Betreff
Sanierungsbedarf kleine Teichanlage im Holterhöfchen
hier: Zusätzliche Informationen gemäß Beschluss des STEA vom 18.01.2012
Vorlage
WP 09-14 SV 66/135
Aktenzeichen
IV/66-Hen
Art
Mitteilungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtentwicklungsausschuss nimmt die zusätzlichen Ausführungen der Verwaltung zur Sitzungsvorlage WP 09-14 SV 66/087 „Sanierungsbedarf kleine Teichanlage im Holterhöfchen“ (Beschluss des STEA v. 18.01.2012)   zur Kenntnis.


Erläuterungen und Begründungen:

 

In der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am 18.01.2012 hat der Stadtentwicklungsausschuss nach Beratung der Sitzungsvorlage WP 09-14 SV 66/087 (Sanierungsbedarf kleine Teichanlage im Holterhöfchen)  folgenden Beschluss gefasst:

 

„Der Stadtentwicklungsausschuss nimmt Kenntnis von den Ausführungen der Verwaltung und der geplanten Verfüllung der kleinen Teichanlage im Holterhöfchen.

 

Ergänzung:

Die Verwaltung wird beauftragt, für die Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am 14.11.2012

 

a)    zusätzlich zu den bisher vorliegenden die nachfolgend aufgeführten Kosten zu ermitteln

·         naturnahe Gestaltung

·         Austausch der Pumpe (winterfest und Schwimmpumpe)

·         Sanierung ohne Springbrunnen

 

und

 

b)    einen Erfahrungsbericht über die Nutzung des Bolzplatzes vorzulegen.“

 

Zu a)

  • Im Unterschied zu einer „normalen Sanierung“ (gem. Kostenschätzung Sitzungsvorlage WP 09-14 SV 66/087) ergeben sich bei einer „naturnahen Sanierung“ folgende Änderungen. Für eine Bepflanzung des kleinen Teiches mit Wasserpflanzen wäre zunächst eine Kiesschicht auf dem Asphaltboden aufzubringen, damit ein durchwurzelbarer Untergrund geschaffen wird. Neben der Wassertechnik könnte ein Teil der Wegeflächen um den Teich entfallen. Die Sanierung der Betonmauer sowie der Treppen sind weiterhin erforderlich. Danach stellen sich die Kosten wie folgt dar:

 

Kostenschätzung für naturnahe Sanierung kleiner Teich Holterhöfchen

Pos.

Leistung

Menge

Art

EP

GP

1

Betonmauer abreißen und entsorgen

15

m

100,00

1.500,00

2

Abbruch Bodenbeläge

580

m²

20,00

11.600,00

3

Randeinfassung sanieren

120

m²

70,00

8.400,00

4

Wegeflächen wiederherstellen (Übergang und westlicher Weg)

120

m²

40,00

4.800,00

5

Kiesschüttung

1

psch

5.000,00

5.000,00

6

Wasserpflanzen liefern und Einbau

1

psch

1.500,00

1.500,00

7

Treppen erneuern

6

m

100,00

600,00

8

L-Steine 0,55m hoch einbauen

15

m

150,00

2.250,00

netto

35.650,00

MWST

6.773,50

brutto

42.423,50

Betrag zur Rundung und

2.576,50

Kleinleistungen

gesamt

45.000,00

 

 

 

 

 

 

 

Nach Einschätzung der Verwaltung eignet sich die kleine Teichanlage nicht für  den Umbau in einen naturnahen Teich. Hier besteht die Gefahr, dass der Teich umkippt, zudem sind die Säuberung bzw.  erforderliche Entschlammungen durch den Einbau der Steinschüttung und der Wasserpflanzen aufwändiger.

 

  • Der vorgeschlagene Einsatz einer Schwimmpumpe (die im Winter entfernt werden könnte) auf der kleinen Teichanlage ist nicht sinnvoll, da hier aufgrund der geringen Teichgröße bzw. Wassertiefe die Gefahr von Vandalismus bzw. Diebstahl besteht. Zudem könnte mit einer solchen Pumpe die vorhandene Bogenfontäne nicht betrieben werden.

 

  • Bei einer baulichen Sanierung der Teichanlage ohne Springbrunnen würden sich die in der o.g. Sitzungsvorlage genannten Baukosten in Höhe von 57.000€ lediglich um die Kosten der Sanierung der Wassertechnik (psch.  2.000€) verringern. Ohne den Springbrunnenbetrieb sieht die  Verwaltung auch bei dieser Variante die Gefahr, dass das Wasser im Becken bei sommerlicher Witterung umkippt.

 

 

 

zu b)

Gemäß dem Beschluss des Ausschusses war die Wiese vor dem HGH mit einer entsprechenden Beschilderung versehen worden. Nach Kenntnis der Verwaltung ist durch die vorgenommene Ausschilderung keine Intensivierung des Spielbetriebs auf der Fläche feststellbar.  Bereits in der Vergangenheit wurde auf dieser Rasenfläche gelegentlich Fußball gespielt. Inwieweit die minimale Nutzung der Fläche auf eine kaum vorhandene Nachfrage oder auf die geringe Attraktivität zurückzuführen ist, ist der Verwaltung nicht bekannt.

 

 

 

 

 

 

Thiele


 

Finanzielle Auswirkungen  

 

Finanzielle Auswirkungen (ja/nein)

Ja

Produktnummer / -bezeichnung

130101

Grünflächen

Investitions-Nr./ -bezeichnung:

 

 

Haushaltsjahr:

2013

Pflichtaufgabe oder

freiwillige Leistung/Maßnahme

Pflicht-

aufgabe

 

(hier ankreuzen)

freiwillige

Leistung

 

(hier ankreuzen)

 

 

Die Mittel stehen in folgender Höhe zur Verfügung:

Kostenträger

Bezeichnung

Konto

Bezeichnung

Betrag €

1301010010

Grünflächen

545007

Festwerte Grünfläche

60.000,-

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Der Mehrbedarf besteht in folgender Höhe:

Kostenträger

Bezeichnung

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Deckung ist gewährleistet durch:

Kostenträger

Bezeichnung

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stehen für den o. a. Zweck Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein)

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet.

Die Befristung endet am: (Monat/Jahr)

 

 

Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV?

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Finanzierung:

 

 

 

Vermerk Kämmerer

 

Gesehen Klausgrete