Beschlussvorschlag:
Der Personalausschuss nimmt den Sachstandsbericht und die Erläuterungen der Verwaltung zum BSL-Gutachten zur Kenntnis. Der gemeinsame Antrag der Fraktionen SPD und CDU vom 21.03.2012 ist damit erledigt.
Erläuterungen und Begründungen:
Die Fraktionen der SPD und der CDU stellten
in der Ratssitzung vom 21.03.2012 einen gemeinsamen Antrag zu den
Haushaltsplanberatungen. Sie bezogen sich dabei auf die Gutachter-empfehlung
Nr. 35 der Firma BSL (Publik Sector Managementberatung GmbH) zum Thema
„Vermessungs- und Geodatenmanagement“.
1.        Antrag
Der gemeinsame Antrag von SPD und CDU lautete:Â
„Die Verwaltung wird beauftragt, ein Konzept vorzulegen, wie die
Vermessung künftig möglichst wirtschaftlich organisiert werden kann. Dabei
sollen kurz-, mittel- und langfristige Perspektiven dargestellt werden. Es soll
u.a. aufgeführt werden, wie viele Vermessungen insgesamt durchgeführt werden
und wie viele davon fremdvergeben werden. Es soll geprüft werden, ob Dritte,
z.B. städtische Töchter, Vermessungsleistungen der Stadt in Anspruch nehmen
können. Solange bis das Konzept beschlossen ist, werden zwei Techniker-Stellen
im Vermessungsbereich mit einem kw-Vermerk versehen.
Begründung:
Der Gutachter hat als Spar-Vorschlag die Streichung dieser Stellen
vorgeschlagen. Da sich dies kurzfristig wahrscheinlich nicht realisieren lässt,
soll zeitnah ein Konzept erarbeitet werden, wie mit diesen Stellen umzugehen
ist. Um den Personaleinsatz der Stadt wirtschaftlich zu gestalten, sollten die
vorhandenen Mitarbeiter möglichst viele der städtischen Vermessungen
durchführen.“
Der Antrag der Fraktionen war Ausfluss der
Untersuchung der Firma BSL (Public Sector Managementberatung GmbH) zu
Haushaltskonsolidierungspotenzialen bei der Stadtverwaltung Hilden. Im
Abschlussbericht (Oktober 2011) zum Sachgebiet Vermessung (IV/61.2,
Gutachter-Empfehlung Nr. 35) schrieb die Firma BSL (verkürzt dargestellt): „…
Die Stadt Hilden leistet sich ein eigenes Vermessungsbüro. Die Vorhaltekosten
bzw. Aufwendungen stehen dabei in einem ungünstigen Verhältnis zu den
Leistungen. Die Aufwendungen sind um rund 200.500.-- Euro bzw. 3,95 VZÄ (davon
bereits 2,00 VZÄ mit kw ausgewiesen) zu reduzieren…“.
2.        Beantwortung der Anfrage
Das Sachgebiet Organisation führte daraufhin
Untersuchungen durch. Es sollten die Fragen aus dem o.g. Antrag beantwortet und
mögliche Hinweise auf eine perspektivische Darstellung von wirtschaftlichen
Verbesserungen im Sachgebiet Vermessung herausgearbeitet werden.
2.1Â Â Â Â Â Â Die Firma BSL hat die Aufgaben des
Sachgebiets Vermessung ausschließlich auf die Aufgaben eines öffentlich bestellten
Vermessungsingenieurs (ÖbVI) und auf das Geodatenmanagement heruntergebrochen.
Zusätzliche Aufgaben, wie die Katasterauskünfte für Verwaltung und
Bürger/innen, die Straßenbenennungen und Hausnummerierungen, die Prüfungen der
Vorkaufsrechte bei Kaufverträgen, die Vertretung der Stadt bei Katastervermessungen
Dritter etc. wurden nicht berücksichtigt.
Für das Geodatenmanagement
setzt BSL 1,00 VZÄ an. Es wird dabei nicht erläutert, von welcher Grundlage
diese Annahme ausgeht oder welche Aufgaben in welcher Qualität mit dieser
Personalstärke erwartet werden.
Weitere Kernaussagen
des BSL-Gutachtens: zukünftig sollen keine eigenen technischen
Vermessungsleistungen im Außen- und Innendienst mehr erbracht und die Aufträge
in Höhe von ca. 150.000,- € im Jahr sollen an ÖbVI vergeben werden. Es wird
nicht erwähnt, dass ein gewisses Maß an Fachkompetenz innerhalb der Verwaltung -
insbesondere bei Ingenieurvermessungen - vorgehalten werden muss, um die
Vergabe von Vermessungsaufträgen sachdienlich abzuwickeln.
2.2Â Â Â Â Â Â Der Vorschlag des Gutachters, mit dem
Vermessungs- und Katasteramt des Kreises Mettmann eine engere Kooperation zu
suchen, ist nicht ohne Weiteres umsetzbar. Dort werden keine
Ingenieurvermessungen (z.B. Straßenabsteckungen, Lagepläne für Planungsgrundlagen,
etc.) und so gut wie keine eigenen Katastervermessungen durchgeführt. Der Kreis
konzentriert sich auf die hoheitlichen Aufgaben des Katasteramtes, z.B. die
Führung des Liegenschaftskatasters. Sollte dennoch der Kreis einer Aufgabenverlagerung
zustimmen, ist entweder mit einer Erhöhung der Kreisumlage oder mit einer gesonderten
Regelung zur Kostenerstattung zu rechnen.
2.3Â Â Â Â Â Â Bedingt durch u.a. das Lebensalter der betroffenen
Beschäftigten ist in naher Zukunft keine Fluktuation zu erwarten. Ein Personalabbau
der vier festangestellten Mitarbeiter/innen durch Beschäftigung in anderen
Arbeitsbereichen der Verwaltung ist aufgrund der besonderen Qualifikation nur schwer
umsetzbar. Eine Realisierung der Gutachterempfehlung ist daher erst nach etwa 9
Jahren (= frühestes Renteneintrittsalter einer Person) möglich.
2.4Â Â Â Â Â Â Das Fachamt unterscheidet die
Katastervermessungen und die topografischen Vermessungen. Bei den
Katastervermessungen geht es jeweils um das Klären von Grenzverhältnissen, also
um hoheitliche Vermessungen, die zu Ergänzungen und Fortführungen des
Liegenschaftskatasters und zu Änderungen im Grundbuch führen (können). Die
topografischen Vermessungen sind keine hoheitlichen Vermessungen und betreffen
Lagepläne, also Pläne, die die Oberfläche abbilden, z.B. Bebauungspläne,
Kanalbestandspläne, Pläne für Ampelanlagen etc.
In der Reihenfolge
der Häufigkeit werden Vermessungen durchgeführt für das Sachgebiet Vermessung,
für das Sachgebiet Planung, für das Tiefbau- und Grünflächenamt, das Amt für
Gebäudewirtschaft, das Bauverwaltungs- und Bauaufsichtsamt, das Ordnungsamt,
für Stadtmarketing und das Kulturamt. Das Sachgebiet Vermessung ist überwiegend
für das eigene Amt tätig. Im Wesentlichen geht es um die Anfertigung von Planungsgrundlagen
für die Stadtplanung, um die Durchführung von Grundstücksvermessungen zum Kauf bzw.
Verkauf von öffentlichen Flächen oder um Vermessungen zur Umsetzung von Umlegungsbeschlüssen.
Seit 1997 wurde lediglich eine Vermessung durch das Fachamt an einen öffentlich
bestellten Vermessungsingenieur vergeben[1].
Bei den Vermessungen
für das Tiefbau- und Grünflächenamt geht es überwiegend um Bestandsermittlungen (vor und nach Aus- bzw.
Neubau) im Bereich Straßen- oder Kanalbau sowie Grünflächen; dabei werden im
Straßen- und Kanalbau häufiger, im Bereich Grün nur sehr selten (z.B.
Sportplatzbau) Vermessungen durchgeführt. Im Jahr 2009 sind insgesamt acht
Vermessungsaufträge an Dritte (ÖbVI) vergeben worden; im Jahr 2010 waren es
noch drei Aufträge; dafür mussten im Jahr 2009 etwa 12.500.-- €, in 2010 etwa
1.300.-- € gezahlt werden.
Das Amt für
Gebäudewirtschaft vergibt immer dann Vermessungsaufträge, wenn es sich um
„klassisches Bauen mit klassischen Bauanträgen“, also um Neu-, Um- und/oder Erweiterungsbauten
handelt[2].
Grundsätzlich sollen Vermessungsaufträge vom Amt für Gebäudewirtschaft
beim Sachgebiet Vermessung angefragt werden. Das Fachamt hat im Jahr 2011 insgesamt vier Vermessungsaufträge an
Dritte (ÖbVI) vergeben; die Kosten hierfür werden auf etwa 20.000.-- €
geschätzt. Ansonsten gab es in den letzten neun Jahren durchschnittlich zwei
Vermessungsaufträge/Jahr mit einem Auftragsvolumen von etwa 16.000.-- €/Jahr,
die von ÖbVI durchgeführt worden sind[3].
Es gibt weder beim
Tiefbau- und Grünflächenamt noch beim Amt für Gebäudewirtschaft grundsätzliche
Vorbehalte, Vermessungsaufträge vom Planungs- und Vermessungsamt durchführen zu
lassen; es gibt keine Beanstandungen hinsichtlich der qualitativen Bearbeitung
bzw. der fachlichen Erledigung. Grundsätzlich könnten auch die an die ÖbVI vergebenen
Vermessungsaufträge durch das eigene Fachamt ausgeführt werden, wenn die
Rahmenbedingungen stimmen[4].
Sowohl das Tiefbau- und Grünflächenamt als auch das Amt für Gebäudewirtschaft
sind abhängig von kurzfristigen politischen Beschlüssen bzw.
Änderungsbeschlüssen, von Haushaltsplanungen bzw. Haushaltsfreigaben und von einem
fixen Baubeginn, wenn öffentlicher Gelder (konkret: Drittmittel, z.B.
Landesmittel) fließen. Inwieweit das Planungs- und Vermessungsamt Vermessungen
auch bei engen Zeit-vorgaben erledigen kann, muss im Einzelfall entschieden
werden.
Aufträge, die
zusätzlich von Dritten erledigt werden, in der Übersicht:
für
Amt |
Jahr |
Anzahl
Aufträge pro Jahr |
Euro/Jahr |
I/26 |
2001 bis 2010[5] |
2 |
16.000.-- € (geschätzt) |
IV/66 |
2009 |
8 |
12.500.-- € |
IV/66 |
2010 |
3 |
Â
1.300.-- € |
I/26 |
2011 |
4 |
20.000.-- € (geschätzt) |
Für das Ordnungsamt,
für die Stadtmarketing Hilden GmbH und für das Kulturamt wird das Sachgebiet
Vermessung immer dann tätig, wenn Bestandspläne benötigt werden - z.B. als Teil
eines Sicherheitskonzeptes, für Stadtfeste, Märkte etc.; in der Regel handelt
es sich dabei um aktuelle Lagepläne in der Fußgängerzone (Mittelstraße).
2.5      Die städt. Vermessung darf nicht
allgemein für Dritte (wie ein öffentlich bestellter Vermessungsingenieur) tätig
werden (Wettbewerbsverbot gem. § 107 GO NRW). Damit sind mögliche
Vermessungsaufträge von „nichtstädtischen Auftraggebern“ in jedem Einzelfall zu
prüfen.
Für sogen. Töchter
der Stadt Hilden kann allerdings die städt. Vermessung immer dann tätig werden,
wenn sich die entsprechenden Rechtsformen mehrheitlich im Eigentum der Stadt
Hilden befinden. Aus diesem Grunde könnte die städt. Vermessung z.B. heute Aufträge
für die Grundstücksgesellschaft Hilden mbH (GkA) oder für die Stadtwerke Hilden
GmbH[6]
erledigen, bisher aber nicht für die Infrastrukturentwicklungsgesellschaft
(IGH)[7].
Auch hier muss in jedem Einzelfall die rechtliche Situation überprüft werden
(Stichworte: Kommune als Unternehmer, wirtschaftliche Tätigkeit der Kommune,
verdeckte Gewinnausschüttung, (umsatz-)steuerrechtliche Fragestellungen etc.).
Für den Kreis
Mettmann könnten ebenso Vermessungen auf dem Stadtgebiet Hilden im Rahmen der
Amtshilfe durchgeführt werden. Der Kreis beauftragt aber die Stadt nicht, weil
er seinen eigenen vermessungstechnischen Außendienst auslasten muss[8].
2.6Â Â Â Â Â Â Seit 1998 weist die Statistik im
Sachgebiet Vermessung durchschnittlich jährlich 23 Vermessungen[9]
aus. In der Regel werden im Sachgebiet alle Aufgaben zu einem Projekt (Aktenzeichen)
zusammengefasst, die inhaltlich zusammengehören. Z.B. handelt es sich bei
Bestandsplänen um jeweils drei Leistungsebenen (Bestandsaufnahme – vor Beginn
der Baumaßnahme, Ausführungsphase – während der Baumaßnahme, Kontrolle – nach
Abschluss der Maßnahme), die in der Vermessung als ein Projekt geführt werden.
Seit vielen Jahren
werden die Katastervermessungen nach der Gebührenordnung für die Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure
nachgehalten. Bei den topografischen Vermessungen gibt es diese konkreten
Vergleichsmöglichkeiten nicht; hier findet eine Annäherung an Eurowerte unter
Zuhilfenahme der Gebührenordnung statt (qualifizierte Schätzung). Die Summen in
Euro werden seit 2003 ermittelt und dienen seit Einführung von NKF als
Kennzahlen. Jährlich werden Planzahlen kalkuliert, die nach Ablauf des
Haushaltsjahres überprüft werden. Das Leistungsvolumen, welches das Sachgebiet
Vermessung erledigt, in der Ãœbersicht:
Jahr |
Leistungsvolumen
in Euro (gerundet
auf 1.000.-- €) |
2003 |
217.000.-- |
2004 |
155.000.-- |
2005 |
202.000.-- |
2006 |
215.000.-- |
2007 |
135.000.-- |
2008 |
170.000.-- |
2009 |
152.000.-- |
2010 |
142.000.-- |
2011 |
204.000.-- |
2012 |
103.000.-- |
Die teilweise
erheblichen Schwankungen ergeben sich, weil Katasterleistungen vom Wert des
Grundstückes abhängig sind. Obwohl die Vermessungsleistungen in der Innenstadt
weniger aufwendig sind als in den Vororten, werden sie „teuer“ (hochpreisig)
abgerechnet. In der Konsequenz bedeuten demnach viele Innenstadtvermessungen
ein hohes Leistungsvolumen in Euro, Vermessungen außerhalb der City ein
geringes Leistungsvolumen. Ein Rückschluss auf die Arbeitsleistung in Stunden
lässt sich daraus allerdings nicht ableiten[10].
2.7Â Â Â Â Â Â Es
gibt kurz-, mittel- und langfristige Konsolidierungsmaßnahmen:
Kw-Vermerke in Höhe
von zwei Mal 0,5 VZK sind bereits im Stellenplan vorhanden. Weitere kw-Vermerke
können personalverträglich derzeit nicht angebracht bzw. nicht realisiert
werden. Allerdings stellen Messgehilfen einen Anachronismus dar: sie werden dauerhaft
in der heutigen Form nicht mehr benötigt. Bei öffentlich bestellten
Vermessungsingenieuren werden ihre Aufgaben häufig von Vermessungstechnikern
ausgeführt, die parallel zur Gehilfentätigkeit auch eigenständig kleinere
Arbeiten ausführen können. Umstrukturierungen an den Stellen der Messgehilfen
können erst dann realisiert werden, wenn z.B. konkret andere Arbeitsplätze
vorhanden oder das jeweilige Renteneintrittsalter erreicht sind.
Das ehemalige
Sachgebiet 26.3 im Amt für Gebäudewirtschaft wurde kurzfristig zum 01.01.2013
aufgelöst. Der Bereich der „Liegenschaftsverwaltung unbebauter Grundstücke“ der
Stadt (Grundstücksangelegenheiten und Pachten) mit seinen Aufgaben (rein
rechnerisch etwa das 1,6-fache einer Vollzeitarbeitskraft) wurde zeitgleich in
das Sachgebiet Vermessung und Liegenschaften übergeleitet. Eine
Sachbearbeiterin aus dem aufgelösten Sachgebiet erledigt jetzt ihre Aufgaben im
Sachgebiet Vermessung und Liegenschaften, während die übrigen 60% von den
vorhandenen Arbeitskräften in der Vermessung aufgefangen werden. Dies führt zu
einer Bündelung aller städtischen Liegenschaftsaufgaben (Ankauf, Verkauf,
Pachten) in einem Sachgebiet. Dadurch wird konkret eine Vollzeitstelle
eingespart (Beamtin/Beamter, im Stellenplan nach A12-Stelle ausgewiesen und mit
einer Person nach A13 besetzt gewesen). In diesem Zusammenhang wurde u.a. auch
ein Vermessungstechniker teilweise in den Bereich Liegenschaften eingebunden;
hierdurch ergibt sich eine Entlastung des Produktes Vermessungs- und Geodatenmanagement
und der von der Firma BSL kritisierte 2. Messtrupp wird quasi aufgelöst.
Gleichzeitig zum
01.01.2013 wurde die Aufgabe der Bescheiderstellung bei gesetzlichen
Vorkaufsrechten, die bislang durch das Bauverwaltungs- und Bauaufsichtsamt
erledigt wurde, mit der fachlichen Prüfung gesetzlicher Vorkaufsrechte[11],
die im Sachgebiet Vermessung erfolgte, komplett vom Sachgebiet Vermessung
übernommen. Im Gegenzug wird die Fortführung und Laufendhaltung des Baulastenverzeichnisses,
die teils im Bauverwaltungs- und Bauaufsichtsamt und teils im Planungs- und
Vermessungsamt durchgeführt wurde, ganz an das Bauverwaltungs- und
Bauaufsichtsamt abgegeben.
Diese Maßnahmen
beinhalten eine Optimierung der Arbeits- und Verfahrensweise, weil
Schnittstellen weggefallen sind und jetzt nicht mehr ämterübergreifend
gearbeitet werden muss.Â
Zu einem
mittelfristigen Ziel gehört die zukünftige 3-D-Visualisierung der Stadt Hilden
- insbesondere von Planvorhaben. Zu den langfristigen Zielen gehört die
personalverträgliche Umstrukturierung der Messgehilfen-Stellen[12]
(z.B. statt zwei Messgehilfen-Stellen eine Stelle eines Vermessungstechnikers -
unter Fortbestand eines Messtrupps).
3.        Zusammenfassung
·
Aus
unterschiedlichen Gründen ist der BSL-Gutachtervorschlag kurzfristig nicht umsetzbar.
·
Das
Fachamt ist bereits heute bemüht, kostengünstig zu arbeiten. Es gibt seit Jahren zwei kw-Vermerke in Höhe von jeweils 0,5 VZK;
eine weitere Vollzeitstelle, die im Stellenplan vorhanden ist, wird nur zur
Hälfte genutzt (muss allerdings im Stellenplan ausgewiesen bleiben, weil es
sich um die befristete Arbeitszeitreduzierung einer Beschäftigten handelt).
·
Kurzfristig
wurden weitere „Sparmaßnahmen“ umgesetzt: Das Fachamt übernimmt bereits ab
Januar 2013 Aufgaben aus dem Amt für Gebäudewirtschaft; dabei werden
rechnerisch etwa 60% einer VZÄ vom vorhandenen Personal aufgefangen und eine
Vollzeitstelle (Personalkosten A13 g.D.) wird dabei vollständig eingespart.
·
Heute
erledigt das Sachgebiet Vermessung etwa 23 Aufträge jährlich.
·
Wenn das
Amt für Gebäudewirtschaft und das Tiefbau- und Grünflächenamt ihre
Vermessungen, die heute noch an ÖbVI‘s vergeben werden, durch das Planungs- und
Vermessungsamt erledigen lassen, sind durchschnittlich jährlich weitere
plus/minus 20.000.-- € einzusparen. Voraussetzung hierfür wäre eine längerfristige
Projekt-planung in den Fachämtern.
·
Inwieweit
andere (städt. Töchter) Vermessungsaufträge an das Planungs- und Vermessungsamt
vergeben können, muss in jedem Einzelfall geprüft werden. Hier verstecken sich
noch einmal Einsparpotenziale durch Einnahmeerzielung. Voraussetzung für eine
Auftragsannahme wäre auch hier eine langfristige Projektplanung.
·
Ebenfalls
ab Januar 2013 wurde eine Vermessungstechniker-Stelle zum Teil in den Bereich
Liegenschaften eingebunden. Dadurch ergibt sich rechnerisch eine Entlastung des
Produktes Vermessung.
·
Durch
eine andere Aufgabenverteilung zwischen dem Bauverwaltungs- und Bauaufsichtsamt
sowie dem Planungs- und Vermessungsamt werden Arbeitsoptimierungen ohne
Schnittstellen erreicht.
·
Ein mittelfristiges
Ziel ist die 3-D-Visualisierung der Stadt Hilden.
·
Langfristig
sollen die Messgehilfen-Stellen personalverträglich abgebaut bzw. umstrukturiert
werden.
Mit den dargestellten Maßnahmen ist eine
weitere Empfehlung aus dem BSL-Gutachten umgesetzt worden.
gez. Horst Thiele
[1] Es ging 2007/2008 um die
Planung einer Baseball-Anlage; hier konnte die städtische Vermessung wegen der
vorgegebenen engen Zeitfenster die topografische Bestandsaufnahme nicht selbst
vornehmen.
[2] Allerdings gilt dies nicht, wenn der Auftrag an ein Generalunternehmen geht. In diesem Fall hat der  Unternehmer selbst für die Vermessung zu sorgen und die Verwaltung wird nicht in Anspruch genommen.
[3]Â Bei der
Planung/Ausführung der Dreifach-Sporthalle wurde zwar beim Planungs- und
Vermessungsamt angefragt, wegen des vorgegebenen engen Zeitfensters musste dies
den Vermessungsauftrag aber ablehnen.
In der Regel geht es um ausreichende Zeitfenster für die Durchführung
von Vermessungen.
[4] Wesentliche Rahmenbedingungen sind ausreichende Zeitfenster für die Durchführung von Vermessungsaufträgen.
[5] Das Amt für Gebäudewirtschaft nennt diese
Durchschnittswerte der letzten Jahre, die in etwa stets gleich geblieben sind.
[6] Ãœber das Auftragsverhalten/-volumen der Stadtwerke Hilden GmbH gibt es
keine Kenntnisse.
[7] Dies galt bisher. Durch die beschlossene Änderung der Beteiligungsverhältnisse an der IGH können künftig auch Aufträge für die IGH erledigt werden. In jedem Einzelfall (also sowohl bei GkA, als auch bei den Stadtwerken und der IGH) muss die (umsatzsteuer-) rechtliche Seite geklärt werden.
[8] Es werden nur selten Vermessungen des Kreises auf Hildener Stadtgebiet
vorgenommen (Beispiel: Berufsschulgelände).
[9] Diese Zahl beinhalten keine „Kleinaufträge“ < 4 Arbeitsstunden, z.B.
Einmessen eines Baumes auf einem Spielplatz.
[10] Da es sich bei der Vermessungs- und Wertermittlungsgebührenordnung NRW in der Regel nicht um eine Abrechnung nach Zeitaufwand handelt, werden die „eingesparten“ Gebühren durch das Sachgebiet 61.2 erst zum Abschluss der jeweiligen Aufgabe abgerechnet. Somit entsteht bei großen Projekten der Aufwand ggfs. im Laufe des Vorjahres, das Vermessungsergebnis wird aber erst im aktuellen Jahr abgegeben und abgerechnet.
[11] Es sind alle Grundstückskaufverträge auf
Vorkaufsrechte hin zu prüfen und zu bescheiden. Dabei gibt es drei Kategorien:
1. Keine Vorkaufsrechte der Stadt, 2. Vorkaufsrechte der Stadt, die nicht wahrgenommen
werden und 3. Vorkaufsrechte der Stadt, die wahrgenommen (und dann auch
realisiert) werden.
[12] Die betroffenen Personen sind 1955 und 1960 geboren. Soweit sich vorher keine anderen Einsatzmöglichkeiten ergeben, kann diese Personalkapazität erst nach 2021 eingespart werden.
Finanzielle Auswirkungen Â
Finanzielle
Auswirkungen (ja/nein) |
Ja, mögliche Einsparungen siehe Erläuterungen |
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Produktnummer
/ -bezeichnung |
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Investitions-Nr./
-bezeichnung: |
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Haushaltsjahr: |
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Pflichtaufgabe
oder freiwillige
Leistung/Maßnahme |
Pflicht- aufgabe |
(hier ankreuzen) |
freiwillige Leistung |
(hier ankreuzen) |
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Die Mittel stehen in folgender Höhe zur
Verfügung: |
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Kostenträger |
Bezeichnung |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Der Mehrbedarf besteht in folgender Höhe: |
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Kostenträger |
Bezeichnung |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Die Deckung ist
gewährleistet durch: |
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Kostenträger |
Bezeichnung |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Stehen für den o. a. Zweck Mittel aus
entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung?
(ja/nein) |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind
auf drei Jahre befristet. Die Befristung endet am: (Monat/Jahr) |
|
||||||
Wurde die
Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft
– siehe SV? |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Finanzierung: |
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Vermerk Kämmerer Gesehen Klausgrete |
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Personelle Auswirkungen
Im Stellenplan enthalten: |
ja |
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Planstelle(n): Einsparung von 1,5 VZK ist im Stellenplan 2013 enthalten. |
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Vermerk Personaldezernent gesehen Danscheidt |