Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für
Schule und Sport nimmt den Bericht über die ausgezahlten Zuschüsse für das Jahr
2012 zur Kenntnis.
Erläuterungen und Begründungen:
Die Stadt Hilden
fördert die Sportvereine durch die Gewährung von Zuschüssen auf der Grundlage
der Förderrichtlinien. Die vom Rat der Stadt in seiner Sitzung am 16.12.2009
neugefassten Förderrichtlinien sind am 01.01.2010 in Kraft getreten.
Bericht über die Zuschüsse an Hildener
Sportvereine im Haushaltsjahr 2012
Das Gesamtvolumen
der an die Sportvereine aufgrund der Zuschussrichtlinien im Jahr 2012
ausgezahlten Zuschüsse belief sich auf 97.987,54 € (s. beigefügte Grafik).
Die Zuschüsse
teilen sich wie folgt auf:
Kinder- und
Jugendförderung |
Der
Pro-Kopf-Betrag ist laut Richtlinien auf 6,00
€ festgesetzt worden.
Für 23 Vereine
betrug der Gesamtzuschuss 27.690,00 €
(Vorjahr = 25.644,00 €).
Die Fördersumme
wurde für 4.615 Kinder und Jugendliche bis einschl. 18 Jahren an Vereine mit
mind. 15 Mitgliedern bis 18 Jahren ausgezahlt (Vorjahr = 4.274 Jugendliche).
Zuschüsse zur Teilnahme an Meisterschaften |
10 Vereine haben
einen Zuschussantrag für die Teilnahme an Meisterschaften gestellt. Dies erforderte
einen Gesamtaufwand von 17.679,30 €
(Vorjahr = 14.857,70 €), der sich wie folgt aufteilt.
a) |
Pauschalzuschuss
für Amateur- und Jugendmannschaften |
1.800,00 € |
b) |
Verpflegungspauschale
bei Deutschen Meisterschaften und höher |
8.710,00 € |
c) |
Kilometergeld-Pauschale |
7.169,30 € |
|
Gesamt: |
17.679,30 € |
Übungsleiterförderung |
17 Vereine legten
Zuschussanträge für gesamt 285 Übungsleiterinnen und Übungsleiter vor.
Im Jahr 2012
konnte ein Zuschuss in Höhe von 19.950,00
€ (Vorjahr 18.200,00 €)
ausgezahlt werden.
Zuschüsse zur Unterhaltung vereinseigener und
dauerhaft angemieteter und gepachteter Sportanlagen |
Der Aufwand für 24
bezuschusste Vereine belief sich auf 17.159,58
€ (Vorjahr 23.855,60 €).
Bei den
bezuschussten Sportstätten handelt es sich um Vereinsheime, Umkleiden, Gymnastikhallen,
Tennisfelder (außen und innen), je eine Reitfreianlage und Reithalle,
Bootshallen, Steganlagen, Schießstände, Sportkegelbahnen, Bouleanlagen und
Beachvolleyballfelder. Aufgrund der nicht ausreichenden finanziellen Mittel
wurde in diesem Bereich der Förderbetrag um 26,1 % gekürzt.
Zuschüsse für Vereinsjubiläen |
Im Jahr 2012
wurden für Vereinsjubiläen keine Zuschüsse ausgezahlt.
Der
Stadtsportverband erhielt einen Zuschuss in Höhe von 11.000,00 €.
Zuschüsse für
besondere Veranstaltungen
Veranstaltungen
von besonderer Bedeutung wurden im Jahr 2011 mit 4.508,66 € bezuschusst:
- Billard Club Hilden: Kreisjugendmeisterschaft
im Billard mit 288,45 €
- VfB03 Hilden: Obi Cup mit 1.220,21 €
- LG Stadtwerke Hilden: 3.000,00 €
Aufwendungen für
die Zuschüsse an Sportvereine laut Richtlinien seit 2010
Am 01.01.2010 sind die aktuellen Richtlinien für die Auszahlung von Zuschüssen an Sportvereine in Kraft getreten. Die Höhe der zur Verfügung stehenden Mittel wurde auf 98.000,00 € festgelegt. In den Jahren 2010 – 2012 wurden von den Hildener Sportvereinen durchweg mehr Mittel beantragt, als im Haushalt zur Verfügung standen:
Jahr |
Zur Verfügung stehende Mittel |
Beantragte Mittel |
Mehrbedarf |
Erfolgte Auszahlungen |
Mehrausgaben / ÃœPL |
2010 |
98.000,00 € |
110.056,41 € |
12.256,41 € |
110.056,41 € |
12.256,41 € |
2011 |
98.000,00 € |
103.666,30 € |
5.666,30 € |
103.001.90 € |
5.001,90 € |
2012 |
95.000,00 € |
104.047,96 € |
9.047,96 € |
97.987,54 € |
2.987,54 € |
Im Jahr 2010 konnten alle eingegangenen Anträge bewilligt werden. Im Jahr 2011 und 2012 wurden nach Absprache mit dem Stadtsportverband Hilden die Zuschüsse aus der Kategorie „Vereinseigene oder angemietete Sportanlagen“ um 664,40 € bzw. 6.060,42 € gekürzt. Alle überplanmäßigen Ausgaben konnten aus dem Produkt 080101 „Bereitstellung von Sportanlagen“ zur Verfügung gestellt werden.
Die Entwicklung des Antragsvolumens in den Jahren 2010 – 2012 zeigt deutlich auf, dass der Haushaltsansatz von 98.000,00 € bzw. 95.000,00 € nicht ausreichend ist. Bislang ist es gelungen, im Rahmen überplanmäßiger Ausgaben, eine Deckung bzw. eine teilweise Deckung aus Mitteln des Sportetats zu sichern. Aufgrund der erfolgten Kürzungen in den Haushaltsplänen 2012 und 2013 wird dies nun nicht mehr möglich sein. Sollte keine Erhöhung des Haushaltsansatzes erfolgen, sind die Förderrichtlinien entsprechend anzupassen.
Zuschüsse aus den Mitteln der NRW-Sportpauschale |
Auf der Grundlage
des Gemeindefinanzierungsgesetzes 2004/2005 erhalten Gemeinden pauschale
Zuweisungen des Landes zur Unterstützung kommunaler Aufwendungen im
Sportbereich.
Der Anteil der
Sportpauschale des Landes NRW für die Vereine beträgt 40.000,00 €, die im Sportetat Kostenträger 0802010010 bereitgestellt
werden. Darüber hinaus wurden nicht ausgeschöpfte Restmittel aus dem Jahre 2011
in Höhe von 46.924,01 € in das Folgejahr übertragen, sodass
für das Jahr 2012 86.924,01 € zur
Verfügung standen. Nach Eingang fristgerechter Anträge der Hildener
Sportvereine und deren Prüfung wurden folgende Zuschüsse in einer Gesamthöhe
von 19.455,10 € ausgezahlt:
Hildener Allgemeine Turnerschaft
Die HAT hat im
Jahr 2012 neue Sportgeräte angeschafft. Dafür erhielt der Verein einen Zuschuss
in Höhe von 3.007,62 €.
Verein für Bewegungsspiele
Der VfB 03 Hilden
hat für die Abschaffung eines zweiten mobilen Trainingstors einen Zuschuss in
Höhe von 457,74 € erhalten.
Kanu Club Hilden
In 2012 wurden Sportboote mit 2.556,40 € bezuschusst.
Horst Thiele
Finanzielle Auswirkungen Â
Finanzielle
Auswirkungen (ja/nein) |
ja |
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Produktnummer
/ -bezeichnung |
080201 |
Sport-, Vereins-, Verbandsförderung |
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Investitions-Nr./
-bezeichnung: |
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Haushaltsjahr: |
2012 |
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Pflichtaufgabe
oder freiwillige
Leistung/Maßnahme |
Pflicht- aufgabe |
(hier ankreuzen) |
freiwillige Leistung |
x (hier ankreuzen) |
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Die Mittel stehen in folgender Höhe zur
Verfügung: |
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Kostenträger |
Bezeichnung |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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0802010010 |
Zuschussgewährung |
531800 |
Erstattungen an übrige Bereiche |
95.000,00 |
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Der Mehrbedarf besteht in folgender Höhe: |
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Kostenträger |
Bezeichnung |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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0802010010 |
Zuschussgewährung |
531800 |
|
2.987,54 |
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(Deckung im Budget) |
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Die Deckung ist
gewährleistet durch: |
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Kostenträger |
Bezeichnung |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Stehen für den o. a. Zweck Mittel aus
entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung?
(ja/nein) |
ja (hier ankreuzen) |
nein x (hier ankreuzen) |
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Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind
auf drei Jahre befristet. Die Befristung endet am: (Monat/Jahr) |
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Wurde die
Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft
– siehe SV? |
ja x (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Finanzierung: |
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Vermerk Kämmerer Gesehen Klausgrete |
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