Betreff
Haushaltsplan-Entwurf 2013
Vorlage
WP 09-14 SV 20/091
Aktenzeichen
II/20.1 - En
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Hilden verweist den vorgelegten Entwurf der Haushaltssatzung 2013 mit ihren Anlagen, einschließlich der fortgeschriebenen Ergebnis- und Finanzplanung und der fortgeschriebenen Teilpläne (inklusive der Einzahlungen und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit) bis 2016, zur Beratung an die zuständigen Fachausschüsse.


 

Erläuterungen und Begründungen:

 

Der Haushaltsplanentwurf 2013 begründet sich auf folgenden Annahmen:

 

·        Ãœbernahme der regionalisierten Daten aus der November-Steuerschätzung.

·        Berücksichtigung der aktuell bekannten Entwicklung bei der Gewerbesteuer.

·        Einarbeitung der bekannten Informationen über die Höhe der Kreisumlage.

·        Aufnahme der bisher beschlossenen Projekte.

·        Keine Erhöhung der Grund- und Gewerbesteuerhebesätze im Finanzplanungszeitraum.

·        Eine Kreditaufnahme wird im Finanzplanungszeitraum, unter Berücksichtigung des besseren Abschlusses 2012, wohl nicht notwendig werden.

  • Vor einigen Wochen wurde das NKF weiterentwickelt und es wurde das NKF-Weiterentwicklungsgesetz (NKFWG) verabschiedet. Dabei wurde u. a. die Berechnung zur Höhe der Ausgleichsrücklage neu definiert und die bisherige Regelung der geringwertigen Wirtschaftsgüter zwischen 60 und 410 € abgeschafft. Sie stellen zukünftig direkten Aufwand dar und werden nicht mehr über das Konto „571420 Abschreibungen auf GWG“ abgewickelt. Die Zuordnung erfolgt nun überwiegend beim Konto „543100 – Büro- und Geschäftsausstattung/Büromaterial“.

Das in der Haushaltssatzung geregelte „Budgetierungsverfahren“ wird insoweit geändert, dass alle die bisherigen Regelungen bzgl. GWGs gestrichen werden.

  • Aufgrund des neuen NKFWG wurde u. a. § 22 Abs. 1 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) geändert, so dass ab dem Haushaltsjahr 2013 der Bürgermeister mit Zustimmung des Rates die Grundsätze über Art, Umfang und Dauer der Ermächtigungsübertragungen für Aufwendungen und Auszahlungen regelt.

Eine entsprechende Regelung wird in die Haushaltssatzung aufgenommen.

 

Einige weitere Veränderungen werden sich im Rahmen des Abschlusses 2012 ergeben bzw. werden aktuell z. B. mit dem Städte- und Gemeindebund noch geklärt. Hier gibt es noch erheblichen Klärungsbedarf. Über die Änderungsliste wird es evtl. dann noch zu Veränderungen hinsichtlich einer Veranschlagung kommen. 

 

Die weiteren Details sind der Haushaltsrede des Kämmerers zu entnehmen, die in der Ratssitzung gehalten wird bzw. können dem Haushaltsplanentwurf entnommen werden, der mit seinen Anlagen in der Sitzung verteilt wird.

 

 

 

Horst Thiele

Bürgermeister