Beschlussvorschlag:

 

 

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt nach Vorberatung im Stadtentwicklungsausschuss die Sanierung der Regenwasserkanäle im Narzissenweg und stimmt den nach § 14 GemHVO vorgelegten Unterlagen und den ermittelten Gesamtkosten in Höhe von 550.000,00 € zu.

 

Nach dem Bauzeitenplan unter Beachtung des Kassenwirksamkeitsprinzips sollen die Gesamtkosten wie folgt veranschlagt werden:

 

                       

bisher bereitgestellt    (Ansatz 2012) -              30.000,00 € (Planung u.Planungsvorbereit.)

                                   Ansatz 2013    -           320.000,00 €    

                                   VE 2013          -           200.000,00 €

                                   Ansatz 2014    -           200.000,00 €

 

 

 

 

 

 

 


Erläuterungen und Begründungen:

 

Die Regenwasserkanäle im Narzissenweg (Haltungen R3182-R3191-R3208 siehe Kanalbestandsplan Anlage 1) sind auf der Grundlage des vom Rat am 6.4.2011 (SV 66/037) beschlossenen Generalentwässerungsplanes (GEP) sanierungsbedürftig. Die vorgesehene Sanierung ist daher auch in dem vom Rat beschlossenen (SV 66/112) und der Bezirksregierung zur Genehmigung vorgelegten Abwasserbeseitigungskonzeptes (ABK) für 2013/2014 enthalten. Der GEP basiert auf den ausgewerteten und klassifizierten Kanal-TV- Untersuchungsdaten der vergangenen Jahre nach Maßgabe der Selbstüberwachungsverordnung Kanal (SÜVKan) und der hydrodynamischen Berechnung des Kanalnetzes.

Nach den Auswertungen der Untersuchungen wurden zahlreiche bauliche Schäden wie Undichtigkeiten, Risse, Wurzeleinwuchs, Betonkorrosion und nicht fachgerecht eingebaute Stutzen festgestellt. Die Schäden wurden nach dem DWA Arbeitsblatt A149 klassifiziert und die Haltungen den entsprechenden Zustandsklassen zugeordnet. Das Ergebnis (sofortiger und kurzfristiger Sanierungsbedarf) ist der Anlage 2 zu entnehmen.

 

Die hydrodynamische Berechnung ergab eine Ãœberlastung der betroffenen Haltungen im Ist-Zustand.

Durch diese Schäden und der Überlastung ist ein schadloser Regenwasserabfluss nicht mehr gewährleistet.

Der hydraulische Abfluss ist derart eingeschränkt, dass es bei starken Regenfällen zu Rückstauerscheinungen und somit zu Überschwemmungen kommen kann.

 

Darüber hinaus kann es durch die Undichtigkeiten zu Exfiltrationen von Regenwasser in den Untergrund kommen. Dadurch ist eine latente Gefahr von Hohlraumbildungen im Erdreich und Einbrüchen im Straßenbereich gegeben.

 

Eine Sanierung der Kanäle ist also aus baulichen und hydraulischen Gründen erforderlich.

 

Alle betroffenen Kanalhaltungen sind abgeschrieben (Baujahr 1951 + 1961).

 

Der Regenwasserkanal Narzissenweg gehört zum Teileinzugsgebiet DE-10-K. Die Einleitung erfolgt in den Kniebach im Erikaweg in Höhe des Altenheims. Das Einzugsgebiet ist im Übersichtsplan der Anlage 3 dargestellt.

 

Bei der Sanierungsplanung des RWK-Kanals Narzissenweg mussten sowohl die Randbedingungen im Narzissenweg selbst, als auch die Randbedingungen aus dem Gesamteinzugsgebiet und der Einleitung in den Kniebach berücksichtigt werden.

Auch die vorhandenen RW-Kanäle im Erikaweg bis zur Einleitungsstelle in den Kniebach weisen nach dem GEP Überlastungen aus. Die Einleitungsstelle selbst muss mittelfristig auf Grundlage einer vorliegenden Ordnungsverfügung der unteren Wasserbehörde mit einer Regenwasserbehandlung (Regenwasserklärung und Regenwasserrückhaltung) versehen werden. Im beschlossenen Abwasserbeseitigungskonzept sind diese Maßnahmen berücksichtigt worden.

 

Um schon kurzfristig eine Entlastung des RW-Kanals im Erikaweg zu erreichen und das Risiko von Überflutungen in diesem Bereich zu reduzieren, wurde bei der Planung der RWK-Sanierung im Narzissenweg der Einbau eines Drosselbauwerks und eines Staukanals auf einer Länge von

ca. 250 m vorgesehen. Dabei wurde der aus dem GEP für die reine Regenwasserableitung errechnete Durchmesser des Kanals von DN 600 auf DN 1000 vergrößert. Dadurch kann im kanal ein Rückhalteraum für Regenwasser geschaffen werden. Die hierdurch anfallenden Zusatzkosten können bei der späteren Dimensionierung der Regenrückhaltung vor der Einleitung berücksichtigt und kompensiert werden.

 

 

 

Die Sanierung erfolgt  teils in offener Bauweise, teils in geschlossener Bauweise (Inlinerverfahren).

Der vorhandene und zu sanierende Kanal verläuft ab der Straße Am Strauch durch die Grünanlage des Kinderspielplatzes (zwischen Am Strauch und Kirschenweg) und durch den privaten Garten des Grundstückes Narzissenweg 25. Um die Grünanlage und den Garten zu schonen, ist in diesem Abschnitt eine Sanierung durch den Einbau eines Inliners vorgesehen. Die anderen Haltungen im öffentlichen Straßenbereich sollen in offener Bauweise saniert werden. Der Verlauf der geplanten RW-Kanäle ist im Kanalsanierungslageplan (Anlage 4) dargestellt.

 

Die alten Betonrohre werden durch neue Kanäle ersetzt. Abhängig von der Tiefe und dem Durchmesser kommen wandverstärkte Betonrohre (DN 300-DN500) und Stahlbetonrohre (DN 1000) zur Anwendung.

Die vorhandenen alten Kanäle werden außer Betrieb genommen und verdämmt bzw. entfernt, die vorh. Grundstücks- und Sinkkastenanschlüsse werden umgeschlossen oder teilweise erneuert.

 

Neben den o.g. entwässerungstechnischen Gründen, die eine Erneuerung der RW-Kanäle erfordern, werden im Zuge der Kanalarbeiten auch Versorgungsleitungen (Gas,Wasser) der Stadtwerke in den Gehwegen erneuert. Im Straßenbereich müssen ebenfalls einige Hausanschlüsse erneuert werden.

 

Die Straßenwiederherstellung erfolgt nach den anerkannten Regeln des Straßenbaus (RSTO) entweder durch Schließen der Aufbrüche oder durch eine neue Fahrbahndecke als Unterhaltungsmaßnahme. Die Kosten werden auf die Verursacher Stadtentwässerung, Stadtwerke und Straßenunterhaltung aufgeteilt. Im Budget der Straßenunterhaltung sind die Mittel eingeplant.

 

Im Rahmen  der Planung wurden im Laufe des Jahres 2012  alle Grundstücksanschlüsse (Regenwasser- und Schmutzwasseranschlüsse) mittels optischer Inspektion auf ihren baulichen Zustand überprüft, um festzustellen, ob Reparaturen / Erneuerungen im Rahmen der Baumaßnahme in offener Bauweise durchgeführt werden müssen.

Hierzu wurden die betroffenen Grundstückeigentümer informiert. Jeder Eigentümer erhält für sein Grundstück die entsprechende Auswertung und wird über die weitere Vorgehensweise informiert.

 

 

Die Baukosten für die Sanierung der Regenwasserkanäle betragen gemäß beigefügter Kostenberechnung (Anlage 5):

 

Abschnitt 1 in geschlossener Bauweise:       -  60.000,00 €

Abschnitt 2 in offener Bauweise:                  -460.000,00 €

Baukosten:                                                    -520.000,00

Planung                                                         -  30.000,00 €

                                                                       ___________

Gesamtkosten                                               -550.000,00 €

 

Der Abschnitt 1 soll 2013 durchgeführt, der Abschnitt 2 ab Mitte 2013 bis 2014 abgewickelt werden.

Nach Bereitstellung der Planungskosten im Jahre 2012     =      30.000,00 €       

sollen die Baukosten              =    520.000,00 €

 

nach dem Bauzeitenplan unter Beachtung des Kassenwirksamkeitsprinzips folgendermaßen veranschlagt werden:

Ansatz 2013   =          320.000,00 €   ( VE in 2013    200.000,00€)

Ansatz 2014   =          200.000,00 €

 

 

 

Der Sitzungsvorlage sind folgende Anlagen beigefügt:

 

Anlage 1:  Lageplan - Auszug aus dem Kanalbestandsplan

Anlage 2:  Liste der Stammdaten -Auszug aus der Kanaldatenbank

Anlage 3:  Einzugsgebietsplan

Anlage 4:  Kanalsanierungslageplan

Anlage 5:  Kostenberechnung

Anlage 6:  Folgekostenermittlung

           

 

 

 

 

Horst Thiele

 


Finanzielle Auswirkungen  

 

Finanzielle Auswirkungen (ja/nein)

ja

Produktnummer / -bezeichnung

110302

Stadtentwässerung

Investitions-Nr./ -bezeichnung:

I086600115

RWK-San. Narzissenweg

Haushaltsjahr:

2012-2014

Pflichtaufgabe oder

freiwillige Leistung/Maßnahme

Pflicht-

aufgabe

X

freiwillige

Leistung

 

(hier ankreuzen)

 

 

Die Mittel stehen in folgender Höhe zur Verfügung: angemeldet

Kostenträger

Bezeichnung

Konto

Bezeichnung

Betrag €

1103020010

Abwassernetz

785200

Auszahl. für Tiefbaumaßnahmen

550.000,-

davon

im Haushaltsplan 2013

 

2012

30.000,-

 

enthalten

 

2013

320.000,-

 

 

VE

2013

(VE 200.000,-)

 

 

 

2014

200.000,-

 

 

 

 

 

1103020010

Abwassernetz

471100

Aktivierte Eigenleistungen

21.800,-

aus Vorjahr.

 

Der Mehrbedarf besteht in folgender Höhe:

Kostenträger

Bezeichnung

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Deckung ist gewährleistet durch:

Kostenträger

Bezeichnung

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

1103020010

Abwassernetz

432300

Benutzungsgebühren Stadtentwässerung

 

 

 

 

 

 

Stehen für den o. a. Zweck Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein)

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

X

(hier ankreuzen)

Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet.

Die Befristung endet am: (Monat/Jahr)

 

 

Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV?

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Finanzierung:

 

durch Kanalbenutzungsgebühren

Vermerk Kämmerer

 

Gesehen Klausgrete