Betreff
Anregung gemäß § 24 GO NW/
hier:Parken im Wendehammer Am Eichelkamp 145-189
Vorlage
WP 09-14 SV 66/128
Aktenzeichen
IV/66.1
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussvorschlag:

 

 

 

Stadtentwicklungsausschuss

 

„Der Stadtentwicklungsausschuss stimmt der Anregung nach § 24 GO in nachfolgendem Umfang zu:

Es erfolgt eine Ausweisung von 3 Pkw-Parkständen mit den Abmessungen von 4,75 m x 2,3 m durch Markierungen  im Wendehammer  mit gleichzeitiger Ausweisung eines Parkverbots mittels Verkehrszeichen 286 mit den  Zusätzen „Im Wendebereich“ und „ausgenommen markierte Parkflächen“.

 

 

 

Haupt- und Finanzausschuss

 

„Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt Kenntnis von der Beschlussfassung des Stadtentwicklungsausschusses.“


 

Erläuterungen und Begründungen:

 

 

Mit Datum  vom  24.10.2012 hat Herr Claus Meissner, wohnhaft  an der Straße Am Eichelkamp 167, die als Anlage 1 beigefügte Anregung gemäß § 24 GO NW eingebracht.

 

Einige Wochen zuvor hatte sich bereits ein Nachbar des Antragstellers mit gleichen  Anliegen bzw. Vorschlag an die Straßenverkehrsbehörde im Tiefbau- und Grünflächenamt gewandt.

 

In  der Anlage 2  ist   fahrgeometrisch dargestellt, dass das 3-achsige Müllfahrzeug mit einem zweimaligen Richtungswechsel bei den 3 markierten Parkständen wenden kann. Voraussetzung hierfür  ist, dass die geparkten Fahrzeuge nur innerhalb der Abmessungen  abgestellt werden.

Ein Parken von besonders großen Pkw (Wohnmobil oder ähnliches), vor allem  auf dem innen liegenden Parkstand, behindert den Wendevorgang enorm.

Außerdem muss zwangsläufig  das gewohnheitsmäßige Parken eingangs des Wendehammers auf der rechten Seite entfallen.

 

Die 3 Parkstände wurden zwischenzeitlich mit wenigen Strichen „vormarkiert“. Der Bauhof hat danach bei einer Probefahrt festgestellt, dass weiterhin die Befahrbarkeit des Wendehammers mit größerem Müllfahrzeug sichergestellt ist, so lange innerhalb der Parkstände geparkt wird.

 

Die Verwaltung schlägt daher vor, die 3 Pkw-Parkstände wie in der Anlage 2 dimensioniert zu markieren und eingangs des Wendehammers ein Parkverbot mittels Verkehrszeichen 286 StVO  - Parkverbot – mit den Zusätzen „im Wendebereich“ und „ausgenommen markierte Parkflächen“ zu beschildern.

Die Kosten belaufen sich auf maximal  300€.

 

Es darf nicht unerwähnt bleiben, dass bei der Probefahrt des Müllfahrzeugs dem städt. Mitarbeiter kundgetan wurde, dass nicht alle Anwohner des Wendehammers die Notwendigkeit zusätzlichen Parkraums im Wendehammer sehen.

 

 

 

 

 

Horst Thiele


 

Finanzielle Auswirkungen  

 

Finanzielle Auswirkungen (ja/nein)

ja

Produktnummer / -bezeichnung

120101

Verkehrsflächen + Brücken

Investitions-Nr./ -bezeichnung:

 

 

Haushaltsjahr:

2013

Pflichtaufgabe oder

freiwillige Leistung/Maßnahme

Pflicht-

aufgabe

 

(hier ankreuzen)

freiwillige

Leistung

X

 

 

 

Die Mittel stehen in folgender Höhe zur Verfügung:

Kostenträger

Bezeichnung

Konto

Bezeichnung

Betrag €

1201010010

Verkehrsflächen und Verkehrseinrichtungen

521151

Unterhaltung

bis zu    300 €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Der Mehrbedarf besteht in folgender Höhe:

Kostenträger

Bezeichnung

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Deckung ist gewährleistet durch:

Kostenträger

Bezeichnung

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stehen für den o. a. Zweck Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein)

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

X

(hier ankreuzen)

Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet.

Die Befristung endet am: (Monat/Jahr)

 

 

Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV?

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Finanzierung:

 

 

 

Vermerk Kämmerer

 

Gesehen Klausgrete