-hier: Unterlagen nach §14 GemHVO
Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt nach Vorberatung im
Stadtentwicklungsausschuss die Sanierung der Regenwasserkanäle im Narzissenweg
und stimmt den nach § 14 GemHVO vorgelegten Unterlagen und den ermittelten
Gesamtkosten in Höhe von 550.000,00 € zu.
Nach dem
Bauzeitenplan unter Beachtung des Kassenwirksamkeitsprinzips sollen die
Gesamtkosten wie folgt veranschlagt werden:
                      Â
bisher
bereitgestellt   (Ansatz 2012) -            30.000,00 € (Planung
u.Planungsvorbereit.)
                                  Ansatz 2013   -          320.000,00
€  Â
                                  VE 2013         -          200.000,00
€
                                  Ansatz 2014   -          200.000,00
€
Erläuterungen und Begründungen:
Die
Regenwasserkanäle im Narzissenweg (Haltungen R3182-R3191-R3208 siehe
Kanalbestandsplan Anlage 1) sind auf
der Grundlage des vom Rat am 6.4.2011 (SV 66/037) beschlossenen Generalentwässerungsplanes
(GEP) sanierungsbedürftig. Die vorgesehene Sanierung ist daher auch in dem vom
Rat beschlossenen (SV 66/112) und der Bezirksregierung zur Genehmigung vorgelegten
Abwasserbeseitigungskonzeptes (ABK) für 2013/2014 enthalten. Der GEP basiert
auf den ausgewerteten und klassifizierten Kanal-TV- Untersuchungsdaten der
vergangenen Jahre nach Maßgabe der Selbstüberwachungsverordnung Kanal (SÜVKan)
und der hydrodynamischen Berechnung des Kanalnetzes.
Nach den
Auswertungen der Untersuchungen wurden zahlreiche bauliche Schäden wie Undichtigkeiten,
Risse, Wurzeleinwuchs, Betonkorrosion und nicht fachgerecht eingebaute Stutzen
festgestellt. Die Schäden wurden nach dem DWA Arbeitsblatt A149 klassifiziert
und die Haltungen den entsprechenden Zustandsklassen zugeordnet. Das Ergebnis
(sofortiger und kurzfristiger Sanierungsbedarf) ist der Anlage 2 zu entnehmen.
Die
hydrodynamische Berechnung ergab eine Ãœberlastung der betroffenen Haltungen im
Ist-Zustand.
Durch diese
Schäden und der Überlastung ist ein schadloser Regenwasserabfluss nicht mehr gewährleistet.
Der hydraulische Abfluss ist derart
eingeschränkt, dass es bei starken Regenfällen zu Rückstauerscheinungen und
somit zu Ãœberschwemmungen kommen kann.
Darüber hinaus kann es durch die
Undichtigkeiten zu Exfiltrationen von Regenwasser in den Untergrund kommen.
Dadurch ist eine latente Gefahr von Hohlraumbildungen im Erdreich und Einbrüchen
im Straßenbereich gegeben.
Eine Sanierung der Kanäle ist also aus
baulichen und hydraulischen Gründen
erforderlich.
Alle betroffenen
Kanalhaltungen sind abgeschrieben (Baujahr 1951 + 1961).
Der
Regenwasserkanal Narzissenweg gehört zum Teileinzugsgebiet DE-10-K. Die
Einleitung erfolgt in den Kniebach im Erikaweg in Höhe des Altenheims. Das
Einzugsgebiet ist im Ãœbersichtsplan der Anlage
3 dargestellt.
Bei der
Sanierungsplanung des RWK-Kanals Narzissenweg mussten sowohl die Randbedingungen
im Narzissenweg selbst, als auch die Randbedingungen aus dem
Gesamteinzugsgebiet und der Einleitung in den Kniebach berücksichtigt werden.
Auch die
vorhandenen RW-Kanäle im Erikaweg bis zur Einleitungsstelle in den Kniebach
weisen nach dem GEP Ãœberlastungen aus. Die Einleitungsstelle selbst muss
mittelfristig auf Grundlage einer vorliegenden Ordnungsverfügung der unteren
Wasserbehörde mit einer Regenwasserbehandlung (Regenwasserklärung und
Regenwasserrückhaltung) versehen werden. Im beschlossenen
Abwasserbeseitigungskonzept sind diese Maßnahmen berücksichtigt worden.
Um schon
kurzfristig eine Entlastung des RW-Kanals im Erikaweg zu erreichen und das
Risiko von Ãœberflutungen in diesem Bereich zu reduzieren, wurde bei der Planung
der RWK-Sanierung im Narzissenweg der Einbau eines Drosselbauwerks und eines
Staukanals auf einer Länge von
ca. 250 m
vorgesehen. Dabei wurde der aus dem GEP für die reine Regenwasserableitung errechnete
Durchmesser des Kanals von DN 600 auf DN 1000 vergrößert. Dadurch kann im kanal
ein Rückhalteraum für Regenwasser geschaffen werden. Die hierdurch anfallenden
Zusatzkosten können bei der späteren Dimensionierung der Regenrückhaltung vor
der Einleitung berücksichtigt und kompensiert werden.
Die Sanierung
erfolgt teils in offener Bauweise, teils
in geschlossener Bauweise (Inlinerverfahren).
Der vorhandene und
zu sanierende Kanal verläuft ab der Straße Am Strauch durch die Grünanlage des
Kinderspielplatzes (zwischen Am Strauch und Kirschenweg) und durch den privaten
Garten des Grundstückes Narzissenweg 25. Um die Grünanlage und den Garten zu
schonen, ist in diesem Abschnitt eine Sanierung durch den Einbau eines Inliners
vorgesehen. Die anderen Haltungen im öffentlichen Straßenbereich sollen in
offener Bauweise saniert werden. Der Verlauf der geplanten RW-Kanäle ist im
Kanalsanierungslageplan (Anlage 4)
dargestellt.
Die alten
Betonrohre werden durch neue Kanäle ersetzt. Abhängig von der Tiefe und dem
Durchmesser kommen wandverstärkte Betonrohre (DN 300-DN500) und Stahlbetonrohre
(DN 1000) zur Anwendung.
Die vorhandenen
alten Kanäle werden außer Betrieb genommen und verdämmt bzw. entfernt, die
vorh. Grundstücks- und Sinkkastenanschlüsse werden umgeschlossen oder teilweise
erneuert.
Neben den o.g.
entwässerungstechnischen Gründen, die eine Erneuerung der RW-Kanäle erfordern,
werden im Zuge der Kanalarbeiten auch Versorgungsleitungen (Gas,Wasser) der
Stadtwerke in den Gehwegen erneuert. Im Straßenbereich müssen ebenfalls einige
Hausanschlüsse erneuert werden.
Die Straßenwiederherstellung
erfolgt nach den anerkannten Regeln des Straßenbaus (RSTO) entweder durch
Schließen der Aufbrüche oder durch eine neue Fahrbahndecke als Unterhaltungsmaßnahme.
Die Kosten werden auf die Verursacher Stadtentwässerung, Stadtwerke und Straßenunterhaltung
aufgeteilt. Im Budget der Straßenunterhaltung sind die Mittel eingeplant.
Im Rahmen der Planung wurden im Laufe des Jahres
2012 alle Grundstücksanschlüsse (Regenwasser-
und Schmutzwasseranschlüsse) mittels optischer Inspektion auf ihren baulichen Zustand
überprüft, um festzustellen, ob Reparaturen / Erneuerungen im Rahmen der Baumaßnahme
in offener Bauweise durchgeführt werden müssen.
Hierzu wurden die
betroffenen Grundstückeigentümer informiert. Jeder Eigentümer erhält für sein
Grundstück die entsprechende Auswertung und wird über die weitere
Vorgehensweise informiert.
Die Baukosten für
die Sanierung der Regenwasserkanäle betragen gemäß beigefügter Kostenberechnung
(Anlage 5):
Abschnitt 1 in
geschlossener Bauweise:      - 60.000,00 €
Abschnitt 2 in
offener Bauweise:Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â -460.000,00
€
Baukosten:Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â -520.000,00
Planung                                                        - 30.000,00 €
                                                                      ___________
Gesamtkosten                                              -550.000,00
€
Der Abschnitt 1 soll 2013 durchgeführt, der
Abschnitt 2 ab Mitte 2013 bis 2014 abgewickelt werden.
Nach Bereitstellung der Planungskosten im
Jahre 2012    =     30.000,00 €      Â
sollen die Baukosten             =   520.000,00 €
nach dem Bauzeitenplan unter Beachtung des
Kassenwirksamkeitsprinzips folgendermaßen veranschlagt werden:
Ansatz 2013Â Â =
        320.000,00 €  ( VE in 2013   200.000,00€)
Ansatz 2014Â Â =Â Â Â Â Â Â Â Â Â 200.000,00
€
Der
Sitzungsvorlage sind folgende Anlagen beigefügt:
Anlage 1:Â Lageplan - Auszug aus dem Kanalbestandsplan
Anlage 2:Â Liste der Stammdaten -Auszug aus der
Kanaldatenbank
Anlage 3:Â Einzugsgebietsplan
Anlage 4:Â Kanalsanierungslageplan
Anlage 5:Â Kostenberechnung
Anlage 6:Â Folgekostenermittlung
          Â
Horst Thiele
Finanzielle Auswirkungen Â
Finanzielle
Auswirkungen (ja/nein) |
ja |
|||||||
Produktnummer
/ -bezeichnung |
110302 |
Stadtentwässerung |
||||||
Investitions-Nr./
-bezeichnung: |
I086600115 |
RWK-San. Narzissenweg |
||||||
Haushaltsjahr: |
2012-2014 |
|||||||
Pflichtaufgabe
oder freiwillige Leistung/Maßnahme |
Pflicht- aufgabe |
X |
freiwillige Leistung |
(hier ankreuzen) |
||||
|
||||||||
Die Mittel stehen in folgender Höhe zur
Verfügung: angemeldet |
||||||||
Kostenträger |
Bezeichnung |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
||||
1103020010 |
Abwassernetz |
785200 |
Auszahl. für Tiefbaumaßnahmen |
550.000,- |
||||
davon |
im Haushaltsplan 2013 |
|
2012 |
30.000,- |
||||
|
enthalten |
|
2013 |
320.000,- |
||||
|
|
VE |
2013 |
(VE 200.000,-) |
||||
|
|
|
2014 |
200.000,- |
||||
|
|
|
|
|
||||
1103020010 |
Abwassernetz |
471100 |
Aktivierte Eigenleistungen |
21.800,- aus Vorjahr. |
||||
Der Mehrbedarf besteht in folgender Höhe: |
||||||||
Kostenträger |
Bezeichnung |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
||||
|
|
|
|
|
||||
|
|
|
|
|
||||
Die Deckung ist
gewährleistet durch: |
||||||||
Kostenträger |
Bezeichnung |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
||||
|
|
|
|
|
||||
1103020010 |
Abwassernetz |
432300 |
Benutzungsgebühren
Stadtentwässerung |
|
||||
|
|
|
|
|
||||
Stehen für den o. a. Zweck Mittel aus
entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung?
(ja/nein) |
ja (hier ankreuzen) |
nein X (hier ankreuzen) |
||||||
Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind
auf drei Jahre befristet. Die Befristung endet am: (Monat/Jahr) |
|
|||||||
Wurde die
Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft
– siehe SV? |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
||||||
Finanzierung: durch Kanalbenutzungsgebühren |
||||||||
Vermerk Kämmerer Gesehen
Klausgrete |
||||||||