Beschlussvorschlag:
Beschlussvorschlag für den Haupt- und
Finanzausschuss:
„Der Haupt- und
Finanzausschuss beschließt die nachfolgende Eilentscheidung:
Zur
Umsetzung des Modernisierungskonzeptes für Sportplatzanlagen hat der Rat der
Stadt Hilden im Haushaltsplan 2005 insgesamt 145.000 € bereitgestellt (HSt.
5600.000.5001). Per Dringlichkeitsentscheidung vom 29.06.2005 wurde für
weitere, umfassende Sanierungsmaßnahmen
im Umkleiden- und Sanitärbereich der Turnhalle Hoffeldstr. 106 in der HSt
5600.000.5001 ein Betrag von insgesamt 256.500 € überplanmäßig bereitgestellt.
Zur
Sanierung der im Zuge der Bauarbeiten festgestellten Feuchteschäden werden außerplanmäßig
weitere
258.200 €
bei HSt
5600.221.9501 bereitgestellt.
Die Deckung wird durch
die Inanspruchnahme der Allgemeinen Rücklage ermöglicht.“
In
Vertretung:
T h i e
l e
1.
Beigeordneter
Beschlussvorschlag
für den Rat :
Der Rat genehmigt die
Eilentscheidung des Haupt- und Finanzausschusses vom 31.08.2005 zur
Bereitstellung von 258.200 € zur Sanierung der Feuchtigkeitsschäden in der
Turnhalle Hoffeldstraße 106
Erläuterungen und Begründungen:
Ausgangslage /
Vorgeschichte
Im Jahre
2004 wurde verwaltungsseitig das Modernisierungskonzept für Sportplatzanlagen
erarbeitet. Der 2. Zwischenbericht dieses Modernisierungskonzeptes wurde dem
Ausschuss für Schule, Sport und Soziales in seiner Sitzung am 14.06.2004 (TOP
9) vorgelegt. Der Fachausschuss
beauftragte daraufhin die Verwaltung, auf der Grundlage des 2. Zwischenberichtes
für die Haushaltsplan-Beratungen 2005 konkrete Realisierungsvorschläge zu
unterbreiten.
Diese
Vorschläge wurden über den Haushaltsplanentwurf unterbreitet und vom Rat
letztlich auch beschlossen. So war für das Jahr 2005 u.a. vorgesehen, den
Umkleidetrakt des Sportplatzes Hoffeldstraße einigen baulichen
Unterhaltungsmaßnahmen zu unterziehen (z.B. Austausch der Duschköpfe, Installation
hygrostatischer Ventilatoren, Ersatz der Beleuchtung, Neuverfliesung, Austausch
von Türblättern). Diese Unterhaltungsmaßnahmen sollten zwar auch dem
technischen Erhalt des Gebäudes dienen, eine Grundsanierung der Anlage war
jedoch nicht beabsichtigt und nach den damaligen Erkenntnissen auch nicht
erforderlich.
Ende der 18. KW 2005 kam es im
Umkleidebereich des Sportplatzes zu einem Wasserrohrbruch, der sofortige
Aktivitäten des Amtes II/26 erforderte. Bei der Begutachtung des Schadens war
es erstmals möglich, die Konstruktion bzw. den Verlauf der Wasser führenden
Leitungen in Augenschein zu nehmen. Es stellte sich heraus, dass auch dieses
Gebäude – wie viele Objekte dieses Alters -
nicht über einen Leitungskreislauf verfügt, in dem das Wasser ständig
zirkulieren kann, sondern vielmehr das Wasser in tote Leitungsenden fließt und
dort „steht“. Dieses stehende Wasser ist die entscheidende Ursache, die
letztlich zur Bildung von Legionellen und damit zur Stilllegung des sanitären
Bereiches für Umbaumaßnahmen führt.
Angesichts dieser Erkenntnisse wurde die
gesamte Umbauplanung revidiert. Die sodann erforderlichen Unterhaltungsmaßnahmen
erforderten jedoch einen erheblichen Finanzmitteleinsatz. Im Haushaltsplan
waren bis dahin 23.500 € vorgesehen, erforderlich war nunmehr allerdings
280.000 €.
Diese Mittel wurden sodann per
Dringlichkeitsentscheidung am 16.06.2005 zur Verfügung gestellt; die
Entscheidung selbst am 29.06.2005 vom Rat der Stadt Hilden genehmigt. Dringlich
war die Entscheidung insofern, als die Umsetzung der Baumaßnahme natürlich in
den Sommerferien NW durchgeführt werden sollte. Dafür war es erforderlich, unverzüglich
Aufträge zur Erstellung eines Modernisierungskonzeptes speziell für die
sanitären Anlagen und die Umkleidebereiche der Turnhalle Hoffeldstraße sowie
die Aufträge an Baufirmen zu erteilen.
Für derartige Ausnahmesituationen lässt das
Vergaberecht auch Ausnahmen vom Grundsatz der öffentlichen Ausschreibung zu (§
3 Nr. 4 Buchst. d VOB/A). Die Gründe waren in der Begründung zur Dringlichkeitsentscheidung
detailliert aufgeführt. Ein weiteres Zuwarten hätte außerdem zur Folge gehabt,
dass Schul- und Vereinssport in der Turnhalle auf keinen Fall nach Beendigung
der Sommerferien hätte beginnen können.
Bei der Demontage der alten Rohrleitungen und
der Sanitärobjekte zeigte sich aber noch im Juni 2005, dass die
Wärmedämmschicht zwischen Estrich und Rohdecke stark durchfeuchtet war. Ebenso
waren in den unteren Wandbereichen erhebliche Durchfeuchtungen erkennbar. Auch
die Gerätehülsen in der Sporthalle waren teilweise bis zur Oberkante mit Wasser
gefüllt.
Folgerungen für die Modernisierung der
Sanitär-/Umkleideräume
Die wesentlichen Bauarbeiten in den Umkleide-
und Sanitärbereichen wurden umgehend eingestellt. Eine Fortführung wäre sinnlos
gewesen, zumal die Ursache für die Feuchtigkeit völlig unklar war. Mit
Auftreten dieses deutlich weiter gehenden Schadensbildes war nunmehr aber auch
eindeutig, dass die zur Behe-
bung der Mängel erforderlichen Baumaßnahmen
auf keinen Fall in den Sommerferien 2005 durchzuführen waren. Zumal zu diesem
Zeitpunkt noch völlig unklar war, welche Maßnahmen im Detail überhaupt abzuwickeln
waren, um einerseits den Schaden zu beheben und andererseits derartige
Problemstellungen in Zukunft zu vermeiden.
Aktuelle Situation
Daher wurde Anfang Juli unverzüglich die
Sachverständige Frau Anastasia Winandy, Düsseldorf, beauftragt
a) die
Schadensursache zu ermitteln,
b) die
Materialzustände hinsichtlich Schäden durch die Durchfeuchtung zu beurteilen,
c) eine
mögliche Schimmelpilzbelastung der Materialien und der Raumluft zu beurteilen
und
d) ein
Sanierungskonzept zu erstellen.
Auf Anraten der Sachverständigen wurden
verschiedene Sonderfachleute für die Beurteilung der Schimmelpilzbildung und
der Tragfähigkeit der Bodenbeläge hinzugezogen (s. hierzu die beiliegenden
Gutachten; Anlagen1-3)
Beim ersten Ortstermin am 05.07.2005 wurden mehrere
Öffnungen im Boden (ausgenommen Sporthallenboden) des gesamten Umkleidetrakts
hergestellt um den Grad und das Ausmaß der Durchfeuchtung festzustellen. An
allen Öffnungen waren der Estrich und die
darunter liegende Wärmedämmung feucht bis nass.
In den folgenden Ortsterminen wurden folgende
mögliche Ursachen für diese Feuchteschäden überprüft bzw. ausgeschlossen:
1. Dachflächen und Regenwasserableitungen keine Undichtigkeiten oder Schäden
2. Abdichtung Außenwände im Sockelbereich keine Undichtigkeiten oder Schäden
3. Untersuchung aller liegenden Abflussleitungen keine Undichtigkeiten oder Schäden
4. Überprüfung des Grundwasserstandes Gebäude liegt nicht im Grundwasserbereich
Nachdem alle diese Schadenursachen
ausgeschlossen werden müssen, kam als Schadenquelle nur die unzureichende
Abdichtung der Duschräume für die vorgefundenen Durchfeuchtungen in Betracht.
Zeitgleich mit der Suche nach der
Schadenursache wurden die Raumluft und die Baumaterialien auf einen möglichen
Schimmelpilzbefall untersucht. In der Mehrzahl der Proben wurde eine mittlere
Schimmelpilzbelastung vorgefunden:
Materialprobe 1 Boden WC 2 Fußballer keine Schimmelpilzbelastung
Materialprobe 2 Boden
WC 3 Fußballer geringe
bis mittlere Schimmelpilzbelastung
Materialprobe 3 Wand
Umkleide 1 Fußballer mittlere
Schimmelpilzbelastung
Materialprobe 4 Wand Umkleide 2 Fußballer mittlere bis hohe Schimmelpilzbelastung
Materialprobe 5 Boden WC 1 Halle mittlere Schimmelpilzbelastung
Materialprobe 6 Boden WC 3 Halle geringe bis mittlere Schimmelpilzbelastung
Materialprobe 7 Wand Umkleide 1 Halle mittlere Schimmelpilzbelastung
Materialprobe 8 Wand Umkleide 2 Halle mittlere Schimmelpilzbelastung
Materialprobe 9 Sportboden Halle hohe Schimmelpilzbelastung
Materialprobe 10 Boden Geräteraum mittlere
Schimmelpilzbelastung
Materialprobe 11 Decke Dusche 2 Fußballer hohe
Schimmelpilzbelastung
Materialprobe 12 Decke Dusche 1 Fußballer hohe
Schimmelpilzbelastung
Luftprobe Vereinsraum keine
Schimmelpilzbelastung
Die Sanierungsnotwendigkeit bei
Schimmelpilzbelastung ist abhängig von der Schimmelpilzart und der Größe der
befallenen Fläche. Im vorliegenden Fall sind alle Bereiche mit einer mittleren
Schimmelpilzbelastung nach Aussage des Gutachters Dr. Klus,
Biologisch-Medizinisches-Analyselabor, Bochum zu sanieren.
Das Ergebnis aus der Materialprobe 9
Sportboden Halle wird zur Zeit noch durch eine weitere Beprobung überprüft, da
die dort vorliegende Belastung an einem Bodenhülsendeckel vorgefunden wurde,
der evtl. durch die bereits ausgeführten Abbrucharbeiten kontaminiert wurde.
Das neue Probestück wurde direkt aus der Bodenfläche entnommen. Sollten bei
dieser Untersuchung geringere Schimmelpilzbelastungen gefunden werden, so wird
der Sporthallenboden nochmals auf die Möglichkeit einer Sanierung durch
Trocknung untersucht.
Zusätzlich werden auf Anraten der
Sachverständigen momentan auch noch die Prallschutzwände auf Schimmelpilzbefall
untersucht.
Parallel zu der Schimmelpilzuntersuchung
wurde von Dipl. Ing. Müller, Institut für Baustoffprüfung und
Fußbodenforschung, Troisdorf, der Feuchtigkeitsgehalt des Fußbodenaufbaus sowie
die Möglichkeit der Trocknung untersucht.
Es wurden Proben aus jeder Umkleide, dem Geräteraum
und der Halle genommen. Bei allen Proben war die Wärmedämmschicht mehr oder
weniger durchfeuchtet und es stand Wasser in Tropfenform auf der bituminösen
Abdichtung. Anhand der gemessenen hohen Feuchtigkeitsgehalte kommt der
Gutachter
Dipl. Ing. Müller zu dem Ergebnis, dass die
Wärmedämmschichten zerstört sind und eine Sanierung durch Trocknung des
Bodenaufbaus nicht möglich ist.
Sanierungskonzept
1.
Entfernen
des gesamten Bodenbelags bis auf die Rohdecke und Wiederherstellung
2.
Entfernen
des Sportbodens bis auf die Rohdecke und Wiederherstellung (abhängig von dem Ergebnis
der im Moment noch durchgeführten Untersuchungen zum Schimmelpilzbefall)
3.
Entfernen
der vom Schimmelpilz befallenen Wand- und Deckenputze und Wiederherstellung
4.
Sanierung
der mit Klinkern bekleideten Innenwände durch Entfernen der Klinker und Neuverputz
der Wände
5.
Feinreinigung
des Inventars und des Gebäudes
Kosten (gemäß beiligender „Projektübersicht“
– Anlage 4)
01. LV Turnhalle, Geräte und Stuhllager 116.211,24
€
02. LV Umkleide und Eingang 61.691,93 €
03. LV Duschen, Waschräume 15.852,68 €
04. LV Wandfliesen (versch. Räume) 4.316,82€
05. LV WC-Herren 3.535,33 €
06. LV Malerarbeiten 3.712,00 €
07. LV Nebenkosten, Architektenhonorar 20.880,00 €
08. Aufbau, Anschluss und Miete der Container 20.000,00 €
09. Gutachterkosten und Probennahmen 12.000,00 €
Gesamt 258.200,00
€
Falls die Probennahme Sportboden keinen
Schimmelbefall anzeigt und eine Trocknung möglich ist, reduzieren sich die
unter Punkt 2 „Entfernen und Wiederaufbau Sportboden“ angegebenen Kosten auf
15.000 € für die Trocknung und das Verschließen der Öffnungen für die
Probennahme. Die Gesamtkosten betragen in diesem Fall 241.550 €.
Mit der Durchführung der Sanierungsmaßnahmen
in planerischer und bauleitender Hinsicht sollte der schon mit den ursprünglich
geplanten Umbaumaßnahmen innerhalb des Modernisierungskonzeptes beauftragte
Architekt Böker auf Basis der HOAI beauftragt werden. Vom diesem Architekten
wurde der Sanierungsumfang massenmäßig erfasst und die beigefügte
Kostenschätzung erstellt. Herr Böker ist daher mit Umfang der Maßnahme und Zustand des Gebäudes
vertraut. Eine Einweisung ist somit nicht mehr erforderlich, so dass hier der
verwaltungsinterne Steuerungsaufwand deutlich geringer ist.
Zudem weist das Angebot des Büros Böker
hinsichtlich der einzig wesentlichen Honorar-Variable „Umbauzuschlag“ lediglich den Mindestsatz von
25 % auf, so dass Einsparungen durch Vergleichsangebote hier schlicht nicht
möglich sind.
In
Vertretung:
T h i e
l e
1.
Beigeordneter
Finanzielle
Auswirkungen |
Ja |
|
|
Haushaltstelle: 5600.221.9500 |
Bezeichnung: |
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Kosten 258.200 € Folgekosten |
vorgesehen im Vermögenshaushalt |
Haushaltsjahr 2005 |
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Mittel stehen zur
Verfügung Nein |
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Finanzierung: |
Sichtvermerk
Kämmerer |
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