-hier: Unterlagen nach § 14 GemHVO
Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt nach Vorberatung im
Stadtentwicklungsausschuss die Sanierung der Regenwasserkanäle in der
Gluckstraße und stimmt den nach § 14 GemHVO vorgelegten Unterlagen und den
ermittelten Gesamtkosten in Höhe von 605.000,00 € zu.
Nach dem
Bauzeitenplan unter Beachtung des Kassenwirksamkeitsprinzips sollen die
Gesamtkosten wie folgt veranschlagt werden:
                      Â
bisher
bereitgestellt   (Ansatz 2012) -            55.000,00 € (Planung
u. Planungsvorbereitung)
                                  Ansatz 2013   -          300.000,00
€  Â
                                  VE 2013         -          250.000,00
€
                                  Ansatz 2014   -          250.000,00
€
Erläuterungen und Begründungen:
Die
Regenwasserkanäle in Gluckstraße (Haltungen R246-R257-R260 siehe
Kanalbestandsplan Anlage 1)Â sind auf der Grundlage des vom Rat am
6.4.2011 (SV 66/037) beschlossenen Generalentwässerungsplanes (GEP)
sanierungsbedürftig. Die vorgesehene Sanierung ist daher auch in dem vom Rat
beschlossenen (SV 66/112) und der Bezirksregierung zur Genehmigung vorgelegten
Abwasserbeseitigungskonzeptes (ABK) für 2013/2014 enthalten. Der GEP basiert
auf den ausgewerteten und klassifizierten Kanal-TV- Untersuchungsdaten der
vergangenen Jahre nach Maßgabe der Selbstüberwachungsverordnung Kanal (SÜVKan)
und der hydrodynamischen Berechnung des Kanalnetzes.
Nach den
Auswertungen der Untersuchungen wurden zahlreiche bauliche Schäden wie Undichtigkeiten,
Risse, Wurzeleinwuchs, Betonkorrosion und nicht fachgerecht eingebaute Stutzen
festgestellt. Die Schäden wurden nach dem DWA Arbeitsblatt A149 klassifiziert
und die Haltungen den entsprechenden Zustandsklassen zugeordnet. Das Ergebnis
(sofortiger und kurzfristiger Sanierungsbedarf) ist der Anlage 2 zu entnehmen.
Die
hydrodynamische Berechnung ergab eine Ãœberlastung der betroffenen Haltungen im
Ist-Zustand.
Durch diese
Schäden und der Überlastung ist ein schadloser Regenwasserabfluss nicht mehr gewährleistet.
Der hydraulische Abfluss ist derart
eingeschränkt, dass es bei starken Regenfällen zu Rückstauerscheinungen und
somit zu Ãœberschwemmungen kommen kann.
Darüber hinaus kann es durch die
Undichtigkeiten zu Exfiltrationen von Regenwasser in den Untergrund kommen.
Dadurch ist eine latente Gefahr von Hohlraumbildungen im Erdreich und Einbrüchen
im Straßenbereich gegeben.
Eine Sanierung der Kanäle ist also aus
baulichen und hydraulischen Gründen
erforderlich.
Der
Regenwasserkanal Gluckstraße gehört zum Teileinzugsgebiet DE-02-B. Die
Einleitung erfolgt in den Biesenbach am Ende der Gluckstraße kurz vor der Richard-Wagner-Straße.
Das Einzugsgebiet ist im Ãœbersichtplan der Anlage
3 dargestellt.
Bei der
Sanierungsplanung des RWK-Kanals Gluckstraße mussten sowohl die Randbedingungen
in der Gluckstraße selbst, als auch die Randbedingungen aus dem
Gesamteinzugsgebiet und der Einleitung in den Biesenbach berücksichtigt werden.
Die
Einleitungsstelle selbst muss mittelfristig auf Grundlage einer vorliegenden
Ordnungsverfügung der unteren Wasserbehörde mit einer Regenbehandlung versehen
werden. Im beschlossenen Abwasserbeseitigungskonzept ist diese Maßnahmen
berücksichtigt worden.
Die Forderung nach
einer Regenwasserbehandlung ergibt sich auch aus dem Runderlass des
Ministeriums für
Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz vom
26.5.2004-„Anforderungen an die Niederschlagsentwässerung im Trennverfahren“.
In Absprache mit
der Genehmigungsbehörde soll durch den Einbau eines Regenüberlaufbauwerks der
klärpflichtige Anteil des Regenwassers ins weitere Regenwassernetz
Richard-Wagner-Straße, Schalbruch übergeleitet werden, um die
Regenwasserbehandlung in der vorh. Anlage am Westring vorzunehmen.
Die Sanierung
erfolgt in offener Bauweise im öffentlichen Straßenbereich. Der Verlauf der
geplanten RW-Kanäle ist im Kanalsanierungslageplan (Anlage 4) dargestellt. Eine straßenoberflächenschonende Bauweise
im unterirdischen Vortrieb ist wegen der geringen Tieflage technisch nicht
machbar.
Die alten
Betonrohre werden durch neue Kanäle ersetzt. Abhängig von der Tiefe und dem
Durchmesser und der daraus ergebenen geringen Ãœberdeckung kommen duktile
Gussrohre (DN900) zur Anwendung. Die vorhandenen alten Kanäle werden außer
Betrieb genommen und im Zuge der Maßnahme entfernt, die vorh. Grundstücks- und
Sinkkastenanschlüsse werden umgeschlossen oder teilweise erneuert.
Die Straßenwiederherstellung
erfolgt nach den anerkannten Regeln des Straßenbaus (RSTO) durch Schließen der
Aufbrüche in der Beethovenstraße und der Richard-Wagner-Straße. In der
Gluckstraße soll im Rahmen einer Kooperation mit der Straßenunterhaltung eine
neue Fahrbahndecke (Pflaster und Asphalt) über die gesamte Straßenbreite
hergestellt werden. Die Kosten werden auf die Verursacher Stadtentwässerung und
Straßenunterhaltung aufgeteilt. Die anteiligen Straßenwiederherstellungskosten
der Kanalsanierungsmaßnahme sind in der Kostenermittlung enthalten. Die auf den
Produktbereich Straßenbau entfallenden anteiligen Kosten sind im Ergebnishaushalt
bei der Kostenart 521151 (Unterhaltung der Straßen) etatisiert.
Im Rahmen der Planung wurden im Laufe des Jahres des
Jahres 2012 alle Grundstücksanschlüsse
(Regenwasser- und Schmutzwasseranschlüsse) mittels optischer Inspektion auf
ihren baulichen Zustand überprüft, um festzustellen, ob Reparaturen /
Erneuerungen im Rahmen der Baumaßnahme in offener Bauweise durchgeführt werden
müssen.
Hierzu wurden die
betroffenen Grundstückeigentümer informiert. Jeder Eigentümer erhält für sein
Grundstück die entsprechende Auswertung und wird über die weitere
Vorgehensweise informiert.
Die Baukosten für
die Sanierung der Regenwasserkanäle betragen gemäß beigefügter Kostenberechnung
(Anlage 5):
Planung u.
vorbereit. Maßnahmen   :          -Â
55.000,00 €
Sanierung in
offener Bauweise                   Â
einschl. Regenüberlaufbauwerk                  -550.000,00 €
                                                                      -605.000,00
€
Die Maßnahme soll 2013 und 2014
durchgeführt werden.
Nach Bereitstellung der Planungskosten im
Jahre 2012    =     55.000,00 €      Â
sollen die Baukosten             =   550.000,00 €
nach dem Bauzeitenplan unter Beachtung des
Kassenwirksamkeitsprinzips folgendermaßen veranschlagt werden:
Ansatz 2013Â Â =
        300.000,00 €  ( VE in 2013   250.000,00€)
Ansatz 2014Â Â =Â Â Â Â Â Â Â Â Â 250.000,00
€
Ursprünglich waren
bei der Mittelanmeldung 2013 = Haushaltsplanentwurf 2013 ff der Großteil
der Baukosten (450.000,-€) für 2013 und
nur 100.000,- € für 2014 etatisiert. Unter Berücksichtigung der Rechtkraft des
Haushaltes und des daraus resultierenden möglichen Baubeginns wird die Aufteilung
wie oben aufgeführt, entsprechend angepasst. Die Korrektur wurde in der
Änderungsliste berücksichtigt.
Der
Sitzungsvorlage sind folgende Anlagen beigefügt:
Anlage 1:Â Lageplan - Auszug aus dem Kanalbestandsplan
Anlage 2:Â Liste der Stammdaten -Auszug aus der
Kanaldatenbank
Anlage 3:Â Einzugsgebietsplan
Anlage 4:Â Kanalsanierungslageplan
Anlage 5:Â Kostenberechnung
Anlage 6:Â Folgekostenermittlung
          Â
Horst Thiele
Finanzielle Auswirkungen Â
Finanzielle
Auswirkungen (ja/nein) |
ja |
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Produktnummer
/ -bezeichnung |
110302 |
Stadtentwässerung |
||||||||
Investitions-Nr./
-bezeichnung: |
I661100161 |
RWK-San. Gluckstraße |
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Haushaltsjahr: |
2012 - 2014 |
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Pflichtaufgabe
oder freiwillige
Leistung/Maßnahme |
Pflicht- aufgabe |
X (hier ankreuzen) |
freiwillige Leistung |
(hier ankreuzen) |
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Die Mittel stehen in folgender Höhe im
Entwurf zur Verfügung: |
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Kostenträger |
Bezeichnung |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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1103020010 |
Abwassernetz |
785200 |
Auszahl. für Tiefbaumaßn. |
605.000,00 |
||||||
davon |
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2012 |
55.000,00 |
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2013 |
450.000,00 |
||||||
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|
VE |
2013 |
(VE 100.000,00) |
||||||
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|
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2014 |
100.000,00 |
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|
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1103020010 |
Abwassernetz |
471100 |
Aktivierte Eigenleistungen |
22.000,00 |
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In der Änderungsliste in folgender Höhe
enthalten: |
||||||||||
Kostenträger |
Bezeichnung |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
||||||
1103020010 |
Abwassernetz |
785200 |
Ausz. für Tiefbaumaßn. |
605.000,00 |
||||||
davon |
|
|
2012 |
55.000,00 |
||||||
|
|
|
2013 |
300.000,00 |
||||||
|
|
VE |
2013 |
(VE 250.000,00) |
||||||
|
|
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2014 |
250.000,00 |
||||||
1103020010 |
Abwassernetz |
471100 |
Aktivierte Eigenleistungen |
22.000,00 |
||||||
Die Deckung ist
gewährleistet durch: |
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Kostenträger |
Bezeichnung |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
||||||
1103020010 |
Abwassernetz |
432300 |
Benutzungs-gebühren
Stadtentwässerung |
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Stehen für den o. a. Zweck Mittel aus
entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung?
(ja/nein) |
ja (hier ankreuzen) |
nein X (hier ankreuzen) |
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Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind
auf drei Jahre befristet. Die Befristung endet am: (Monat/Jahr) |
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Wurde die
Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft
– siehe SV? |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Finanzierung: Nach Fertigstellung Refinanzierung durch Kanalbenutzungsgebühren. |
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Vermerk Kämmerer Gesehen Klausgrete |
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