hier:1. Abhandlung der Anregungen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange
2. Beschluss zur öffentlichen Auslegung
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt
Hilden beschließt nach Vorberatung im Stadtentwicklungsausschuss:
1. Die Stellungnahmen aus der vorgezogenen Beteiligung der Behörden
und sonstiger Träger
öffentlicher Belange wie folgt abzuhandeln:
1.1 Schreiben des Kreises Mettmann vom
19.07.2005
hier: Untere
Landschaftsbehörde
Zu den Teilflächen A, B, E und F des Landschaftspflegerischen
Fachbeitrages (LFB) werden von der Unteren Landschaftsbehörde keine Anregungen
gemacht.
Den zu den Teilflächen C und D gemachten Anregungen wird gefolgt.
Das verbleibende Defizit der Teilfläche C (-1.913 Wertpunkte) wird über
das Öko-Punktekonto der Stadt Hilden verrechnet. Hierzu werden Flächen im
Plangebiet des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Nr. 161 (Ortsweiler Elb)
herangezogen, die seinerseits als Ausgleichsflächen deklariert waren. Diese
wurden damals jedoch nicht alle benötigt und stehen somit heute rechnerisch als
Ausgleichsflächen zur Verfügung.
Für das Defizit aus Teilgebiet D gibt es die Möglichkeit des
Ausgleiches auf dem nicht betroffen Teilgebiet E. Als Kompensationsmöglichkeit
kommt dabei die Anpflanzung von 5 Stück mittel- bis großkronigen einheimischen
Laubbäumen in Frage. Je Baum wird von einer Kronentrauffläche von 50 m²
ausgegangen und einer Aufwertung von 6 Punkten pro m². Das ergibt bei 5 Bäumen
eine Aufwertung um 1.500 Punkten und die vollständige Kompensation des Defizits.
Eine
Überprüfung der Fauna im Hinblick auf das Vorkommen von Fledermäusen erfolgte
durch Mitarbeiter des Tiefbau- u. Grünflächenamtes der Stadt Hilden, Sachgebiet
Grünflächen/Forst. Irgendwelche Hinweise auf Baumhöhlen, Aktivitäten bzw. das
Vorhandensein von Fledermäusen im Plangebiet konnte dabei nicht festgestellt
werden.
hier: Untere
Wasserbehörde
Es werden keine Anregungen vorgebracht.
hier: Untere
Bodenschutzbehörde
Es werden keine Anregungen vorgebracht
hier: Kreisgesundheitsamt
Den Anregungen des Kreisgesundheitsamtes wird gefolgt. Die
vorgeschlagenen Festsetzungen für passive Schallschutzmaßnahmen werden
übernommen.
1.2
Schreiben
des B.U.N.D., Ortsgruppe Hilden vom 22.07.2005
Die zur
Entwurfsbegründung gemachten Äußerungen zum Punkt „3. Bisheriges Planungsrecht“
werden zurückgewiesen.
Es
ist nicht richtig, wenn der Verfasser schreibt, der § 34 BauGB erlaube eine
Bebauungsmöglichkeit in einer Tiefe von 34 Metern. Richtig ist, dass sich die
angesprochene Tiefe von 34 m lediglich auf die Grundstückstiefe bezieht. Die
eigentliche Bebauungstiefe (überbaubare Fläche) dagegen beträgt in der Regel
14,0 bis 16,0 m. Der Bebauungsplan Nr. 245 hält diese Bebauungstiefe ein.
Somit
ist der Vorwurf, man würde sich hier Investorenwünschen unterordnen, nicht
zutreffend.
Zum
Punkt „4. Planungsziele/Planinhalt schlägt der Verfasser des Schreibens vor,
die Verwirklichung des Stadtparks Meide als Alternativplanung in den
politischen Gremien zur Abstimmung zu stellen. Dieser Anregung wird nicht
gefolgt, da der jetzt vorliegende Bebauungsplanentwurf Nr. 245 auf dem
politischen Willen basiert, einen Stadtpark Meide - wie seinerseits im GOP angedacht
– nicht mehr zu realisieren. Stattdessen ist es politisch gewollt, die
Verteilung von Wohnbau- und Grünflächen so zu regeln, dass sowohl der baulichen
Nutzung wie auch dem erhaltenswerten Baumbestand in diesem Plangebiet Rechnung
getragen wird.
Einer
weiteren Anregung des GOP wird jedoch mit diesem Bauleitplanverfahren durch die
Ausweisung einer Wegeverbindung zwischen Richard-Wagner-Straße und Händelstraße
gefolgt.
Zum
Grünordnungsplan (GOP) ist anzumerken, dass es sich hierbei um ein planerisches
Instrument der ökologisch orientierten Stadtentwicklung handelt. Der GOP
basiert jedoch auf keiner rechtsverbindlichen Grundlage. Er dient lediglich als
Entscheidungshilfe in der Bauleitplanung, da oftmals konkurrierende
Nutzungsinteressen (Grün, Bebauung usw.) gegeneinander abgewogen werden müssen.
Die
im GOP für den „Stadtpark Meide“ vorgesehenen Flächen befinden sich
ausschließlich in Privatbesitz. Es handelt sich dabei um potentielle Bauflächen
von hohem Grundstückswert. Diese Aussage macht auch der GOP. Mit dem o.g.
Aufstellungsbeschluß für den Bebauungsplan Nr. 245 wurde dann die planerische
Weichenstellung vorgenommen.
Die
zum Punkt „5. Umweltverträglichkeit“ und zum landschaftspflegerischen
Fachbeitrag gemachten Anregungen hinsichtlich der Überprüfung der Fauna,
insbesondere auf Vorkommen von Fledertieren, erfolgte durch Mitarbeiter des
Tiefbau- u. Grünflächenamtes der Stadt Hilden, Sachgebiet Grün. Irgendwelche
Hinweise auf Aktivitäten bzw. das Vorhandensein von Fledermäusen im Plangebiet
konnten nicht festgestellt werden.
Die Anregung, das
Niederschlagswasser auf dem Grundstück versickern zu lassen, wird aufgegriffen.
Ein hydrogeologisches Gutachten,
das in Auftrag gegeben wurde, sagt aus, dass das bei den festgestellten
Bodenschichtungen eine Versickerung des anfallenden Dachflächenwassers über
eine Muldenanlage wie auch über eine Rigolenanlage möglich ist.
1.3
Schreiben
der Deutschen Telekom AG vom 15.07.2005
Das Schreiben der Deutschen Telekom AG wird zur Kenntnis genommen. Der
Hinweis wurde in die Bebauungsplanbegründung aufgenommen.
1.4
Schreiben
der Stadtwerke Hilden vom 14.07.2005
Das Schreiben der Stadtwerke Hilden wird zur Kenntnis genommen. Ein
Standort für eine Transformatorenstation konnte neben der geplanten
Wegeverbindung zwischen Richard-Wagner-Straße und Händelstraße in Absprache mit
den Stadtwerken Hilden gefunden werden. Die Ausweisung erfolgt nachrichtlich im
Bebauungsplan.
1.5. Schreiben der RegTP (Regulationsbehörde
für Telekommunikation und Post) vom 29.06.2005
Das Schreiben der Reg TP
wird zur Kenntnis genommen. Da weder die vorhandenen noch die geplanten
Bauwerke eine Bauhöhe von ca. 20m erreichen, ist keinerlei Beeinflussung von
Richtfunkstrecken zu erwarten.
1.6 Schreiben
der Rheinbahn vom 22.06.2005
Das Schreiben der Rheinbahn wird zur Kenntnis genommen.
1.7 Schreiben der Wuppertaler Stadtwerke AG
vom 18.07.2005
Das Schreiben der Wuppertaler Stadtwerke AG wird zur Kenntnis genommen.
1.8 Schreiben der Polizeistation Hilden
vom18.07.2005
Das Schreiben der Polizeistation Hilden wird zur Kenntnis genommen.
2. Die öffentliche Auslegung des
Bebauungsplanes Nr. 245 gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) vom 27.8.1997
(BGBl. I S. 2141) in der bis zum 20.07.2004 gültigen Fassung.
Das Plangebiet des Bebauungsplanes Nr. 245 liegt im Hildener Norden. Es
wird im Norden begrenzt durch die Richard-Wagner-Straße, im Westen durch die
Gerresheimer Straße und enthält die Flurstücke 3, 969, 970, 972, 973 1052 und
1053 in Flur 7 der Gemarkung Hilden.
Dem Offenlagebeschluss liegt die
Entwurfsbegründung vom 08.08.2005 zugrunde.“
Günter Scheib
Erläuterungen und Begründungen:
Im Mai des Jahres 2001 wurde für den Bereich des Bebauungsplanes Nr. 245 der Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 und 4 BauGB (Baugesetzbuch) vom 27.08.1997 (BGBl. I S. 2141) in seiner damals gültigen Fassung beschlossen und bekannt gemacht. Im Dezember des gleichen Jahres ordnete der Rat der Stadt Hilden eine Veränderungssperre an. Am 10.12.2003 beschloss der Rat der Stadt eine Satzung zur Verlängerung der Veränderungssperre um ein Jahr. Die Satzung über die 2. Verlängerung der Veränderungssperre beschloss der Rat der Stadt am 21.12.2004. Die Bekanntmachung erfolgte im Amtsblatt der Stadt Hilden am 30.12.2004.
Somit
tritt die Veränderungssperre Nr.41 der Stadt Hilden für den Eckbereich
Händelstraße – Gerresheimer Straße – Richard-Wagner-Straße am 08.01.2006 außer
Kraft.
Ziel des Bebauungsplanes Nr. 245 ist es, eine städtebaulich tragbare Regelung der Verteilung von Wohnbauflächen
und Grünflächen im Plangebiet zu
schaffen.
In der Zeit vom 10.06.2005 bis 15.07.2005
wurde gemäß § 4 BauGB die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher
Belange durchgeführt. Bereits am 17.03.2005 wurde gemäß § 3 Abs.1 BauGB eine Bürgeranhörung für
interessierte Bürgerinnen und Bürger veranstaltet. Im Nachgang zur
Bürgeranhörung haben einige Bürger auch schriftliche Anregungen der Stadt
übersandt. Diese Schreiben liegen der Sitzungsvorlage als Anlagen bei.
Aufgrund im Rahmen
dieser Verfahrensschritte gemachter Anregungen wurde die Planung auch in Absprache
mit der betroffenen Eigentümerin leicht überarbeitet.
Der Sitzungsvorlage
sind die Schreiben der zu berücksichtigen Träger öffentlicher Belange beigefügt.
Anregungen:
Folgende Behörden und Stellen, welche Träger
öffentlicher Belange sind, haben im Rahmen der vorgezogenen Trägerbeteiligung
schriftlich Anregungen zur Planung vorgebracht.
·
Stadtwerke
Hilden GmbH
·
Landrat des Kreises Mettmann
·
BUND
Landesverband NW e.V. –Ortsgruppe Hilden-
·
Deutsche
Telekom AG Düsseldorf
·
Regulierungsbehörde
für Telekommunikation u. Post
Keine
Anregungen:
Folgende Behörden und Stellen, welche Träger
öffentlicher Belange sind, haben sich im Rahmen der vorgezogenen
Trägerbeteiligung schriftlich zur Planung geäußert und keine Anregungen vorgebracht.
·
Rheinische
Bahngesellschaft AG
·
Wuppertaler
Stadtwerke
·
Polizeistation
Hilden
Folgende Behörden und Stellen, welche Träger
öffentlicher Belange sind, haben sich im Rahmen der vorgezogenen
Trägerbeteiligung in der Zeit vom 10.06.2005 bis 15.07.2005 nicht schriftlich
zur Planung geäußert; es wird damit vorausgesetzt, dass ihre Belange nicht
berührt werden.
·
Bürgerverein
Nord
·
Bürgerverein
Meide
·
Rheinisches
Amt für Denkmalpflege
·
RWE
Langenfeld
·
IsH GmbH
Kerpen
Bei Beschlussfassung durch
Stadtentwicklungsausschuss und Rat gemäß Beschlussvorschlag könnte die
Offenlage des Bebauungsplanes Nr. 245 mit paralleler Beteiligung der Träger
öffentlicher Belange im Oktober/November 2005 mit dem Ziel durchgeführt werden,
noch im Jahre 2005 Planungsrecht, also den Satzungsbeschluss, zu erhalten.
Hinweis
Der
Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 245 wurde am 02.05.2001 vom
Stadtentwicklungsausschuss gefasst und am 14.05.2001 öffentlich bekannt
gemacht.
Daher wird beim
Verfahren noch das Baugesetzbuch in der Fassung vor dem 20.07.2004 angewendet.