Betreff
Erweiterung des Taxenstandplatzes vor dem Bahnnof Hilden hier: Antrag der FL - Freie Liberale
Vorlage
WP 09-14 SV 66/129
Aktenzeichen
IV/66.1
Art
Antragsvorlage

Erläuterungen zum Antrag:

 

 

 

Begründung:

Immer wieder haben sich Taxifahrer beschwert, dass eine Belegung mit 3 Taxen wenn nicht unmöglich, so doch erheblich erschwert ist und die Gefahr von Beschädigungen in sich birgt. Stehen bereits 2 Taxen dort, kann die dritte nur durch Rangieren über den Bürgersteig einparken. Noch gravierender sind die Probleme beim Ausparken der ersten Taxe, wenn der Platz voll belegt ist. Hier besteht Kollisionsgefahr mit dem Felsblock. Insofern stehen hier i.d.R. nur 2 Taxen, der Raum wird nicht optimal genutzt. Eine geringfügige Verlängerung gegen die Fahrtrichtung um wenige Dezimeter, vor allem aber eine Abschrägung der Einfassungen würde ein problematisches Einparken und Verlassen des Parkstreifens ermöglichen. Um Beschädigungen an der Frontseite der Taxen zu vermeiden, müsste zusätzlich der Felsblock ebenfalls nur um wenige Dezimeter in Fahrtrichtung verschoben werden.

 


Antragstext:

 

 

 

 

 

FL - Freie Liberale

Ratsfraktion im Rat der Stadt Hilden

Dr. Heimo Haupt Fraktionsvorsitzender

 

 

 

 

 

Hilden, 29.10.2012

 

 

 

 

Antrag

zur Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses
am 14.11.2012

Der Ausschuss möge beschließen:

 

Der Taxi-Parkplatz vor dem Hauptbahnhof Hilden wird geringfügig erweitert, die beiden rechtwinkligen Begrenzungen der Schmalseiten werden abgeschrägt, der Felsblock vor der Abfahrt wird geringfügig versetzt.

Zur Situation: Gegenüber dem Bahnhofshauptausgang befindet sich neben dem Hauptfußgängerweg durch den kleinen Park rechts ein Parkplatz, der für drei Taxen reserviert ist. Die Abmessungen sind knapp gehalten, die Einfassung durch Rinnsteine verläuft rechtwinklig.

 

 


Stellungnahme der Verwaltung:

 

Der Taxenstand hat zwischen den Bordsteinen am Anfang und am Ende eine Gesamtlänge von 16,54 m. Das ist die aus den örtlichen Gegebenheiten maximal mögliche Länge. Er wird begrenzt  auf der einen Seite durch die „Esplanade“, die aus gestalterischen Gründen mittig im Zuge der Achse Poststraße durch die Grünanlage auf den Eingang des Bahnhofs geführt wird, und auf der anderen Seite durch die mit einem Stammumfang von 3 m mächtige Kastanie (Anlage 1 – Lageplan Bahnhofsvorplatz).  Die Tiefenlage und Größe einer nach Westen verlaufenden Wurzel der Kastanie hat zu dem rechtwinkligen Einbau des ca. 10 cm hohen Bordsteinabschlusses geführt.  Damit die Baumscheibe nicht befahren wird, d. h. der Bordstein nicht verdrückt wird und der Boden nicht verdichtet wird, wurde mit dem Ausbau des Bahnhofsvorplatzes der Findling zwischen Taxistand  und Kastanie platziert.

 

Der Taxistand ist nicht in einzelne Stellplätze unterteilt (markiert). Bei (gewünschten)

3 Taxenplätzen ergibt sich eine Stellplatzlänge von 5,51m pro Fahrzeug. Dies ist generell nach den Straßenplanungsregeln für Standard-Pkw (4,74m lang) ausreichend, liegt aber an der unteren Grenze. Voraussetzung hierfür ist allerdings, dass das dritte Taxi nicht vorwärts, sondern rückwärts in den 2,55 m breiten Standplatz einfährt, und der (die)  Fahrer(in) des ersten Taxis nicht mehr als ca. 1,2 m  vor seinem  Fahrzeug zwecks Ausfahrt freihält (Anlage 2 –  3 Bilder vom Taxenstand). Um dies in der Praxis auch zu erreichen, ist Disziplin beim Fahrpersonal gefragt.

 

Eine Erleichterung bei der Ausfahrt aus dem Taxistand könnte erreicht werden, wenn statt der rechtwinkligen Bordsteinführung hier ein Bordstein mit einem Kurvenradius von minimal 1,0 m bis maximal 2,0 m eingebaut wird. Dies ist im Wesentlichen abhängig von der genauen Lage der Wurzel, die etwa 20 cm unterhalb der Oberkante Bordstein liegt (siehe Bilder in der Anlage).

Der Bordstein müsste an der Stelle, wo er die Wurzel quert, unterbrochen oder ggf. ausgeschnitten werden. Dies entspricht allerdings nicht der Ausführung eines regelgerechten Straßenbaus.

In welchem Umfang hier tatsächlich eine Verbesserung mit dieser Vorgehensweise möglich ist, läßt sich nur durch eine örtliche Aufgrabung feststellen.

 

Entsprechende Kosten können nur grob zwischen 400 bis 800 € geschätzt werden.

Mittel stehen bei der „Straßenunterhaltung“ zur Verfügung.

 

 

 

 

 

Horst Thiele


Finanzielle Auswirkungen  

 

Finanzielle Auswirkungen (ja/nein)

ja

Produktnummer / -bezeichnung

120101

Verkehrsflächen + Brücken

Investitions-Nr./ -bezeichnung:

 

 

Haushaltsjahr:

2013

Pflichtaufgabe oder

freiwillige Leistung/Maßnahme

Pflicht-

aufgabe

 

(hier ankreuzen)

freiwillige

Leistung

X

(hier ankreuzen)

 

 

Die Mittel stehen in folgender Höhe zur Verfügung:

Kostenträger

Bezeichnung

Konto

Bezeichnung

Betrag €

1201010010

Verkehrsflächen und Verkehrseirichtungen

521151

Unterhaltung

bis zu             800 €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Der Mehrbedarf besteht in folgender Höhe:

Kostenträger

Bezeichnung

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Deckung ist gewährleistet durch:

Kostenträger

Bezeichnung

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stehen für den o. a. Zweck Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein)

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

X

(hier ankreuzen)

Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet.

Die Befristung endet am: (Monat/Jahr)

 

 

Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV?

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Finanzierung:

 

 

 

Vermerk Kämmerer

 

Gesehen Klausgrete