Betreff
Bereitstellung von Haushaltsmitteln zum Erwerb von Grundstücken zum Bau eines Regenrückhaltebeckens im Bereich des Westrings
Vorlage
WP 09-14 SV 61/181
Aktenzeichen
IV/61.2-2320-RRB Westring
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussvorschlag:


Der Rat stellt nach Vorberatung im Stadtentwicklungsausschuss und im Haupt- und Finanzausschuss für den Erwerb von Grundstücken zum Bau eines Regenrückhaltebeckens im Bereich des Westrings

im Produkt: 110302 „Stadtentwässerung“
zur Investition: I076600016 „Brucherhof – Regenüberlaufbecken“

im Haushalt 2013 einen Betrag von 240.000,- € zur Verfügung.


Erläuterungen und Begründungen:


Auf Basis der Sitzungsvorlage WP 09-14 SV 66/037 hat der Rat in seiner Sitzung am 06.04.2011 den Generalentwässerungsplan als Grundlage für eine zukunftsfähige und nachhaltige Sicherstellung der Abwasserbeseitigung in Hilden beschlossen.
Teil des Generalentwässerungsplanes war unter anderem auch die Errichtung eines weiteren Regenüberlauf- und -rückhaltebeckens im Bereich Brucherhof westlich des in den 1990er Jahren gebauten Regenklär und -rückhaltebeckens am Westring (RKB/RRB Westring).

Im Zusammenhang mit dem Generalentwässerungsplan hatte die für die wasserrechtliche Erlaubnis zuständige Untere Wasserbehörde des Kreises Mettmann eine Erlaubnis für die Regenrückhaltung in Form eines offenen Erdbeckens in Aussicht gestellt. Ein vom Bergisch-Rheinischen Wasserverband erarbeiteter Nachweis („BWK-M3 Nachweis“[1]) zeigte die Notwendigkeit nach einer zusätzlichen Regenrückhaltung von ca. 43.000 m³ auf. Der maximale Rückstauraum wird durch die Sohle des Hoxbaches und der Höhenlage der Straßen im Einzugsbereich der betroffenen drei Einleitungen begrenzt, so dass bei einer geschätzten Rückstauhöhe von ca. 1 m grundsätzlich eine Fläche von mindestens 43.000 m² benötigt würde.

Die Einleitung aus dem RKB/RRB Westring ist noch bis 31.12.2018 genehmigt. Die zwei weiteren Einleitungen in den Hoxbach sind von der Unteren Wasserbehörde nur im Wege einer befristeten Ordnungsverfügung geduldet. Diese Ordnungsverfügungen sind bis zum 31.12.2017 befristet, wobei bis Ende 2013 weitere gewässerhydraulische Nachweise vorgelegt werden müssen.
Auf Grund dieser „Einleitungserlaubnis“ ist zwar ein kurzfristiger Handlungsbedarf noch nicht gegeben, aber mittelfristig muss die Forderung der Unteren Wasserbehörde in Verbindung mit der Berechnung des BRW umgesetzt werden, um weiterhin für die Baugebiete rund um den Westring eine gesicherte Erschließung – hierzu zählt auch die Ableitung des Regenwassers – zu gewährleisten.

Zur Errichtung eines offenen Erdbeckens stehen in diesem Bereich südlich des Hoxbaches leider nur zwei Grundstücke mit einer Größe von ca. 25.400 m² zur Verfügung. Beide Grundstücke gehören der Stadt Düsseldorf.

Die Stadt Düsseldorf hat der Stadt Hilden auf Nachfrage ein erstes Verkaufsangebot in Höhe von 10,- €/m² vorgelegt.

Vor dem Hintergrund, dass laut Grundstücksmarktbericht des Gutachterausschusses für Grundstückswerte der Kaufpreis für begünstigtes Agrarland im Mittel bereits 12,28 €/m² beträgt, besteht kaum die Möglichkeit den angebotenen Kaufpreis noch erheblich zu drücken.
Bereits die Fläche des heutigen Regenrückhaltebeckens am Westring hatte ursprünglich der Stadt Düsseldorf gehört und wurde 1992 von der Stadt Hilden zu einem Kaufpreis von 10,- DM/m² erworben.

Trotzdem hat die Stadt Hilden einen Gegenangebot in Höhe von 220.000,- € gemacht, aber leider noch keine Reaktion der Stadt Düsseldorf erhalten.

In der Finanzplanung ist im Produkt 110302 „Stadtentwässerung“ zur Investition: I076600016 „Brucherhof – Regenüberlaufbecken“ für das Jahr 2014 ein Betrag von 80.000,- € - zum Erwerb einer Teilfläche - etatisiert.

Um die Erwerbsverhandlungen mit der Stadt Düsseldorf konstruktiv führen zu können und die Voraussetzungen zu schaffen, dass mit der konkreten Planung zur Umsetzung der mittelfristig geforderten Regenrückhaltung begonnen werden kann, bittet die Verwaltung im Haushalt 2013 einen Betrag von 240.000,- € im Produkt 110302 „Stadtentwässerung“ zur Investition: I0766000016 für den Erwerb der Grundstücke bereitzustellen.

gez.
Thiele



[1]    Der BWK-M3 Nachweis ist ein vereinfachter hydraulischer Nachweis zur Ableitung von immissionsorientierten Anforderungen an Misch- und Niederschlagswassereinleitungen unter Berücksichtigung örtlicher Verhältnisse.


 

Finanzielle Auswirkungen  

 

Finanzielle Auswirkungen (ja/nein)

ja

Produktnummer / -bezeichnung

110302

Stadtentwässerung

Investitions-Nr./ -bezeichnung:

I076600016

 

Haushaltsjahr:

2013

Pflichtaufgabe oder

freiwillige Leistung/Maßnahme

Pflicht-

aufgabe

X

(hier ankreuzen)

freiwillige

Leistung

 

(hier ankreuzen)

 

 

Die Mittel stehen in folgender Höhe in 2014 im Entwurf zur Verfügung:

Kostenträger

Bezeichnung

Konto

Bezeichnung

Betrag €

1103020010

Abwassernetz

 

Auszahlung für den Erwerb von Grundstücken

 

 

im Haushaltsplan 2014

782100

80.000,-

 

 

 

 

 

Der Mehrbedarf in 2013 besteht in folgender Höhe:

Kostenträger

Bezeichnung

Konto

Bezeichnung

Betrag €

1103020010

Abwassernetz

782100

Auszahlung für den Erwerb von Grundstücken

240.000,-

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Deckung ist gewährleistet durch:

Kostenträger

Bezeichnung

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stehen für den o. a. Zweck Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein)

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

X

(hier ankreuzen)

Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet.

Die Befristung endet am: (Monat/Jahr)

 

 

Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV?

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Finanzierung:

Refinanzierung über höhere kalkulatorischen Verzinsung bei den Kanalbenutzungsgebühren

 

 

Vermerk Kämmerer

 

Gesehen Klausgrete