Betreff
Einrichtung der Sekundarschule in Hilden zum Schuljahr 2013/2014
Vorlage
WP 09-14 SV 51/242
Aktenzeichen
III/51.1 Schg
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Schule und Sport und der Rat der Stadt Hilden nehmen den vorliegenden Bericht zur Einführung der Sekundarschule in Hilden zum Schuljahr 2013 / 2014 zur Kenntnis.

 

Der Rat der Stadt Hilden beschließt nach Vorberatung im Ausschuss für Schule und Sport die Einrichtung einer Integrativen Lerngruppe an der Sekundarschule Hilden.

Eine Integrative Lerngruppe wird erstmals zum Schuljahr 2013/2014 eingerichtet. Auch in den Folgejahren ist im Einschulungsjahr bei Bedarf eine Integrative Lerngruppe einzurichten

Die Verwaltung wird beauftragt das entsprechende Verfahren einzuleiten und die erforderlichen Anträge bei der Bezirksregierung zu stellen.

 


Erläuterungen und Begründungen:

 

Mit der Sitzungsvorlage WP 09-14 SV 51/209 wurde die Schulentwicklungsplanung für die weiterführenden Schulen in Hilden vorgestellt und die notwendigen schulorganisatorischen Maßnahmen eingehend erläutert. Wie in dieser Sitzungsvorlage dargestellt, machten die aktuellen Schülerzahlen sowie die im Schulentwicklungsplan aufgezeigten Prognosen eine Änderung der Schulangebote für den Sekundarbereich I erforderlich. Der Schulentwicklungsplan für die weiterführenden Schulen weist zudem darauf hin, dass das Elternwahlverhalten in NRW zunehmend und beschleunigt dazu führt, dass die Kinder an Schulformen angemeldet werden, die den Weg zum Abitur ermöglichen und die Entscheidungen über die Schullaufbahn möglichst lange offen halten. Als geeignete Maßnahme, um dem Rechnung zu tragen, empfahl der Schulentwicklungsplan die Gründung einer Sekundarschule zum Schuljahr 2013/2014 unter sukzessiver Auflösung der Theodor-Heuss-Hauptschule und der Wilhelm-Fabry-Realschule.

 

Am 7.03.2012 wurde die Verwaltung durch den Ausschuss für Schule und Sport beauftragt, die Planungen für die Errichtung einer Sekundarschule weiterzuverfolgen. Dieser Auftrag löste eine Vielzahl von Planungen und Aktivitäten rund um die Thematik Sekundarschule aus.

 

Bereits im Januar 2012 wurde auf der Grundlage der Schülerzahlenprognose, der Schulträgerberatung durch die Bezirksregierung Düsseldorf und der Schulentwicklungsplanung durch Dr. Garbe & Lexis eine Konzeptgruppe Sekundarschule gebildet, deren Aufgabe die Entwicklung des pädagogischen Konzeptes für die neu zu gründende Sekundarschule war. Die fachlich breit aufgestellte Konzeptgruppe erarbeitete unter der Schulleitung der Fabry- Realschule, Frau Klein-Mach, mit viel Engagement ein differenziertes pädagogisches Konzept.

Um auch die Perspektive der Lehrer einzuholen, fand ein eigener Lehrerworkshop statt. Auch die wichtige Perspektive der Eltern wurde in einem Elternworkshop eruiert und hat Eingang in das Konzept gefunden.

Dem Schulträger und der Leiterin der Wilhelm-Fabry Realschule war es von Anfang an ein großes Anliegen, Eltern, aber auch die Grundschullehrkräfte, möglichst umfassend und transparent zu informieren. Diese Haltung spiegelte sich in den durchgeführten Veranstaltungen und den zahlreichen Informationsmaterialien wider.

So wurden nach Abstimmungsgesprächen mit den Schulleitungen der Ersatzschulen in Hilden und Information der umliegenden Schulträgern zwei sehr gut besuchte Elterninformationsveranstaltungen zur Sekundarschule sowie zahlreiche Informationsveranstaltungen bei Organisationen, Institutionen etc. durchgeführt. 

 

Im Anschluss daran fand in der Zeit vom 30.4. bis 11.05.2012 eine Elternbefragung für die Klassen 2 und 3 statt. Die Auswertung der Elternbefragung ergab bei einer Gesamtrücklaufquote über alle Jahrgänge von 86,68 % eine Zustimmung für die Sekundarschule von 238 bei Klasse 2 und 223 bei Klasse 3 (Hochrechnung gem. Landesregierung). Damit lag die Zahl der zu erwartenden Anmeldungen deutlich über den geforderten 75. Der hohe Rücklauf und das deutliche Votum pro Sekundarschule wird seitens der Verwaltung auch als Ergebnis der sehr guten Zusammenarbeit mit den beteiligten Schulen, dem Engagement der Schulleitern der Fabry-Realschule sowie der Schulverwaltung, als auch der umfänglichen Informationspolitik bewertet.

 

Nach Vorlage des Ergebnisses der Elternbefragung fasste, nach Vorberatung im Ausschuss für Schule und Sport, der Rat der Stadt in seiner Sitzung am 04.07.2012 den Einrichtungsbeschluss für die Sekundarschule in Hilden. Er beauftragte die Verwaltung, den Antrag auf Errichtung der neuen Sekundarschule und die Durchführung des verbindlichen Anmeldeverfahrens bei der Bezirksregierung Düsseldorf zu stellen.

Mit Schreiben vom 06.07.2012 hat die Verwaltung den umfangreichen Antrag zur Genehmigung der Errichtung einer Sekundarschule in Hilden an die Bezirksregierung als Obere Schulaufsichtsbehörde gesandt. Die Stadt Hilden hat somit sehr frühzeitig den vollständigen Antrag zur Genehmigung vorlegen können.

Die Bezirksregierung hat den Antrag ausführlich und umfassend auch im Rahmen der vorgegebenen Abstimmung mit dem Ministerium als Oberste Schulaufsichtsbehörde geprüft. Mit Verfügung vom 08.11.2012 wurde dem Schulträger, als einem der ersten im Regierungsbezirk Düsseldorf, die Genehmigung zur Errichtung einer Sekundarschule in Hilden ohne Einschränkungen durch die Bezirksregierung erteilt.

 

Seit Herbst erhielten die Eltern der Viertklässler insgesamt fünf Infobriefe, die über die Ausgestaltung der Sekundarschule und das Anmeldeverfahren informierten. Daneben wurde eine rege Pressearbeit betrieben und auch alle Informationen im Internet zugänglich gemacht. 

Im Dezember 2012 fand der Tag der Offenen Tür für die Sekundarschule statt. Auch dieser fand regen Zuspruch und stimmte die Beteiligten positiv für das im Februar anstehende Anmeldeverfahren.

 

Nach Genehmigung des Errichtungsbeschlusses durch die Bezirksregierung Düsseldorf und der Vorstellung des Anmeldeteams der Sekundarschule durch den zuständigen Dezernenten hat nun das Anmeldeverfahren für die neu zu gründende Sekundarschule in der Zeit vom 01. bis 05.02. 2013 stattgefunden. Abstimmungsgespräche mit den Trägern und Leitungen der weiterführenden Schulen in Ersatzschulträgerschaft und der Bettine-von-Armin-Gesamtschule machten es erstmals möglich, einen gemeinsamen Anmeldezeitraum für alle weiterführenden Schulen zu vereinbaren.

 

Nach Abschluss des Anmeldeverfahrens ist festzustellen, dass über 100 Schülerinnen und Schüler für das Schuljahr 2013/2014 an der Sekundarschule in Hilden angemeldet worden sind. Da derzeit noch Beratungen von Schülerinnen und Schülern, bzw. die Zusammenstellung zu heterogenen Klassen (Verteilung Jungen/Mädchen, Leistungsniveaus etc.) erfolgt, kann aktuell noch keine genaue Aufnahmezahl benannt werden. Fest steht, dass die notwendige Mindestschülerzahl von 75 Anmeldungen deutlich überschritten wird. Dies macht es erforderlich, dass die Sekundarschule im kommenden Schuljahr 4-zügig einzurichten und nicht wie in der Schulentwicklungsplanung prognostiziert und im Rahmen des Genehmigungsverfahrens beantragt, 3-zügig. Nach Rücksprache mit der Bezirksregierung ist die Einrichtung einer 4-Zügigkeit jedoch ohne weiteres Genehmigungsverfahren problemlos möglich. Die Sekundarschule Hilden wird somit zum Schuljahr 2013/2014 4-zügig eingerichtet werden.

 

In der Rückschau kann der Weg von den ersten Überlegungen zur Einrichtung einer Schule des gemeinsamen längeren Lernens bis hin zur Anmeldung als voller Erfolg gewertet werden. Nun gilt es zum Start der Schule und bereits im Vorfeld das pädagogische Konzept mit Leben zu füllen und die räumlichen Veränderungen umzusetzen, damit sich die Sekundarschule als erfolgreiche Schule in Hilden etabliert.

 

Die Ausgestaltung der Schule betrifft auch den wichtigen Themenkomplex der Inklusion.

Bereits der Schulentwicklungsplan für die weiterführenden Schulen sowie das bei der Bezirksregierung Düsseldorf eingereichte pädagogische Konzept zur Genehmigung der Schule, sah hier eine inklusive Ausrichtung vor. 

Da nicht alle Schulen zeitnah in der Lage sein werden, alle Kinder unabhängig von ihrem Förderbedarf mit hoher Qualität zu beschulen und um dennoch eine zeitnahe adäquate Versorgung dieser Kinder zu gewährleisten, wurde die Sekundarschule zur sogenannten Vorreiterschule ausgewählt. Durch diesen Ansatz wird auch der Verinselung von Kindern mit Förderbedarf entgegen gewirkt, um sicherzustellen, dass diese auch an einem Ort beschult werden, an dem sie weitere Kinder mit Förderbedarf antreffen. Dieses Vorgehen hat sich im Bereich der Grundschule bewährt.

 

Die Sekundarschule soll zum Schuljahr 2013/2014 ihren inklusiven Betrieb aufnehmen. Ziel soll es sein, möglichst allen Kindern unabhängig vom Förderbedarf einen Platz an dieser allgemeinbildenden Schule anbieten zu können.

Als Gründe für die Auswahl der Sekundarschule als Vorreiterschule sind hier u.a. auszuführen:

-           Das teilintegrierte Lernkonzept, dessen Ausrichtung bereits auf die optimale Förderung von Kindern mit unterschiedlichen Begabungen und Förderbedarfen abzielt.

-           Die Neukonzipierung des Schulalltags und somit die Berücksichtigung der Belange der Inklusion bereits von Beginn an.

-           Die räumliche Anpassung an die Herausforderungen der Sekundarschule und hier auch die Berücksichtigung der Rahmenbedingungen der Inklusion.

 

Die Auswahl der Schule erfolgte hierbei in enger Abstimmung mit der Schulleitung der Wilhelm-Fabry-Realschule, dem für Inklusion zuständigen Schulamtsdirektor Fischer sowie dem Kompetenzzentrum für sonderpädagogische Förderung.

 

In einem ersten Schritt soll auf dem Weg zur inklusiven Schule eine integrative Lerngruppe (ILG) mit ca. 5 Plätzen den Betrieb aufnehmen. In den ILG lernen Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf zieldifferent sowohl nach den Richtlinien für ihren Förderschwerpunkt, als auch nach den Unterrichtsvorgaben der allgemeinbildenden Schule (Nr. 3 des RdErl. des Ministeriums für Schule, Jugend und Kinder v. 19.05.2005).

 

Die ILG soll erstmals zum Schuljahr 2013/2014 und auch jeweils in den folgenden Eingangsjahren eingerichtet werden. Die Einrichtung erfolgt durch die Bezirksregierung. Der Schulträger muss gemäß § 79 SchulG NRW die Sachausstattung und geeignete Räumlichkeiten für die Integrativen Lerngruppen zur Verfügung stellen. Er muss deshalb gem. § 9 Abs. 2 SchulG NRW der Einrichtung der integrativen Lerngruppe per Ratsbeschluss zustimmen. Mit der beschlossenen Umgestaltung der Gebäude werden entsprechende Inklusionsräume geschaffen werden. Die Sachausstattung ist im Haushaltsplan 2013 enthalten.

 

Ob künftig eine weitere Klasse bzw. weitere Plätze, insbesondere für zieldifferent zu beschulende Kinder erforderlich sein werden, muss anhand der Nachfrage in den Folgejahren geprüft und dann ggf. realisiert werden. Hier bietet es sich an, an einer weiteren Schule im Hildener Stadtgebiet eine integrative Lerngruppe einzurichten. Diese Prüfung soll im Frühjahr 2014 erfolgen.

 

gez.

Horst Thiele


 

Finanzielle Auswirkungen  

 

Finanzielle Auswirkungen (ja/nein)

ja

Produktnummer / -bezeichnung

030103

Realschule / Sekundarschule

Investitions-Nr./ -bezeichnung:

I510000012

Sekundarschule - Ausstattung

Haushaltsjahr:

2013

Pflichtaufgabe oder

freiwillige Leistung/Maßnahme

Pflicht-

aufgabe

x

freiwillige

Leistung

 

(hier ankreuzen)

 

 

Die Mittel stehen in folgender Höhe zur Verfügung:

Kostenträger

Bezeichnung

Konto

Bezeichnung

Betrag €

0301030040

Bereitstellung der Sachausstattung RS

081201

Zugänge Einrichtung von Schulen und Sporthallen

60.000,00 €

(Multiunktionsraum) 9.000,00 €

(Inklusionsräume) 43.000,00 €

(Lehrerzimmer)

2.500,- €

(Schulbudget)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

0301030040

Bereitstellung der Sachausstattung RS

543100

Büromaterial

 19.000,00 €

(Möbel)

2.500,00 €

(Inklusionsräume)

 

 

 

 

 

 

Der Mehrbedarf besteht in folgender Höhe:

Kostenträger

Bezeichnung

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Deckung ist gewährleistet durch:

Kostenträger

Bezeichnung

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stehen für den o. a. Zweck Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein)

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet.

Die Befristung endet am: (Monat/Jahr)

 

 

Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV?

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Finanzierung:

 

 

 

Vermerk Kämmerer

 

Gesehen Klausgrete

 

 

 


Personelle Auswirkungen

Im Stellenplan enthalten:

 

ja

 

Planstelle(n):

Durch die sukzessive Auflösung von Theodor-Heuss-Hauptschule und Wilhelm-Fabry-Realschule verbunden mit der Neugründung einer Sekundarschule wird es Änderungen bei den Stellen der Schulsekretärinnen und Hausmeister geben.

 

 

 

 

Vermerk Personaldezernent