Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Hilden verweist den
vorgelegten Entwurf der Haushaltssatzung 2013 mit ihren Anlagen, einschließlich
der fortgeschriebenen Ergebnis- und Finanzplanung und der fortgeschriebenen
Teilpläne (inklusive der Einzahlungen und Auszahlungen aus
Investitionstätigkeit) bis 2016, zur Beratung an die zuständigen
Fachausschüsse.
Erläuterungen und Begründungen:
Der
Haushaltsplanentwurf 2013 begründet
sich auf folgenden Annahmen:
·
Ãœbernahme
der regionalisierten Daten aus der November-Steuerschätzung.
·
Berücksichtigung
der aktuell bekannten Entwicklung bei der Gewerbesteuer.
·
Einarbeitung
der bekannten Informationen über die Höhe der Kreisumlage.
·
Aufnahme
der bisher beschlossenen Projekte.
·
Keine Erhöhung der Grund- und
Gewerbesteuerhebesätze im Finanzplanungszeitraum.
·
Eine
Kreditaufnahme wird im Finanzplanungszeitraum, unter Berücksichtigung des besseren
Abschlusses 2012, wohl nicht notwendig werden.
- Vor einigen Wochen
wurde das NKF weiterentwickelt und es wurde das
NKF-Weiterentwicklungsgesetz (NKFWG) verabschiedet. Dabei wurde u. a. die
Berechnung zur Höhe der Ausgleichsrücklage neu definiert und die bisherige
Regelung der geringwertigen Wirtschaftsgüter zwischen 60 und 410 €
abgeschafft. Sie stellen zukünftig direkten Aufwand dar und werden nicht
mehr über das Konto „571420 Abschreibungen auf GWG“ abgewickelt. Die
Zuordnung erfolgt nun überwiegend beim Konto „543100 – Büro- und Geschäftsausstattung/Büromaterial“.
Das in der Haushaltssatzung
geregelte „Budgetierungsverfahren“ wird insoweit geändert, dass alle die
bisherigen Regelungen bzgl. GWGs gestrichen werden.
- Aufgrund des neuen
NKFWG wurde u. a. § 22 Abs. 1 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO)
geändert, so dass ab dem Haushaltsjahr 2013 der Bürgermeister mit
Zustimmung des Rates die Grundsätze über Art, Umfang und Dauer der
Ermächtigungsübertragungen für Aufwendungen und Auszahlungen regelt.
Eine entsprechende Regelung wird
in die Haushaltssatzung aufgenommen.
Einige weitere Veränderungen
werden sich im Rahmen des Abschlusses 2012 ergeben bzw. werden aktuell z. B.
mit dem Städte- und Gemeindebund noch geklärt. Hier gibt es noch erheblichen
Klärungsbedarf. Über die Änderungsliste wird es evtl. dann noch zu Veränderungen
hinsichtlich einer Veranschlagung kommen.Â
Die weiteren Details sind
der Haushaltsrede des Kämmerers zu entnehmen, die in der Ratssitzung gehalten
wird bzw. können dem Haushaltsplanentwurf entnommen werden, der mit
seinen Anlagen in der Sitzung verteilt
wird.
Horst Thiele
Bürgermeister