Betreff
1. Kommunaler Gesamtabschluss nach NKF für das Jahr 2010
Vorlage
WP 09-14 SV 20/092
Aktenzeichen
II/20.1 - Rüh
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussvorschlag:

„Der Rat der Stadt verweist den „Kommunalen Gesamtabschluss der Stadt Hilden“ für das Jahr 2010 zur Prüfung an den Rechnungsprüfungsausschuss.“

 


 

Erläuterungen und Begründungen:

 

1. Gesetzlicher Rahmen

 

Gemäß § 116 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) hat die Gemeinde in jedem Haushaltsjahr für den Abschlussstichtag 31.12. einen Gesamtabschluss aufzustellen.

 

Nach § 116 Abs. 5 GO NRW i. V. m. § 95 Abs. 3 GO NRW ist der Gesamtabschluss innerhalb von 9 Monaten nach dem Abschlussstichtag aufzustellen und danach vom Bürgermeister innerhalb von 3 Monaten als von ihm bestätigter Entwurf dem Rat der Stadt zur Feststellung zuzuleiten.

Die Aufstellung des kommunalen Gesamtabschlusses birgt eine Vielzahl von vorlaufenden Tätigkeiten nicht nur für die Kernverwaltung sondern auch für die in den Gesamtabschluss einbezogenen Tochtergesellschaften.

 

Nach Einbringung in den Rat der Stadt wird das Rechnungsprüfungsamt den Entwurf des kommunalen Gesamtabschlusses prüfen. Bereits im Vorfeld erfolgten begleitende Vorabstimmungen zur Prüfung (z. B. Festlegung des Konsolidierungskreises, Überleitung der buchhalterischen Konten der Töchter in das Kontenschema nach NKF).

 

Der Rat der Stadt beschließt gemäß § 116 Abs. 1 GO NRW i. V. m. § 96 Abs. 1 GO NRW den geprüften Gesamtabschluss. Hier wird auch über die Entlastung des Bürgermeisters entschieden.

 

Im Anschluss ist der Gesamtabschluss der Aufsichtsbehörde unverzüglich anzuzeigen und öffentlich bekannt zu machen.

 

 

2.  Verfahrensweise

 

Ende Juni 2010 wurde der Kreis der voll zu konsolidierenden Tochterunternehmen der Stadt Hilden dem Rechnungsprüfungsamt zur Prüfung und Bestätigung vorgelegt.

Im Rahmen des kommunalen Gesamtabschlusses wurden vollkonsolidiert:

-     Konzern Stadt Hilden Holding GmbH inkl.

-     Stadtwerke Hilden GmbH

-     Grundstücksgesellschaft Stadtwerke Hilden mbH

-     Verkehrsgesellschaft Hilden mbH

-     Verkehrsgesellschaft Hilden mbH (direkte Beteiligung mit 5,1%)

-     Gem. Seniorendienste “Stadt Hilden“ GmbH

-     Wohnungsbaugesellschaft Hilden mbH (WGH)

-     Infrastrukturentwicklungsgesellschaft Hilden mbH (IGH)

-     Grundstücksgesellschaft für kommunale Anlagen mbH (GkA)

-     Volkshochschul-Zweckverband Hilden-Haan

 

Die voll zu konsolidierenden Tochterunternehmen wurden über die weitere Vorgehensweise zum kommunalen Gesamtabschluss nach NKF informiert.

Die Kontenpläne der Tochterunternehmen wurden an den Konten-/Positionenplan nach NKF angepasst.

Danach erfolgte die Listung konzerninterner Vermögens- und Schuldenwerte für die Ermittlung eines Anfangsbestandes des Konzerns.

 

 

Im Frühjahr 2011 konnte die Stadt Hilden bereits einen vorläufigen Anfangsbestand zum 01.01.2010 des “Konzerns“ Stadt Hilden präsentieren.

 

Am 07.09.2011 trat die Richtlinie für die Erstellung des kommunalen Gesamtabschlusses der Stadt Hilden (Gesamtabschlussrichtlinie) in Kraft. Diese Richtlinie ist für die Stadt Hilden und ihre voll konsolidierten Tochterunternehmen verpflichtend anzuwenden, erstmalig auf den Gesamtabschluss zum Abschlussstichtag 31.12.2010.

 

Die voll konsolidierten Tochterunternehmen hatten nunmehr die Aufgabe, die erforderlichen Arbeiten für den kommunalen Gesamtabschluss zum 31.12.2010 entsprechend der Gesamtabschlussrichtlinie zu erledigen.

 

In der Hauptsache war dies

-     die Ãœbersendung einer geprüften Ãœberleitungstabelle analog den bereits von den Wirtschaftsprüfern testierten Jahresabschlüssen per 31.12.2010

-     Abstimmung konzerninterner Beziehungen (Forderungen, Verbindlichkeiten, Aufwendungen und Erträge zwischen Tochterunternehmen untereinander und zum bzw. vom “Mutterunternehmen“) für den Zeitraum des Jahres 2010

-     Durchführung evtl. notwendiger Korrekturbuchungen

-     Zusendung der vom Geschäftsführer bestätigten Abstimmungsvordrucke

 

Hierfür war ursprünglich eine Frist bis November 2011 vorgesehen. Aufgrund vieler Fragen und interner Abstimmungen konnte dieser Termin aber nicht gehalten werden. Ende Februar 2012 lagen aber alle Unterlagen im Großen und Ganzen vor, die dann für die Konsolidierungsschritte aufbereitet wurden.

 

Die nächsten Schritte gestalteten sich dann aber auch problematisch, da für die Ertrags- und Aufwandskonsolidierung ein nicht übereinstimmendes Zahlenmaterialen vorlag. Dieser Schritt konnte dann aber in vielen Einzelabstimmungen bis Ende Sommer 2012 erfolgreich beendet werden.

 

Es erfolgte dann die Verarbeitung im Buchungssystem und die Erstellung der notwendigen Unterlagen. Begleitet wurde der Prozess durch die Dozentin Frau Dr. Golombiewski, die die Stadt Hilden in den zurückliegenden Jahren ebenfalls unterstützt und geschult hat.

 

Der erste kommunale Gesamtabschluss für das Jahr 2010 basiert auf Angaben der Tochtergesellschaften bzw. deren jeweiligen Jahresabschlüssen 2010 sowie dem Lage- und Rechenschaftsbericht 2010 der Stadt Hilden.

 

Die Zusammenarbeit mit den voll konsolidierten Tochtergesellschaften war sehr kooperativ. Die anfallenden Arbeiten stellen für den Konzern „Stadt Hilden“ zusätzlichen Aufwand dar. Außerdem müssen die städtischen Gesellschaften sich an die rechtlichen Rahmenbedingungen der „Mutter“ halten, was auf der anderen Seite auch erst einmal verstanden und verarbeitet werden muss. Für die Folgejahre wird sich eine Verbesserung und Beschleunigung des Abstimmungsverfahrens ergeben. 

 

Natürlich wurde das Rechnungsprüfungsamt eingebunden und sehr viele Punkte und Fragestellungen wurden gemeinschaftlich geprüft und geklärt.

 

 

 

3.  Kommunaler Gesamtabschluss 2010

 

 

3.1  Ziel und Zweck des Gesamtabschlusses

 

Die Stadt Hilden bedient sich im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung zur Aufgabenerledigung verschiedener Rechtsformen (z. B. GmbH). Hierzu hält sie unmittelbare und mittelbare Beteiligungen. Dadurch weist die Stadt Hilden konzernähnliche Strukturen auf. Man spricht daher auch vom Konzern “Kommune“ – in diesem Fall also der Konzern “Stadt Hilden“ (wirtschaftliche Einheit -> Einheitsgrundsatz).

 

Ziel des kommunalen Gesamtabschlusses ist es, die Strukturen des Konzerns  zu verdeutlichen und die Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage übersichtlich darstellen zu können.

Demzufolge werden alle Vermögensgegenstände und Schulden, Erträge und Aufwendungen der voll konsolidierten Tochterunternehmen und die der “Konzernmutter“ Stadt Hilden in den Gesamtabschluss übernommen. Konzerninterne Beziehungen werden durch die Konsolidierungsbuchungen beseitigt (eliminiert).

 

Aufgrund dieser Eliminierungsbuchungen ist ein Vergleich mit den einzelnen Jahresabschlüssen der voll konsolidierten Tochterunternehmen nicht mehr möglich.

 

3.2  Inhalt des kommunalen Gesamtabschlusses

    

Gemäß § 116 Abs. 1 GO NRW i. V. m.  §§ 49 ff der Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) besteht der kommunale Gesamtabschluss aus

 

·      der Gesamtergebnisrechnung,

·      der Gesamtbilanz,

·      dem Gesamtlagebericht und

·      dem Gesamtanhang.

 

Dem Gesamtanhang ist gemäß § 51 Absatz 3 GemHVO eine Kapitalflussrechnung (Cashflow-Rechnung) beizufügen. Die Kapitalflussrechnung dient der Darstellung von Mittelherkunft (Finanzierung) und Mittelverwendung (Investition) der liquiden Mittel.

 

Für diese Darstellung ist die Kenntnis über Anfangsbestände notwendig, um durch Addition/ Subtraktion von Zu- und Abgänge von z. B. Rückstellungen, Verbindlichkeiten, Kapitalerhöhungen am Ende des Geschäfts-/ Wirtschaftsjahres den Finanzmittelbestand ermitteln und benennen zu können. Die endgültigen Anfangsbestände des “Konzerns Stadt Hilden“ zum 01.01.2010 sind nunmehr ermittelt und Bestandteil dieser Sitzungsvorlage.

 

Gemäß § 117 Abs. 1 GO NRW ist dem Gesamtabschluss der Beteiligungsbericht beizufügen.

 

3.3  Konsolidierungskreis

 

Der Konsolidierungskreis des “Konzerns“ Stadt Hilden besteht zum Abschlussstichtag 31.12.2010 neben der “Konzernmutter“ Stadt Hilden aus 7 voll konsolidierten (davon 1 Konzern mit wiederum 3 vollkonsolidierten Unternehmen) und 1 assoziierten Unternehmen.

 

 

3.4  Erläuterungen zur Gesamtergebnisrechnung 2010

 

Die Gesamtergebnisrechnung bildet Erträge und Aufwendungen (Ressourcenaufkommen und –verbrauch) des “Konzerns“ Stadt Hilden ab. Der Gesamtfehlbetrag des Konzerns beträgt zum 31.12.2010 insgesamt 4.210. 415,14 €

(Hinweis. Der Jahresfehlbetrag der Stadt Hilden beträgt lt. Jahresabschluss 5,43 Mio. €, so dass die Töchter mit insgesamt 1,22 Mio. € zur Verbesserung des Ergebnisses beigetragen haben).

 

3.5 Erläuterungen zur Gesamtbilanz 2010

 

Die Gesamtbilanz weist zum 31.12.2010 eine Bilanzsumme von 624.077.221,19 € auf.

 

3.6 Eigenkapitel

 

Das Eigenkapital beträgt insgesamt 333,652 Mio. € (53,5 %)

 

 

4. Zuständigkeit

 

Die Zuständigkeit des Rates ergibt sich aus § 41 Abs. 1j) GO NRW.

 

 

5. Gesamtabschlussbericht

Der Bericht zum Gesamtabschluss 2010 mit allen Anlagen wird in der Ratssitzung verteilt.

 

 

gez. Thiele