Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Schule und Sport und der Rat der Stadt Hilden nehmen den vorliegenden Bericht zur Einführung der Sekundarschule in Hilden zum Schuljahr 2013 / 2014 zur Kenntnis.
Der Rat der Stadt Hilden beschließt nach Vorberatung im Ausschuss für Schule und Sport die Einrichtung einer Integrativen Lerngruppe an der Sekundarschule Hilden.
Eine Integrative Lerngruppe wird erstmals zum Schuljahr 2013/2014 eingerichtet. Auch in den Folgejahren ist im Einschulungsjahr bei Bedarf eine Integrative Lerngruppe einzurichten
Die Verwaltung wird beauftragt das entsprechende Verfahren einzuleiten und die erforderlichen Anträge bei der Bezirksregierung zu stellen.
Erläuterungen und Begründungen:
Mit der Sitzungsvorlage WP
09-14 SV 51/209 wurde die Schulentwicklungsplanung für die weiterführenden
Schulen in Hilden vorgestellt und die notwendigen schulorganisatorischen
Maßnahmen eingehend erläutert. Wie in dieser Sitzungsvorlage dargestellt,
machten die aktuellen Schülerzahlen sowie die im Schulentwicklungsplan
aufgezeigten Prognosen eine Änderung der Schulangebote für den Sekundarbereich
I erforderlich. Der Schulentwicklungsplan für die weiterführenden Schulen weist
zudem darauf hin, dass das Elternwahlverhalten in NRW zunehmend und
beschleunigt dazu führt, dass die Kinder an Schulformen angemeldet werden, die
den Weg zum Abitur ermöglichen und die Entscheidungen über die Schullaufbahn
möglichst lange offen halten. Als geeignete Maßnahme, um dem Rechnung zu
tragen, empfahl der Schulentwicklungsplan die Gründung einer Sekundarschule zum
Schuljahr 2013/2014 unter sukzessiver Auflösung der Theodor-Heuss-Hauptschule
und der Wilhelm-Fabry-Realschule.
Am 7.03.2012 wurde die
Verwaltung durch den Ausschuss für Schule und Sport beauftragt, die Planungen
für die Errichtung einer Sekundarschule weiterzuverfolgen. Dieser Auftrag löste
eine Vielzahl von Planungen und Aktivitäten rund um die Thematik Sekundarschule
aus.
Bereits im Januar 2012
wurde auf der Grundlage der Schülerzahlenprognose, der Schulträgerberatung
durch die Bezirksregierung Düsseldorf und der Schulentwicklungsplanung durch
Dr. Garbe & Lexis eine Konzeptgruppe Sekundarschule gebildet, deren Aufgabe
die Entwicklung des pädagogischen Konzeptes für die neu zu gründende Sekundarschule
war. Die fachlich breit aufgestellte Konzeptgruppe erarbeitete unter der Schulleitung
der Fabry- Realschule, Frau Klein-Mach, mit viel Engagement ein differenziertes
pädagogisches Konzept.
Um auch die Perspektive der
Lehrer einzuholen, fand ein eigener Lehrerworkshop statt. Auch die wichtige
Perspektive der Eltern wurde in einem Elternworkshop eruiert und hat Eingang in
das Konzept gefunden.
Dem Schulträger und der
Leiterin der Wilhelm-Fabry Realschule war es von Anfang an ein großes Anliegen,
Eltern, aber auch die Grundschullehrkräfte, möglichst umfassend und transparent
zu informieren. Diese Haltung spiegelte sich in den durchgeführten Veranstaltungen
und den zahlreichen Informationsmaterialien wider.
So wurden nach
Abstimmungsgesprächen mit den Schulleitungen der Ersatzschulen in Hilden und
Information der umliegenden Schulträgern zwei sehr gut besuchte Elterninformationsveranstaltungen
zur Sekundarschule sowie zahlreiche Informationsveranstaltungen bei
Organisationen, Institutionen etc. durchgeführt.Â
Im Anschluss daran fand in
der Zeit vom 30.4. bis 11.05.2012 eine Elternbefragung für die Klassen 2 und 3
statt. Die Auswertung der Elternbefragung ergab bei einer Gesamtrücklaufquote
über alle Jahrgänge von 86,68 % eine Zustimmung für die Sekundarschule von 238
bei Klasse 2 und 223 bei Klasse 3 (Hochrechnung gem. Landesregierung). Damit
lag die Zahl der zu erwartenden Anmeldungen deutlich über den geforderten 75.
Der hohe Rücklauf und das deutliche Votum pro Sekundarschule wird seitens der
Verwaltung auch als Ergebnis der sehr guten Zusammenarbeit mit den beteiligten
Schulen, dem Engagement der Schulleitern der Fabry-Realschule sowie der
Schulverwaltung, als auch der umfänglichen Informationspolitik bewertet.
Nach Vorlage des
Ergebnisses der Elternbefragung fasste, nach Vorberatung im Ausschuss für
Schule und Sport, der Rat der Stadt in seiner Sitzung am 04.07.2012 den Einrichtungsbeschluss
für die Sekundarschule in Hilden. Er beauftragte die Verwaltung, den Antrag auf
Errichtung der neuen Sekundarschule und die Durchführung des verbindlichen
Anmeldeverfahrens bei der Bezirksregierung Düsseldorf zu stellen.
Mit Schreiben vom
06.07.2012 hat die Verwaltung den umfangreichen Antrag zur Genehmigung der
Errichtung einer Sekundarschule in Hilden an die Bezirksregierung als Obere
Schulaufsichtsbehörde gesandt. Die Stadt Hilden hat somit sehr frühzeitig den
vollständigen Antrag zur Genehmigung vorlegen können.
Die Bezirksregierung hat
den Antrag ausführlich und umfassend auch im Rahmen der vorgegebenen Abstimmung
mit dem Ministerium als Oberste Schulaufsichtsbehörde geprüft. Mit Verfügung
vom 08.11.2012 wurde dem Schulträger, als einem der ersten im Regierungsbezirk
Düsseldorf, die Genehmigung zur Errichtung einer Sekundarschule in Hilden ohne
Einschränkungen durch die Bezirksregierung erteilt.
Seit Herbst erhielten die
Eltern der Viertklässler insgesamt fünf Infobriefe, die über die Ausgestaltung
der Sekundarschule und das Anmeldeverfahren informierten. Daneben wurde eine
rege Pressearbeit betrieben und auch alle Informationen im Internet zugänglich
gemacht.Â
Im Dezember 2012 fand der
Tag der Offenen Tür für die Sekundarschule statt. Auch dieser fand regen
Zuspruch und stimmte die Beteiligten positiv für das im Februar anstehende
Anmeldeverfahren.
Nach Genehmigung des
Errichtungsbeschlusses durch die Bezirksregierung Düsseldorf und der
Vorstellung des Anmeldeteams der Sekundarschule durch den zuständigen Dezernenten
hat nun das Anmeldeverfahren für die neu zu gründende Sekundarschule in der
Zeit vom 01. bis 05.02. 2013 stattgefunden. Abstimmungsgespräche mit den
Trägern und Leitungen der weiterführenden Schulen in Ersatzschulträgerschaft
und der Bettine-von-Armin-Gesamtschule machten es erstmals möglich, einen
gemeinsamen Anmeldezeitraum für alle weiterführenden Schulen zu vereinbaren.
Nach Abschluss des
Anmeldeverfahrens ist festzustellen, dass über 100 Schülerinnen und Schüler für
das Schuljahr 2013/2014 an der Sekundarschule in Hilden angemeldet worden sind.
Da derzeit noch Beratungen von Schülerinnen und Schülern, bzw. die Zusammenstellung
zu heterogenen Klassen (Verteilung Jungen/Mädchen, Leistungsniveaus etc.)
erfolgt, kann aktuell noch keine genaue Aufnahmezahl benannt werden. Fest
steht, dass die notwendige Mindestschülerzahl von 75 Anmeldungen deutlich
überschritten wird. Dies macht es erforderlich, dass die Sekundarschule im
kommenden Schuljahr 4-zügig einzurichten und nicht wie in der
Schulentwicklungsplanung prognostiziert und im Rahmen des
Genehmigungsverfahrens beantragt, 3-zügig. Nach Rücksprache mit der Bezirksregierung
ist die Einrichtung einer 4-Zügigkeit jedoch ohne weiteres Genehmigungsverfahren
problemlos möglich. Die Sekundarschule Hilden wird somit zum Schuljahr
2013/2014 4-zügig eingerichtet werden.
In der Rückschau kann der
Weg von den ersten Ãœberlegungen zur Einrichtung einer Schule des gemeinsamen
längeren Lernens bis hin zur Anmeldung als voller Erfolg gewertet werden. Nun
gilt es zum Start der Schule und bereits im Vorfeld das pädagogische Konzept
mit Leben zu füllen und die räumlichen Veränderungen umzusetzen, damit sich die
Sekundarschule als erfolgreiche Schule in Hilden etabliert.
Die Ausgestaltung der
Schule betrifft auch den wichtigen Themenkomplex der Inklusion.
Bereits der
Schulentwicklungsplan für die weiterführenden Schulen sowie das bei der
Bezirksregierung Düsseldorf eingereichte pädagogische Konzept zur Genehmigung
der Schule, sah hier eine inklusive Ausrichtung vor.Â
Da nicht alle Schulen
zeitnah in der Lage sein werden, alle Kinder unabhängig von ihrem Förderbedarf
mit hoher Qualität zu beschulen und um dennoch eine zeitnahe adäquate
Versorgung dieser Kinder zu gewährleisten, wurde die Sekundarschule zur
sogenannten Vorreiterschule ausgewählt. Durch diesen Ansatz wird auch der
Verinselung von Kindern mit Förderbedarf entgegen gewirkt, um sicherzustellen,
dass diese auch an einem Ort beschult werden, an dem sie weitere Kinder mit
Förderbedarf antreffen. Dieses Vorgehen hat sich im Bereich der Grundschule bewährt.
Die Sekundarschule soll zum
Schuljahr 2013/2014 ihren inklusiven Betrieb aufnehmen. Ziel soll es sein,
möglichst allen Kindern unabhängig vom Förderbedarf einen Platz an dieser
allgemeinbildenden Schule anbieten zu können.
Als Gründe für die Auswahl
der Sekundarschule als Vorreiterschule sind hier u.a. auszuführen:
-Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Das teilintegrierte
Lernkonzept, dessen Ausrichtung bereits auf die optimale Förderung von Kindern
mit unterschiedlichen Begabungen und Förderbedarfen abzielt.
-Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Die Neukonzipierung des
Schulalltags und somit die Berücksichtigung der Belange der Inklusion bereits
von Beginn an.
-          Die räumliche Anpassung
an die Herausforderungen der Sekundarschule und hier auch die Berücksichtigung
der Rahmenbedingungen der Inklusion.
Die Auswahl der Schule
erfolgte hierbei in enger Abstimmung mit der Schulleitung der Wilhelm-Fabry-Realschule,
dem für Inklusion zuständigen Schulamtsdirektor Fischer sowie dem
Kompetenzzentrum für sonderpädagogische Förderung.
In einem ersten Schritt
soll auf dem Weg zur inklusiven Schule eine integrative Lerngruppe (ILG) mit
ca. 5 Plätzen den Betrieb aufnehmen. In den ILG lernen Schülerinnen und Schüler
mit sonderpädagogischem Förderbedarf zieldifferent sowohl nach den Richtlinien
für ihren Förderschwerpunkt, als auch nach den Unterrichtsvorgaben der allgemeinbildenden
Schule (Nr. 3 des RdErl. des Ministeriums für Schule, Jugend und Kinder v.
19.05.2005).
Die ILG soll erstmals zum
Schuljahr 2013/2014 und auch jeweils in den folgenden Eingangsjahren
eingerichtet werden. Die Einrichtung erfolgt durch die Bezirksregierung. Der
Schulträger muss gemäß § 79 SchulG NRW die Sachausstattung und geeignete Räumlichkeiten
für die Integrativen Lerngruppen zur Verfügung stellen. Er muss deshalb gem. §
9 Abs. 2 SchulG NRW der Einrichtung der integrativen Lerngruppe per
Ratsbeschluss zustimmen. Mit der beschlossenen Umgestaltung der Gebäude werden
entsprechende Inklusionsräume geschaffen werden. Die Sachausstattung ist im
Haushaltsplan 2013 enthalten.
Ob künftig eine weitere
Klasse bzw. weitere Plätze, insbesondere für zieldifferent zu beschulende
Kinder erforderlich sein werden, muss anhand der Nachfrage in den Folgejahren
geprüft und dann ggf. realisiert werden. Hier bietet es sich an, an einer
weiteren Schule im Hildener Stadtgebiet eine integrative Lerngruppe einzurichten.
Diese Prüfung soll im Frühjahr 2014 erfolgen.
gez.
Horst Thiele
Finanzielle Auswirkungen Â
Finanzielle
Auswirkungen (ja/nein) |
ja |
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Produktnummer
/ -bezeichnung |
030103 |
Realschule /
Sekundarschule |
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Investitions-Nr./
-bezeichnung: |
I510000012 |
Sekundarschule -
Ausstattung |
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Haushaltsjahr: |
2013 |
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Pflichtaufgabe
oder freiwillige Leistung/Maßnahme |
Pflicht- aufgabe |
x |
freiwillige Leistung |
(hier ankreuzen) |
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Die Mittel stehen in folgender Höhe zur
Verfügung: |
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Kostenträger |
Bezeichnung |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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0301030040 |
Bereitstellung der Sachausstattung RS |
081201 |
Zugänge Einrichtung von Schulen und Sporthallen |
60.000,00 € (Multiunktionsraum) 9.000,00 € (Inklusionsräume) 43.000,00 € (Lehrerzimmer) 2.500,- € (Schulbudget) |
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0301030040 |
Bereitstellung der Sachausstattung RS |
543100 |
Büromaterial |
 19.000,00 € (Möbel) 2.500,00 € (Inklusionsräume) |
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Der Mehrbedarf besteht in folgender Höhe: |
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Kostenträger |
Bezeichnung |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Die Deckung ist
gewährleistet durch: |
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Kostenträger |
Bezeichnung |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Stehen für den o. a. Zweck Mittel aus
entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung?
(ja/nein) |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind
auf drei Jahre befristet. Die Befristung endet am: (Monat/Jahr) |
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Wurde die
Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft
– siehe SV? |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Finanzierung: |
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Vermerk Kämmerer Gesehen Klausgrete |
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Personelle Auswirkungen
Im Stellenplan enthalten: |
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ja |
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Planstelle(n): Durch die sukzessive Auflösung von
Theodor-Heuss-Hauptschule und Wilhelm-Fabry-Realschule verbunden mit der
Neugründung einer Sekundarschule wird es Änderungen bei den Stellen der
Schulsekretärinnen und Hausmeister geben. |
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Vermerk Personaldezernent |