Betreff
Sachstandsbericht Bauaufsicht (01.01.2012 bis 31.12.2012)
Vorlage
WP 09-14 SV 60/058
Aktenzeichen
IV/60-tra
Art
Mitteilungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

„Der Stadtentwicklungsausschuss nimmt den Bericht des Sachgebietes Bauaufsicht zur Kenntnis.“


Erläuterungen und Begründungen:

 

 

In Fortschreibung des Berichtes im Stadtentwicklungsausschuss am 25.04.2012 (SV-Nr.: 60-040) werden anhand der beiliegenden Übersichten (Anlagen 1 u. 2) die nennenswerten Erfassungsdaten im Aufgabenbereich der Unteren Bauaufsichtsbehörde der Stadt Hilden für das Jahr 2012 vorgestellt.

 

Organisation:

 

Die ab 01.12.2011 in Personalunion gebündelte Funktion der Amtsleitung des Amtes 60 (Bauverwaltungs- und Bauaufsichtsamt) und der Sachgebietsleitung Bauaufsicht (Sachgebiet 60.2) hat sich besonders zur Beschleunigung der Verfahrenswege bewährt. Auch die damit verbundene Besetzung einer 0,4 VZK-Stelle zur technischen Sachbearbeitung im SG 60.2 zum 01.12.2011 hat sich als richtig erwiesen, um die bisherigen Fallzahlen - natürlich abhängig von den Eingangszahlen - sicherzustellen. Ebenso die Bündelung aller Aufgaben im Bereich der Eingriffsverwaltung in dem ab 01.12.2011 neu gebildeten Sachgebiet „allgemeines Baurecht“ ist mit den erhofften Synergieeffekten gestartet. 

 

Verfahrenszahlen:

 

Die Verfahrenszahlen der Antrags- und Bescheidbearbeitung sind auch in 2012 erneut konstant geblieben. Die letzten Auswirkungen der Wirtschaftskrise in 2009 hat die Anzahl der auch in 2012 erteilten (Bau-) Genehmigungen in Hilden nicht negativ beeinflusst. Das trifft erneut auch auf die Anzahl der durchgeführten Bauzustandsbesichtigungen und Bauüberwachungen zu.

 

Im Vergleich mit den Fallzahlen 2011 sind folgende Zahlen nennenswert:

 

·        konstante Zahlen in Bodenverkehrsangelegenheiten

·        Anstieg der Antragseingänge um ca. 12%

·        Anstieg abgeschlossener Genehmigungsverfahren um ca. 5%

·        Rückgang abgeschlossener Baumaßnahmen (Abnahmen) um ca. 20% und damit verbundener Gebühreneinbuße von ca. 46%

·        Erneuter Rückgang an Klageverfahren

·        Steigerung schriftlicher Bürgeranfragen und Beschwerden um ca. 26%

·        Rückgang ordnungsbehördlicher Verfahren um ca. 7%

·        Die Gebühreneinnahmen für Baugenehmigungen und Vorbescheide sind konstant geblieben

·        Anstieg der Stellplatzablösebeträge durch Baumaßnahmen im Innenstadtbereich (auch Altverfahren)

 

Auch in 2012 wurden wieder zahlreiche Schulungsmaßnahmen und Seminare durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter besucht, um weiterhin dem bisherigen Qualitätsanspruch gerecht zu werden.

 

In 2012 wurde in Hilden 1 Anzeige für einfache Bauvorhaben nach dem Bürokratieabbaugesetz I und II - abweichend von der Bauordnung NRW – eingereicht. Wie auch schon die Anzeigen in den Jahren vorher musste auch diese Anzeige in ein klassisches Baugenehmigungsverfahren nach § 68 BauO NRW umgewandelt werden. Da es sich hier um eine Nutzungserweiterung einer bestehenden Gaststätte durch einen Catering Service handelte, war auch die Beteiligung externer Behörden – Arbeitsschutz der Bezirksregierung Düsseldorf und Umwelt- und Gesundheitsamt des Kreises Mettmann – erforderlich.

 

Resümierend kann daher zumindest für die Stadt Hilden in den Jahren 2006 bis 2012 festgehalten werden, dass die auf der Grundlage der Bürokratieabbaugesetze bisherigen 2 Anzeigeverfahren keine Verfahrensbeschleunigung mit sich gebracht hat.

 

In Fortschreibung der Zeiterfassung im Bauberatungsbereich ergeben sich folgende Zahlen-verhältnisse:

                                                                                  2010                     2011                    2012

 

Beratungsgespräche insgesamt ca.                    2992 Stck.          2.998 Stck.          2.451 Stck.

Gesamtzeitaufwand in Stunden ca.                     1.087 Std.            1.125 Std.               920 Std.

Gesamtzeitaufwand an Arb.-Tagen ca.                    146 Tg.                150 Tg.                123 Tg.

Vollzeitkraftbindung im Jahr ca.                            0,63 VZK             0,65 VZK             0,54 VZK

 

Die s.g. „verlorenen Gebühren“ für gebührenbefreite Antragsteller/innen sind erneut deutlich zurückgegangen.

 

Die seitens der Bürgerschaft von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Bauaufsichtsbehörde erwartete und gewohnte Bürgerfreundlichkeit im Bauberatungsbereich wird weiterhin gerne in Anspruch genommen, von allen am Bau Beteiligten.

 

Für das Jahr 2013 geplante und bereits laufende Aktivitäten (außerhalb des Tagesgeschäftes) der unteren Bauaufsichtsbehörde:

 

  • Fortschreibung aller Aufgabenbereiche innerhalb des vorhandenen EDV-Programms „Pro-BAUG“
  • Fortschreibung der grafischen Informationsverarbeitung im Baulastenverzeichnis
  • weiterhin Digitalisierung alter Baulasten in „Pro-BAUG“
  • Einbindung des Amtes 37 (Feuerwehr) „Pro-BAUG“ zur Abwicklung von Brandschauen in Verbindung mit wiederkehrenden Prüfungen nach Sonderbauverordnung durch die Bauaufsichtsbehörde

 

Nach dem durch den Amtsleiter 60 zuletzt am 12.04.2011 gehaltenen Fachvortrag im Rahmen der VHS-Weiterbildung rund um das planungs- und bauordnungsrechtliche Thema „Gartenhäuser, Garagen, Zäune und Bauvorschriften“ und der vermehrten Nachfrage findet die nächste Veranstaltung am 21.03.2013 statt.

 

Der nächste Bericht des Sachgebietes Bauaufsicht ist für das 1. Quartal 2014 geplant.

 

 

 

Horst Thiele