Beschlussvorschlag:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt nach Vorberatung im Stadtentwicklungsausschuss die Sanierung der Regenwasserkanäle in der Herderstraße und stimmt den nach § 14 GemHVO vorgelegten Unterlagen und den ermittelten Gesamtkosten in Höhe von 680.000,00 € zu.

 

Nach dem Bauzeitenplan unter Beachtung des Kassenwirksamkeitsprinzips sollen die Gesamtkosten wie folgt veranschlagt werden:

 

                       

bisher bereitgestellt    (Ansatz 2012) -              20.000,00 € (Planung u.Planungsvorbereit.)

                                   Ansatz 2013    -           300.000,00 €    

                                   VE 2013          -           360.000,00 €

                                   Ansatz 2014    -           360.000,00 €

 

 

 

 

 

 


 

Erläuterungen und Begründungen:

 

Der Regenwasserkanal in der Herderstraße (Haltungen R506-R505, R703-R715, R704-R715, R598-R600; siehe Kanalbestandsplan Anlage 1) ist auf der Grundlage des vom Rat am 6.4.2011 (SV 66/037) beschlossenen Generalentwässerungsplanes (GEP) sanierungsbedürftig. Die vorgesehene Sanierung ist daher auch in dem vom Rat beschlossenen (SV 66/112) und der Bezirksregierung zur Genehmigung vorgelegten Abwasserbeseitigungskonzept (ABK) für 2013 enthalten. Der GEP basiert auf den ausgewerteten und klassifizierten Kanal-TV-Untersuchungsdaten der vergangenen Jahre nach Maßgabe der Selbstüberwachungsverordnung Kanal (SÜVKan) und der hydrodynamischen Berechnung des Kanalnetzes.

Nach den Auswertungen der Untersuchungen wurden zahlreiche bauliche Schäden wie Undichtigkeiten, Risse, Wurzeleinwuchs, Betonkorrosion und nicht fachgerecht eingebaute Stutzen festgestellt. Die Schäden wurden nach dem DWA Arbeitsblatt A149 klassifiziert und die Haltungen den entsprechenden Zustandsklassen zugeordnet. Das Ergebnis (sofortiger und kurzfristiger Sanierungsbedarf) ist der Anlage 2 zu entnehmen.

 

Die hydrodynamische Berechnung ergab eine Ãœberlastung der betroffenen Haltungen im Ist-Zustand.

Durch diese Schäden und die Überlastung ist ein schadloser Regenwasserabfluss nicht mehr gewährleistet.

Der hydraulische Abfluss ist derart eingeschränkt, dass es bei starken Regenfällen zu Rückstauerscheinungen und somit zu Überschwemmungen kommen kann.

 

Darüber hinaus kann es durch die Undichtigkeiten zu Exfiltrationen von Regenwasser in den Untergrund kommen. Dadurch ist eine latente Gefahr von Hohlraumbildungen im Erdreich und Einbrüchen im Straßenbereich gegeben.

 

Eine Sanierung der Kanäle ist also aus baulichen und hydraulischen Gründen erforderlich.

 

Alle betroffenen Kanalhaltungen sind abgeschrieben (Baujahr 1960).

 

Der Regenwasserkanal Herderstraße gehört zum Teileinzugsgebiet DE-03-H. Die Einleitung erfolgt in den Hoxbach über das komb. Regenklär- und Regenrückhaltebecken Westring-Süd. Das Einzugsgebiet ist im Übersichtplan der Anlage 3 dargestellt.

 

Bei der Sanierungsplanung des RWK-Kanals Herderstraße mussten sowohl die Randbedingungen in der Herderstraße selbst, als auch die Randbedingungen aus dem Gesamteinzugsgebiet und der Einleitung in den Hoxbach berücksichtigt werden.

Die Einleitungsstelle selbst ist wasserrechtlich bis zum 31.12.2013 genehmigt. Ein erforderlicher Verlängerungsantrag wird rechtzeitig bei der unteren Wasserbehörde gestellt.

 

Die Sanierung der RW-Kanäle in der Herderstraße erfolgt in offener Bauweise im öffentlichen Straßenbereich. Der Verlauf der geplanten RW-Kanäle ist im Kanalsanierungslageplan (Anlage 4.1 + 4.2) dargestellt.

 

Die alten Betonrohre werden durch neue Kanäle ersetzt. Abhängig von der Tiefe, dem Durchmesser und der sich daraus ergebenen geringen Überdeckung kommen wandverstärkte Betonrohre (DN 300 – DN 700) sowie duktile Gussrohre (DN 400) zur Anwendung. Die vorhandenen alten Kanäle werden außer Betrieb genommen und im Zuge der Maßnahme entfernt, die vorh. Grundstücks- und Sinkkastenanschlüsse werden umgeschlossen oder teilweise erneuert.

 

Die Straßenwiederherstellung erfolgt nach den anerkannten Regeln des Straßenbaus (RSTO) durch Schließen der Aufbrüche.

 

Im Rahmen  der Planung wurden im Laufe des Jahres 2012  alle Grundstücksanschlüsse (Regenwasser- und Schmutzwasseranschlüsse) mittels optischer Inspektion auf ihren baulichen Zustand überprüft, um festzustellen, ob Reparaturen / Erneuerungen im Rahmen der Baumaßnahme in offener Bauweise durchgeführt werden müssen.

Hierzu wurden die betroffenen Grundstückeigentümer informiert. Jeder Eigentümer erhält für sein Grundstück die entsprechende Auswertung und wird über die weitere Vorgehensweise informiert.

 

 

Die Baukosten für die Sanierung der Regenwasserkanäle betragen gemäß beigefügter Kostenberechnung (Anlage 5):

 

Planung u. vorbereit. Maßnahmen    :           -   20.000,00 €

Sanierung in offener Bauweise:                    - 660.000,00 €

                                                                       ___________

                                                                       -680.000,00 €

 

Die Maßnahme soll 2013 / 2014 durchgeführt  werden.

 

Nach Bereitstellung der Planungskosten im Jahre 2012     =      20.000,00 €       

sollen die Baukosten              =    660.000,00 €

 

nach dem Bauzeitenplan unter Beachtung des Kassenwirksamkeitsprinzips folgendermaßen veranschlagt werden:

Ansatz 2013   =          300.000,00 €  

VE 2013         =          360.000,00 €

Ansatz 2014   =          360.000,00 €

 

Der Sitzungsvorlage sind folgende Anlagen beigefügt:

 

Anlage 1:  Lageplan - Auszug aus dem Kanalbestandsplan

Anlage 2:  Liste der Stammdaten - Auszug aus der Kanaldatenbank

Anlage 3:  Einzugsgebietsplan

Anlage 4:  Kanalsanierungslagepläne

Anlage 5:  Kostenberechnung

Anlage 6:  Folgekostenermittlung

           

 

 

 

 

Horst Thiele

 

 


 

Finanzielle Auswirkungen  

 

Finanzielle Auswirkungen (ja/nein)

ja

Produktnummer / -bezeichnung

110302

Stadtentwässerung

Investitions-Nr./ -bezeichnung:

I661200170

RWK-San. Herderstraße

Haushaltsjahr:

2012 -2014

Pflichtaufgabe oder

freiwillige Leistung/Maßnahme

Pflicht-

aufgabe

X

(hier ankreuzen)

freiwillige

Leistung

 

(hier ankreuzen)

 

 

Die Mittel stehen in folgender Höhe zur Verfügung:

Kostenträger

Bezeichnung

Konto

Bezeichnung

Betrag €

1103020010

Abwassernetz

785200

Ausz. für Tiefbaumaßn.

680.000,00

davon

Im Haushaltsplan 2013

 

2012

20.000,00

 

enthalten

 

2013

300.000,00

 

 

VE

2013

(VE 360.000,00)

 

 

 

2014

360.000,00

 

 

 

 

 

1103020010

Abwassernetz

471100

Aktivierte Eigenleistungen

39.600,00

 

Der Mehrbedarf besteht in folgender Höhe:

Kostenträger

Bezeichnung

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

Die Deckung ist gewährleistet durch:

Kostenträger

Bezeichnung

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

1103020010

Abwassernetz

432300

Benutzungs-gebühren Stadtentwässerung-

 

 

 

 

 

 

Stehen für den o. a. Zweck Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein)

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

X

(hier ankreuzen)

Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet.

Die Befristung endet am: (Monat/Jahr)

 

 

Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV?

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Finanzierung:

 

Nach Fertigstellung Refinanzierung durch Kanalbenutzungsgebühren.

 

Die Verpflichtungsermächtigung wird über die Änderungsliste aufgenommen.

 

Vermerk Kämmerer

 

 Gesehen Klausgrete