur Kenntnis.


 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Erläuterungen und Begründungen:

 

Der auf- und festgestellte Entwurf der Haushaltssatzung 2013 mit ihren Anlagen wurde in der Ratssitzung am 12.12.2012 eingebracht. Im Anschluss hieran erfolgte auf der Basis der eingegangenen Änderungen der Fraktionen sowie der Korrekturen der Verwaltung eine Beratung in den Fachausschüssen und am 06.03.2013 im Haupt- und Finanzausschuss. Die Verwaltung wurde in dieser Sitzung beauftragt, die Ergebnisse in den Haushaltsplan einzuarbeiten und die Haushaltssatzung zur Beschlussfassung vorzulegen.

 

Der Entwurf der Haushaltssatzung 2013 liegt seit dem 07.01.2013 öffentlich aus. Einwendungen wurden bisher nicht erhoben.

 

Die Gemeinden haben nach § 84 GO ihrer Haushaltswirtschaft eine fünfjährige Ergebnis- und Finanzplanung zu Grunde zu legen und in den Haushaltsplan einzubeziehen. Durch die jahrgangsbezogene Darstellung in den Teilergebnis- und Teilfinanzplänen wird diese Vorgabe erfüllt. Die Verwaltung hat auf der Basis der bisher gefassten Beschlüsse in den Fachausschüssen und letztendlich im Haupt- und Finanzausschuss am 06.03.2013 die bisherige Ergebnis- und Finanzplanung fortgeschrieben.

 

Der Entwurf des Haushaltsplanes 2013 sah den Ausgleich des Ergebnishaushaltes durch eine Entnahme aus der Ausgleichsrücklage i. H. v. 9,75 Mio. vor.

 

Durch die beschlossenen Änderungen ergeben sich insgesamt Verbesserungen mit der Folge, dass in 2013 eine Entnahme aus der Ausgleichsrücklage i. H. v. 7,89 Mio. € notwendig ist.

 

Die Ausgleichsrücklage entwickelt sich somit folgendermaßen:

 

 

 

Anfangsbestand

zum 01.01.

in TEUR

Inanspruchnahme/ Zuführung

in TEUR

Endbestand

zum 31.12.

in TEUR

2012

20.045

1)  -1.612

 

Zuführung Überschuss 2007

 

5.359

 

Zuführung Überschuss 2008

 

11.531

 

Entnahme Anteil Fehlbetrag 2009, der der allg. Rücklage entnommen wurde

 

-1.640

33.683

2013

33.683

2)      257

33.940

2014

33.940

3)  -7.891

26.049

2015

26.049

4)  -2.543

23.506

2016

23.506

       5)      192

23.698

 

1) Entnahme Fehlbetrag 2011

2) Planmäßige Zuführung Überschuss 2012

3) Planmäßige Entnahme Fehlbetrag 2013

4) Planmäßige Entnahme Fehlbetrag 2014

5) Planmäßige Zuführung Überschuss 2015

 

 

Kredite für Investitionen sind im Haushaltsjahr 2013 und im Finanzplanungszeitraum nicht veranschlagt.

 

Auf der Basis der Beschlüsse des Haupt- und Finanzausschuss wurde die beigefügte Haushaltssatzung erstellt.


 

Finanzielle Auswirkungen  

 

Finanzielle Auswirkungen (ja/nein)

 

Produktnummer / -bezeichnung

 

 

Investitions-Nr./ -bezeichnung:

 

 

Haushaltsjahr:

 

Pflichtaufgabe oder

freiwillige Leistung/Maßnahme

Pflicht-

aufgabe

 

(hier ankreuzen)

freiwillige

Leistung

 

(hier ankreuzen)

 

 

Die Mittel stehen in folgender Höhe zur Verfügung:

Kostenträger

Bezeichnung

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Der Mehrbedarf besteht in folgender Höhe:

Kostenträger

Bezeichnung

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Deckung ist gewährleistet durch:

Kostenträger

Bezeichnung

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stehen für den o. a. Zweck Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein)

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet.

Die Befristung endet am: (Monat/Jahr)

 

 

Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV?

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Finanzierung:

 

 

 

Vermerk Kämmerer

Gesehen Klausgrete