Betreff
BSL-Gutachter-Empfehlung Nr. 35 "Vermessungs- und Geodatenmanagement", Gemeinsamer Antrag der SPD- und der CDU-Fraktion im Rat am 21.03.2012
Vorlage
WP 09-14 SV 10/065
Aktenzeichen
I/10.1-mau
Art
Mitteilungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Personalausschuss nimmt den Sachstandsbericht und die Erläuterungen der Verwaltung zum BSL-Gutachten zur Kenntnis. Der gemeinsame Antrag der Fraktionen SPD und CDU vom 21.03.2012 ist damit erledigt.


Erläuterungen und Begründungen:

 

Die Fraktionen der SPD und der CDU stellten in der Ratssitzung vom 21.03.2012 einen gemeinsamen Antrag zu den Haushaltsplanberatungen. Sie bezogen sich dabei auf die Gutachter-empfehlung Nr. 35 der Firma BSL (Publik Sector Managementberatung GmbH) zum Thema „Vermessungs- und Geodatenmanagement“.

 

1.         Antrag

 

Der gemeinsame Antrag von SPD und CDU lautete: 

 

„Die Verwaltung wird beauftragt, ein Konzept vorzulegen, wie die Vermessung künftig möglichst wirtschaftlich organisiert werden kann. Dabei sollen kurz-, mittel- und langfristige Perspektiven dargestellt werden. Es soll u.a. aufgeführt werden, wie viele Vermessungen insgesamt durchgeführt werden und wie viele davon fremdvergeben werden. Es soll geprüft werden, ob Dritte, z.B. städtische Töchter, Vermessungsleistungen der Stadt in Anspruch nehmen können. Solange bis das Konzept beschlossen ist, werden zwei Techniker-Stellen im Vermessungsbereich mit einem kw-Vermerk versehen.

 

Begründung:

Der Gutachter hat als Spar-Vorschlag die Streichung dieser Stellen vorgeschlagen. Da sich dies kurzfristig wahrscheinlich nicht realisieren lässt, soll zeitnah ein Konzept erarbeitet werden, wie mit diesen Stellen umzugehen ist. Um den Personaleinsatz der Stadt wirtschaftlich zu gestalten, sollten die vorhandenen Mitarbeiter möglichst viele der städtischen Vermessungen durchführen.“

 

Der Antrag der Fraktionen war Ausfluss der Untersuchung der Firma BSL (Public Sector Managementberatung GmbH) zu Haushaltskonsolidierungspotenzialen bei der Stadtverwaltung Hilden. Im Abschlussbericht (Oktober 2011) zum Sachgebiet Vermessung (IV/61.2, Gutachter-Empfehlung Nr. 35) schrieb die Firma BSL (verkürzt dargestellt): „… Die Stadt Hilden leistet sich ein eigenes Vermessungsbüro. Die Vorhaltekosten bzw. Aufwendungen stehen dabei in einem ungünstigen Verhältnis zu den Leistungen. Die Aufwendungen sind um rund 200.500.-- Euro bzw. 3,95 VZÄ (davon bereits 2,00 VZÄ mit kw ausgewiesen) zu reduzieren…“.

 

2.         Beantwortung der Anfrage

 

Das Sachgebiet Organisation führte daraufhin Untersuchungen durch. Es sollten die Fragen aus dem o.g. Antrag beantwortet und mögliche Hinweise auf eine perspektivische Darstellung von wirtschaftlichen Verbesserungen im Sachgebiet Vermessung herausgearbeitet werden.

 

2.1       Die Firma BSL hat die Aufgaben des Sachgebiets Vermessung ausschließlich auf die Aufgaben eines öffentlich bestellten Vermessungsingenieurs (ÖbVI) und auf das Geodatenmanagement heruntergebrochen. Zusätzliche Aufgaben, wie die Katasterauskünfte für Verwaltung und Bürger/innen, die Straßenbenennungen und Hausnummerierungen, die Prüfungen der Vorkaufsrechte bei Kaufverträgen, die Vertretung der Stadt bei Katastervermessungen Dritter etc. wurden nicht berücksichtigt.

 

Für das Geodatenmanagement setzt BSL 1,00 VZÄ an. Es wird dabei nicht erläutert, von welcher Grundlage diese Annahme ausgeht oder welche Aufgaben in welcher Qualität mit dieser Personalstärke erwartet werden.

 

Weitere Kernaussagen des BSL-Gutachtens: zukünftig sollen keine eigenen technischen Vermessungsleistungen im Außen- und Innendienst mehr erbracht und die Aufträge in Höhe von ca. 150.000,- € im Jahr sollen an ÖbVI vergeben werden. Es wird nicht erwähnt, dass ein gewisses Maß an Fachkompetenz innerhalb der Verwaltung - insbesondere bei Ingenieurvermessungen - vorgehalten werden muss, um die Vergabe von Vermessungsaufträgen sachdienlich abzuwickeln.

 

2.2       Der Vorschlag des Gutachters, mit dem Vermessungs- und Katasteramt des Kreises Mettmann eine engere Kooperation zu suchen, ist nicht ohne Weiteres umsetzbar. Dort werden keine Ingenieurvermessungen (z.B. Straßenabsteckungen, Lagepläne für Planungsgrundlagen, etc.) und so gut wie keine eigenen Katastervermessungen durchgeführt. Der Kreis konzentriert sich auf die hoheitlichen Aufgaben des Katasteramtes, z.B. die Führung des Liegenschaftskatasters. Sollte dennoch der Kreis einer Aufgabenverlagerung zustimmen, ist entweder mit einer Erhöhung der Kreisumlage oder mit einer gesonderten Regelung zur Kostenerstattung zu rechnen.

 

2.3       Bedingt durch u.a. das Lebensalter der betroffenen Beschäftigten ist in naher Zukunft keine Fluktuation zu erwarten. Ein Personalabbau der vier festangestellten Mitarbeiter/innen durch Beschäftigung in anderen Arbeitsbereichen der Verwaltung ist aufgrund der besonderen Qualifikation nur schwer umsetzbar. Eine Realisierung der Gutachterempfehlung ist daher erst nach etwa 9 Jahren (= frühestes Renteneintrittsalter einer Person) möglich.

 

2.4       Das Fachamt unterscheidet die Katastervermessungen und die topografischen Vermessungen. Bei den Katastervermessungen geht es jeweils um das Klären von Grenzverhältnissen, also um hoheitliche Vermessungen, die zu Ergänzungen und Fortführungen des Liegenschaftskatasters und zu Änderungen im Grundbuch führen (können). Die topografischen Vermessungen sind keine hoheitlichen Vermessungen und betreffen Lagepläne, also Pläne, die die Oberfläche abbilden, z.B. Bebauungspläne, Kanalbestandspläne, Pläne für Ampelanlagen etc.

 

In der Reihenfolge der Häufigkeit werden Vermessungen durchgeführt für das Sachgebiet Vermessung, für das Sachgebiet Planung, für das Tiefbau- und Grünflächenamt, das Amt für Gebäudewirtschaft, das Bauverwaltungs- und Bauaufsichtsamt, das Ordnungsamt, für Stadtmarketing und das Kulturamt. Das Sachgebiet Vermessung ist überwiegend für das eigene Amt tätig. Im Wesentlichen geht es um die Anfertigung von Planungsgrundlagen für die Stadtplanung, um die Durchführung von Grundstücksvermessungen zum Kauf bzw. Verkauf von öffentlichen Flächen oder um Vermessungen zur Umsetzung von Umlegungsbeschlüssen. Seit 1997 wurde lediglich eine Vermessung durch das Fachamt an einen öffentlich bestellten Vermessungsingenieur vergeben[1].

Bei den Vermessungen für das Tiefbau- und Grünflächenamt geht es überwiegend um  Bestandsermittlungen (vor und nach Aus- bzw. Neubau) im Bereich Straßen- oder Kanalbau sowie Grünflächen; dabei werden im Straßen- und Kanalbau häufiger, im Bereich Grün nur sehr selten (z.B. Sportplatzbau) Vermessungen durchgeführt. Im Jahr 2009 sind insgesamt acht Vermessungsaufträge an Dritte (ÖbVI) vergeben worden; im Jahr 2010 waren es noch drei Aufträge; dafür mussten im Jahr 2009 etwa 12.500.-- €, in 2010 etwa 1.300.-- € gezahlt werden.

Das Amt für Gebäudewirtschaft vergibt immer dann Vermessungsaufträge, wenn es sich um „klassisches Bauen mit klassischen Bauanträgen“, also um Neu-, Um- und/oder Erweiterungsbauten handelt[2]. Grundsätzlich sollen Vermessungsaufträge vom Amt für Gebäudewirtschaft beim Sachgebiet Vermessung angefragt werden. Das Fachamt hat im Jahr 2011 insgesamt vier Vermessungsaufträge an Dritte (ÖbVI) vergeben; die Kosten hierfür werden auf etwa 20.000.-- € geschätzt. Ansonsten gab es in den letzten neun Jahren durchschnittlich zwei Vermessungsaufträge/Jahr mit einem Auftragsvolumen von etwa 16.000.-- €/Jahr, die von ÖbVI durchgeführt worden sind[3].

 

Es gibt weder beim Tiefbau- und Grünflächenamt noch beim Amt für Gebäudewirtschaft grundsätzliche Vorbehalte, Vermessungsaufträge vom Planungs- und Vermessungsamt durchführen zu lassen; es gibt keine Beanstandungen hinsichtlich der qualitativen Bearbeitung bzw. der fachlichen Erledigung. Grundsätzlich könnten auch die an die ÖbVI vergebenen Vermessungsaufträge durch das eigene Fachamt ausgeführt werden, wenn die Rahmenbedingungen stimmen[4]. Sowohl das Tiefbau- und Grünflächenamt als auch das Amt für Gebäudewirtschaft sind abhängig von kurzfristigen politischen Beschlüssen bzw. Änderungsbeschlüssen, von Haushaltsplanungen bzw. Haushaltsfreigaben und von einem fixen Baubeginn, wenn öffentlicher Gelder (konkret: Drittmittel, z.B. Landesmittel) fließen. Inwieweit das Planungs- und Vermessungsamt Vermessungen auch bei engen Zeit-vorgaben erledigen kann, muss im Einzelfall entschieden werden.

 

Aufträge, die zusätzlich von Dritten erledigt werden, in der Übersicht:

 

für Amt

Jahr

Anzahl Aufträge pro Jahr

Euro/Jahr

I/26

2001 bis 2010[5]

2

16.000.-- € (geschätzt)

IV/66

2009

8

12.500.-- €

IV/66

2010

3

  1.300.-- €

I/26

2011

4

20.000.-- € (geschätzt)

 

Für das Ordnungsamt, für die Stadtmarketing Hilden GmbH und für das Kulturamt wird das Sachgebiet Vermessung immer dann tätig, wenn Bestandspläne benötigt werden - z.B. als Teil eines Sicherheitskonzeptes, für Stadtfeste, Märkte etc.; in der Regel handelt es sich dabei um aktuelle Lagepläne in der Fußgängerzone (Mittelstraße).

 

2.5       Die städt. Vermessung darf nicht allgemein für Dritte (wie ein öffentlich bestellter Vermessungsingenieur) tätig werden (Wettbewerbsverbot gem. § 107 GO NRW). Damit sind mögliche Vermessungsaufträge von „nichtstädtischen Auftraggebern“ in jedem Einzelfall zu prüfen.

 

Für sogen. Töchter der Stadt Hilden kann allerdings die städt. Vermessung immer dann tätig werden, wenn sich die entsprechenden Rechtsformen mehrheitlich im Eigentum der Stadt Hilden befinden. Aus diesem Grunde könnte die städt. Vermessung z.B. heute Aufträge für die Grundstücksgesellschaft Hilden mbH (GkA) oder für die Stadtwerke Hilden GmbH[6] erledigen, bisher aber nicht für die Infrastrukturentwicklungsgesellschaft (IGH)[7]. Auch hier muss in jedem Einzelfall die rechtliche Situation überprüft werden (Stichworte: Kommune als Unternehmer, wirtschaftliche Tätigkeit der Kommune, verdeckte Gewinnausschüttung, (umsatz-)steuerrechtliche Fragestellungen etc.).

Für den Kreis Mettmann könnten ebenso Vermessungen auf dem Stadtgebiet Hilden im Rahmen der Amtshilfe durchgeführt werden. Der Kreis beauftragt aber die Stadt nicht, weil er seinen eigenen vermessungstechnischen Außendienst auslasten muss[8].

 

2.6       Seit 1998 weist die Statistik im Sachgebiet Vermessung durchschnittlich jährlich 23 Vermessungen[9] aus. In der Regel werden im Sachgebiet alle Aufgaben zu einem Projekt (Aktenzeichen) zusammengefasst, die inhaltlich zusammengehören. Z.B. handelt es sich bei Bestandsplänen um jeweils drei Leistungsebenen (Bestandsaufnahme – vor Beginn der Baumaßnahme, Ausführungsphase – während der Baumaßnahme, Kontrolle – nach Abschluss der Maßnahme), die in der Vermessung als ein Projekt geführt werden.

 

Seit vielen Jahren werden die Katastervermessungen nach der Gebührenordnung für die Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure nachgehalten. Bei den topografischen Vermessungen gibt es diese konkreten Vergleichsmöglichkeiten nicht; hier findet eine Annäherung an Eurowerte unter Zuhilfenahme der Gebührenordnung statt (qualifizierte Schätzung). Die Summen in Euro werden seit 2003 ermittelt und dienen seit Einführung von NKF als Kennzahlen. Jährlich werden Planzahlen kalkuliert, die nach Ablauf des Haushaltsjahres überprüft werden. Das Leistungsvolumen, welches das Sachgebiet Vermessung erledigt, in der Übersicht:

 

Jahr

Leistungsvolumen in Euro

(gerundet auf 1.000.-- €)

2003

217.000.--

2004

155.000.--

2005

202.000.--

2006

215.000.--

2007

135.000.--

2008

170.000.--

2009

152.000.--

2010

142.000.--

2011

204.000.--

2012

103.000.--

 

Die teilweise erheblichen Schwankungen ergeben sich, weil Katasterleistungen vom Wert des Grundstückes abhängig sind. Obwohl die Vermessungsleistungen in der Innenstadt weniger aufwendig sind als in den Vororten, werden sie „teuer“ (hochpreisig) abgerechnet. In der Konsequenz bedeuten demnach viele Innenstadtvermessungen ein hohes Leistungsvolumen in Euro, Vermessungen außerhalb der City ein geringes Leistungsvolumen. Ein Rückschluss auf die Arbeitsleistung in Stunden lässt sich daraus allerdings nicht ableiten[10].

 

2.7       Es gibt kurz-, mittel- und langfristige Konsolidierungsmaßnahmen:

 

Kw-Vermerke in Höhe von zwei Mal 0,5 VZK sind bereits im Stellenplan vorhanden. Weitere kw-Vermerke können personalverträglich derzeit nicht angebracht bzw. nicht realisiert werden. Allerdings stellen Messgehilfen einen Anachronismus dar: sie werden dauerhaft in der heutigen Form nicht mehr benötigt. Bei öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren werden ihre Aufgaben häufig von Vermessungstechnikern ausgeführt, die parallel zur Gehilfentätigkeit auch eigenständig kleinere Arbeiten ausführen können. Umstrukturierungen an den Stellen der Messgehilfen können erst dann realisiert werden, wenn z.B. konkret andere Arbeitsplätze vorhanden oder das jeweilige Renteneintrittsalter erreicht sind.

 

Das ehemalige Sachgebiet 26.3 im Amt für Gebäudewirtschaft wurde kurzfristig zum 01.01.2013 aufgelöst. Der Bereich der „Liegenschaftsverwaltung unbebauter Grundstücke“ der Stadt (Grundstücksangelegenheiten und Pachten) mit seinen Aufgaben (rein rechnerisch etwa das 1,6-fache einer Vollzeitarbeitskraft) wurde zeitgleich in das Sachgebiet Vermessung und Liegenschaften übergeleitet. Eine Sachbearbeiterin aus dem aufgelösten Sachgebiet erledigt jetzt ihre Aufgaben im Sachgebiet Vermessung und Liegenschaften, während die übrigen 60% von den vorhandenen Arbeitskräften in der Vermessung aufgefangen werden. Dies führt zu einer Bündelung aller städtischen Liegenschaftsaufgaben (Ankauf, Verkauf, Pachten) in einem Sachgebiet. Dadurch wird konkret eine Vollzeitstelle eingespart (Beamtin/Beamter, im Stellenplan nach A12-Stelle ausgewiesen und mit einer Person nach A13 besetzt gewesen). In diesem Zusammenhang wurde u.a. auch ein Vermessungstechniker teilweise in den Bereich Liegenschaften eingebunden; hierdurch ergibt sich eine Entlastung des Produktes Vermessungs- und Geodatenmanagement und der von der Firma BSL kritisierte 2. Messtrupp wird quasi aufgelöst.

 

Gleichzeitig zum 01.01.2013 wurde die Aufgabe der Bescheiderstellung bei gesetzlichen Vorkaufsrechten, die bislang durch das Bauverwaltungs- und Bauaufsichtsamt erledigt wurde, mit der fachlichen Prüfung gesetzlicher Vorkaufsrechte[11], die im Sachgebiet Vermessung erfolgte, komplett vom Sachgebiet Vermessung übernommen. Im Gegenzug wird die Fortführung und Laufendhaltung des Baulastenverzeichnisses, die teils im Bauverwaltungs- und Bauaufsichtsamt und teils im Planungs- und Vermessungsamt durchgeführt wurde, ganz an das Bauverwaltungs- und Bauaufsichtsamt abgegeben.

Diese Maßnahmen beinhalten eine Optimierung der Arbeits- und Verfahrensweise, weil Schnittstellen weggefallen sind und jetzt nicht mehr ämterübergreifend gearbeitet werden muss. 

 

Zu einem mittelfristigen Ziel gehört die zukünftige 3-D-Visualisierung der Stadt Hilden - insbesondere von Planvorhaben. Zu den langfristigen Zielen gehört die personalverträgliche Umstrukturierung der Messgehilfen-Stellen[12] (z.B. statt zwei Messgehilfen-Stellen eine Stelle eines Vermessungstechnikers - unter Fortbestand eines Messtrupps).

 

3.         Zusammenfassung

 

·           Aus unterschiedlichen Gründen ist der BSL-Gutachtervorschlag kurzfristig nicht umsetzbar.

·           Das Fachamt ist bereits heute bemüht, kostengünstig zu arbeiten. Es gibt seit Jahren  zwei kw-Vermerke in Höhe von jeweils 0,5 VZK; eine weitere Vollzeitstelle, die im Stellenplan vorhanden ist, wird nur zur Hälfte genutzt (muss allerdings im Stellenplan ausgewiesen bleiben, weil es sich um die befristete Arbeitszeitreduzierung einer Beschäftigten handelt).

·           Kurzfristig wurden weitere „Sparmaßnahmen“ umgesetzt: Das Fachamt übernimmt bereits ab Januar 2013 Aufgaben aus dem Amt für Gebäudewirtschaft; dabei werden rechnerisch etwa 60% einer VZÄ vom vorhandenen Personal aufgefangen und eine Vollzeitstelle (Personalkosten A13 g.D.) wird dabei vollständig eingespart.

·           Heute erledigt das Sachgebiet Vermessung etwa 23 Aufträge jährlich.

·           Wenn das Amt für Gebäudewirtschaft und das Tiefbau- und Grünflächenamt ihre Vermessungen, die heute noch an ÖbVI‘s vergeben werden, durch das Planungs- und Vermessungsamt erledigen lassen, sind durchschnittlich jährlich weitere plus/minus 20.000.-- € einzusparen. Voraussetzung hierfür wäre eine längerfristige Projekt-planung in den Fachämtern.

·           Inwieweit andere (städt. Töchter) Vermessungsaufträge an das Planungs- und Vermessungsamt vergeben können, muss in jedem Einzelfall geprüft werden. Hier verstecken sich noch einmal Einsparpotenziale durch Einnahmeerzielung. Voraussetzung für eine Auftragsannahme wäre auch hier eine langfristige Projektplanung.

·           Ebenfalls ab Januar 2013 wurde eine Vermessungstechniker-Stelle zum Teil in den Bereich Liegenschaften eingebunden. Dadurch ergibt sich rechnerisch eine Entlastung des Produktes Vermessung.

·           Durch eine andere Aufgabenverteilung zwischen dem Bauverwaltungs- und Bauaufsichtsamt sowie dem Planungs- und Vermessungsamt werden Arbeitsoptimierungen ohne Schnittstellen erreicht.

·           Ein mittelfristiges Ziel ist die 3-D-Visualisierung der Stadt Hilden.

·           Langfristig sollen die Messgehilfen-Stellen personalverträglich abgebaut bzw. umstrukturiert werden.

 

Mit den dargestellten Maßnahmen ist eine weitere Empfehlung aus dem BSL-Gutachten umgesetzt worden.

 

gez. Horst Thiele



[1] Es ging 2007/2008 um die Planung einer Baseball-Anlage; hier konnte die städtische Vermessung wegen der vorgegebenen engen Zeitfenster die topografische Bestandsaufnahme nicht selbst vornehmen.

 

[2] Allerdings gilt dies nicht, wenn der Auftrag an ein Generalunternehmen geht. In diesem Fall hat der  Unternehmer selbst für die Vermessung zu sorgen und die Verwaltung wird nicht in Anspruch genommen.

[3]  Bei der Planung/Ausführung der Dreifach-Sporthalle wurde zwar beim Planungs- und Vermessungsamt angefragt, wegen des vorgegebenen engen Zeitfensters musste dies den Vermessungsauftrag aber ablehnen.

In der Regel geht es um ausreichende Zeitfenster für die Durchführung von Vermessungen.

 

[4] Wesentliche Rahmenbedingungen sind ausreichende Zeitfenster für die Durchführung von Vermessungsaufträgen.

 

[5] Das Amt für Gebäudewirtschaft nennt diese Durchschnittswerte der letzten Jahre, die in etwa stets gleich geblieben sind.

 

[6] Ãœber das Auftragsverhalten/-volumen der Stadtwerke Hilden GmbH gibt es keine Kenntnisse.

 

[7] Dies galt bisher. Durch die beschlossene Änderung der Beteiligungsverhältnisse an der IGH können künftig auch Aufträge für die IGH erledigt werden. In jedem Einzelfall (also sowohl bei GkA, als auch bei den Stadtwerken und der IGH) muss die (umsatzsteuer-) rechtliche Seite geklärt werden.

[8] Es werden nur selten Vermessungen des Kreises auf Hildener Stadtgebiet vorgenommen (Beispiel: Berufsschulgelände).

 

[9] Diese Zahl beinhalten keine „Kleinaufträge“ < 4 Arbeitsstunden, z.B. Einmessen eines Baumes auf einem Spielplatz.

 

[10] Da es sich bei der Vermessungs- und Wertermittlungsgebührenordnung NRW in der Regel nicht um eine Abrechnung nach Zeitaufwand handelt, werden die „eingesparten“ Gebühren durch das Sachgebiet 61.2 erst zum Abschluss der jeweiligen Aufgabe abgerechnet. Somit entsteht bei großen Projekten der Aufwand ggfs. im Laufe des Vorjahres, das Vermessungsergebnis wird aber erst im aktuellen Jahr abgegeben und abgerechnet.

 

[11] Es sind alle Grundstückskaufverträge auf Vorkaufsrechte hin zu prüfen und zu bescheiden. Dabei gibt es drei Kategorien: 1. Keine Vorkaufsrechte der Stadt, 2. Vorkaufsrechte der Stadt, die nicht wahrgenommen werden und 3. Vorkaufsrechte der Stadt, die wahrgenommen (und dann auch realisiert) werden.

 

[12] Die betroffenen Personen sind 1955 und 1960 geboren. Soweit sich vorher keine anderen Einsatzmöglichkeiten ergeben, kann diese Personalkapazität erst nach 2021 eingespart werden.


 

Finanzielle Auswirkungen  

 

Finanzielle Auswirkungen (ja/nein)

Ja, mögliche Einsparungen siehe Erläuterungen

Produktnummer / -bezeichnung

 

 

Investitions-Nr./ -bezeichnung:

 

 

Haushaltsjahr:

 

Pflichtaufgabe oder

freiwillige Leistung/Maßnahme

Pflicht-

aufgabe

 

(hier ankreuzen)

freiwillige

Leistung

 

(hier ankreuzen)

 

 

Die Mittel stehen in folgender Höhe zur Verfügung:

Kostenträger

Bezeichnung

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Der Mehrbedarf besteht in folgender Höhe:

Kostenträger

Bezeichnung

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Deckung ist gewährleistet durch:

Kostenträger

Bezeichnung

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stehen für den o. a. Zweck Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein)

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet.

Die Befristung endet am: (Monat/Jahr)

 

 

Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV?

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Finanzierung:

 

 

 

Vermerk Kämmerer

 

Gesehen Klausgrete

 

 

 


Personelle Auswirkungen

Im Stellenplan enthalten:

ja

 

 

Planstelle(n):

 

Einsparung von 1,5 VZK ist im Stellenplan 2013 enthalten.

 

Vermerk Personaldezernent

 

gesehen Danscheidt