Beschlussvorschlag:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt nach Vorberatung im Stadtentwicklungsausschuss die Sanierung der Regenwasserkanäle in der Gluckstraße und stimmt den nach § 14 GemHVO vorgelegten Unterlagen und den ermittelten Gesamtkosten in Höhe von 605.000,00 € zu.

 

Nach dem Bauzeitenplan unter Beachtung des Kassenwirksamkeitsprinzips sollen die Gesamtkosten wie folgt veranschlagt werden:

 

                       

bisher bereitgestellt    (Ansatz 2012) -              55.000,00 € (Planung u. Planungsvorbereitung)

                                   Ansatz 2013    -           300.000,00 €    

                                   VE 2013          -           250.000,00 €

                                   Ansatz 2014    -           250.000,00 €

 

 

 

 

 

 

 

 


 

Erläuterungen und Begründungen:

 

Die Regenwasserkanäle in Gluckstraße (Haltungen R246-R257-R260 siehe Kanalbestandsplan Anlage 1)  sind auf der Grundlage des vom Rat am 6.4.2011 (SV 66/037) beschlossenen Generalentwässerungsplanes (GEP) sanierungsbedürftig. Die vorgesehene Sanierung ist daher auch in dem vom Rat beschlossenen (SV 66/112) und der Bezirksregierung zur Genehmigung vorgelegten Abwasserbeseitigungskonzeptes (ABK) für 2013/2014 enthalten. Der GEP basiert auf den ausgewerteten und klassifizierten Kanal-TV- Untersuchungsdaten der vergangenen Jahre nach Maßgabe der Selbstüberwachungsverordnung Kanal (SÜVKan) und der hydrodynamischen Berechnung des Kanalnetzes.

Nach den Auswertungen der Untersuchungen wurden zahlreiche bauliche Schäden wie Undichtigkeiten, Risse, Wurzeleinwuchs, Betonkorrosion und nicht fachgerecht eingebaute Stutzen festgestellt. Die Schäden wurden nach dem DWA Arbeitsblatt A149 klassifiziert und die Haltungen den entsprechenden Zustandsklassen zugeordnet. Das Ergebnis (sofortiger und kurzfristiger Sanierungsbedarf) ist der Anlage 2 zu entnehmen.

 

Die hydrodynamische Berechnung ergab eine Ãœberlastung der betroffenen Haltungen im Ist-Zustand.

Durch diese Schäden und der Überlastung ist ein schadloser Regenwasserabfluss nicht mehr gewährleistet.

Der hydraulische Abfluss ist derart eingeschränkt, dass es bei starken Regenfällen zu Rückstauerscheinungen und somit zu Überschwemmungen kommen kann.

 

Darüber hinaus kann es durch die Undichtigkeiten zu Exfiltrationen von Regenwasser in den Untergrund kommen. Dadurch ist eine latente Gefahr von Hohlraumbildungen im Erdreich und Einbrüchen im Straßenbereich gegeben.

 

Eine Sanierung der Kanäle ist also aus baulichen und hydraulischen Gründen erforderlich.

 

Der Regenwasserkanal Gluckstraße gehört zum Teileinzugsgebiet DE-02-B. Die Einleitung erfolgt in den Biesenbach am Ende der Gluckstraße kurz vor der Richard-Wagner-Straße. Das Einzugsgebiet ist im Übersichtplan der Anlage 3 dargestellt.

 

Bei der Sanierungsplanung des RWK-Kanals Gluckstraße mussten sowohl die Randbedingungen in der Gluckstraße selbst, als auch die Randbedingungen aus dem Gesamteinzugsgebiet und der Einleitung in den Biesenbach berücksichtigt werden.

Die Einleitungsstelle selbst muss mittelfristig auf Grundlage einer vorliegenden Ordnungsverfügung der unteren Wasserbehörde mit einer Regenbehandlung versehen werden. Im beschlossenen Abwasserbeseitigungskonzept ist diese Maßnahmen berücksichtigt worden.

Die Forderung nach einer Regenwasserbehandlung ergibt sich auch aus dem Runderlass des

Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz vom 26.5.2004-„Anforderungen an die Niederschlagsentwässerung im Trennverfahren“.

 

In Absprache mit der Genehmigungsbehörde soll durch den Einbau eines Regenüberlaufbauwerks der klärpflichtige Anteil des Regenwassers ins weitere Regenwassernetz Richard-Wagner-Straße, Schalbruch übergeleitet werden, um die Regenwasserbehandlung in der vorh. Anlage am Westring vorzunehmen.

 

Die Sanierung erfolgt in offener Bauweise im öffentlichen Straßenbereich. Der Verlauf der geplanten RW-Kanäle ist im Kanalsanierungslageplan (Anlage 4) dargestellt. Eine straßenoberflächenschonende Bauweise im unterirdischen Vortrieb ist wegen der geringen Tieflage technisch nicht machbar.

 

Die alten Betonrohre werden durch neue Kanäle ersetzt. Abhängig von der Tiefe und dem Durchmesser und der daraus ergebenen geringen Überdeckung kommen duktile Gussrohre (DN900) zur Anwendung. Die vorhandenen alten Kanäle werden außer Betrieb genommen und im Zuge der Maßnahme entfernt, die vorh. Grundstücks- und Sinkkastenanschlüsse werden umgeschlossen oder teilweise erneuert.

 

Die Straßenwiederherstellung erfolgt nach den anerkannten Regeln des Straßenbaus (RSTO) durch Schließen der Aufbrüche in der Beethovenstraße und der Richard-Wagner-Straße. In der Gluckstraße soll im Rahmen einer Kooperation mit der Straßenunterhaltung eine neue Fahrbahndecke (Pflaster und Asphalt) über die gesamte Straßenbreite hergestellt werden. Die Kosten werden auf die Verursacher Stadtentwässerung und Straßenunterhaltung aufgeteilt. Die anteiligen Straßenwiederherstellungskosten der Kanalsanierungsmaßnahme sind in der Kostenermittlung enthalten. Die auf den Produktbereich Straßenbau entfallenden anteiligen Kosten sind im Ergebnishaushalt bei der Kostenart 521151 (Unterhaltung der Straßen) etatisiert.

 

Im Rahmen  der Planung wurden im Laufe des Jahres des Jahres 2012  alle Grundstücksanschlüsse (Regenwasser- und Schmutzwasseranschlüsse) mittels optischer Inspektion auf ihren baulichen Zustand überprüft, um festzustellen, ob Reparaturen / Erneuerungen im Rahmen der Baumaßnahme in offener Bauweise durchgeführt werden müssen.

Hierzu wurden die betroffenen Grundstückeigentümer informiert. Jeder Eigentümer erhält für sein Grundstück die entsprechende Auswertung und wird über die weitere Vorgehensweise informiert.

 

Die Baukosten für die Sanierung der Regenwasserkanäle betragen gemäß beigefügter Kostenberechnung (Anlage 5):

 

Planung u. vorbereit. Maßnahmen    :           -  55.000,00 €

Sanierung in offener Bauweise                    

einschl. Regenüberlaufbauwerk                   -550.000,00 €

                                                                       -605.000,00 €

Die Maßnahme soll 2013 und 2014 durchgeführt  werden.

Nach Bereitstellung der Planungskosten im Jahre 2012     =      55.000,00 €       

sollen die Baukosten              =    550.000,00 €

nach dem Bauzeitenplan unter Beachtung des Kassenwirksamkeitsprinzips folgendermaßen veranschlagt werden:

Ansatz 2013   =          300.000,00 €   ( VE in 2013    250.000,00€)

Ansatz 2014   =          250.000,00 €

Ursprünglich waren bei der Mittelanmeldung 2013 = Haushaltsplanentwurf 2013 ff der Großteil der  Baukosten (450.000,-€) für 2013 und nur 100.000,- € für 2014 etatisiert. Unter Berücksichtigung der Rechtkraft des Haushaltes und des daraus resultierenden möglichen Baubeginns wird die Aufteilung wie oben aufgeführt, entsprechend angepasst. Die Korrektur wurde in der Änderungsliste berücksichtigt.

 

 

Der Sitzungsvorlage sind folgende Anlagen beigefügt:

 

Anlage 1:  Lageplan - Auszug aus dem Kanalbestandsplan

Anlage 2:  Liste der Stammdaten -Auszug aus der Kanaldatenbank

Anlage 3:  Einzugsgebietsplan

Anlage 4:  Kanalsanierungslageplan

Anlage 5:  Kostenberechnung

Anlage 6:  Folgekostenermittlung

           

 

 

Horst Thiele

 


 

Finanzielle Auswirkungen  

 

Finanzielle Auswirkungen (ja/nein)

ja

Produktnummer / -bezeichnung

110302

Stadtentwässerung

Investitions-Nr./ -bezeichnung:

I661100161

RWK-San. Gluckstraße

Haushaltsjahr:

2012 - 2014

Pflichtaufgabe oder

freiwillige Leistung/Maßnahme

Pflicht-

aufgabe

X

(hier ankreuzen)

freiwillige

Leistung

 

(hier ankreuzen)

 

 

Die Mittel stehen in folgender Höhe im Entwurf zur Verfügung:

Kostenträger

Bezeichnung

Konto

Bezeichnung

Betrag €

1103020010

Abwassernetz

785200

Auszahl. für Tiefbaumaßn.

605.000,00

davon

 

 

2012

55.000,00

 

 

 

2013

450.000,00

 

 

VE

2013

(VE 100.000,00)

 

 

 

2014

100.000,00

 

 

 

 

 

1103020010

Abwassernetz

471100

Aktivierte Eigenleistungen

22.000,00

 

In der Änderungsliste in folgender Höhe enthalten:

Kostenträger

Bezeichnung

Konto

Bezeichnung

Betrag €

1103020010

Abwassernetz

785200

Ausz. für Tiefbaumaßn.

605.000,00

davon

 

 

2012

55.000,00

 

 

 

2013

300.000,00

 

 

VE

2013

(VE 250.000,00)

 

 

 

2014

250.000,00

1103020010

Abwassernetz

471100

Aktivierte Eigenleistungen

22.000,00

 

Die Deckung ist gewährleistet durch:

Kostenträger

Bezeichnung

Konto

Bezeichnung

Betrag €

1103020010

Abwassernetz

432300

Benutzungs-gebühren Stadtentwässerung

 

 

 

 

 

 

Stehen für den o. a. Zweck Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein)

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

X

(hier ankreuzen)

Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet.

Die Befristung endet am: (Monat/Jahr)

 

 

Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV?

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Finanzierung:

 

Nach Fertigstellung Refinanzierung durch Kanalbenutzungsgebühren.

 

Vermerk Kämmerer

 

Gesehen Klausgrete