Betreff
Einrichtung einer Montessori-Schule am Standort Walter-Wiederhold-Schule
Anregung gemäß § 24 GO NRW des BV Hilden West und Unterstadt
Vorlage
WP 09-14 SV 51/243
Aktenzeichen
Dez. III Ga/Ne
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Schule und Sport beschließt:

 

1.    Die Stellungnahme der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

2.    Die Entwicklung und Gestaltung der pädagogischen Ausrichtung des Grundschulverbundes GGS Schulstraße und Walter-Wiederhold-Schule ist eine innerschulische Angelegenheit und obliegt der Schulleitung mit den zuständigen Schulmitwirkungsgremien.

3.    Der Schulträger wird im Rahmen seiner Möglichkeiten weiter alle Anstrengungen unternehmen, den Teilstandort zu erhalten und zu stabilisieren.


 

Erläuterungen und Begründungen:

 

Per Mail vom 12.02.2013 hat der Bürgerverein Hilden-West und Unterstadt e.V. den als Anlage beigefügten Antrag nach § 24 GO vorgelegt.

 

Der Bürgerverein beantragt, schulrechtlich und -organisatorisch zu prüfen, ob im Schulverbund GGS Schulstraße/Walter-Wiederhold-Schule (WWS) an deren Teilstandort WWS eine Montessori-Schule eingerichtet werden kann.

 

Der § 24 der Gemeindeordnung kennt kein Antragsrecht, sondern spricht von Anregungen und Beschwerden. Die als „Antrag“ bezeichnete Eingabe des Bürgervereins wurde als Anregung im Sinne des § 24 GO gewertet und dem Wunsch des Bürgervereins entsprechend auf die Tagesordnung des Ausschusses für Schule und Sport gesetzt. Zu der Anregung wird wie folgt Stellung genommen:

 

Mit der erfolgten und vom Rat der Stadt beschlossenen Einrichtung eines Verbundes der Grundschule GGS Schulstraße und Walter-Wiederhold-Schule wurde das Ziel verfolgt, den Schulstandort im Hildener Westen zu erhalten und dauerhaft zu stabilisieren. Dies ist bislang auch erfolgreich gelungen. Alle vorbereitenden Schritte sind seinerzeit in einem kontinuierlichen dialogischen Prozess  mit der Schulleitung, den Mitgliedern der Schulkonferenz und engagierten Elternvertretern erfolgt. Dabei wurde auch intensiv eine Montessori-Ausrichtung an der Walter-Wiederhold-Schule wiederholt diskutiert, die seinerzeit als eine besondere Chance zur Attraktivierung des dortigen Schulstandortes betrachtet wurde. Nach der vollzogenen Errichtung eines Schulverbundes wurde der Informationsaustausch mit den Vertretern der Schule und Eltern und des Bürgervereins fortgesetzt.

 

Das in dem Schreiben des Bürgervereins erwähnte Gespräch am 13.03.2012 hat nicht stattgefunden.

 

Vielmehr gab es ein gemeinsames Gespräch am 03.07.2012, an dem neben den Vertretern der Schulkonferenz und des Schulträgers auch der Vorsitzende des Bürgervereins, Herr Breer, teilgenommen hat. In diesem Gespräch wurde die damalige aktuelle Schulsituation dargestellt. Am 26.04.2012 hatte die Bezirksregierung verfügt, den Teilstandort Walter-Wiederhold-Schule unverzüglich aufzulösen. In einem Gespräch mit der Bezirksregierung am 01.06.2012 war es dann der Verwaltung gelungen, eine solche Auflösung auch mit dem Hinweis auf die kommende 8. Schulrechtsänderung zu verhindern. Zum damaligen Zeitpunkt lag ein entsprechender Gesetzentwurf vor, wodurch der Erhalt kleiner wohnortnaher Grundschulstandorte erleichtert werden sollte. Dieser Gesetzentwurf sah jedoch auch vor, dass ein Schulverbund eine für Haupt- und Teilstandort einheitliche pädagogische Konzeption zu beachten habe. Danach wäre ein Standort mit einem Montessori-Zweig nicht zulässig gewesen. In dem Gespräch am 03.07.2012 wurde einvernehmlich vereinbart, einerseits das weitere Gesetzgebungsverfahren abzuwarten und zudem die Ergebnisse der im Oktober 2012 stattfindenden Schulanmeldungen für das Schuljahr 2013/2014 zu analysieren. Unter Berücksichtigung dieser Ergebnisse und Erkenntnisse sollte dann das pädagogische Konzept des Grundschulverbundes weiter entwickelt und angepasst werden.

 

Die Änderung des Schulgesetzes ist am 07.11.2012 beschlossen worden. Gegenüber der Entwurfsfassung hat sich eine signifikante Änderung ergeben. Ein Zwang zu einer einheitlichen Organisation auch hinsichtlich des Jahrgangs übergreifenden Unterrichtes ist nicht vollständig aufgegeben worden, dennoch wurde eine Ausnahmemöglichkeit zur Verpflichtung einer einheitlichen Organisation zugelassen. Eine solche Öffnungsklausel könnte auch eine Montessori-Ausrichtung an einem Teilstandort möglich machen. Nach der aktuellen Aussage der Bezirksregierung Düsseldorf sei diese Auslegung jedoch noch nicht endgültig und abschließend geklärt.

 

Für das Schuljahr 2013/2014 sind 19 Kinder am Teilstandort Walter-Wiederhold-Schule angemeldet worden. Der Standort konnte sich also auch ohne eine Montessori-Ausrichtung erfreulicherweise stabilisieren. Eine Einrichtung eines Montessori-Zweiges oder einer Montessori-Schule kann nicht vom Schulträger vorgegeben werden. Es bleibt allein der Schulleitung und den entsprechenden Mitwirkungsgremien vorbehalten, eine solche Entscheidung zu treffen. Aus dem beigefügten Schreiben der Schulleitung vom 14.02.2013 geht hervor, dass unter Berücksichtigung der jetzt beschlossenen Schulgesetzänderung als auch der bisherigen Schülerzahlentwicklung der Gestaltungsprozess des pädagogischen Schulkonzeptes fortgesetzt werden wird. Dies gilt es zu respektieren und zu unterstützen.

 

Alle verantwortlichen Akteure werden weiter alle Anstrengungen unternehmen, den Teilstandort Walter-Wiederhold-Schule zu erhalten. Mit der gesetzlichen Änderung ist diese Zielerreichung erleichtert worden. Der Grundschulverbund hat sich bewährt. Schulleitung und Schulkonferenz verfolgen mit hohem Engagement das Ziel, eine ausreichende Zahl von Schülern und Schülerinnen an beiden Standorten zu erreichen.

 

 

Horst Thiele