Betreff
Auflistung aller nach heutiger Planung zur (Ersatz-)Beschaffung anstehenden Fahrzeuge, selbstfahrenden Arbeitsmaschinen und Großgeräte für den Haushalt 2013 ff., aufgrund Antrag Nr. 39 der CDU-Fraktion zum Haushalt 2007
Vorlage
WP 09-14 SV 68/045
Aktenzeichen
IV/68
Art
Mitteilungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die Auflistung der Verwaltung für den Haushalt 2013 ff. über alle nach heutiger Planung zur Beschaffung anstehenden Fahrzeuge, selbstfahrenden Arbeitsmaschinen und Großgeräte wird zur Kenntnis genommen.

 

 


Erläuterungen und Begründungen:

 

Seit 2007 werden in einer Sitzungsvorlage die investiven Maßnahmen zur Beschaffung von Fahrzeugen, selbstfahrenden Arbeitsgeräten und Großgeräten dargestellt, die in dem zukünftig anstehenden Haushaltsplanentwurf aufgenommen werden sollen. In Vorjahren erfolgte die Vorlage der Sitzungsvorlage zu einem sehr frühen Zeitpunkt, so dass im Nachgang noch verwaltungsinterne Abstimmungen erfolgten, die zu einer Änderung bei den ursprünglich vorgesehenen Investitionen führen konnten. Nunmehr erfolgt die Vorlage der Sitzungsvorlage unmittelbar zu den Haushaltsplanberatungen und bezieht sich auf die im Haushaltsplanentwurf enthaltenen Maßnahmen.

 

In diesem Jahr kommt ein weiterer Aspekt. Der für die Beschaffung zuständige Mitarbeiter ist seit Jahresbeginn 2012 langfristig ausgefallen. Insofern konnte im Jahre 2012 nicht alle vorgesehenen Investitionsmaßnahmen komplett abgewickelt werden. In den Abstimmungsgesprächen mit dem Amt für Finanzservice wurden daher die ursprünglich vorgesehenen Investitionsmaßnahmen um folgende Beträge verändert:

 

2013

2014

2015

2016

-253.900,00

-72.000,00

57.000,00

-252.200,00

 

Dies konnte erreicht werden, in dem einzelne Maßnahmen auf spätere Jahre geschoben wurden. Gleichzeitig wurde versucht, durch die Kombination von Haushaltsansätzen mit Verpflichtungsermächtigungen eine realistische Darstellung des voraussichtlichen Mittelabflusses bei der Aufstellung des Haushaltsplanentwurfes sicherzustellen.  

 

 

 

Die Beurteilungskriterien zu Bewertung des Zustandes und voraussichtlicher Lebensdauer setzen sich wie folgt zusammen:

 

voraussichtliche Lebensdauer

Die voraussichtliche Nutzungsdauer der von der Stadt eingesetzten Fahrzeuge, selbstfahrenden Arbeitsmaschinen und Großgeräte ergibt sich aus der für die Verwaltung verbindlichen Abschreibungstabelle.

Das in der beiliegenden Auflistung jeder Einheit zugeordnete Jahr entspricht dieser Vorgabe.

 

Zustandsbewertung

Die Kriterien für die Anmeldung von Ersatzbeschaffungen sind einzelfallbezogen. Die Prüfung einer Ersatzbeschaffung erfolgt grundsätzlich erst zum Ablauf der vorgegebenen Nutzungszeiträume, es sei denn, vor Ablauf der Nutzungsdauer haben sich die Einsatzanforderungen grundlegend geändert oder technische Problemlagen, z. B. Unfallschäden, erhebliche Reparaturen, usw. zwingen zu einer vorzeitigen Aussonderung.

Zum Ende der vorgegebenen Nutzungszeiträume und darauf folgend im Vorfeld der Mittelanforderungen, prüft die Verwaltung jährlich den technischen Zustand, insbesondere der im Zeitraum der mittelfristigen Finanzplanung zur Ersatzbeschaffungen anstehenden Einheiten.

 

Hier wird die Notwendigkeit einer Ersatzbeschaffung an Hand sachlicher Kriterien wie z. B. Notwendigkeit, Wirtschaftlichkeit oder Umweltverträglichkeit geprüft.

Liegen sachliche Gründe vor, z. B. TÜV-Abnahme, bedenklicher Schadstoffausstoß, technische Mängel oder kommt die Verwaltung nach sachgemäßer Abwägung zu dem Schluss, dass Betriebs- und Verkehrssicherheit einer Einheit nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand aufrecht erhalten werden können, so dass die Einheit absehbar ersetzt werden muss, erfolgt eine entsprechende Anmeldung von Haushaltsmitteln für eine Ersatzbeschaffung.

Die Beschaffung von Fahrzeugen, selbstfahrenden Arbeitsmaschinen und Großgeräten, deren technischer Zustand und Einsatzbedingungen auch nach Ablauf der voraussichtlichen Lebensdauer nach NKF eine Weiternutzung rechtfertigen, wird unter Anpassung des Mittelbedarfs fortgeschrieben.

 

Für die einzelnen im Haushaltsjahr 2013 zur Anschaffung anstehenden Fahrzeuge, selbstfahrenden Arbeitsmaschinen und Großgeräte sind Zustandsbeschreibungen beigefügt.

 

Zustandsbeschreibungen für in der Finanzplanung vorgesehene Beschaffungen werden nicht gemacht, da deren Zustand abschließend frühestens zum vorgesehenen Beschaffungsjahr bewertet wird. Zustandsbeschreibungen oder –prognosen machen aus Sicht der Verwaltung zum jetzigen Zeitpunkt keinen Sinn.

 

Bei den für nächstes Jahr anstehenden (Ersatz-) Beschaffungen wurde anlässlich der Mitte des Jahres abgegebenen Mittelanmeldung bewusst auf die Angabe der Unterhaltungskosten des nicht repräsentativen Zeitraumes von 01 - 08/12 verzichtet, da nach Auffassung des Fachamtes gesicherte Jahresdaten der Jahre 2010 und 2012 mehr Aussagekraft besitzen.

 

Das Fachamt erlaubt sich aus fachlicher Sicht zudem den Hinweis, dass nach hiesiger Auffassung die Aussagekraft summierter Unterhaltungskosten ohnehin relativ ist.

Insbesondere bei den Einheiten, deren Ersatzbeschaffung kurzfristig, d. h. im kommenden Haushaltsjahr, vorgesehen ist, wurden in aktueller Vergangenheit bereits nur die Unterhaltungsmittel aufgewendet, die absolut notwendig waren, um Betrieb und Verkehrssicherheit aufrecht zu erhalten und damit nicht die allgemeine Betriebserlaubnis zu verlieren.

Werterhaltende Unterhaltungsmaßnahmen wurden bei den nächstes Jahr zur Ersatzbeschaffung anstehenden Fahrzeugen/Arbeitsgeräten in Abstimmung mit der Werkstatt aufgeschoben, da diese Aufwendungen wirtschaftlich nicht sinnvoll erscheinen.

 

Angaben zur Laufleistung bei Ersatzbeschaffungen sind ebenfalls den Erläuterungen beigefügt. Auch hier erlaubt sich das Fachamt aus sachlicher und fachlicher Sicht darauf hinzuweisen, dass solch absolute Angaben keine qualifizierten Rückschlüsse auf die Auslastung eines Fahrzeuges zulassen.

Städtische Fahrzeuge werden nicht als Verteilerfahrzeuge für hoher Km-Laufleistung eingesetzt. Von daher werden bei der Beschaffung bewusst bereits Varianten gefordert, die lediglich auf Stadtbetrieb und damit geringe km-Leistung ausgelegt sind.

Bei motorisierten Verkehrsteilnehmern darf aus eigener Erfahrung und aufgrund allgemeiner Berichterstattung als bekannt vorausgesetzt werden, dass Motoren, Antriebsstränge und Bremssysteme durch ausschließlichen Stadtbetrieb übermäßig stark belastet werden.

 

Die Laufleistung eines PKW ist nach Aussage der Fahrzeugindustrie im Stadtbetrieb mit Faktor 2, die eines LKW sogar mit Faktor 3 zu multiplizieren.

Arbeitsmaschinen können nicht nach km-Leistung bemessen werden. Hier zählen geleistete Betriebsstunden. 100 geleistete Betriebsstunden eines Rasenmähers entsprechen nach Aussage von Fachverbänden 15.000 km Laufleistung eines gängigen PKW unter Volllast.

Als gut ausgelastet gilt eine große Arbeitsmaschine (z.B. Radlader) bei jährlich 500 - 600 Betriebsstunden.

 

Alle investiven Maßnahmen sind im Haushaltsplanentwurf für das Jahr 2013 in dem Produkt 010605 „Fuhrparkmanagement“ aufgeführt. Gleichzeitig sind dort die im Finanzplan bis 2016 vorgesehenen Maßnahmen gelistet.

 

 

 

 

I680700032

 

 

Kleinschlepper Unterhaltung Parkanlagen - Grünunterhaltung, ME – 2063:

 

Erstzulassung:                                                           04/98

Gesamt – Betriebs-Std. bis 08/12                             rd. 1.900 (kein km-Zähler)

Betriebs-Std. 2010 – 08/2012                                   rd.    360

Schadstoffklasse                                                      entfällt

 

Die Unterhaltungskosten in Euro sehen wie folgt aus:

Jahr                                       Fahrzeugkosten                   Werkstattkosten

2010                                          415,96                                 1.783,93

2011                                       1.105,30                                     824,28

 

 

Das Fahrzeug wurde 1998 in Dienst gestellt. Der Kleinschlepper wurde zunächst überwiegend für Unterhaltungsarbeiten auf der Bezirkssportanlage Bandsbusch, in deren näherem Umfeld und für Winterdiensteinsätze genutzt.

Aufgrund der sich ständig ändernden Aufgabenstellung im Grünflächenbereich durch technische wie auch organisatorische Fortentwicklungen liegt der Einsatzschwerpunkt der auf beengte Platzverhältnisse speziell zugeschnittenen Arbeitsmaschine heute in der Pflege und Unterhaltung der städtischen Parkanlagen sowie der in den Fokus der Aufmerksamkeit gerückten Sicherstellung des Winterdienstes auf städt. Gehwegen.

Äußerliche Gebrauchsspuren und der Verschleiß der Bedienelemente sind entsprechend hoch. Hinzu kommt, dass der Motor Öl verliert, die Vorderachse ausgeschlagen ist, sämtliche Hydraulikschläuche, die wegen der Kompaktheit der Maschine naturgemäß zu Reparaturzwecken meist schwer zugänglich sind, porös sind und die Spezialbereifung dringend ersetzt werden muss.

 

Der Kleinschlepper weist zum heutigen Zeitpunkt eine Laufleistung von umgerechnet 285.000! km auf. Diese Laufleistung wurde ausschließlich im Arbeitseinsatz erbracht. Arbeitsmaschinen können aber nicht nach km-Leistung bemessen werden. Hier zählen geleistete Betriebsstunden. 100 geleistete Betriebsstunden einer kompakten selbstfahrenden Arbeitsmaschine entsprechen nach Aussage der Fachwelt 15.000 km Laufleistung eines gängigen PKW unter Volllast.

Als gut ausgelastet gilt eine kleine Arbeitsmaschine (z.B. selbstfahrendes Mähgerät) bei jährlich 100 Betriebsstunden.

 

Die Mittelanforderung berücksichtigt den Ratsbeschluß zu Antrag Nr. 42 der CDU Fraktion aus 2010 und damit die Verschiebung der Investitionen von 2012 um ein Jahr auf 2013.

 

I680800100

 

 

Anhänger - Schreinerei, ME – 2726:

 

Erstzulassung                                                06/84

Gesamt - km – Leistung bis 08/12                unbekannt

km – Leistung 2010 – 08/2012                      unbekannt

Schadstoffplakette                                        entfällt

 

Die Unterhaltungskosten in Euro sehen wie folgt aus:

Jahr                                       Fahrzeugkosten                   Werkstattkosten

2010                                                   48,42                           0,00

2011                                                   91,42                          0,00

 

 

Anhänger werden im Fuhrpark der Stadt überaus alt, da sie nur geringem Verschleiß unterliegen. Soweit möglich, werden selbst große Instandsetzungsarbeiten in der städtischen Kfz.-Werkstatt ausgeführt. Dazu zählen auch Maßnahmen zur Verlängerung der Nutzungsdauer, soweit sie nach sachlicher Abwägung wirtschaftlich sind.

Das gilt allerdings nicht für die Zentralelektrik und massive Eingriffe in die Bremsanlage.

Bei vielen der alten Anhänger, auch hier, ist insbesondere die Bremsanlage veraltet. Sie entspricht nicht mehr dem Stand der Technik.

Eine den anerkannten Regeln der Technik entsprechende Ladungssicherung aufgrund der Forderung des § 22 (1) der StVO ist ebenfalls nur unzureichend möglich. Dem Anhänger fehlen die nach dem heutigen Stand der Technik entsprechenden Einrichtungen wie stabile Zurrösen und –punkte für eine ordnungsgemäße Transportsicherung.

Die immer stärker in den Fokus polizeilicher Aktivitäten rückende Ladungssicherung ist somit aus arbeitsschutzrechtlicher Sicht verbesserungsbedürftig. Das nachträgliche Setzen von Zurrösen scheidet aus statischen Gründen aus oder bedürfte einer kostspieligen Einzelabnahme.

 

Die Kosten für eine Instandsetzung des Anhängers stehen in keinem wirtschaftlichen Verhältnis zu einer Ersatzbeschaffung.

 

Der Anhänger wird eingesetzt zum Transport von großen, sperrigen Teilen, die nicht in das Fahrzeug der Schreinerei passen. Auch wird der Anhänger genutzt, wenn nicht alle zu transportierenden Teile im Fahrzeug der Schreinerei Platz haben. So können Fahrtzeiten gespart werden. Nach Abbrucharbeiten wird der Anhänger für stark verschmutzte Teile genutzt. Für die Zukunft ist angedacht, mit dem Anhänger das mobile Arbeitsgerüst zu transportieren.

 

 

I680900118

 

 

Löschfahrzeug (LF 16/12) - Feuerwehr, ME – 2964:

 

Erstzulassung                                                11/96

Gesamt - km – Leistung bis 08/12                rd. 19.200

km – Leistung 2010 – 08/2012                      rd.   2.000

Schadstoffplakette                                        rot

 

Die Unterhaltungskosten in Euro sehen wie folgt aus:

Jahr                                        Fahrzeugkosten                     Werkstattkosten

2010                                       2.171,32                                             1.978,54

2011                                       1.613,43                                             2.747,60

 

Bei diesem Fahrzeug handelt es sich um ein Löschgruppenfahrzeug aus dem Jahr 1996. Der Verschleiß und die Gebrauchsspuren entsprechen dem Alter und den Einsatzbedingungen, wobei primär nicht die Kilometerleistung sondern die Betriebsstunden von Pumpe und Nebenantrieb zu gewichten sind.

Gemäß des Brandschutzbedarfsplans der Stadt Hilden ist das taktisch - technische Konzept der Feuerwehr den örtlichen Gegebenheiten anzupassen. In Folge dessen wurde dem Fahrzeug eine neue taktische Aufgabe zugewiesen.

 

Bei einer längeren Nutzung des Fahrzeugs müssen entsprechend der taktischen Ausrichtung Gerätelagerungen umgebaut bzw. erneuert werden. Kosten hierfür können nicht beziffert werden, da der Aufbauhersteller durch Konkurs untergegangen ist und passende Bauteile am Markt nicht mehr erhältlich sind. Lagerungen müßten somit über andere Hersteller bezogen und angepasst bzw. angefertigt werden.

Da der Hersteller des Fahrzeugs wie bereits erwähnt auf dem Markt nicht mehr vertreten ist, stellt sich die Ersatzteilversorgung für die Feuerlöschkreiselpumpe als extrem schwierig und kostspielig dar und ist mit nicht unerheblichen Ausfallzeiten der taktischen Einheit verbunden.

Entsprechend dem damaligem Stand der Technik liegen die Hauptlast des Aufbaus und die Beladung auf bzw. hinter der Hinterachse. Bedingt durch die langjährige, dauernde, einseitige Belastung muss bei einer Nutzung über das Jahr 2014/2015 hinaus die gesamte Federung an der Hinterachse erneuert werden. Eine Erneuerung der Gummilagerungen von Achsaufhängung und Stabilisatoren an Vorder- und Hinterachse würde altersbedingt ebenfalls erforderlich werden.

Auf Grund des Alters und der damaligen Verarbeitungstechniken müßten bei einer längeren Nutzung des Fahrzeuges auch umfangreiche Instandsetzungsarbeiten an Aufbau und Karosserie vorgenommen werden.

 

Die Ersatzbeschaffung war von Seiten der Fachverwaltung bereits für 2012 geplant. Der Zustand des Fahrzeuges hat sich insofern verschlechtert; die in Einzelanfertigung aufgesetzte Mannschaftskabine ist rissig, Wasser dringt in den Fahrzeuginnenraum ein, der Kraftstofftank ist undicht, die Korrosion des Aufbaus ist erheblich fortgeschritten, Motor und Getriebe weisen Ölverlust auf, die Standheizung ist ohne Funktion, der Luftdruckkessel ist undicht, besonders schwerwiegend fällt ins Gewicht, dass die Feuerlöschkreiselpumpe nicht mehr die benötigte Leistung erbringt und somit im Ernstfall einen Löscheinsatz gefährden kann.

 

Die Mittelanforderung berücksichtigte den Ratsbeschluß zu Antrag Nr. 42 der CDU Fraktion aus 2010 und damit die Verschiebung der Investitionen von 2012 um ein Jahr auf 2013.

 

Eine weitere Verschiebung ist aus fachlicher Sicht nicht zu vertreten.

 

Es müssen Fahrgestell, Aufbau und Beladung in Auftrag gegeben werden. Daher wird der Mittelabfluß sich über einen größeren Zeitraum erstrecken. Um eine realistische Zuordnung zu den Haushalten darzustellen, wurden die Haushaltsmittel sowohl in den Haushalt 2013 eingestellt als auch für das Folgejahr eine Verpflichtungsermächtigung  vorgesehen.

 

I680900121

 

Poltergabel für Forstschlepper ME-2751 neu

 

Erstzulassung:                                                           entfällt

Gesamt - km – Leistung bis 08/12                            entfällt

km – Leistung 2010 – 08/2012                                  entfällt

Schadstoffklasse                                                      entfällt

 

Die Unterhaltungskosten sehen wie folgt aus:

Jahr                                       Fahrzeugkosten                   Werkstattkosten

2010                                       entfällt                                     entfällt

2011                                       entfällt                                     entfällt

 

 

 

Im Jahr 2013 ist die Anschaffung einer Poldergabel für den vorhandenen Forstschlepper vorgesehen, die an den Forstschlepper angebaut wird. Als Anbaugerät für den Holder Forstschlepper ME-2751 soll eine Poltergabel mit hydraulischem Obergreifer beschafft werden. Mit der „Zange“ sollen Kurzholz und Stammabschnitte manipuliert („gepoltert“) sowie Schlagreisig bei Flächenräumung entzerrt und transportiert werden. Der notwendige 3. hydraulische Steuerkreis ist an der Schlepperschwinge vorhanden. Bei einer Ersatzbeschaffung des Schleppers kann die Poltergabel für das neue Fahrzeug übernommen werden (kompatibel über die Aufhängung am Euro-Schnellwechselrahmen). Für das Jahr 2015 ist die Ersatzbeschaffung des Forstschleppers vorgesehen.

 

 

I680900122

 

 

UX Kompakt-LKW/Geräteträger mit Kommunalhydraulik - Friedhöfe, ME - 2779:

 

Erstzulassung:                                                           04/00

Gesamt - km – Leistung bis 08/12                            24.600

km – Leistung 2010 – 08/2012                                    3.500

Schadstoffklasse                                                      rot

 

Die Unterhaltungskosten in Euro sehen wie folgt aus:

Jahr                                       Fahrzeugkosten                   Werkstattkosten

2010                                       2.359,21                                  1.297,40

2011                                       2.596,00                                  1.820,29

 

 

Auf den städtischen Friedhöfen wurden bis 1999 Transporter/Straßenversion der Größenklasse VW T 3 eingesetzt, die schwerpunktmäßig die Abfuhr des Erdaushubes bei Erdbestattungen bewerkstelligten.

Seit 2000 werden dafür auf allen Friedhöfen Kompakt-LKW, Modell UX 100 M, mit hoher Nutzlast (≥ 2,0 to) bei vergleichbar geringen Fahrzeug-Aussenmaßen eingesetzt.

Das hier zur EB anstehende und in 2000 in Dienst gestellte Nutzfahrzeug wird nicht mehr produziert. Auch hat der Hersteller aufgrund der Marktsituation kein Nachfolgemodell aufgelegt. Dadurch wird es zunehmend schwierig, Ersatzteile zu organisieren, wobei es nach Aussage des Fachhandels für die GFK-Fahrerkabine bereits keinerlei Ersatzteile mehr gibt.

 

Parallel dazu hat sich in aktueller Vergangenheit die Aufgabenstellung auf den städtischen Friedhöfen aufgrund organisatorischer Maßnahmen mehrfach geändert.

Für Bestattungen stehen auf den drei Friedhöfen heute nur noch ein selbstfahrender und ein handgeführter Bagger bereit. Das bedingt regelmäßige Überführungen des handgeführten Baggers. Die Kompakt-LKW sind jedoch ohne ausreichend hohe Anhängerlast bemessen, so dass regelmäßig auf andere Zugfahrzeuge des städt. Fuhrparks zurückgegriffen werden muß.

Gleichzeitig ist nach den letzten Wintern die Sicherstellung des städtischen Winterdienstes zunehmend in den Fokus der Aufmerksamkeit gerückt.

 

Das Fahrzeug weist einsatzbedingt erhebliche Gebrauchsspuren und zunehmenden  Verschleiß auf. Fahrzeuginneneinrichtung, Türscharniere, Bracken und Kipperhydraulik sind nur noch eingeschränkt funktionsfähig. Die Frontscheibe der Fahrerkabine ist von TÜV beanstandet worden, kann aber nicht ersetzt werden, da kein Ersatzteile mehr vorhanden. Der überwiegende Einsatz als Erdbautransporter  hat Achsen, Getriebe und Kipper des Fahrzeuges übermäßig beansprucht.

 

Die Mittelanforderung berücksichtigte den Ratsbeschluß zu Antrag Nr. 42 der CDU Fraktion aus 2010 und damit die Verschiebung der Investitionen von 2012 um ein Jahr auf 2013. Die durch eine Ersatzbeschaffung ausgelösten kalkulatorischen Kosten sind in der Gebührenbedarfsberechnung Friedhöfe für 2013 enthalten.

 

 

I680900127

 

 

fahrbare Hochleistungspumpe Kanal-/Grünunterhaltung, ME – 6160:

 

Erstzulassung:                                                           08/90

Gesamt - km – Leistung bis 08/12                            kein Betriebs-Std.-Zähler

km – Leistung 2010 – 08/2012                                  kein Betriebs-Std.-Zähler

Schadstoffklasse                                                      entfällt

 

 

Die Unterhaltungskosten in Euro sehen wie folgt aus:

Jahr                                       Fahrzeugkosten                   Werkstattkosten

2010                                       1.215,81                                  1.329,84

2011                                       6.009,50                                  0,00

 

 

Bei der hier zur Ersatzbeschaffung anstehenden Arbeitsmaschine handelt es sich um eine auf Anhänger montierte, motorbetriebene Hochleistungspumpe aus dem Jahr 1990.

Die Dia-Pumpe wird seit Inbetriebnahme bei der Stadt von der Kanalunterhaltung und der Grünflächenabteilung für unterschiedlichste Einsätze genutzt.

Neben den arbeitstäglichen Einsätzen im städtischen Kanalnetz und in den städtischen Teichanlagen wird auf die Maschine regelmäßig bei Einsätzen der Bauhof-Bereitschaft außerhalb der regelmäßigen Dienstzeit und der Feuerwehr (Starkregen, Gewitter, Kanalverstopfungen, etc.) zurückgegriffen.

Das dieselbetriebene Arbeitsgerät entspricht nicht mehr den heute geltenden Anforderungen an Lärmschutz, und Abgasemissionen.

Hinzu kommt ein erheblicher Verschleiß des Pumpensystems (Propeller, Zylinder, Korrosion Leitungssystem), wodurch die Wasserförderung soweit eingebrochen ist, dass die Pumpe im Notfall keine ausreichende Pumpleistung hergibt.

Nach Aussage des Fachhandels ist eine Reparatur wegen des hohen Alters nicht mehr möglich.

Ein weiterer Einsatz der Arbeitsmaschine ist aus arbeitsschutzrechtlicher Sicht nicht mehr zu vertreten.

 

 

 

I680900129

 

 

Extensivflächenmäheinheit - Grünunterhaltung, o. Kennzeichen

Jahr der Anschaffung:                                              2002

Gesamt - km – Leistung bis 08/12                            kein Betriebs-Std.-Zähler

km – Leistung 2010 – 08/2012                                  kein Betriebs-Std.-Zähler

Schadstoffklasse                                                      entfällt

 

Die Unterhaltungskosten in Euro sehen wie folgt aus:

Jahr                                       Fahrzeugkosten                   Werkstattkosten

 

aufgrund Zusammenfassung mit anderen Kleingeräten in Infoma ist hierzu eine Aussage ab 2004 nicht mehr möglich

 

 

Das vorhandene Gerät wurde im Jahr 2002 angeschafft. Es handelt sich um ein Anbauteil, dass zum Mähen extensiv gepflegter Grünflächen geeignet ist.

 

Auf einem Rotor sitzen in genau berechneten Abständen schwere Schlegelmäh-

werkzeuge. Die Mähwerkzeuge sind frei aufgehängt und können beim Aufprall auf Fremdkörper „ausweichen“. Der Rotor arbeitet mit 2.300 U/min., d. h., treffen die Mähwerkzeuge auf massive Fremdkörper, dann können sie abgerissen werden, oder die Welle bekommt einen Schlag mit. Der Bediener erkennt häufig nicht an Ort und Stelle, ob ein Mähwerkzeug abgerissen ist oder die Welle einen Schlag mitbekommen hat. Solche Unwuchten erzeugen enorme Vibrationen und führen im Laufe der Jahre zu Materialermüdungen, die sich dann zu gefährlichen Materialbrüchen auswirken können.

Der von der Grünflächenabteilung genutzte Grashopper weist neben Korrosion an wesentlichen Teilen solch erhebliche Marterialermüdungen auf, die gefährlich werden können.

Hinzu kommt, dass die Größe des Arbeitsgerätes durch die Vielzahl an hinzugekommenen und zu mähenden im Ortsgebiet verteilten Ausgleichsflächen nunmehr deutlich zu klein bemessen ist.

Um die Zahl der zu pflegenden Extensivgrünflächen ohne zusätzlichen Personaleinsatz überhaupt bewältigen zu können, ist ein verstärkter Technikeinsatz und damit die Beschaffung einer deutlich größeren Maschine dringend erforderlich.

I680900130

 

 

Anhänger Transport handgeführter Bagger – Friedhöfe, ME – 2514

 

Erstzulassung                                                08/91

Gesamt - km – Leistung bis 08/12                unbekannt

km – Leistung 2010 – 08/2012                      unbekannt

Schadstoffplakette                                        entfällt

 

Die Unterhaltungskosten in Euro sehen wie folgt aus:

Jahr                                       Fahrzeugkosten                   Werkstattkosten

2010                                                     95,33                    0,00

2011                                                   420,66             1.167,73

 

 

Anhänger werden im Fuhrpark der Stadt überaus alt, da sie nur geringem Verschleiß unterliegen. Soweit möglich, werden selbst große Instandsetzungsarbeiten in der städtischen Kfz.-Werkstatt ausgeführt. Dazu zählen auch Maßnahmen zur Verlängerung der Nutzungsdauer, soweit sie nach sachlicher Abwägung wirtschaftlich sind.

Das gilt allerdings nicht für die Zentralelektrik und massive Eingriffe in die Bremsanlage.

Bei vielen der alten Anhänger, auch hier, ist insbesondere die Bremsanlage veraltet. Sie entspricht nicht mehr dem Stand der Technik.

Eine den anerkannten Regeln der Technik entsprechende Ladungssicherung aufgrund der Forderung des § 22 (1) der StVO ist ebenfalls nicht möglich. So wurde der Anhänger von offizieller Seite arbeitsschutzrechtlich als bedenklich eingestuft.

Dem Anhänger fehlen die nach dem heutigen Stand der Technik erforderlichen Zurrösen und –punkte für eine ordnungsgemäße Transportsicherung.

Die immer stärker in den Fokus polizeilicher Aktivitäten rückende Ladungssicherung ist somit nur mangelhaft zu bewerkstelligen. Das nachträgliche Setzen von Zurrösen scheidet aus statischen Gründen aus oder bedürfte einer kurzsichtigen aufgrund des hohen Alters kostspieligen Einzelabnahme.

Die durch eine Ersatzbeschaffung ausgelösten kalkulatorischen Kosten sind in der Gebührenbedarfsberechnung Friedhöfe für 2013 enthalten.

 

 

 

I681200181:

 

 

Hausmüllsammelfahrzeug, Abfallbeseitigung, ME – 2657

 

Erstzulassung:                                                           07/04

Gesamt - km – Leistung bis 08/12                            135.000

km – Leistung 2010 – 08/2012                                  46.000

Schadstoffklasse                                                      gelb

 

Die Unterhaltungskosten sehen wie folgt aus:

Jahr                                       Fahrzeugkosten                   Werkstattkosten

2010                                       40.095,09                                14.011,92

2011                                       39.195,16                                12.192,48

 

 

Einsatz überwiegend im Ladebetrieb. Fahrzeugmaterial weist Ermüdungser-scheinungen über das übliche Maß auf; dadurch z.B. permanente Richt- und Schweißarbeiten am Ladewerk. Störungen in der gesamten elektrischen Anlage, die wiederholte Ausfälle des Ladewerks zur Folge haben. Müllaufbau und Antriebsstrang sind verschlissen, durch hohe Arbeitsleistung / –auslastung und zusätzlichen Einsatz in Extremeinsatzgebiet Papierabfuhr. Durch permanenten „stop and go“ Fahrbetrieb hoher Abnutzungsgrad an Motor, Antrieb und Achsen. Die elektronisch gelenkte Nachlaufachse blockiert immer häufiger, so dass es bereits zu gefährlichen Situation, im Fahrbetrieb gekommen ist. Selbst der einbezogene Fachbetrieb sieht sich nicht in der Lage, dem Problem abzuhelfen, so dass die Einheit aus arbeitsschutzrechtlichen Gründen möglicherweise kurzfristig stillgelegt werden muß. Der Motor verbraucht größere Mengen Öl, Hydraulikgetriebe, -pumpe und Sammelbehälter weisen starke Verschleißerscheinungen auf. Die Die Stärke der Stahlwandungen von Ladewerk und Müllsammelbehälter ist in Folge der ständigen, extremen Reibung der Füllmaterialien soweit abgenutzt, dass sich rasiermesserscharfe Löcher sowie Risse auftun und permanent Nähte brechen die teilweise nur behelfsmäßig repariert werden können. Der gesamte Aufbau dehnt sich durch den max. Hydraulikdruck von über 210 bar, ausgeübt über das Preßwerk, mehr und mehr, so dass die Preßplatte die Abfallfraktionen nicht mehr schlüssig Richtung Behälterkopf drückt, mit der Folge, dass Füllmaterial seitlich austritt und die Lagerung des Preßwerkes blockiert, die Preßplattenlagerung ist ebenfalls ausgeschlagen, das als Panzerplatte ausgelegte Ladewerk ist weich.

Bereits jetzt stehen Instandsetzungsarbeiten von netto über 15.000 € für Motorbremse, Lenkung und Ladewerk an.

 

Die Mittelanforderung berücksichtigt den Ratsbeschluß zu Antrag Nr. 42 der CDU Fraktion aus 2010. Eine Verschiebung ist aus fachlicher Sicht nicht zu vertreten.

 

Die durch eine Ersatzbeschaffung ausgelösten kalkulatorischen Kosten sind in der Gebührenbedarfsberechnung Abfallbeseitigung für 2013 enthalten.

 

Es müssen Fahrgestell und Aufbau in Auftrag gegeben werden. Daher wird der Mittelabfluß sich über einen größeren Zeitraum erstrecken. Um eine realistische Zuordnung zu den Haushalten darzustellen, wurden die Haushaltsmittel sowohl in den Haushalt 2013 eingestellt als auch für das Folgejahr eine Verpflichtungsermächtigung  vorgesehen.

 

 

I681300201

 

 

Mini-Kompakt-Kehrmaschine                 neu

 

Erstzulassung:                                                           entfällt

Gesamt - km – Leistung bis 08/12                            entfällt

km – Leistung 2010 – 08/2012                                  entfällt

Schadstoffklasse                                                      entfällt

 

Die Unterhaltungskosten sehen wie folgt aus:

Jahr                                       Fahrzeugkosten                   Werkstattkosten

2010                                       entfällt                                     entfällt

2011                                       entfällt                                     entfällt

 

 

Die Verwaltung ist stets bestrebt, die von ihr erbrachte Reinigungsleistung insbesondere in der zum Aushängeschild und mittlerweile überregional zum Magneten gewordenen Einkaufsmeile zu verbessern.

Die nunmehr über Jahre in der Fußgängerzone gewonnenen praktischen Erfahrungen zeigen dabei deutlich, dass der Einsatz eines dort ganztägig vorgehaltenen Handreinigers allein nicht ausreicht, den angestrebten hohen Reinigungs-Standard zu erreichen oder auch die hohen Erwartungen des Publikums zu erfüllen.

 

Durch den Einsatz einer Mini-Kompakt-Kehrmaschine versprach sich die Verwaltung mehr Effizienz, da die mit dem Arbeitsgerät zu erzielende wesentlich größere Kehrleistung in der Fläche umgerechnet eine deutliche Erhöhung der Zahl der Reinigungsdurchgänge in der Fußgängerzone ergibt.

 

Aus diesem Grund hatte die Fachverwaltung erstmalig in 2010 Investitionsmittel für die Anschaffung einer Kompakt-Kehrmaschine beantragt und von Seiten des Rates der Stadt auch bewilligt bekommen.

Die auf Grundlage der Mittelbewilligung vorgenommene Markterkundung war allerdings recht ernüchternd, da nur wenige Hersteller in ihrem Portfolio Kleinkehrmaschinen anbieten, die nach § 35 (6) StVO das Sonderrecht besitzen, auf Gehwegen fahren zu dürfen.

Da der Bedarf an solchen Kleinkehrmaschinen erst jetzt mehr und mehr aktuell wird, handelt es sich bei den angebotenen Arbeitsgeräten in der Regel um „Exoten“, die gerade auf dem Markt eingeführt oder bisher nur in verschwindend geringer Stückzahl produziert wurden.

Um die unberechenbaren Risiken zunächst besser einschätzen zu lernen, hat die Fachverwaltung nach interner Abstimmung Kleinkehrmaschinen zur besseren Erprobung über einen Zeitraum von zwei Jahren angemietet.

Schon nach nur einem Jahr kann berichtet werden, dass die Einsatzmöglichkeiten dieser Maschine zu einer erheblichen Verbesserung der Reinigungsleistung geführt hat. Durch die geringe Fahrzeugbreite, die Frontkehreinheit und die Allradlenkung können Flächen gereinigt, die für die Großkehrmaschinen nicht erreichbar sind. Besonders zu erwähnen sind hier die außerhalb der Fahrspuren liegenden Bereiche der Fußgängerzone und  an Fahrbahnen gelegene Parkbuchten und Parkstreifen.

Die Kleinkehrmaschine wird auch zur intensiveren Reinigung des Busbahnhofes An der Gabelung eingesetzt. Dort gab es in jüngster Zeit Beschwerden über starke Verunreinigungen durch Taubenkot. Bei der maschinelle Reinigung wird die Fläche durch die Drahtbesen der Kleinkehrmaschine gesäubert und der gelöste Schmutz unmittlebar aufgenommen.

Die zweijährige Mietzeit wird ebenfalls genutzt, die technische Zuverlässigkeit der Kleinkehrmaschine zu erproben.

Die Mietvereinbarung läuft im Herbst 2013 aus, die Übertragung der in 2010 erstmalig beantragten Mittel ist aus haushaltsrechtliche Gründen nicht mehr möglich.

Mittel zum Kauf einer Kompaktkehrmaschine werden somit hier erneut beantragt

 

Die durch eine Ersatzbeschaffung ausgelösten kalkulatorischen Kosten sind in der Gebührenbedarfsberechnung Straßenreinigung für 2013 enthalten.

 

 

 

 

 

I681300190

Markierungsgerät neu

 

Erstzulassung:                                                           entfällt

Gesamt - km – Leistung bis 08/12                            entfällt

km – Leistung 2010 – 08/2012                                  entfällt

Schadstoffklasse                                                      entfällt

 

Die Unterhaltungskosten sehen wie folgt aus:

Jahr                                       Fahrzeugkosten                   Werkstattkosten

2010                                       entfällt                                     entfällt

2011                                       entfällt                                     entfällt

 

Die Verkehrskolonne soll zukünftig Markierungsarbeiten im Stadtgebiet durchführen, die durch den Jahresvertragsunternehmer nicht zeitnah genug durchgeführt werden können. Oft handelt es sich um sehr kurzfristige Markierungsarbeiten oder auch um Arbeiten in kleinerem Umfang. Dafür wird eine handgeführte Markierungsmaschine benötigt.

 

 


 

Finanzielle Auswirkungen  

 

Finanzielle Auswirkungen (ja/nein)

Ja

Produktnummer / -bezeichnung

010605

Fuhrparkmanagement

Investitions-Nr./ -bezeichnung:

 

 

Haushaltsjahr:

 

Pflichtaufgabe oder

freiwillige Leistung/Maßnahme

Pflicht-

aufgabe

 

(hier ankreuzen)

freiwillige

Leistung

 

(hier ankreuzen)

 

 

Die Mittel stehen in folgender Höhe zur Verfügung:

Kostenträger

Bezeichnung

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Der Mehrbedarf besteht in folgender Höhe:

Kostenträger

Bezeichnung

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Deckung ist gewährleistet durch:

Kostenträger

Bezeichnung

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stehen für den o. a. Zweck Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein)

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet.

Die Befristung endet am: (Monat/Jahr)

 

 

Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV?

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Finanzierung:

 

 

 

Vermerk Kämmerer

 

Gesehen Klausgrete