hier:Parken im Wendehammer Am Eichelkamp 145-189
Beschlussvorschlag:
Stadtentwicklungsausschuss
„Der
Stadtentwicklungsausschuss stimmt der Anregung nach § 24 GO in nachfolgendem
Umfang zu:
Es erfolgt eine Ausweisung
von 3 Pkw-Parkständen mit den Abmessungen von 4,75 m x 2,3 m durch
Markierungen im Wendehammer mit gleichzeitiger Ausweisung eines
Parkverbots mittels Verkehrszeichen 286 mit denÂ
Zusätzen „Im Wendebereich“ und „ausgenommen markierte Parkflächen“.
Haupt- und Finanzausschuss
„Der Haupt- und
Finanzausschuss nimmt Kenntnis von der Beschlussfassung des Stadtentwicklungsausschusses.“
Erläuterungen und Begründungen:
Mit Datum vom 24.10.2012 hat Herr Claus Meissner, wohnhaft an der Straße Am Eichelkamp 167, die als Anlage 1 beigefügte Anregung gemäß § 24 GO NW eingebracht.
Einige Wochen zuvor hatte sich bereits ein Nachbar des Antragstellers mit gleichen Anliegen bzw. Vorschlag an die Straßenverkehrsbehörde im Tiefbau- und Grünflächenamt gewandt.
In der Anlage 2 ist  fahrgeometrisch dargestellt, dass das 3-achsige Müllfahrzeug mit einem zweimaligen Richtungswechsel bei den 3 markierten Parkständen wenden kann. Voraussetzung hierfür ist, dass die geparkten Fahrzeuge nur innerhalb der Abmessungen abgestellt werden.
Ein Parken von besonders großen Pkw (Wohnmobil oder ähnliches), vor allem auf dem innen liegenden Parkstand, behindert den Wendevorgang enorm.
Außerdem muss zwangsläufig das gewohnheitsmäßige Parken eingangs des Wendehammers auf der rechten Seite entfallen.
Die 3 Parkstände wurden zwischenzeitlich mit wenigen Strichen „vormarkiert“. Der Bauhof hat danach bei einer Probefahrt festgestellt, dass weiterhin die Befahrbarkeit des Wendehammers mit größerem Müllfahrzeug sichergestellt ist, so lange innerhalb der Parkstände geparkt wird.
Die Verwaltung schlägt daher vor, die 3 Pkw-Parkstände wie in der Anlage 2 dimensioniert zu markieren und eingangs des Wendehammers ein Parkverbot mittels Verkehrszeichen 286 StVO - Parkverbot – mit den Zusätzen „im Wendebereich“ und „ausgenommen markierte Parkflächen“ zu beschildern.
Die Kosten belaufen sich auf maximal 300€.
Es darf nicht unerwähnt bleiben, dass bei der Probefahrt des Müllfahrzeugs dem städt. Mitarbeiter kundgetan wurde, dass nicht alle Anwohner des Wendehammers die Notwendigkeit zusätzlichen Parkraums im Wendehammer sehen.
Horst Thiele
Finanzielle Auswirkungen Â
Finanzielle
Auswirkungen (ja/nein) |
ja |
||||||
Produktnummer
/ -bezeichnung |
120101 |
Verkehrsflächen + Brücken |
|||||
Investitions-Nr./
-bezeichnung: |
|
|
|||||
Haushaltsjahr: |
2013 |
||||||
Pflichtaufgabe
oder freiwillige
Leistung/Maßnahme |
Pflicht- aufgabe |
(hier ankreuzen) |
freiwillige Leistung |
X |
|||
|
|||||||
Die Mittel stehen in folgender Höhe zur
Verfügung: |
|||||||
Kostenträger |
Bezeichnung |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
|||
1201010010 |
Verkehrsflächen und Verkehrseinrichtungen |
521151 |
Unterhaltung |
bis zu   300 € |
|||
|
|
|
|
|
|||
|
|
|
|
|
|||
Der Mehrbedarf besteht in folgender Höhe: |
|||||||
Kostenträger |
Bezeichnung |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
|||
|
|
|
|
|
|||
|
|
|
|
|
|||
|
|
|
|
|
|||
Die Deckung ist
gewährleistet durch: |
|||||||
Kostenträger |
Bezeichnung |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
|||
|
|
|
|
|
|||
|
|
|
|
|
|||
|
|
|
|
|
|||
Stehen für den o. a. Zweck Mittel aus
entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung?
(ja/nein) |
ja (hier ankreuzen) |
nein X (hier ankreuzen) |
|||||
Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind
auf drei Jahre befristet. Die Befristung endet am: (Monat/Jahr) |
|
||||||
Wurde die
Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft
– siehe SV? |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
|||||
Finanzierung: |
|||||||
Vermerk Kämmerer Gesehen Klausgrete |
|||||||