Betreff
Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung
hier: Bezirkssportanlage Am Bandsbusch - Sanierung Entwässerungsrinne Laufbahn -
Vorlage
WP 04-09 SV 66/035
Aktenzeichen
IV/66.3-Br
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

 

"Der  Rat der Stadt genehmigt die nachfolgend aufgeführte, von Bürgermeister Günter  Scheib und Ratsmitglied Hans-Heinrich Helikum am 12.09.2005 gemäß § 60 Absatz 1 Satz 2 GO NW gefasste Dringlichkeitsentscheidung:

 

„Die Verwaltung wird beauftragt kurzfristig die Entwässerungsrinne der Laufbahn der Bezirksportanlage Am Bandsbusch zu sanieren. Hierfür wird ein Betrag von 95.000 € auf der Haushaltsstelle 5610.000.9500 „Bau einer Tribüne auf der Bezirkssportanlage Am Bandsbusch“ überplanmäßig bereitgestellt.“

 

 

 

 

 

 

 

Günter Scheib

 


 

Erläuterungen und Begründungen:

Im Projekt „Bau einer Tribüne auf der Bezirkssportanlage Am Bandsbusch“ ist auch eine komplette Sanierung der Laufbahn enthalten. Dies basiert auf einer Begutachtung des beauftragten Ingenieurbüros im Rahmen der Bearbeitung des Sportanlagenmodernisierungskonzeptes. Auch als notwendig angesehen war darin eine Auswechslung der Rinnenabdecksteine auf der (inneren) Entwässerungsrinne der Laufbahn.

Bestandteil des Auftrages der Stadt Hilden an die Infrastrukturentwicklungsgesellschaft Hilden mbh ist derzeit neben der Tribüne auch die Sanierung des Laufbahnbelages.

 

Eine Überprüfung des Zustandes der Gesamtanlage Laufbahn hat nun einen weiteren Sanierungsbedarf ergeben. Auch der Zustand der Entwässerungsrinne insgesamt ist so schlecht, dass ein Austausch dringend angezeigt ist. Dies sollte vorlaufend vor den Belagsarbeiten erfolgen. Ein späterer Austausch (ggfls. erst in ein paar Jahren) würde einen kostenintensiven Eingriff in den (sanierten) Laufbahnbelag erfordern.

 

Ein, noch nicht abschließend geprüftes und verhandeltes, Angebot der ausführenden Firma liegt bei rd. 90.000€ brutto. Hinzuzurechnen sind 5.000€ Baunebenkosten für Bauleitung und Projektsteuerung IGH. Da die Durchführung der Laufbahnarbeiten witterungsabhängig ist (Mindestlufttemp. 15°C), muss hier kurzfristig gehandelt werden.

 

Entsprechend den gesetzlichen Vorgaben ist eine Dringlichkeitsentscheidung nur in den Fällen zulässig, in denen eine rechtzeitige Einberufung des Rates oder des Haupt- und Finanzausschusses nicht möglich ist. Im vorliegenden Fall musste aufgrund der Witterungsabhängigkeit der Arbeiten kurzfristig die Entscheidung zur Durchführung der Sanierungsarbeiten der Entwässerungsrinne im Rahmen der laufenden Baumaßnahme getroffen werden. Hierdurch konnte ein kostenintensiverer Austausch der Entwässerungsrinne nach Sanierung der Laufbahn vermieden werden. Die Voraussetzungen des § 60 Absatz 1 Satz 2 GO NW sind somit insgesamt gegeben.

 

Der Stadtentwicklungsausschuss ist in seiner Sitzung am 7.9.05 mit SV IV/034 über die Situation unterrichtet worden.

 

 

 

 


 

 

Finanzielle Auswirkungen

Ja

 

Haushaltstelle: 5610.000.9500

                                              

Bezeichnung: Bau einer Tribüne auf der Bezirkssportanlage Am Bandsbusch

 

Kosten 95.000 €                      

 

Folgekosten                             

vorgesehen im VmHH

 

 

Haushaltsjahr 2005

 

 

Mittel stehen nicht zur Verfügung

Finanzierung:    Deckung: Entnahme aus der allgemeinen Rücklage
                        (1. Nachtragshaushalt)

 

Sichtvermerk Kämmerer