Planung des Maßnahmenkataloges Integration 2013
Beschlussvorschlag:
- Der Integrationsrat und der
Sozialausschuss nehmen den Bericht der Verwaltung über die Umsetzung des
Maßnahmenkataloges 2012 zur Kenntnis.
- Der Sozialausschuss beschließt auf
Empfehlung des Integrationsrates die Umsetzung des vorgelegten
Maßnahmenkataloges zur Integrationsförderung für das Jahr 2013. Über die
Bereitstellung der Mittel wird im Rahmen der Haushaltsplanberatungen
entschieden.
Erläuterungen und Begründungen:
Maßnahmenkatalog 2012:
Im Anschluss an das Jahr 2005, in dem das Strategiekonzept „Integration ist machbar!“ durch den Rat der Stadt Hilden verabschiedet worden war, wurde jährlich vom Ausschuss für Schule, Sport und Soziales, jetzt Sozialausschuss,  die Bereitstellung von Mitteln beschlossen, um Integrationsmaßnahmen zu ermöglichen oder zu fördern, die sich an den Handlungsfeldern des Strategiekonzepts orientierten.
Der Maßnahmenkatalog für das Jahr 2012 beinhaltete 22 Maßnahmen und Projekte, für die ein Fördervolumen von insgesamt € 22.515,-- zur Verfügung stand.
Einige Maßnahmen und Projekte konnten aus unterschiedlichen Gründen nicht stattfinden, so dass die Haushaltsmittel in Höhe von 5.822,16 € nicht abgerufen wurden.
Die Gründe hierfür als auch die Umsetzungsberichte der Maßnahmen und Projekte sind dieser SV als Anlage 1 beigefügt
.
Maßnahmenkatalog 2013:
Im Jahr 2013 wird wie in den Vorjahren verfahren. Fachämter, Migrantenvereine und freie Träger waren auf die Möglichkeit der finanziellen Förderung von Maßnahmen und Projekten, die hauptsächlich oder am Rande die Integration von Menschen mit Zuwanderungsgeschichte bewirken, hingewiesen worden.
Nach Sondierung der beim Integrationsbüro eingegangenen Anträge ergab sich für das Jahr 2013 ein Maßnahmenkatalog mit einem Gesamtvolumen von € 22.500,--.
Dieser Betrag ist im Haushaltsplan 2013, vorbehaltlich der Haushaltsplanberatungen, enthalten.
Die entsprechenden Maßnahmen und Projekte sind dieser SV als Anlage 2 beigefügt.
Gez. Horst Thiele
Finanzielle Auswirkungen Â
Finanzielle
Auswirkungen (ja/nein) |
ja |
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Produktnummer
/ -bezeichnung |
050501 |
Hilfen zur Integration |
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Investitions-Nr./
-bezeichnung: |
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Haushaltsjahr: |
2013 |
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Pflichtaufgabe
oder freiwillige
Leistung/Maßnahme |
Pflicht- aufgabe |
(hier ankreuzen) |
freiwillige Leistung |
X |
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Die Mittel stehen in folgender Höhe zur
Verfügung: |
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Kostenträger |
Bezeichnung |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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0505012000 |
Information, Beratung, Leistung |
531800 |
Zuschüsse |
22.500,- |
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Der Mehrbedarf besteht in folgender Höhe: |
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Kostenträger |
Bezeichnung |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Die Deckung ist
gewährleistet durch: |
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Kostenträger |
Bezeichnung |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Stehen für den o. a. Zweck Mittel aus
entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung?
(ja/nein) |
ja (hier ankreuzen) |
nein X (hier ankreuzen) |
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Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind
auf drei Jahre befristet. Die Befristung endet am: (Monat/Jahr) |
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Wurde die
Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft
– siehe SV? |
ja X (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Finanzierung: |
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Vermerk Kämmerer Gesehen Klausgrete |
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