Beschlussvorschlag:
„Der Stadtentwicklungsausschuss nimmt den Bericht des Sachgebietes Bauaufsicht zur Kenntnis.“
Erläuterungen und Begründungen:
In Fortschreibung des Berichtes im Stadtentwicklungsausschuss am
25.04.2012 (SV-Nr.: 60-040) werden anhand der beiliegenden Ãœbersichten (Anlagen
1 u. 2) die nennenswerten Erfassungsdaten im Aufgabenbereich der Unteren
Bauaufsichtsbehörde der Stadt Hilden für das Jahr 2012 vorgestellt.
Organisation:
Die ab 01.12.2011 in Personalunion gebündelte Funktion der Amtsleitung
des Amtes 60 (Bauverwaltungs- und Bauaufsichtsamt) und der Sachgebietsleitung
Bauaufsicht (Sachgebiet 60.2) hat sich besonders zur Beschleunigung der
Verfahrenswege bewährt. Auch die damit verbundene Besetzung einer 0,4
VZK-Stelle zur technischen Sachbearbeitung im SG 60.2 zum 01.12.2011 hat sich
als richtig erwiesen, um die bisherigen Fallzahlen - natürlich abhängig von den
Eingangszahlen - sicherzustellen. Ebenso die Bündelung aller Aufgaben im
Bereich der Eingriffsverwaltung in dem ab 01.12.2011 neu gebildeten Sachgebiet
„allgemeines Baurecht“ ist mit den erhofften Synergieeffekten gestartet.Â
Verfahrenszahlen:
Die Verfahrenszahlen der Antrags- und Bescheidbearbeitung sind auch in
2012 erneut konstant geblieben. Die letzten Auswirkungen der Wirtschaftskrise
in 2009 hat die Anzahl der auch in 2012 erteilten (Bau-) Genehmigungen in
Hilden nicht negativ beeinflusst. Das trifft erneut auch auf die Anzahl der
durchgeführten Bauzustandsbesichtigungen und Bauüberwachungen zu.
Im Vergleich mit den Fallzahlen 2011 sind folgende Zahlen nennenswert:
·
konstante
Zahlen in Bodenverkehrsangelegenheiten
·
Anstieg
der Antragseingänge um ca. 12%
·
Anstieg
abgeschlossener Genehmigungsverfahren um ca. 5%
·
Rückgang
abgeschlossener Baumaßnahmen (Abnahmen) um ca. 20% und damit verbundener
Gebühreneinbuße von ca. 46%
·
Erneuter
Rückgang an Klageverfahren
·
Steigerung
schriftlicher Bürgeranfragen und Beschwerden um ca. 26%
·
Rückgang
ordnungsbehördlicher Verfahren um ca. 7%
·
Die
Gebühreneinnahmen für Baugenehmigungen und Vorbescheide sind konstant geblieben
·
Anstieg
der Stellplatzablösebeträge durch Baumaßnahmen im Innenstadtbereich (auch Altverfahren)
Auch in 2012 wurden wieder zahlreiche Schulungsmaßnahmen und Seminare
durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter besucht, um weiterhin dem bisherigen
Qualitätsanspruch gerecht zu werden.
In 2012 wurde in Hilden 1 Anzeige für
einfache Bauvorhaben nach dem Bürokratieabbaugesetz I und II - abweichend von
der Bauordnung NRW – eingereicht. Wie auch schon die
Anzeigen in den Jahren vorher musste auch diese Anzeige in ein klassisches
Baugenehmigungsverfahren nach § 68 BauO NRW umgewandelt werden. Da es sich hier
um eine Nutzungserweiterung einer bestehenden Gaststätte durch einen Catering
Service handelte, war auch die Beteiligung externer Behörden – Arbeitsschutz
der Bezirksregierung Düsseldorf und Umwelt- und Gesundheitsamt des Kreises
Mettmann – erforderlich.
Resümierend kann daher zumindest für die Stadt Hilden in den Jahren 2006
bis 2012 festgehalten werden, dass die auf der Grundlage der
Bürokratieabbaugesetze bisherigen 2 Anzeigeverfahren keine
Verfahrensbeschleunigung mit sich gebracht hat.
In Fortschreibung der Zeiterfassung im Bauberatungsbereich ergeben sich
folgende Zahlen-verhältnisse:
                                                                                 2010                    2011                   2012
Beratungsgespräche insgesamt ca.                  2992 Stck.         2.998
Stck.         2.451 Stck.
Gesamtzeitaufwand in Stunden ca.                    1.087 Std.           1.125 Std.              920 Std.
Gesamtzeitaufwand an Arb.-Tagen ca.                   146 Tg.               150 Tg.               123 Tg.
Vollzeitkraftbindung im Jahr ca.                           0,63 VZK            0,65 VZK            0,54 VZK
Die s.g. „verlorenen Gebühren“ für gebührenbefreite Antragsteller/innen
sind erneut deutlich zurückgegangen.
Die seitens der Bürgerschaft von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern
der Bauaufsichtsbehörde erwartete und gewohnte Bürgerfreundlichkeit im
Bauberatungsbereich wird weiterhin gerne in Anspruch genommen, von allen am Bau
Beteiligten.
Für das Jahr 2013 geplante und bereits laufende Aktivitäten (außerhalb
des Tagesgeschäftes) der unteren Bauaufsichtsbehörde:
- Fortschreibung aller Aufgabenbereiche
innerhalb des vorhandenen EDV-Programms „Pro-BAUG“
- Fortschreibung der grafischen
Informationsverarbeitung im Baulastenverzeichnis
- weiterhin Digitalisierung alter
Baulasten in „Pro-BAUG“
- Einbindung des Amtes 37 (Feuerwehr)
„Pro-BAUG“ zur Abwicklung von Brandschauen in Verbindung mit
wiederkehrenden Prüfungen nach Sonderbauverordnung durch die Bauaufsichtsbehörde
Nach dem durch den Amtsleiter 60 zuletzt am 12.04.2011 gehaltenen
Fachvortrag im Rahmen der VHS-Weiterbildung rund um das planungs- und
bauordnungsrechtliche Thema „Gartenhäuser, Garagen, Zäune und Bauvorschriften“ und
der vermehrten Nachfrage findet die nächste Veranstaltung am 21.03.2013 statt.
Der nächste Bericht des Sachgebietes Bauaufsicht ist für das 1. Quartal
2014 geplant.
Horst Thiele