hier: Bezirkssportanlage Am Bandsbusch - Sanierung Entwässerungsrinne Laufbahn -
Beschlussvorschlag:
"Der Rat der Stadt genehmigt die nachfolgend
aufgeführte, von Bürgermeister Günter
Scheib und Ratsmitglied Hans-Heinrich Helikum am 12.09.2005 gemäß § 60
Absatz 1 Satz 2 GO NW gefasste Dringlichkeitsentscheidung:
„Die Verwaltung wird beauftragt
kurzfristig die Entwässerungsrinne der Laufbahn der Bezirksportanlage Am
Bandsbusch zu sanieren. Hierfür wird ein Betrag von 95.000 € auf der
Haushaltsstelle 5610.000.9500 „Bau
einer Tribüne auf der Bezirkssportanlage Am Bandsbusch“ überplanmäßig bereitgestellt.“
Günter Scheib
Erläuterungen und Begründungen:
Im Projekt „Bau einer Tribüne auf der
Bezirkssportanlage Am Bandsbusch“ ist auch eine komplette Sanierung der
Laufbahn enthalten. Dies basiert auf einer Begutachtung des beauftragten Ingenieurbüros
im Rahmen der Bearbeitung des Sportanlagenmodernisierungskonzeptes. Auch als notwendig
angesehen war darin eine Auswechslung der Rinnenabdecksteine auf der (inneren)
Entwässerungsrinne der Laufbahn.
Bestandteil des Auftrages der Stadt Hilden an
die Infrastrukturentwicklungsgesellschaft Hilden mbh ist derzeit neben der
Tribüne auch die Sanierung des Laufbahnbelages.
Eine Überprüfung des Zustandes der
Gesamtanlage Laufbahn hat nun einen weiteren Sanierungsbedarf ergeben. Auch der
Zustand der Entwässerungsrinne insgesamt ist so schlecht, dass ein Austausch
dringend angezeigt ist. Dies sollte vorlaufend vor den Belagsarbeiten erfolgen.
Ein späterer Austausch (ggfls. erst in ein paar Jahren) würde einen
kostenintensiven Eingriff in den (sanierten) Laufbahnbelag erfordern.
Ein, noch nicht abschließend geprüftes und
verhandeltes, Angebot der ausführenden Firma liegt bei rd. 90.000€ brutto.
Hinzuzurechnen sind 5.000€ Baunebenkosten für Bauleitung und Projektsteuerung
IGH. Da die Durchführung der Laufbahnarbeiten witterungsabhängig ist
(Mindestlufttemp. 15°C), muss hier kurzfristig gehandelt werden.
Entsprechend den gesetzlichen Vorgaben ist eine
Dringlichkeitsentscheidung nur in den Fällen zulässig, in denen eine
rechtzeitige Einberufung des Rates oder des Haupt- und Finanzausschusses nicht
möglich ist. Im vorliegenden Fall musste aufgrund der Witterungsabhängigkeit
der Arbeiten kurzfristig die Entscheidung zur Durchführung der Sanierungsarbeiten
der Entwässerungsrinne im Rahmen der laufenden Baumaßnahme getroffen werden.
Hierdurch konnte ein kostenintensiverer Austausch der Entwässerungsrinne nach
Sanierung der Laufbahn vermieden werden. Die Voraussetzungen des § 60 Absatz 1 Satz 2 GO NW sind somit insgesamt
gegeben.
Der
Stadtentwicklungsausschuss ist in seiner Sitzung am 7.9.05 mit SV IV/034 über
die Situation unterrichtet worden.
Ja |
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Haushaltstelle:
5610.000.9500 |
Bezeichnung: Bau einer
Tribüne auf der Bezirkssportanlage Am Bandsbusch |
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Kosten
95.000 € Folgekosten |
vorgesehen im VmHH |
Haushaltsjahr 2005 |
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Mittel stehen nicht zur
Verfügung |
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Finanzierung: Deckung:
Entnahme aus der allgemeinen Rücklage |
Sichtvermerk Kämmerer |
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