Beschlussvorschlag:
Der Rat stellt nach Vorberatung im Stadtentwicklungsausschuss und im Haupt- und
Finanzausschuss für den Erwerb von Grundstücken zum Bau eines
Regenrückhaltebeckens im Bereich des Westrings
im Produkt: 110302 „Stadtentwässerung“
zur Investition: I076600016 „Brucherhof – Regenüberlaufbecken“
im Haushalt 2013 einen Betrag von 240.000,-
€ zur Verfügung.
Erläuterungen und Begründungen:
Auf Basis der Sitzungsvorlage WP 09-14 SV 66/037 hat der Rat in seiner Sitzung
am 06.04.2011 den Generalentwässerungsplan als Grundlage für eine
zukunftsfähige und nachhaltige Sicherstellung der Abwasserbeseitigung in Hilden
beschlossen.
Teil des Generalentwässerungsplanes war unter anderem auch die Errichtung eines
weiteren Regenüberlauf- und -rückhaltebeckens im Bereich Brucherhof westlich
des in den 1990er Jahren gebauten Regenklär und -rückhaltebeckens am Westring
(RKB/RRB Westring).
Im Zusammenhang mit dem Generalentwässerungsplan hatte die für die
wasserrechtliche Erlaubnis zuständige Untere Wasserbehörde des Kreises Mettmann
eine Erlaubnis für die Regenrückhaltung in Form eines offenen Erdbeckens in
Aussicht gestellt. Ein vom Bergisch-Rheinischen Wasserverband erarbeiteter
Nachweis („BWK-M3 Nachweis“[1])
zeigte die Notwendigkeit nach einer zusätzlichen Regenrückhaltung von ca. 43.000
m³ auf. Der maximale Rückstauraum wird durch die Sohle des Hoxbaches und der Höhenlage
der Straßen im Einzugsbereich der betroffenen drei Einleitungen begrenzt, so
dass bei einer geschätzten Rückstauhöhe von ca. 1 m grundsätzlich eine Fläche
von mindestens 43.000 m² benötigt würde.
Die Einleitung aus dem RKB/RRB Westring ist noch bis 31.12.2018 genehmigt. Die
zwei weiteren Einleitungen in den Hoxbach sind von der Unteren Wasserbehörde nur
im Wege einer befristeten Ordnungsverfügung geduldet. Diese Ordnungsverfügungen
sind bis zum 31.12.2017 befristet, wobei bis Ende 2013 weitere
gewässerhydraulische Nachweise vorgelegt werden müssen.
Auf Grund dieser „Einleitungserlaubnis“ ist zwar ein kurzfristiger
Handlungsbedarf noch nicht gegeben, aber mittelfristig muss die Forderung der
Unteren Wasserbehörde in Verbindung mit der Berechnung des BRW umgesetzt
werden, um weiterhin für die Baugebiete rund um den Westring eine gesicherte
Erschließung – hierzu zählt auch die Ableitung des Regenwassers – zu gewährleisten.
Zur Errichtung eines offenen Erdbeckens stehen in diesem Bereich südlich des
Hoxbaches leider nur zwei Grundstücke mit einer Größe von ca. 25.400 m² zur
Verfügung. Beide Grundstücke gehören der Stadt Düsseldorf.
Die Stadt Düsseldorf hat der Stadt Hilden auf Nachfrage ein erstes
Verkaufsangebot in Höhe von 10,- €/m² vorgelegt.
Vor dem Hintergrund, dass laut Grundstücksmarktbericht des Gutachterausschusses
für Grundstückswerte der Kaufpreis für begünstigtes Agrarland im Mittel bereits
12,28 €/m² beträgt, besteht kaum die Möglichkeit den angebotenen Kaufpreis noch
erheblich zu drücken.
Bereits die Fläche des heutigen Regenrückhaltebeckens am Westring hatte
ursprünglich der Stadt Düsseldorf gehört und wurde 1992 von der Stadt Hilden zu
einem Kaufpreis von 10,- DM/m² erworben.
Trotzdem hat die Stadt Hilden einen Gegenangebot in Höhe von 220.000,- €
gemacht, aber leider noch keine Reaktion der Stadt Düsseldorf erhalten.
In der Finanzplanung ist im Produkt 110302
„Stadtentwässerung“ zur Investition: I076600016 „Brucherhof –
Regenüberlaufbecken“ für das Jahr 2014 ein Betrag von 80.000,- € - zum Erwerb einer
Teilfläche - etatisiert.
Um die Erwerbsverhandlungen mit der Stadt Düsseldorf konstruktiv führen zu
können und die Voraussetzungen zu schaffen, dass mit der konkreten Planung zur
Umsetzung der mittelfristig geforderten Regenrückhaltung begonnen werden kann,
bittet die Verwaltung im Haushalt 2013 einen Betrag von 240.000,- € im Produkt
110302 „Stadtentwässerung“ zur Investition: I0766000016 für den Erwerb der
Grundstücke bereitzustellen.
gez.
Thiele
[1]   Der BWK-M3 Nachweis ist ein vereinfachter hydraulischer Nachweis zur Ableitung von immissionsorientierten Anforderungen an Misch- und Niederschlagswassereinleitungen unter Berücksichtigung örtlicher Verhältnisse.
Finanzielle Auswirkungen Â
Finanzielle
Auswirkungen (ja/nein) |
ja |
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Produktnummer
/ -bezeichnung |
110302 |
Stadtentwässerung |
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Investitions-Nr./
-bezeichnung: |
I076600016 |
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Haushaltsjahr: |
2013 |
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Pflichtaufgabe
oder freiwillige Leistung/Maßnahme |
Pflicht- aufgabe |
X (hier ankreuzen) |
freiwillige Leistung |
(hier ankreuzen) |
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Die Mittel stehen in folgender Höhe in
2014 im Entwurf zur Verfügung: |
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Kostenträger |
Bezeichnung |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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1103020010 |
Abwassernetz |
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Auszahlung für den Erwerb von Grundstücken |
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im
Haushaltsplan 2014 |
782100 |
80.000,- |
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Der Mehrbedarf in 2013 besteht in
folgender Höhe: |
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Kostenträger |
Bezeichnung |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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1103020010 |
Abwassernetz |
782100 |
Auszahlung für den Erwerb von Grundstücken |
240.000,- |
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Die Deckung ist
gewährleistet durch: |
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Kostenträger |
Bezeichnung |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Stehen für den o. a. Zweck Mittel aus
entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung?
(ja/nein) |
ja (hier ankreuzen) |
nein X (hier ankreuzen) |
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Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind
auf drei Jahre befristet. Die Befristung endet am: (Monat/Jahr) |
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Wurde die
Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft
– siehe SV? |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Finanzierung: Refinanzierung
über höhere kalkulatorischen Verzinsung bei den Kanalbenutzungsgebühren |
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Vermerk Kämmerer Gesehen Klausgrete |
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