Betreff
Entwicklung eines Sanierungsplans für die Schulhofbereiche des Helmholtz-Gymnasiums
hier: Antrag der FL
Vorlage
WP 09-14 SV 66/131
Aktenzeichen
IV/66.3-Hen
Art
Antragsvorlage

Erläuterungen zum Antrag:

 

In der gemeinsamen Sitzung des Ausschusses für Umwelt- und Klimaschutz und des Ausschusses für Schule und Sport am 03.09.2012 wurde auch die Maßnahme „Planung zur Sanierung der Schulhofanlagen der Wilhelm-Fabry-Realschule“ beschlossen. Analog sollte nunmehr die Sanierung der Schulhöfe des Helmholtz-Gymnasiums angegangen werden. Dies setzt eine aktualisierte und mit der Schule abgestimmte Schulhofplanung voraus, die ab dem Jahr 2014 in mehreren Bauabschnitten verwirklicht werden sollte.


Antragstext:

Der Ausschuss möge beschließen:

 

(8.) Entwicklung eines Sanierungsplans für die Schulhofbereiche des Helmholtz-Gymnasiums


Stellungnahme der Verwaltung:

 

Wie die Gebäude, wurden auch die Außenanlagen des HGH in den frühen 70er Jahren des vergangenen Jahrhunderts gebaut und befinden sich aufgrund der Alterung und der intensiven Nutzung in einem sanierungsbedürftigen (abgenutzten) Zustand. Die Verkehrssicherheit der Außenanlagen ist allerdings gegeben.

 

Bereits Anfang 2011 war von der Verwaltung in der Sitzungsvorlage zum „Masterplan Holterhöfchen“ (WP 09-14 SV 66/061) unter anderem auch der Sanierungsbedarf in 4 Teilbereichen der Außenanlagen des Helmholtz-Gymnasiums aufgezeigt und eine Umsetzung in Teilabschnitten vorgeschlagen worden. Hierzu ist seinerzeit jedoch durch den Stadtentwicklungsausschuss folgender Beschluss gefasst worden:

 

1.         Der Masterplan Holterhöfchen wird grundsätzlich begrüßt.

2.         Die Wiese wird zum Ballspielen freigegeben.

3.         Die Verwaltung wird beauftragt, die Kosten für die Sanierung der Teichanlage bzw. das    Zuschütten des Teiches zu ermitteln

 

Ein Auftrag an die Verwaltung, den Masterplan ganz oder in Teilen, weiter planerisch zu vertiefen oder Kosten in den Haushalt aufzunehmen, wurde damit nicht erteilt. Insofern liegen derzeit den Außenanlagen des HGH auch keine detaillierteren Angaben als im Masterplan vor. Für eine Aufnahme von konkreten Baumaßnahmen in den Haushalt ab 2014, ist eine Konkretisierung der bislang vorliegenden Rahmenplanung erforderlich (Bereitstellung von Planungskosten in 2013  in Höhe von 5.000 €).

 

Derzeit laufen Planungen zur Mensaerweiterung bzw. zum Musikunterricht. Diese können auch Auswirkungen auf den Schulhof haben.  Zunächst ist daher abzuwarten, an welchem Standort bzw. in welcher Größe dies  erfolgt, um dann nachfolgend die Außenanlagen überplanen zu können, sofern die Verwaltung damit beauftragt wird.  Eine Entscheidung zu den Gebäudethemen ist für die Sitzung des  Ausschusses für Schule und Sport am 28.02.2013 bzw.im Ausschuss für Umwelt- und Klimaschutz am 04.03.2013 zu erwarten.

Danach könnte auf Grundlage des Masterplanes Holterhöfchen in Abstimmung mit der Schulleitung die weitere Planung der Außenanlagen erfolgen. Erste Gespräche mit der Schulleitung wurden bereits geführt. Ein entsprechendes Schreiben der Schulleitung vom 30.10.2012 ist als Anlage beigefügt.

 

Nach Erstellung der Planungsunterlagen in 2013 können dann unter Berücksichtigung der zeitlichen und finanztechnischen Erfordernisse die einzelnen Baubeschnitte für die Mehrjahresfinanzplanung  im Haushaltsplanentwurf 2014 ff angemeldet werden.

 

Kosten für die Sanierung der HGH Außenanlagen sind in der Haushaltsplanung aus den o.a. Gründen bislang nicht enthalten. Im Masterplan Holterhöfchen waren für den Bereich HGH Sanierungskosten in Höhe von insgesamt 593.000 € benannt.  Im Falle einer positiven Beschlussfassung müssen diese Kosten durch die Planung konkretisiert und aktualisiert werden.

 

 

 

 

Horst Thiele


Finanzielle Auswirkungen  

 

Finanzielle Auswirkungen (ja/nein)

Je nach Beschlussfassung

Produktnummer / -bezeichnung

130101

Grünflächen, Spielplätze, Fließgewässer

Investitions-Nr./ -bezeichnung:

 

 

Haushaltsjahr:

2013 ff

Pflichtaufgabe oder

freiwillige Leistung/Maßnahme

Pflicht-

aufgabe

 

(hier ankreuzen)

freiwillige

Leistung

x

(hier ankreuzen)

 

 

Die Mittel stehen in folgender Höhe zur Verfügung:

Kostenträger

Bezeichnung

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Der Mehrbedarf besteht in folgender Höhe:

Kostenträger

Bezeichnung

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Deckung ist gewährleistet durch:

Kostenträger

Bezeichnung

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stehen für den o. a. Zweck Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein)

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

x

Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet.

Die Befristung endet am: (Monat/Jahr)

 

 

Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV?

ja

 

x

nein

 

(hier ankreuzen)

Finanzierung:

 

 

 

Vermerk Kämmerer

 

Kosten für die Sanierung der HGH Außenanlagen sind in der Haushaltsplanung bislang nicht enthalten.

Im Masterplan Holterhöfchen (Rahmenplan) waren für den Bereich HGH Sanierungskosten in Höhe von insgesamt 593.000,- € (Anteil investiv: 57.000 € - Rest aufwand) benannt. 

 

Im Falle einer positiven Beschlussfassung müssen für eine Konkretisierung der Planung für 2013 Planungskosten in Höhe von 5.000,- € bereitgestellt werden.

 

Gesehen Klausgrete