hier: Antrag der FL
Erläuterungen zum
Antrag:
In der gemeinsamen Sitzung des Ausschusses für Umwelt- und Klimaschutz und des Ausschusses für Schule und Sport am 03.09.2012 wurde auch die Maßnahme „Planung zur Sanierung der Schulhofanlagen der Wilhelm-Fabry-Realschule“ beschlossen. Analog sollte nunmehr die Sanierung der Schulhöfe des Helmholtz-Gymnasiums angegangen werden. Dies setzt eine aktualisierte und mit der Schule abgestimmte Schulhofplanung voraus, die ab dem Jahr 2014 in mehreren Bauabschnitten verwirklicht werden sollte.
Antragstext:
Der Ausschuss möge beschließen:
(8.) Entwicklung eines Sanierungsplans für die Schulhofbereiche des Helmholtz-Gymnasiums
Stellungnahme der
Verwaltung:
Wie die Gebäude, wurden auch die Außenanlagen des HGH in den frühen 70er Jahren des vergangenen Jahrhunderts gebaut und befinden sich aufgrund der Alterung und der intensiven Nutzung in einem sanierungsbedürftigen (abgenutzten) Zustand. Die Verkehrssicherheit der Außenanlagen ist allerdings gegeben.
Bereits Anfang 2011 war von der Verwaltung in der Sitzungsvorlage zum „Masterplan Holterhöfchen“ (WP 09-14 SV 66/061) unter anderem auch der Sanierungsbedarf in 4 Teilbereichen der Außenanlagen des Helmholtz-Gymnasiums aufgezeigt und eine Umsetzung in Teilabschnitten vorgeschlagen worden. Hierzu ist seinerzeit jedoch durch den Stadtentwicklungsausschuss folgender Beschluss gefasst worden:
1.        Der Masterplan Holterhöfchen wird
grundsätzlich begrüßt.
2.        Die Wiese wird zum Ballspielen
freigegeben.
3.        Die Verwaltung wird beauftragt, die Kosten für die Sanierung der Teichanlage bzw. das   Zuschütten des Teiches zu ermitteln
Ein Auftrag an die Verwaltung, den Masterplan ganz oder in Teilen, weiter planerisch zu vertiefen oder Kosten in den Haushalt aufzunehmen, wurde damit nicht erteilt. Insofern liegen derzeit den Außenanlagen des HGH auch keine detaillierteren Angaben als im Masterplan vor. Für eine Aufnahme von konkreten Baumaßnahmen in den Haushalt ab 2014, ist eine Konkretisierung der bislang vorliegenden Rahmenplanung erforderlich (Bereitstellung von Planungskosten in 2013 in Höhe von 5.000 €).
Derzeit laufen Planungen zur Mensaerweiterung bzw. zum Musikunterricht. Diese können auch Auswirkungen auf den Schulhof haben. Zunächst ist daher abzuwarten, an welchem Standort bzw. in welcher Größe dies  erfolgt, um dann nachfolgend die Außenanlagen überplanen zu können, sofern die Verwaltung damit beauftragt wird.  Eine Entscheidung zu den Gebäudethemen ist für die Sitzung des Ausschusses für Schule und Sport am 28.02.2013 bzw.im Ausschuss für Umwelt- und Klimaschutz am 04.03.2013 zu erwarten.
Danach könnte auf Grundlage des Masterplanes Holterhöfchen in Abstimmung mit der Schulleitung die weitere Planung der Außenanlagen erfolgen. Erste Gespräche mit der Schulleitung wurden bereits geführt. Ein entsprechendes Schreiben der Schulleitung vom 30.10.2012 ist als Anlage beigefügt.
Nach Erstellung der Planungsunterlagen in 2013 können dann unter Berücksichtigung der zeitlichen und finanztechnischen Erfordernisse die einzelnen Baubeschnitte für die Mehrjahresfinanzplanung im Haushaltsplanentwurf 2014 ff angemeldet werden.
Kosten für die Sanierung der HGH Außenanlagen sind in der Haushaltsplanung aus den o.a. Gründen bislang nicht enthalten. Im Masterplan Holterhöfchen waren für den Bereich HGH Sanierungskosten in Höhe von insgesamt 593.000 € benannt. Im Falle einer positiven Beschlussfassung müssen diese Kosten durch die Planung konkretisiert und aktualisiert werden.
Horst Thiele
Finanzielle Auswirkungen Â
Finanzielle Auswirkungen (ja/nein) |
Je
nach Beschlussfassung |
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Produktnummer / -bezeichnung |
130101 |
Grünflächen,
Spielplätze, Fließgewässer |
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Investitions-Nr./ -bezeichnung: |
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Haushaltsjahr: |
2013 ff |
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Pflichtaufgabe oder freiwillige Leistung/Maßnahme |
Pflicht- aufgabe |
(hier
ankreuzen) |
freiwillige Leistung |
x (hier
ankreuzen) |
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Die Mittel
stehen in folgender Höhe zur Verfügung: |
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Kostenträger |
Bezeichnung |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Der
Mehrbedarf besteht in folgender Höhe: |
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Kostenträger |
Bezeichnung |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Die Deckung ist gewährleistet durch: |
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Kostenträger |
Bezeichnung |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Stehen für
den o. a. Zweck Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder
der EU zur Verfügung? (ja/nein) |
ja (hier
ankreuzen) |
nein x |
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Freiwillige
wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet. Die
Befristung endet am: (Monat/Jahr) |
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Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV? |
ja x |
nein (hier
ankreuzen) |
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Finanzierung: |
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Vermerk
Kämmerer Kosten für
die Sanierung der HGH Außenanlagen sind in der Haushaltsplanung bislang nicht
enthalten. Im
Masterplan Holterhöfchen (Rahmenplan) waren für den Bereich HGH
Sanierungskosten in Höhe von insgesamt 593.000,- € (Anteil investiv:
57.000 € - Rest aufwand) benannt. Im Falle
einer positiven Beschlussfassung müssen für eine Konkretisierung der Planung
für 2013 Planungskosten in Höhe von 5.000,- € bereitgestellt werden. Gesehen
Klausgrete |
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