Beschlussvorschlag:
„Der Rat der Stadt
verweist den „Kommunalen Gesamtabschluss der Stadt Hilden“ für das Jahr 2010
zur Prüfung an den Rechnungsprüfungsausschuss.“
Erläuterungen und Begründungen:
1. Gesetzlicher Rahmen
Gemäß
§ 116 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) hat die
Gemeinde in jedem Haushaltsjahr für den Abschlussstichtag 31.12. einen Gesamtabschluss
aufzustellen.
Nach
§ 116 Abs. 5 GO NRW i. V. m. § 95 Abs. 3 GO NRW ist der Gesamtabschluss innerhalb
von 9 Monaten nach dem Abschlussstichtag aufzustellen und danach vom Bürgermeister
innerhalb von 3 Monaten als von ihm bestätigter Entwurf dem Rat der Stadt zur
Feststellung zuzuleiten.
Die
Aufstellung des kommunalen Gesamtabschlusses birgt eine Vielzahl von
vorlaufenden Tätigkeiten nicht nur für die Kernverwaltung sondern auch für die
in den Gesamtabschluss einbezogenen Tochtergesellschaften.
Nach
Einbringung in den Rat der Stadt wird das Rechnungsprüfungsamt den Entwurf des
kommunalen Gesamtabschlusses prüfen. Bereits im Vorfeld erfolgten begleitende
Vorabstimmungen zur Prüfung (z. B. Festlegung des Konsolidierungskreises,
Überleitung der buchhalterischen Konten der Töchter in das Kontenschema nach
NKF).
Der
Rat der Stadt beschließt gemäß § 116 Abs. 1 GO NRW i. V. m. § 96 Abs. 1 GO NRW
den geprüften Gesamtabschluss. Hier wird auch über die Entlastung des
Bürgermeisters entschieden.
Im
Anschluss ist der Gesamtabschluss der Aufsichtsbehörde unverzüglich anzuzeigen
und öffentlich bekannt zu machen.
2. Verfahrensweise
Ende Juni 2010 wurde der Kreis der voll zu
konsolidierenden Tochterunternehmen der Stadt Hilden dem Rechnungsprüfungsamt
zur Prüfung und Bestätigung vorgelegt.
Im Rahmen des kommunalen Gesamtabschlusses
wurden vollkonsolidiert:
-
Konzern
Stadt Hilden Holding GmbH inkl.
-
Stadtwerke Hilden
GmbH
-
Grundstücksgesellschaft
Stadtwerke Hilden mbH
-
Verkehrsgesellschaft
Hilden mbH
-
Verkehrsgesellschaft Hilden mbH (direkte
Beteiligung mit 5,1%)
-
Gem. Seniorendienste “Stadt Hilden“ GmbH
-
Wohnungsbaugesellschaft Hilden mbH (WGH)
-
Infrastrukturentwicklungsgesellschaft Hilden mbH
(IGH)
-
Grundstücksgesellschaft für kommunale Anlagen mbH
(GkA)
-
Volkshochschul-Zweckverband Hilden-Haan
Die voll zu konsolidierenden
Tochterunternehmen wurden über die weitere Vorgehensweise zum kommunalen
Gesamtabschluss nach NKF informiert.
Die Kontenpläne der Tochterunternehmen
wurden an den Konten-/Positionenplan nach NKF angepasst.
Danach erfolgte die Listung konzerninterner
Vermögens- und Schuldenwerte für die Ermittlung eines Anfangsbestandes des
Konzerns.
Im
Frühjahr 2011 konnte die Stadt Hilden bereits einen vorläufigen Anfangsbestand zum
01.01.2010 des “Konzerns“ Stadt Hilden präsentieren.
Am
07.09.2011 trat die Richtlinie für die Erstellung des kommunalen
Gesamtabschlusses der Stadt Hilden (Gesamtabschlussrichtlinie) in Kraft. Diese
Richtlinie ist für die Stadt Hilden und ihre voll konsolidierten
Tochterunternehmen verpflichtend anzuwenden, erstmalig auf den Gesamtabschluss
zum Abschlussstichtag 31.12.2010.
Die
voll konsolidierten Tochterunternehmen hatten nunmehr die Aufgabe, die
erforderlichen Arbeiten für den kommunalen Gesamtabschluss zum 31.12.2010
entsprechend der Gesamtabschlussrichtlinie zu erledigen.
In der Hauptsache war dies
-
die
Übersendung einer geprüften Überleitungstabelle analog den bereits von den Wirtschaftsprüfern
testierten Jahresabschlüssen per 31.12.2010
-
Abstimmung
konzerninterner Beziehungen (Forderungen, Verbindlichkeiten, Aufwendungen und
Erträge zwischen Tochterunternehmen untereinander und zum bzw. vom
“Mutterunternehmen“) für den Zeitraum des Jahres 2010
-
Durchführung
evtl. notwendiger Korrekturbuchungen
-
Zusendung
der vom Geschäftsführer bestätigten Abstimmungsvordrucke
Hierfür
war ursprünglich eine Frist bis November 2011 vorgesehen. Aufgrund vieler
Fragen und interner Abstimmungen konnte dieser Termin aber nicht gehalten
werden. Ende Februar 2012 lagen aber alle Unterlagen im Großen und Ganzen vor,
die dann für die Konsolidierungsschritte aufbereitet wurden.
Die
nächsten Schritte gestalteten sich dann aber auch problematisch, da für die
Ertrags- und Aufwandskonsolidierung ein nicht übereinstimmendes Zahlenmaterialen
vorlag. Dieser Schritt konnte dann aber in vielen Einzelabstimmungen bis Ende Sommer
2012 erfolgreich beendet werden.
Es
erfolgte dann die Verarbeitung im Buchungssystem und die Erstellung der
notwendigen Unterlagen. Begleitet wurde der Prozess durch die Dozentin Frau Dr.
Golombiewski, die die Stadt Hilden in den zurückliegenden Jahren ebenfalls
unterstützt und geschult hat.
Der
erste kommunale Gesamtabschluss für das Jahr 2010 basiert auf Angaben der Tochtergesellschaften
bzw. deren jeweiligen Jahresabschlüssen 2010 sowie dem Lage- und Rechenschaftsbericht
2010 der Stadt Hilden.
Die
Zusammenarbeit mit den voll konsolidierten Tochtergesellschaften war sehr
kooperativ. Die anfallenden Arbeiten stellen für den Konzern „Stadt Hilden“
zusätzlichen Aufwand dar. Außerdem müssen die städtischen Gesellschaften sich
an die rechtlichen Rahmenbedingungen der „Mutter“ halten, was auf der anderen
Seite auch erst einmal verstanden und verarbeitet werden muss. Für die
Folgejahre wird sich eine Verbesserung und Beschleunigung des Abstimmungsverfahrens
ergeben.Â
Natürlich
wurde das Rechnungsprüfungsamt eingebunden und sehr viele Punkte und Fragestellungen
wurden gemeinschaftlich geprüft und geklärt.
3. Kommunaler
Gesamtabschluss 2010
3.1Â Ziel und Zweck des Gesamtabschlusses
Die Stadt Hilden bedient sich im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung
zur Aufgabenerledigung verschiedener Rechtsformen (z. B. GmbH). Hierzu hält sie
unmittelbare und mittelbare Beteiligungen. Dadurch weist die Stadt Hilden
konzernähnliche Strukturen auf. Man spricht daher auch vom Konzern “Kommune“ –
in diesem Fall also der Konzern “Stadt Hilden“ (wirtschaftliche Einheit ->
Einheitsgrundsatz).
Ziel des kommunalen Gesamtabschlusses ist
es, die Strukturen des Konzerns zu
verdeutlichen und die Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage
übersichtlich darstellen zu können.
Demzufolge
werden alle Vermögensgegenstände und Schulden, Erträge und Aufwendungen der
voll konsolidierten Tochterunternehmen und die der “Konzernmutter“ Stadt Hilden
in den Gesamtabschluss übernommen. Konzerninterne Beziehungen werden durch die
Konsolidierungsbuchungen beseitigt (eliminiert).
Aufgrund
dieser Eliminierungsbuchungen ist ein Vergleich mit den einzelnen Jahresabschlüssen
der voll konsolidierten Tochterunternehmen nicht mehr möglich.
3.2Â Inhalt
des kommunalen Gesamtabschlusses
   Â
Gemäß
§ 116 Abs. 1 GO NRW i. V. m. §§ 49 ff
der Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) besteht der kommunale Gesamtabschluss
aus
·
der
Gesamtergebnisrechnung,
·
der
Gesamtbilanz,
·
dem
Gesamtlagebericht und
·
dem
Gesamtanhang.
Dem
Gesamtanhang ist gemäß § 51 Absatz 3 GemHVO eine Kapitalflussrechnung (Cashflow-Rechnung)
beizufügen.
Die Kapitalflussrechnung dient der Darstellung von Mittelherkunft (Finanzierung)
und Mittelverwendung (Investition) der liquiden Mittel.
Für diese Darstellung ist die Kenntnis über Anfangsbestände notwendig, um durch
Addition/ Subtraktion von Zu- und Abgänge von z. B. Rückstellungen,
Verbindlichkeiten, Kapitalerhöhungen am Ende des Geschäfts-/ Wirtschaftsjahres
den Finanzmittelbestand ermitteln und benennen zu können. Die endgültigen
Anfangsbestände des “Konzerns Stadt Hilden“ zum 01.01.2010 sind nunmehr
ermittelt und Bestandteil dieser Sitzungsvorlage.
Gemäß § 117 Abs. 1
GO NRW ist dem Gesamtabschluss der Beteiligungsbericht beizufügen.
3.3Â Konsolidierungskreis
Der Konsolidierungskreis des “Konzerns“
Stadt Hilden besteht zum Abschlussstichtag 31.12.2010 neben der “Konzernmutter“
Stadt Hilden aus 7 voll konsolidierten (davon 1 Konzern mit wiederum 3
vollkonsolidierten Unternehmen) und 1 assoziierten Unternehmen.
3.4 Erläuterungen zur Gesamtergebnisrechnung 2010
Die Gesamtergebnisrechnung bildet Erträge
und Aufwendungen (Ressourcenaufkommen und –verbrauch) des “Konzerns“ Stadt
Hilden ab. Der Gesamtfehlbetrag des Konzerns beträgt zum 31.12.2010 insgesamt 4.210.
415,14 €
(Hinweis. Der Jahresfehlbetrag der Stadt
Hilden beträgt lt. Jahresabschluss 5,43 Mio. €, so dass die Töchter mit
insgesamt 1,22 Mio. € zur Verbesserung des Ergebnisses beigetragen haben).
3.5 Erläuterungen
zur Gesamtbilanz 2010
Die Gesamtbilanz weist zum 31.12.2010 eine
Bilanzsumme von 624.077.221,19 € auf.
3.6
Eigenkapitel
Das Eigenkapital beträgt insgesamt 333,652
Mio. € (53,5 %)
4.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit des Rates ergibt sich aus
§ 41 Abs. 1j) GO NRW.
5.
Gesamtabschlussbericht
Der Bericht zum Gesamtabschluss 2010 mit
allen Anlagen wird in der Ratssitzung verteilt.
gez. Thiele