hier: Sanierung des Schulhofes Fabry-Realschule
Beschlussvorschlag:
"Der Rat der Stadt genehmigt die nachfolgend
aufgeführte, von Bürgermeister Günter
Scheib und Ratsmitglied Angelika Urban am 08.08.2005 gemäß § 60 Absatz 1
Satz 2 GO NW gefasste Dringlichkeitsentscheidung:
Die Verwaltung wird beauftragt kurzfristig die auf dem Schulhof der Fabry-Realschule vorhandene
teerhaltige Schulhofdecke zu sanieren. Hierfür wird ein Betrag von 55.000 € auf
der Haushaltsstelle 2200.000.9401 Sanierung Schulhof außerplanmäßig
bereitgestellt“.
Günter Scheib
Erläuterungen und Begründungen:
Wie aus der Berichterstellung in den Medien bekannt ist, wurden in Bochum sowie in weiteren Ruhrgebietsstädten im Rahmen von Bauarbeiten auf städtischen Schulhöfen teerhaltige Oberflächenbefestigungen festgestellt. In diesen Teerdecken sind so genannte PAK’s (Polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe) enthalten, die gesundheitsgefährdend (krebserregend) sein können. Hierzu wurden in den genannten Städten kurzfristig entsprechende Untersuchungs- bzw. Sanierungsmaßnahmen eingeleitet.
Auf dem Schulhof der Fabry-Realschule in Hilden fanden in den Sommerferien planmäßig Kanalsanierungsmaßnahmen statt. Im Rahmen dieser Sanierungsarbeiten war vorgesehen, die im Bereich der Kanaltrasse befindlichen (bekannten) alten Teerdecken zu entsorgen.
Aufgrund der aktuellen Diskussion wurde kurzfristig auch die übrige (nicht von der Baumaßnahme berührte Schulhoffläche) untersucht. Auch in diesen Oberflächenbelägen konnte Teer festgestellt werden.
Aufgrund dieser Tatsache wurde aus Gründen äußerster Vorsorge entschieden, im Rahmen der laufenden Arbeiten auch die übrige belastete Schulhofdecke zu entsorgen und durch eine neue schadstofffreie Bitumendecke zu ersetzen.
Durch die kurzfristige Umsetzung noch in den Schulferien konnte eine Störung des Schulbetriebs durch die Arbeiten vermieden werden.
Weiterhin wurden durch diese Vorgehensweise auch die im übrigen Schulhofbereich teilweise vorhandenen Aufbrüche beseitigt und eine Sanierung der Schulhofoberfläche „in einem Stück“ durchgeführt. Die praktizierte Vorgehensweise ist im Vergleich zu einer stückweise Ausbesserung und Entsorgung zudem auch unter Kostengesichtspunkten als sinnvoller zu bewerten,.
Mit der eingeschlagenen Verfahrensweise entspricht die Stadt Hilden der Empfehlung des Umweltministeriums NRW, wonach „für die Beurteilung vor Ort über die tatsächliche Notwendigkeit der Sanierung der Flächen oder Ausbesserung von Teilbereichen weitere örtliche Kriterien maßgebend“ sind.
Um auch eine Einschätzung der Situation auf den übrigen Schulhöfen zu erhalten wird dort ebenfalls eine Untersuchung der jeweiligen Schulhofbefestigungen durchgeführt.
Entsprechend den gesetzlichen Vorgaben ist eine
Dringlichkeitsentscheidung nur in den Fällen zulässig, in denen eine
rechtzeitige Einberufung des Rates oder
des Haupt- und Finanzausschusses nicht möglich ist. Im vorliegenden Fall musste
während der Ferienzeit kurzfristig die Entscheidung zur Durchführung der
Sanierungsarbeiten im Rahmen der laufenden Baumaßnahme getroffen werden.
Hierdurch konnten die gesundheitsgefährdenden Stoffe sofort beseitigt und eine
spätere –kostenintensivere- Sanierung der verbleibenden Restflächen vermieden
werden. Die Voraussetzungen des § 60
Absatz 1 Satz 2 GO NW sind somit insgesamt gegeben.
Finanzielle
Auswirkungen |
Ja |
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Haushaltstelle:
2200.000.9401 |
Bezeichnung:
Sanierung Schulhof |
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Kosten 55.000 € Folgekosten |
vorgesehen im VmHH |
Haushaltsjahr 2005 |
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Mittel stehen zur
Verfügung |
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Finanzierung: Als Deckungsvorschlag für die neu
eingerichtete HhSt dienen die Hh-Stellen 6300.000.9810 Verkehrsrechner
Kostenbeteiligung (HAR) mit 20.000€
sowie 6310.289.9400 Erneuerung Baumeinfassungen mit 35.000€. |
Sichtvermerk
Kämmerer |
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