Betreff
Bericht über die im Jahr 2012 gewährten Zuschüsse an die Sportvereine
Vorlage
WP 09-14 SV 51/238
Aktenzeichen
le
Art
Mitteilungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Schule und Sport nimmt den Bericht über die ausgezahlten Zuschüsse für das Jahr 2012 zur Kenntnis.

 


Erläuterungen und Begründungen:

 

Die Stadt Hilden fördert die Sportvereine durch die Gewährung von Zuschüssen auf der Grundlage der Förderrichtlinien. Die vom Rat der Stadt in seiner Sitzung am 16.12.2009 neugefassten Förderrichtlinien sind am 01.01.2010 in Kraft getreten.

 

Bericht über die Zuschüsse an Hildener Sportvereine im Haushaltsjahr 2012

 

Das Gesamtvolumen der an die Sportvereine aufgrund der Zuschussrichtlinien im Jahr 2012 ausgezahlten Zuschüsse belief sich auf 97.987,54 € (s. beigefügte Grafik).

 

Die Zuschüsse teilen sich wie folgt auf:

 

Kinder- und Jugendförderung

 

Der Pro-Kopf-Betrag ist laut Richtlinien auf 6,00 € festgesetzt worden.

 

Für 23 Vereine betrug der Gesamtzuschuss 27.690,00 € (Vorjahr = 25.644,00 €).

 

Die Fördersumme wurde für 4.615 Kinder und Jugendliche bis einschl. 18 Jahren an Vereine mit mind. 15 Mitgliedern bis 18 Jahren ausgezahlt (Vorjahr = 4.274 Jugendliche).

 

Zuschüsse zur Teilnahme an Meisterschaften

 

10 Vereine haben einen Zuschussantrag für die Teilnahme an Meisterschaften gestellt. Dies erforderte einen Gesamtaufwand von 17.679,30 € (Vorjahr = 14.857,70 €), der sich wie folgt aufteilt.

 

a)

Pauschalzuschuss für Amateur- und Jugendmannschaften

1.800,00 €

b)

Verpflegungspauschale bei Deutschen Meisterschaften und höher

8.710,00 €

c)

Kilometergeld-Pauschale

7.169,30 €

 

Gesamt:

17.679,30 €

 

 

Übungsleiterförderung

 

17 Vereine legten Zuschussanträge für gesamt 285 Übungsleiterinnen und Übungsleiter vor.

Im Jahr 2012 konnte ein Zuschuss in Höhe von 19.950,00 € (Vorjahr 18.200,00 €) ausgezahlt werden.

 


Zuschüsse zur Unterhaltung vereinseigener und dauerhaft angemieteter und gepachteter Sportanlagen

 

Der Aufwand für 24 bezuschusste Vereine belief sich auf 17.159,58 € (Vorjahr 23.855,60 €).

 

Bei den bezuschussten Sportstätten handelt es sich um Vereinsheime, Umkleiden, Gymnastikhallen, Tennisfelder (außen und innen), je eine Reitfreianlage und Reithalle, Bootshallen, Steganlagen, Schießstände, Sportkegelbahnen, Bouleanlagen und Beachvolleyballfelder. Aufgrund der nicht ausreichenden finanziellen Mittel wurde in diesem Bereich der Förderbetrag um 26,1 % gekürzt.

 


Zuschüsse für Vereinsjubiläen

 

Im Jahr 2012 wurden für Vereinsjubiläen keine Zuschüsse ausgezahlt.

 

Förderung des Stadtsportverbandes

 

Der Stadtsportverband erhielt einen Zuschuss in Höhe von 11.000,00 €.

 

Zuschüsse für besondere Veranstaltungen

 

Veranstaltungen von besonderer Bedeutung wurden im Jahr 2011 mit 4.508,66 € bezuschusst:

 

  1. Billard Club Hilden: Kreisjugendmeisterschaft im Billard mit 288,45 €
  2. VfB03 Hilden: Obi Cup mit 1.220,21 €
  3. LG Stadtwerke Hilden: 3.000,00 €

 

 

 

 

 

Aufwendungen für die Zuschüsse an Sportvereine laut Richtlinien seit 2010

 

Am 01.01.2010 sind die aktuellen Richtlinien für die Auszahlung von Zuschüssen an Sportvereine in Kraft getreten. Die Höhe der zur Verfügung stehenden Mittel wurde auf 98.000,00 € festgelegt. In den Jahren 2010 – 2012 wurden von den Hildener Sportvereinen durchweg mehr Mittel beantragt, als im Haushalt zur Verfügung standen:

 

Jahr

Zur Verfügung  stehende Mittel

Beantragte Mittel

Mehrbedarf

Erfolgte Auszahlungen

Mehrausgaben / ÃœPL

2010

98.000,00 €

110.056,41 €

12.256,41 €

110.056,41 €

12.256,41 €

2011

98.000,00 €

103.666,30 €

5.666,30 €

103.001.90 €

5.001,90 €

2012

95.000,00 €

104.047,96 €

9.047,96 €

97.987,54 €

2.987,54 €

 

 

Im Jahr 2010 konnten alle eingegangenen  Anträge bewilligt werden. Im Jahr 2011 und 2012 wurden nach Absprache mit dem Stadtsportverband Hilden die Zuschüsse aus der Kategorie „Vereinseigene oder angemietete Sportanlagen“ um 664,40 € bzw. 6.060,42 € gekürzt. Alle überplanmäßigen Ausgaben konnten aus dem Produkt 080101 „Bereitstellung von Sportanlagen“ zur Verfügung gestellt werden.

 

Die Entwicklung des Antragsvolumens in den Jahren 2010 – 2012 zeigt deutlich auf, dass der Haushaltsansatz von 98.000,00 € bzw. 95.000,00 € nicht ausreichend ist. Bislang ist es gelungen, im Rahmen überplanmäßiger Ausgaben, eine Deckung bzw. eine teilweise Deckung aus Mitteln des Sportetats zu sichern. Aufgrund der erfolgten Kürzungen in den Haushaltsplänen 2012 und 2013 wird dies nun nicht mehr möglich sein. Sollte keine Erhöhung des Haushaltsansatzes erfolgen, sind die Förderrichtlinien entsprechend anzupassen.

 

 

 

 

 

Zuschüsse aus den Mitteln der NRW-Sportpauschale

 

Auf der Grundlage des Gemeindefinanzierungsgesetzes 2004/2005 erhalten Gemeinden pauschale Zuweisungen des Landes zur Unterstützung kommunaler Aufwendungen im Sportbereich.

 

Der Anteil der Sportpauschale des Landes NRW für die Vereine beträgt 40.000,00 €, die im Sportetat Kostenträger 0802010010 bereitgestellt werden. Darüber hinaus wurden nicht ausgeschöpfte Restmittel aus dem Jahre 2011 in Höhe von 46.924,01 € in das Folgejahr übertragen, sodass für das Jahr 2012 86.924,01 € zur Verfügung standen. Nach Eingang fristgerechter Anträge der Hildener Sportvereine und deren Prüfung wurden folgende Zuschüsse in einer Gesamthöhe von 19.455,10 € ausgezahlt:

 

Hildener Allgemeine Turnerschaft

 

Die HAT hat im Jahr 2012 neue Sportgeräte angeschafft. Dafür erhielt der Verein einen Zuschuss in Höhe von 3.007,62 €.ATHAT Für die Sanierung des Parkplatzes erhielt der Verein einen Zuschuss in Höhe von 13.433,31 €.

 

Verein für Bewegungsspiele

 

Der VfB 03 Hilden hat für die Abschaffung eines zweiten mobilen Trainingstors einen Zuschuss in Höhe von 457,74 € erhalten.

 

Kanu Club Hilden

 

In 2012 wurden Sportboote mit 2.556,40 € bezuschusst.

 

 

Horst Thiele


Finanzielle Auswirkungen  

 

Finanzielle Auswirkungen (ja/nein)

ja

Produktnummer / -bezeichnung

080201

Sport-, Vereins-, Verbandsförderung

Investitions-Nr./ -bezeichnung:

 

 

Haushaltsjahr:

2012

Pflichtaufgabe oder

freiwillige Leistung/Maßnahme

Pflicht-

aufgabe

 

(hier ankreuzen)

freiwillige

Leistung

x

(hier ankreuzen)

 

 

Die Mittel stehen in folgender Höhe zur Verfügung:

Kostenträger

Bezeichnung

Konto

Bezeichnung

Betrag €

0802010010

Zuschussgewährung

531800

Erstattungen an übrige Bereiche

95.000,00

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Der Mehrbedarf besteht in folgender Höhe:

Kostenträger

Bezeichnung

Konto

Bezeichnung

Betrag €

0802010010

Zuschussgewährung

531800

 

2.987,54

 

(Deckung im Budget)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Deckung ist gewährleistet durch:

Kostenträger

Bezeichnung

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stehen für den o. a. Zweck Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein)

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

x

(hier ankreuzen)

Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet.

Die Befristung endet am: (Monat/Jahr)

 

 

Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV?

ja

x

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Finanzierung:

 

 

Vermerk Kämmerer

 

Gesehen Klausgrete