Beschlussvorschlag:
Der
Stadtentwicklungsausschuss verschiebt die Entscheidung über die Möblierung
Axlerhof. Es soll geprüft werden, ob im Zusammenhang mit dem Förderantrag zu
einem integrierten Handlungskonzept Innenstadt die o.g. Möblierung umgesetzt
werden kann.
Erläuterungen und Begründungen:
Im Zusammenhang mit der SV „WP04-09 SV66/113 Präsentation City- und Lichtkonzept“ hat der Stadtentwicklungsausschuss mehrheitlich in seiner Sitzung vom 29.8.2012 folgenden Beschluss gefasst:
1. Der Stadtentwicklungsausschuss beauftragt die Verwaltung mit der Prüfung, ob Förderfähigkeiten von Maßnahmen zur Stärkung des Stadtzentrums gegeben sind. Hierüber ist ein Ergebnisbericht vorzulegen.
2. Unabhängig von einer möglichen Förderung legt die Verwaltung Vorschläge zur schrittweisen Realisierung von Einzelmaßnahmen des City- und Lichtkonzeptes vor. Beispielsweise grundsätzliche Entscheidung über den Lampentyp, Möblierung Axlerhof, Brücken-, Itter- und Gebäudebeleuchtung.
3. Diese Vorschläge sind rechtzeitig zur Entscheidung vorzulegen, damit die Maßnahmen in den Haushalt 2013 eingestellt werden können.
In der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses vom 14.11.2012 wurden von der Verwaltung bereits Sitzungsvorlagen zu den Einzelmaßnahmen „Illumination einer Itterbrücke“ (WP 09-14 SV 66/123) sowie zur „Erneuerung der Beleuchtung in der Fußgängerzone“ (WP 09-14 SV 66/120) vorgelegt und beraten. Eine Beratung der „Möblierung Axlerhof“ war bislang noch nicht erfolgt.
Da zwischenzeitlich die Auftragsvergabe für die Erarbeitung des Integrierten Handlungskonzeptes Innenstadt (IHK) erfolgt ist, schlägt die Verwaltung vor – analog zur beschlossenen Vorgehensweise bei der Illumination einer Itterbrücke – die Entscheidung über die Möblierung Axlerhof bis zur konkreten Förderantragstellung zu verschieben.
Im Rahmen des IHK sollen vielfältige Maßnahmen zur Strukturverbesserung der Innenstadt ermittelt und in einem Förderantrag gebündelt werden. Diese Maßnahmen umfassen u. a. auch die Schaffung von attraktiven und interessanten Aufenthaltsbereichen im öffentlichen Raum (Plätze, Straßen und Wege). Hierzu gehört ohne Zweifel auch die jeweilige Möblierung (Sitzbänke, Abfallbehälter etc.).Â
Im Sinne einer stimmigen Gestaltung des Innenstadtbereiches mit Ausstattungsgegenständen sollte die Möblierung Axlerhof nicht losgelöst von möglichen weiteren Handlungsräumen gesehen werden. Aufgabe des IHK’s ist es, diese zu ermitteln und aufzuzeigen, um anschließend hieraus einen Förderantrag zu entwickeln.
Horst Thiele
Finanzielle Auswirkungen Â
Finanzielle
Auswirkungen (ja/nein) |
ja |
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Produktnummer
/ -bezeichnung |
120101 |
Verkehrsflächen |
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Investitions-Nr./
-bezeichnung: |
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Möblierung Axlerhof |
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Haushaltsjahr: |
2013 |
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Pflichtaufgabe
oder freiwillige
Leistung/Maßnahme |
Pflicht- aufgabe |
(hier ankreuzen) |
freiwillige Leistung |
x |
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Die Mittel stehen in folgender Höhe zur
Verfügung: |
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Kostenträger |
Bezeichnung |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Der Mehrbedarf besteht in folgender Höhe: |
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Kostenträger |
Bezeichnung |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Die Deckung ist
gewährleistet durch: |
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Kostenträger |
Bezeichnung |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Stehen für den o. a. Zweck Mittel aus
entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung?
(ja/nein) |
ja (hier ankreuzen) |
nein (ggfls. kann eine Förderung über das
integrierte Handlungskonzept erfolgen) |
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Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind
auf drei Jahre befristet. Die Befristung endet am: (Monat/Jahr) |
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Wurde die
Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft
– siehe SV? |
ja x |
nein (hier ankreuzen) |
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Finanzierung: Mittel sind
im Haushaltsplanentwurf 2013 nicht enthalten. Im Rahmen eines Förderantrags
zum Integrierten Handlungskonzept ist ggfls eine Bezuschussung der Maßnahme
möglich. |
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Vermerk Kämmerer Gesehen Klausgrete |
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