Betreff
Taxistand Benrather Straße hier:Antrag der FDP-Ratsfraktion vom 12.02.2013
Vorlage
WP 09-14 SV 66/138
Aktenzeichen
IV/66.1
Art
Antragsvorlage

Erläuterungen zum Antrag:

 

Im Bereich der Benrather Straße 2 — 20 wurden kürzlich die Markierungen am Fahrbahnrand und damit die Nutzung der Seitenstreifen verändert. Der Taxistand wurde vom Ende der Fußgängerzone (Mittelstraße) weg in Richtung Kino verlegt, die Bushaltestelle wurde verlängert und eine zusätzliche Ladezone eingerichtet. Hierbei sind 4 — 5 Parkplätze für Kurzparker (Parkscheiben, 1 Stunde) weggefallen.

Unter Berücksichtigung der im Behindertenbeirat diskutierten Problematik, dass die Bushaltebucht für zwei Busse zu klein war und dadurch insbesondere Sehbehinderte beim Überqueren der Straße beeinträchtigt wurden, ist die Verlängerung der Haltebucht nachvollziehbar.

Der Wegfall der Kurzparker-Plätze beeinträchtigt allerdings den lokalen Einzelhandel (z.B. Änderungsschneider, Bettenfachgeschäft, Imbiss, Kino) sowie die Anwohner. Gerade in dieser Wohnlage stehen Anwohnerparkplätze nur mittelbar (Itterstraße, Neustraße) zur Verfügung. Die nächsten Halteplätze für Kurzparker befinden sich auf der gegenüberliegenden Seite der vielbefahrenen Hauptverkehrsstraße.

Bevor der Taxistand an eine andere Stelle verlegt wird, wo wiederum Halteplätze für Kurzparker wegfallen würden, sollte vorrangig geprüft werden, ob eine Fläche für den Taxistand neu erschlossen werden kann; z.B. in der Einmündung zur Mittelstraße, Ecke Klotzstraße, durch Versetzen der Begrenzungspoller, wie im Bereich der oberen Mittelstraße an der Gabelung.


Antragstext:

 

Die Verwaltung der Stadt Hilden wird gebeten zu prüfen, ob ein alternativer Standort für den Taxistand gefunden werden kann, um die Halteplätze für Kurzparker generell oder zumindest an dieser Stelle wieder zurück zu gewinnen.


Stellungnahme der Verwaltung:

 

 

Seit dem Ausbau der  Benrather Straße / Fritz-Gressard-Platz  vor über 30 Jahren war auf dem Abschnitt Benrather Straße vor den Häusern Benrather Straße 2-18 eine Bushaltestelle für den ÖPNV und ein Taxistand eingerichtet. Die ausgebaute Busbucht vor dem Kino wurde von der Linie 785 angefahren; der Taxistand war südlich der Fußgängersignalanlage in Höhe Benrather Straße 8 – 4 platziert. Sowohl hinter der Busbucht als auch dem Taxistand konnte  auf den verbleibenden kurzen Abschnitten des Seitenstreifens der Liefer- und Ladeverkehr der anliegenden Geschäfte abgewickelt werden.

In 1999 wurde das Liniennetz des öffentlichen Personennahverkehrs in Hilden um die Ortsbuslinie O3 erweitert. Entsprechend dem Ziel eines solchen Angebots (Ortsbus) bietet diese Linie seitdem vielen Hildener Bürgern die Möglichkeit, alternativ  zum Auto und ohne Parkplatzsorgen vom Nahbereich der Wohnung ins Zentrum und zurück zu kommen. Damit der Nutzer des Ortsbusses O3 kurze Wege zur Fußgängerzone hat, wurde eine neue Haltestelle so nah wie eben möglich zur Mittelstraße hin eingerichtet.

Da die Umsteigebeziehung der Buslinie 785 zur Ortsbuslinie O3 mittlerweile größer war als eine Umsteigebeziehung zwischen der 785 und den auf der Berliner Straße verkehrenden Buslinien wurde vor wenigen Jahren die Bushaltestelle der 785  vor dem Kino aufgehoben; die 785 fährt seitdem mit der O3 gemeinsam die Haltestelle nahe der Mittelstraße an.

 

Die Busbucht vor dem Kino konnte daraufhin zum Parken (Parkscheibenregelung) freigegeben werden.

 

Mit der Zeit stellte sich heraus, dass das Miteinander von Taxistandplatz und Bushaltestelle allzu häufig nicht mehr funktionierte. Es wurde nicht selten die Bushaltestelle durch Taxis oder andere Autofahrer zugestellt, so dass für den Fall, wenn 2 Busse unmittelbar hintereinander die Haltestelle anfuhren, der signalisierte Übergang für den Fußgänger blockiert wurde. Bedauerlicherweise hat diese für den Fußgänger negative Situation mit zu zwei hier bekannten Unfallereignissen geführt.

 

Aus Sicht der Straßenverkehrsbehörde gab es damit Defizite in der Verkehrssicherheit in diesem Bereich, welcher zwingend eine Änderung der Nutzungssituation erforderte.

 

Da sowohl die Rheinbahn als auch die Hildener Taxizentrale ihre Fußgängerzone-nahen Standorte des Taxenstands auf der einen Seite und der Bushaltestelle auf der anderen Seite  nicht aufgeben wollten und verkehrsgünstige Alternativstandorte bis heute  nicht zur Verfügung stehen, wurde Anfang Dezember 2012  mit  Vertretern der Rheinbahn, der Hildener Taxizentrale und dem Behindertenbeirat der Stadt die Lösung vereinbart, wie sie zwischenzeitlich umgesetzt ist (s. Anlage 3).

Mit dieser Lösung ist sichergestellt, dass die o.a. Sicherheitsdefizite nicht mehr auftreten können.

 

Selbstverständlich wurde dabei an die Belange der ansässigen Geschäftsleute gedacht. Deshalb wurde hinter dem Taxistand und vor der Bushaltestelle jeweils eine Lade- und Lieferzone  von etwa  10 m bzw. 12 m Länge eingerichtet. Die Ladezone gilt von 7 bis 19 Uhr; für die Abend- und Nachtzeit stehen die Abschnitte entsprechend dem erhöhten Bedarf an Taxen diesen auch als erweiterter Standplatz zur Verfügung.

 

Entsprechend den zuvor genannten Ausführungen gab es bis auf die letzten Jahre nie ein Angebot an Parkplätzen unmittelbar vor den Geschäften, Kneipen, Imbissstube, Kino und Cafe, etc.

 

 

Notgedrungen musste hier der knappe Raum zugunsten des öffentlichen Verkehrs wie Bus     (30 m für Gelenkbus und Normalbus) und Taxi (30 m am Tage für 6 Taxen  +  10 m und 12 m zur Nachtzeit für zusätzliche 4 Taxen) und somit zu Ungunsten privater Interessen reserviert werden.

Parkraum in begrenzter Anzahl (etwa 20 Parkstände insgesamt) und auch zeitlich beschränkt steht vor den Häusern Klotzstraße 1-7, auf der gegenüberliegenden Seite und auf der Benrather Straße (West) entlang der Itter zur Verfügung.

 

An dieser Stelle muss nochmals betont werden, dass die Änderungen Bushaltestelle / Taxistand /Ladezonen aus Verkehrssicherheitsgründen zwingend erforderlich waren.

 

Auf das Schreiben der Interessengemeinschaft der „Kaufleute Benrather Straße vom Kino bis Cafe“ vom 06.02.2013 (Anlage 1) haben diese mit Datum vom 15.02.2013 ein Antwortschreiben (Anlage 2) mit ähnlichem Inhalt erhalten.

 

Wie bereits zuvor ausgeführt wurden  auch insbesondere Alternativstandorte für den Taxistand gesucht. Eine Alternative auf der gegenüberliegenden Westseite fand keine Zustimmung der Taxizentrale, da hiermit nur eine Himmelsrichtung direkt angefahren werden kann und die anderen 3 Himmelsrichtungen nur mit ungünstigen Wendemanövern oder Umwegen bedient werden können. Außerdem haben überwiegend die am Taxistand  einsteigenden Taxifahrgäste Bezug zur Fußgängerzone oder den Kneipen Benrather Straße (Ostseite).

Des Weiteren wurde geprüft, ob und wie die Bushaltestelle bei Verzicht der nördlichen signalisierten Fußgängerquerung  über die Landesstraße L 404 verlängert werden kann. Jedoch wurde aufgrund der dann festgestellten großen Nutzung durch querende Fußgänger an dieser Fußgängerfurt  die Lösung als nicht geeignet verworfen.

 

Zu den Alternativvorschlägen des Antragstellers:

Zum Vorschlag, den Taxistand alternativ wie im  Bereich Obere Mittelstraße in der Fußgängerzone anzuordnen, ist folgendes anzumerken:

Der Taxistand Obere Mittelstraße war vor dem Ausbau als Fußgängerzone als der zentrale Taxistand von Hilden für bis zu  12 Taxen vor ehemals Karstadt/Hertie ausgewiesen. Vor dem Ausbau als Fußgängerzone ist es erst  nach vielen Gesprächen gelungen, den seit vielen Jahren praktiziertem zwei geteiltem Taxistand als Kompromiss zu regeln. Der Taxistand vor dem Beginn  der Fußgängerzone Mittelstraße  für offiziell 3 Taxen  wird über den Wartestandplatz auf  der Walder Straße( 6 Plätze),dem FIFO-Prinzip entsprechend aufgefüllt.

Auf dem etwa 20 m langen Abschnitt, der baugleich wie die anschließende Fußgängerzone ausgebaut ist, fühlen sich viele Fußgänger bei den  vielen notwendigen  Wendemanövern der Taxen und anderer Kfz nicht sicher und wohl.

 

Ein Taxistand im westlichen Abschnitt  der Fußgängerzone Untere Mittelstraße hätte ähnliche Folgen wie an der Oberen Mittelstraße. Da hier die Sichtbeziehung von möglichen Standorten für den Wartestandplatz für nachrückende Taxen fehlt, müsste der gesamte Taxistand mit 6 bis 10 Taxen in der Fußgängerzone Platz finden. Diese Flächen werden dem Fußgänger genommen, Geschäfte, Restaurant, können ihre Auslagen, Tische und Stühle etc. im Rahmen von Sondernutzungen nicht mehr oder nur noch beschränkt aufbauen. Das Flair der Fußgängerzone würde  hiermit deutlich abnehmen. Des Weiteren bedarf es einer Klärung, ob die Einrichtung  eines Taxistands innerhalb einer Fußgängerzone rechtlich  überhaupt zulässig ist.

 

Darüber hinaus würde eine Umsetzung des FDP-Vorschlages  - Taxistand in der Fußgängerzone – im Gegensatz zu den Absichten des „integrierten Handlungskonzept Innenstadt“ (IHK) stehen. Hier geht es um die Verbesserung der Querungsmöglichkeiten zwischen der Fußgängerzone und dem Stadtpark sowie um höhere Aufenthaltsqualität für den Fußgänger. Ein Taxistand ist in der Situation kontraproduktiv und passt nicht ins Konzept.

 

 

Für die große Mehrheit der Bürger ist die seit Ende Januar bestehende Neuordnung der Bushaltestelle / Taxistand Benrather Straße die bessere da sicherste Lösung.

Nur 3 Tage nach Umsetzung der Maßnahme schrieb ein Hildener Bürger an die Verwaltung: „Auf diese Weise ist es also gelungen, möglichst kurzfristig und kostengünstig eine vorübergehende, vernünftige Lösung zu finden.“

 

 

 

 

 

 

Horst Thiele