Betreff
Vorschlag zur Möblierung Axlerhof
Vorlage
WP 09-14 SV 66/130
Aktenzeichen
IV66.3-Hen
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtentwicklungsausschuss verschiebt die Entscheidung über die Möblierung Axlerhof. Es soll geprüft werden, ob im Zusammenhang mit dem Förderantrag zu einem integrierten Handlungskonzept Innenstadt die o.g. Möblierung umgesetzt werden kann.


 

Erläuterungen und Begründungen:

 

Im Zusammenhang mit der SV „WP04-09 SV66/113 Präsentation City- und Lichtkonzept“ hat der Stadtentwicklungsausschuss mehrheitlich in seiner Sitzung vom 29.8.2012 folgenden Beschluss gefasst:

1. Der Stadtentwicklungsausschuss beauftragt die Verwaltung mit der Prüfung, ob Förderfähigkeiten von Maßnahmen zur Stärkung des Stadtzentrums gegeben sind. Hierüber ist ein Ergebnisbericht vorzulegen.

2. Unabhängig von einer möglichen Förderung legt die Verwaltung Vorschläge zur schrittweisen Realisierung von Einzelmaßnahmen des City- und Lichtkonzeptes vor. Beispielsweise grundsätzliche Entscheidung über den Lampentyp, Möblierung Axlerhof, Brücken-, Itter- und Gebäudebeleuchtung.

3. Diese Vorschläge sind rechtzeitig zur Entscheidung vorzulegen, damit die Maßnahmen in den Haushalt 2013 eingestellt werden können.

 

 

 

In der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses vom 14.11.2012 wurden von der Verwaltung bereits Sitzungsvorlagen zu den Einzelmaßnahmen „Illumination einer Itterbrücke“ (WP 09-14 SV 66/123) sowie zur „Erneuerung der Beleuchtung in der Fußgängerzone“ (WP 09-14 SV 66/120) vorgelegt und beraten. Eine Beratung der „Möblierung Axlerhof“ war bislang noch nicht erfolgt.

 

Da zwischenzeitlich die Auftragsvergabe für die Erarbeitung des Integrierten Handlungskonzeptes Innenstadt (IHK) erfolgt ist, schlägt die Verwaltung vor – analog zur beschlossenen Vorgehensweise bei der Illumination einer Itterbrücke – die Entscheidung über die Möblierung Axlerhof bis zur konkreten Förderantragstellung zu verschieben.

 

Im Rahmen des IHK sollen vielfältige Maßnahmen zur Strukturverbesserung der Innenstadt ermittelt und in einem Förderantrag gebündelt werden. Diese Maßnahmen umfassen u. a. auch die Schaffung von attraktiven und interessanten Aufenthaltsbereichen im öffentlichen Raum (Plätze, Straßen und Wege). Hierzu gehört ohne Zweifel auch die jeweilige Möblierung (Sitzbänke, Abfallbehälter etc.). 

Im Sinne einer stimmigen Gestaltung des Innenstadtbereiches mit Ausstattungsgegenständen sollte die Möblierung Axlerhof nicht losgelöst von möglichen weiteren Handlungsräumen gesehen werden. Aufgabe des IHK’s ist es, diese zu ermitteln und aufzuzeigen, um anschließend hieraus einen Förderantrag zu entwickeln.

 

 

 

 

Horst Thiele


 

Finanzielle Auswirkungen  

 

Finanzielle Auswirkungen (ja/nein)

ja

Produktnummer / -bezeichnung

120101

Verkehrsflächen

Investitions-Nr./ -bezeichnung:

 

Möblierung Axlerhof

Haushaltsjahr:

2013

Pflichtaufgabe oder

freiwillige Leistung/Maßnahme

Pflicht-

aufgabe

 

(hier ankreuzen)

freiwillige

Leistung

 

x

 

 

Die Mittel stehen in folgender Höhe zur Verfügung:

Kostenträger

Bezeichnung

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Der Mehrbedarf besteht in folgender Höhe:

Kostenträger

Bezeichnung

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Deckung ist gewährleistet durch:

Kostenträger

Bezeichnung

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stehen für den o. a. Zweck Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein)

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

(ggfls. kann eine Förderung über das integrierte Handlungskonzept erfolgen)

Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet.

Die Befristung endet am: (Monat/Jahr)

 

 

Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV?

ja

 

x

nein

 

(hier ankreuzen)

Finanzierung:

Mittel sind im Haushaltsplanentwurf 2013 nicht enthalten. Im Rahmen eines Förderantrags zum Integrierten Handlungskonzept ist ggfls eine Bezuschussung der Maßnahme möglich.

 

 

Vermerk Kämmerer

 

Gesehen Klausgrete