Erläuterungen zum
Antrag:
Begründung:
Immer wieder haben
sich Taxifahrer beschwert, dass eine Belegung mit 3 Taxen wenn nicht unmöglich,
so doch erheblich erschwert ist und die Gefahr von Beschädigungen in sich
birgt. Stehen bereits 2 Taxen dort, kann die dritte nur durch Rangieren über
den Bürgersteig einparken. Noch gravierender sind die Probleme beim Ausparken
der ersten Taxe, wenn der Platz voll belegt ist. Hier besteht Kollisionsgefahr
mit dem Felsblock. Insofern stehen hier i.d.R. nur 2 Taxen, der Raum wird nicht
optimal genutzt. Eine geringfügige Verlängerung gegen die Fahrtrichtung um
wenige Dezimeter, vor allem aber eine Abschrägung der Einfassungen würde ein
problematisches Einparken und Verlassen des Parkstreifens ermöglichen. Um
Beschädigungen an der Frontseite der Taxen zu vermeiden, müsste zusätzlich der
Felsblock ebenfalls nur um wenige Dezimeter in Fahrtrichtung verschoben werden.
Antragstext:
FL - Freie Liberale
Ratsfraktion im Rat der
Stadt Hilden
Dr. Heimo
Haupt Fraktionsvorsitzender
Hilden, 29.10.2012
Antrag
zur Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses
am 14.11.2012
Der Ausschuss möge beschließen:
Der Taxi-Parkplatz vor dem Hauptbahnhof
Hilden wird geringfügig erweitert, die beiden rechtwinkligen Begrenzungen der
Schmalseiten werden abgeschrägt, der Felsblock vor der Abfahrt wird geringfügig
versetzt.
Zur Situation: Gegenüber dem Bahnhofshauptausgang befindet sich neben
dem Hauptfußgängerweg durch den kleinen Park rechts ein Parkplatz, der für drei
Taxen reserviert ist. Die Abmessungen sind knapp gehalten, die Einfassung durch
Rinnsteine verläuft rechtwinklig.
Stellungnahme der
Verwaltung:
Der Taxenstand hat zwischen den Bordsteinen am Anfang und am Ende eine Gesamtlänge von 16,54 m. Das ist die aus den örtlichen Gegebenheiten maximal mögliche Länge. Er wird begrenzt auf der einen Seite durch die „Esplanade“, die aus gestalterischen Gründen mittig im Zuge der Achse Poststraße durch die Grünanlage auf den Eingang des Bahnhofs geführt wird, und auf der anderen Seite durch die mit einem Stammumfang von 3 m mächtige Kastanie (Anlage 1 – Lageplan Bahnhofsvorplatz). Die Tiefenlage und Größe einer nach Westen verlaufenden Wurzel der Kastanie hat zu dem rechtwinkligen Einbau des ca. 10 cm hohen Bordsteinabschlusses geführt. Damit die Baumscheibe nicht befahren wird, d. h. der Bordstein nicht verdrückt wird und der Boden nicht verdichtet wird, wurde mit dem Ausbau des Bahnhofsvorplatzes der Findling zwischen Taxistand und Kastanie platziert.
Der Taxistand ist nicht in einzelne Stellplätze unterteilt (markiert). Bei (gewünschten)
3 Taxenplätzen ergibt sich eine Stellplatzlänge von 5,51m pro Fahrzeug. Dies ist generell nach den Straßenplanungsregeln für Standard-Pkw (4,74m lang) ausreichend, liegt aber an der unteren Grenze. Voraussetzung hierfür ist allerdings, dass das dritte Taxi nicht vorwärts, sondern rückwärts in den 2,55 m breiten Standplatz einfährt, und der (die)  Fahrer(in) des ersten Taxis nicht mehr als ca. 1,2 m  vor seinem Fahrzeug zwecks Ausfahrt freihält (Anlage 2 – 3 Bilder vom Taxenstand). Um dies in der Praxis auch zu erreichen, ist Disziplin beim Fahrpersonal gefragt.
Eine Erleichterung bei der Ausfahrt aus dem Taxistand könnte erreicht werden, wenn statt der rechtwinkligen Bordsteinführung hier ein Bordstein mit einem Kurvenradius von minimal 1,0 m bis maximal 2,0 m eingebaut wird. Dies ist im Wesentlichen abhängig von der genauen Lage der Wurzel, die etwa 20 cm unterhalb der Oberkante Bordstein liegt (siehe Bilder in der Anlage).
Der Bordstein müsste an der Stelle, wo er die Wurzel quert, unterbrochen oder ggf. ausgeschnitten werden. Dies entspricht allerdings nicht der Ausführung eines regelgerechten Straßenbaus.
In welchem Umfang hier tatsächlich eine Verbesserung mit dieser Vorgehensweise möglich ist, läßt sich nur durch eine örtliche Aufgrabung feststellen.
Entsprechende Kosten können nur grob zwischen 400 bis 800 € geschätzt werden.
Mittel stehen bei der „Straßenunterhaltung“ zur Verfügung.
Horst Thiele
Finanzielle Auswirkungen Â
Finanzielle Auswirkungen (ja/nein) |
ja |
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Produktnummer / -bezeichnung |
120101 |
Verkehrsflächen
+ Brücken |
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Investitions-Nr./ -bezeichnung: |
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Haushaltsjahr: |
2013 |
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Pflichtaufgabe oder freiwillige Leistung/Maßnahme |
Pflicht- aufgabe |
(hier
ankreuzen) |
freiwillige Leistung |
X (hier
ankreuzen) |
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Die Mittel
stehen in folgender Höhe zur Verfügung: |
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Kostenträger |
Bezeichnung |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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1201010010 |
Verkehrsflächen und
Verkehrseirichtungen |
521151 |
Unterhaltung |
bis zu           Â
800 € |
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Der
Mehrbedarf besteht in folgender Höhe: |
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Kostenträger |
Bezeichnung |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Die Deckung ist gewährleistet durch: |
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Kostenträger |
Bezeichnung |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Stehen für
den o. a. Zweck Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder
der EU zur Verfügung? (ja/nein) |
ja (hier
ankreuzen) |
nein X (hier
ankreuzen) |
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Freiwillige
wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet. Die
Befristung endet am: (Monat/Jahr) |
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Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV? |
ja (hier
ankreuzen) |
nein (hier
ankreuzen) |
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Finanzierung: |
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Vermerk
Kämmerer Gesehen
Klausgrete |
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