Betreff
Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung
hier: Sanierung des Schulhofes Fabry-Realschule
Vorlage
WP 04-09 SV 66/032
Aktenzeichen
IV/66.3-Hen
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

 

"Der  Rat der Stadt genehmigt die nachfolgend aufgeführte, von Bürgermeister Günter  Scheib und Ratsmitglied Angelika Urban am 08.08.2005 gemäß § 60 Absatz 1 Satz 2 GO NW gefasste Dringlichkeitsentscheidung:

 

Die  Verwaltung wird  beauftragt kurzfristig die auf  dem Schulhof der Fabry-Realschule vorhandene teerhaltige Schulhofdecke zu sanieren. Hierfür wird ein Betrag von 55.000 € auf der Haushaltsstelle 2200.000.9401 Sanierung Schulhof außerplanmäßig bereitgestellt“.

 

 

 

 

 

Günter Scheib

 


 

Erläuterungen und Begründungen:

Wie aus der Berichterstellung in den Medien bekannt ist, wurden in Bochum sowie in weiteren Ruhrgebietsstädten im Rahmen von Bauarbeiten auf städtischen Schulhöfen  teerhaltige Oberflächenbefestigungen festgestellt. In diesen Teerdecken sind so genannte PAK’s (Polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe) enthalten, die gesundheitsgefährdend (krebserregend) sein können. Hierzu wurden in den genannten Städten kurzfristig entsprechende Untersuchungs- bzw. Sanierungsmaßnahmen eingeleitet.

 

Auf dem Schulhof der Fabry-Realschule in Hilden fanden in den Sommerferien planmäßig Kanalsanierungsmaßnahmen statt. Im Rahmen dieser Sanierungsarbeiten war vorgesehen, die im Bereich der Kanaltrasse befindlichen (bekannten) alten Teerdecken zu entsorgen.

Aufgrund der aktuellen Diskussion wurde kurzfristig auch die übrige (nicht von der Baumaßnahme berührte Schulhoffläche) untersucht. Auch in diesen Oberflächenbelägen konnte Teer festgestellt werden.

Aufgrund dieser Tatsache  wurde  aus Gründen äußerster Vorsorge entschieden, im Rahmen der laufenden Arbeiten auch die übrige belastete Schulhofdecke zu  entsorgen und durch eine neue schadstofffreie Bitumendecke zu ersetzen.

 

Durch die kurzfristige Umsetzung  noch in den Schulferien konnte eine Störung des Schulbetriebs durch die Arbeiten  vermieden werden.

Weiterhin wurden durch diese Vorgehensweise auch die im übrigen Schulhofbereich teilweise vorhandenen Aufbrüche beseitigt und eine Sanierung der Schulhofoberfläche „in einem Stück“ durchgeführt. Die praktizierte Vorgehensweise ist  im Vergleich zu  einer stückweise Ausbesserung und Entsorgung zudem auch unter Kostengesichtspunkten als sinnvoller zu bewerten,.

Mit der eingeschlagenen Verfahrensweise entspricht die Stadt Hilden der Empfehlung des Umweltministeriums NRW, wonach „für die Beurteilung  vor Ort über die tatsächliche Notwendigkeit der Sanierung  der Flächen oder Ausbesserung von Teilbereichen weitere örtliche  Kriterien maßgebend“ sind.

 

Um auch eine Einschätzung der Situation auf den übrigen Schulhöfen zu  erhalten wird dort ebenfalls eine Untersuchung der jeweiligen Schulhofbefestigungen  durchgeführt.

 

Entsprechend den gesetzlichen Vorgaben ist eine Dringlichkeitsentscheidung nur in den Fällen zulässig, in denen eine rechtzeitige Einberufung des Rates  oder des Haupt- und Finanzausschusses nicht möglich ist. Im vorliegenden Fall musste während der Ferienzeit kurzfristig die Entscheidung zur Durchführung der Sanierungsarbeiten im Rahmen der laufenden Baumaßnahme getroffen werden. Hierdurch konnten die gesundheitsgefährdenden Stoffe sofort beseitigt und eine spätere –kostenintensivere- Sanierung der verbleibenden Restflächen vermieden werden. Die Voraussetzungen des § 60 Absatz 1 Satz 2 GO NW sind somit insgesamt gegeben.

 

 

 


 

Finanzielle Auswirkungen

Ja

 

Haushaltstelle: 2200.000.9401

                                              

Bezeichnung: Sanierung Schulhof

 

Kosten 55.000 €                    

 

Folgekosten                           

vorgesehen im VmHH

 

 

Haushaltsjahr 2005

 

 

Mittel stehen zur Verfügung

Finanzierung: Als Deckungsvorschlag für die neu eingerichtete HhSt dienen die Hh-Stellen 6300.000.9810 Verkehrsrechner Kostenbeteiligung (HAR) mit  20.000€ sowie 6310.289.9400 Erneuerung Baumeinfassungen mit 35.000€.

 

Sichtvermerk Kämmerer