hier: Zusätzliche Informationen gemäß Beschluss des STEA vom 18.01.2012
Beschlussvorschlag:
Der Stadtentwicklungsausschuss nimmt die zusätzlichen Ausführungen der Verwaltung zur Sitzungsvorlage WP 09-14 SV 66/087 „Sanierungsbedarf kleine Teichanlage im Holterhöfchen“ (Beschluss des STEA v. 18.01.2012)   zur Kenntnis.
Erläuterungen und Begründungen:
In der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am 18.01.2012 hat der Stadtentwicklungsausschuss nach Beratung der Sitzungsvorlage WP 09-14 SV 66/087 (Sanierungsbedarf kleine Teichanlage im Holterhöfchen) folgenden Beschluss gefasst:
„Der Stadtentwicklungsausschuss nimmt Kenntnis von den
Ausführungen der Verwaltung und der geplanten Verfüllung der kleinen
Teichanlage im Holterhöfchen.
Â
Ergänzung:
Die Verwaltung wird beauftragt, für die Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am 14.11.2012
a) zusätzlich zu den bisher vorliegenden die nachfolgend aufgeführten Kosten zu ermitteln
· naturnahe Gestaltung
· Austausch der Pumpe (winterfest und Schwimmpumpe)
· Sanierung ohne Springbrunnen
und
b) einen Erfahrungsbericht über die Nutzung des Bolzplatzes vorzulegen.“
Zu a)
- Im Unterschied zu einer „normalen Sanierung“ (gem. Kostenschätzung Sitzungsvorlage WP 09-14 SV 66/087) ergeben sich bei einer „naturnahen Sanierung“ folgende Änderungen. Für eine Bepflanzung des kleinen Teiches mit Wasserpflanzen wäre zunächst eine Kiesschicht auf dem Asphaltboden aufzubringen, damit ein durchwurzelbarer Untergrund geschaffen wird. Neben der Wassertechnik könnte ein Teil der Wegeflächen um den Teich entfallen. Die Sanierung der Betonmauer sowie der Treppen sind weiterhin erforderlich. Danach stellen sich die Kosten wie folgt dar:
Kostenschätzung für naturnahe Sanierung kleiner Teich
Holterhöfchen |
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Pos. |
Leistung |
Menge |
Art |
EP |
GP |
1 |
Betonmauer
abreißen und entsorgen |
15 |
m |
100,00 |
1.500,00 |
2 |
Abbruch
Bodenbeläge |
580 |
m² |
20,00 |
11.600,00 |
3 |
Randeinfassung
sanieren |
120 |
m² |
70,00 |
8.400,00 |
4 |
Wegeflächen
wiederherstellen (Ãœbergang und westlicher Weg) |
120 |
m² |
40,00 |
4.800,00 |
5 |
Kiesschüttung |
1 |
psch |
5.000,00 |
5.000,00 |
6 |
Wasserpflanzen
liefern und Einbau |
1 |
psch |
1.500,00 |
1.500,00 |
7 |
Treppen
erneuern |
6 |
m |
100,00 |
600,00 |
8 |
L-Steine
0,55m hoch einbauen |
15 |
m |
150,00 |
2.250,00 |
netto |
35.650,00 |
||||
MWST |
6.773,50 |
||||
brutto |
42.423,50 |
||||
Betrag
zur Rundung und |
2.576,50 |
||||
Kleinleistungen |
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gesamt |
45.000,00 |
||||
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|
Nach Einschätzung der Verwaltung eignet sich die kleine Teichanlage nicht für den Umbau in einen naturnahen Teich. Hier besteht die Gefahr, dass der Teich umkippt, zudem sind die Säuberung bzw. erforderliche Entschlammungen durch den Einbau der Steinschüttung und der Wasserpflanzen aufwändiger.
- Der vorgeschlagene Einsatz einer Schwimmpumpe (die im Winter entfernt werden könnte) auf der kleinen Teichanlage ist nicht sinnvoll, da hier aufgrund der geringen Teichgröße bzw. Wassertiefe die Gefahr von Vandalismus bzw. Diebstahl besteht. Zudem könnte mit einer solchen Pumpe die vorhandene Bogenfontäne nicht betrieben werden.
- Bei einer baulichen Sanierung der Teichanlage ohne Springbrunnen würden sich die in der o.g. Sitzungsvorlage genannten Baukosten in Höhe von 57.000€ lediglich um die Kosten der Sanierung der Wassertechnik (psch. 2.000€) verringern. Ohne den Springbrunnenbetrieb sieht die Verwaltung auch bei dieser Variante die Gefahr, dass das Wasser im Becken bei sommerlicher Witterung umkippt.
zu b)
Gemäß dem Beschluss des Ausschusses war die Wiese vor dem HGH mit einer entsprechenden Beschilderung versehen worden. Nach Kenntnis der Verwaltung ist durch die vorgenommene Ausschilderung keine Intensivierung des Spielbetriebs auf der Fläche feststellbar. Bereits in der Vergangenheit wurde auf dieser Rasenfläche gelegentlich Fußball gespielt. Inwieweit die minimale Nutzung der Fläche auf eine kaum vorhandene Nachfrage oder auf die geringe Attraktivität zurückzuführen ist, ist der Verwaltung nicht bekannt.
Thiele
Finanzielle Auswirkungen Â
Finanzielle
Auswirkungen (ja/nein) |
Ja |
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Produktnummer
/ -bezeichnung |
130101 |
Grünflächen |
|||||
Investitions-Nr./
-bezeichnung: |
|
|
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Haushaltsjahr: |
2013 |
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Pflichtaufgabe
oder freiwillige
Leistung/Maßnahme |
Pflicht- aufgabe |
(hier ankreuzen) |
freiwillige Leistung |
(hier ankreuzen) |
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|
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Die Mittel stehen in folgender Höhe zur
Verfügung: |
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Kostenträger |
Bezeichnung |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
|||
1301010010 |
Grünflächen |
545007 |
Festwerte
Grünfläche |
60.000,- |
|||
|
|
|
|
|
|||
|
|
|
|
|
|||
Der Mehrbedarf besteht in folgender Höhe: |
|||||||
Kostenträger |
Bezeichnung |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
|||
|
|
|
|
|
|||
|
|
|
|
|
|||
|
|
|
|
|
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Die Deckung ist gewährleistet
durch: |
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Kostenträger |
Bezeichnung |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
|||
|
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|
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|
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|
|
|
|||
|
|
|
|
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Stehen für den o. a. Zweck Mittel aus
entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung?
(ja/nein) |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind
auf drei Jahre befristet. Die Befristung endet am: (Monat/Jahr) |
|
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Wurde die
Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft
– siehe SV? |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
|||||
Finanzierung: |
|||||||
Vermerk Kämmerer Gesehen Klausgrete |
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