-hier: Unterlagen nach §14 GemHVO
Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt nach Vorberatung im
Stadtentwicklungsausschuss die Sanierung der Regenwasserkanäle in der
Herderstraße und stimmt den nach § 14 GemHVO vorgelegten Unterlagen und den
ermittelten Gesamtkosten in Höhe von 680.000,00 € zu.
Nach dem
Bauzeitenplan unter Beachtung des Kassenwirksamkeitsprinzips sollen die
Gesamtkosten wie folgt veranschlagt werden:
                      Â
bisher
bereitgestellt   (Ansatz 2012) -            20.000,00 € (Planung
u.Planungsvorbereit.)
                                  Ansatz 2013   -          300.000,00
€  Â
                                  VE 2013         -          360.000,00
€
                                  Ansatz 2014   -          360.000,00
€
Erläuterungen und Begründungen:
Der Regenwasserkanal in der Herderstraße
(Haltungen R506-R505, R703-R715, R704-R715, R598-R600; siehe Kanalbestandsplan Anlage 1) ist auf der Grundlage des vom
Rat am 6.4.2011 (SV 66/037) beschlossenen Generalentwässerungsplanes (GEP)
sanierungsbedürftig. Die vorgesehene Sanierung ist daher auch in dem vom Rat
beschlossenen (SV 66/112) und der Bezirksregierung zur Genehmigung vorgelegten
Abwasserbeseitigungskonzept (ABK) für 2013 enthalten. Der GEP basiert auf den
ausgewerteten und klassifizierten Kanal-TV-Untersuchungsdaten der vergangenen
Jahre nach Maßgabe der Selbstüberwachungsverordnung Kanal (SÜVKan) und der
hydrodynamischen Berechnung des Kanalnetzes.
Nach den Auswertungen der Untersuchungen
wurden zahlreiche bauliche Schäden wie Undichtigkeiten, Risse, Wurzeleinwuchs,
Betonkorrosion und nicht fachgerecht eingebaute Stutzen festgestellt. Die
Schäden wurden nach dem DWA Arbeitsblatt A149 klassifiziert und die Haltungen
den entsprechenden Zustandsklassen zugeordnet. Das Ergebnis (sofortiger und
kurzfristiger Sanierungsbedarf) ist der Anlage
2 zu entnehmen.
Die hydrodynamische Berechnung ergab eine
Ãœberlastung der betroffenen Haltungen im Ist-Zustand.
Durch diese Schäden und die Überlastung ist
ein schadloser Regenwasserabfluss nicht mehr gewährleistet.
Der hydraulische Abfluss ist derart
eingeschränkt, dass es bei starken Regenfällen zu Rückstauerscheinungen und
somit zu Ãœberschwemmungen kommen kann.
Darüber hinaus kann es durch die
Undichtigkeiten zu Exfiltrationen von Regenwasser in den Untergrund kommen.
Dadurch ist eine latente Gefahr von Hohlraumbildungen im Erdreich und Einbrüchen
im Straßenbereich gegeben.
Eine Sanierung der Kanäle ist also aus
baulichen und hydraulischen Gründen
erforderlich.
Alle betroffenen Kanalhaltungen sind
abgeschrieben (Baujahr 1960).
Der Regenwasserkanal Herderstraße gehört zum
Teileinzugsgebiet DE-03-H. Die Einleitung erfolgt in den Hoxbach über das komb.
Regenklär- und Regenrückhaltebecken Westring-Süd. Das Einzugsgebiet ist im
Ãœbersichtplan der Anlage 3
dargestellt.
Bei der Sanierungsplanung des RWK-Kanals
Herderstraße mussten sowohl die Randbedingungen in der Herderstraße selbst, als
auch die Randbedingungen aus dem Gesamteinzugsgebiet und der Einleitung in den
Hoxbach berücksichtigt werden.
Die Einleitungsstelle selbst ist
wasserrechtlich bis zum 31.12.2013 genehmigt. Ein erforderlicher
Verlängerungsantrag wird rechtzeitig bei der unteren Wasserbehörde gestellt.
Die Sanierung der RW-Kanäle in der
Herderstraße erfolgt in offener Bauweise im öffentlichen Straßenbereich. Der
Verlauf der geplanten RW-Kanäle ist im Kanalsanierungslageplan (Anlage 4.1 + 4.2) dargestellt.
Die alten Betonrohre werden durch neue
Kanäle ersetzt. Abhängig von der Tiefe, dem Durchmesser und der sich daraus
ergebenen geringen Überdeckung kommen wandverstärkte Betonrohre (DN 300 – DN
700) sowie duktile Gussrohre (DN 400) zur Anwendung. Die vorhandenen alten
Kanäle werden außer Betrieb genommen und im Zuge der Maßnahme entfernt, die
vorh. Grundstücks- und Sinkkastenanschlüsse werden umgeschlossen oder teilweise
erneuert.
Die Straßenwiederherstellung erfolgt nach
den anerkannten Regeln des Straßenbaus (RSTO) durch Schließen der Aufbrüche.
Im RahmenÂ
der Planung wurden im Laufe des Jahres 2012 alle Grundstücksanschlüsse (Regenwasser- und
Schmutzwasseranschlüsse) mittels optischer Inspektion auf ihren baulichen
Zustand überprüft, um festzustellen, ob Reparaturen / Erneuerungen im Rahmen
der Baumaßnahme in offener Bauweise durchgeführt werden müssen.
Hierzu wurden die betroffenen
Grundstückeigentümer informiert. Jeder Eigentümer erhält für sein Grundstück
die entsprechende Auswertung und wird über die weitere Vorgehensweise
informiert.
Die Baukosten für die Sanierung der
Regenwasserkanäle betragen gemäß beigefügter Kostenberechnung (Anlage 5):
Planung u. vorbereit. Maßnahmen   :          -  20.000,00 €
Sanierung in offener Bauweise:                   - 660.000,00 €
                                                                     ___________
                                                                      -680.000,00
€
Die Maßnahme soll 2013 / 2014
durchgeführt werden.
Nach Bereitstellung der Planungskosten im
Jahre 2012    =     20.000,00 €      Â
sollen die Baukosten             =   660.000,00 €
nach dem Bauzeitenplan unter Beachtung des
Kassenwirksamkeitsprinzips folgendermaßen veranschlagt werden:
Ansatz 2013Â Â =
        300.000,00 € Â
VE 2013Â Â Â Â Â Â Â Â =Â Â Â Â Â Â Â Â Â 360.000,00
€
Ansatz 2014Â Â =Â Â Â Â Â Â Â Â Â 360.000,00
€
Der Sitzungsvorlage sind folgende Anlagen
beigefügt:
Anlage 1:Â Lageplan
- Auszug aus dem Kanalbestandsplan
Anlage 2:Â Liste
der Stammdaten - Auszug aus der Kanaldatenbank
Anlage 3:Â Einzugsgebietsplan
Anlage 4: Kanalsanierungslagepläne
Anlage 5:Â Kostenberechnung
Anlage 6:Â Folgekostenermittlung
          Â
Horst Thiele
Finanzielle Auswirkungen Â
Finanzielle
Auswirkungen (ja/nein) |
ja |
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Produktnummer
/ -bezeichnung |
110302 |
Stadtentwässerung |
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Investitions-Nr./
-bezeichnung: |
I661200170 |
RWK-San. Herderstraße |
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Haushaltsjahr: |
2012 -2014 |
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Pflichtaufgabe
oder freiwillige Leistung/Maßnahme |
Pflicht- aufgabe |
X (hier ankreuzen) |
freiwillige Leistung |
(hier ankreuzen) |
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Die Mittel stehen in folgender Höhe zur
Verfügung: |
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Kostenträger |
Bezeichnung |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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1103020010 |
Abwassernetz |
785200 |
Ausz. für
Tiefbaumaßn. |
680.000,00 |
||||||
davon |
Im
Haushaltsplan 2013 |
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2012 |
20.000,00 |
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|
enthalten |
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2013 |
300.000,00 |
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VE |
2013 |
(VE
360.000,00) |
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2014 |
360.000,00 |
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1103020010 |
Abwassernetz |
471100 |
Aktivierte Eigenleistungen |
39.600,00 |
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Der Mehrbedarf besteht in folgender Höhe: |
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Kostenträger |
Bezeichnung |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Die Deckung ist
gewährleistet durch: |
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Kostenträger |
Bezeichnung |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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1103020010 |
Abwassernetz |
432300 |
Benutzungs-gebühren
Stadtentwässerung- |
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Stehen für den o. a. Zweck Mittel aus
entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung?
(ja/nein) |
ja (hier ankreuzen) |
nein X (hier ankreuzen) |
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Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind
auf drei Jahre befristet. Die Befristung endet am: (Monat/Jahr) |
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Wurde die
Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft
– siehe SV? |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Finanzierung: Nach Fertigstellung Refinanzierung durch
Kanalbenutzungsgebühren. Die Verpflichtungsermächtigung wird über
die Änderungsliste aufgenommen. |
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Vermerk Kämmerer  Gesehen Klausgrete |
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