Verlängerung der Veränderungssperre Nr. 49
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Hilden beschließt nach
Vorberatung im Stadtentwicklungsausschuss:
Zur Sicherung der Planung wird die Veränderungssperre Nr. 49 um ein Jahr
verlängert.
Deshalb wird die vorgelegte
Satzung gemäß § 17 Abs. 1 Satz
3 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004
(BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert am 22.07.2011 (BGBl. 2011 I S. 1509) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 der
Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen vom 14.07.1994 (GV NW 1994 S.
666), zuletzt geändert am 24. Mai 2011, über die Verlängerung der Veränderungssperre für folgenden Bereich
beschlossen:
Das Plangebiet liegt im Gewerbegebiet Hilden-Nordwest und wird begrenzt
durch die:
-
Nördliche Straßenbegrenzungslinie der Straße Auf
dem Sand, Verbindungslinie zur nordöstlichen Ecke des Flurstücks Nr. 534 aus
Flur 10,
-
in Flur 10: Ostgrenze des Flurstücks Nr. 534,
verlängert über die Lessingstraße hinweg, südliche Begrenzungslinie der
Lessingstraße (Richtung Osten), östliche Grenze des Flurstücks 224,
-
in Flur 50: Ostgrenze des Flurstücks 1080, östliche
und südliche Grenze des Flurstücks 625, südliche Grenze von Flurstück 624, verlängert
über die Herderstraße hinweg,
-
in Flur 11: westliche Grenze der Herderstraße,
südliche Grenze des Flurstücks 1501, 1500, 1616, 1615, östliche Grenze der
Flurstücke 1233, 1180, 1181, Nordgrenze der Flurstücke 1181, 1182, 1234, 1183,
Verbindung zur südöstlichen Ecke des Flurstücks Nr. 951, Südgrenze der
Flurstücke 951, 952, 953, Westgrenze der Flurstücke 953, 1042, 947, 948 und 949
und Verbindungslinie über die Straße Auf dem Sand.
Erläuterungen und Begründungen:
Der Stadtentwicklungsausschuss der Stadt Hilden hat in seiner Sitzung am
05.05.2010 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 502 beschlossen. Dieser
Bebauungsplan bildet gleichzeitig die Änderung für die Bebauungspläne Nr. 66,
Nr. 66A, Nr. 105 und Nr. 106, die innerhalb der Plangebietsgrenze des aufzustellenden
Bebauungsplanes Nr. 502 liegen.
Das Plangebiet liegt zwischen der Straße Auf dem Sand und der Hans-Sachs-Straße sowie zwischen der Hans-Sachs-Straße und der Herderstraße inklusive der östlich der Herderstraße anliegenden Gewerbegrundstücke.
Für diesen Bereich lagen zwei Bauanträge für Spielhallen vor, und es gab diesbezügliche Nachfragen zu verschiedenen weiteren leerstehenden Gewerbehallen.
Ziel
des Bebauungsplanes ist die Regelung der Zulässigkeit von Vergnügungsstätten im
Plangebiet auf Grundlage des Steuerungskonzeptes Vergnügungsstätten der Stadt
Hilden [Rahmenplan Spielhallen (2010)]. Für Industrie-, Gewerbe- und Mischgebiete sollen gebiets- und
nachbarschaftsschützende nutzungsbegrenzende bzw. -einschränkende Festsetzungen
in Bezug auf Vergnügungsstätten und Wettbüros sowie Bordelle und
bordellähnliche Betriebe getroffen werden.
Zur
Sicherung dieser städtebaulichen Planung ist nun die Verlängerung der Veränderungssperre Nr.
49 unausweichlich, da das Aufstellungsverfahren für den Bebauungsplan Nr. 502
noch nicht abgeschlossen ist.
Es ist derzeit vorgesehen, dass zeitnah zur Beratung über die
Verlängerung der Veränderungssperre der Offenlagebeschluss für den Bebauungsplan
Nr. 502 beraten und gefasst werden soll.
Nach ihrer Bekanntmachung ist die Satzung über die
Verlängerung der Veränderungssperre gültig bis zur Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses
über den Bebauungsplan Nr. 502 oder sie tritt spätestens nach Ablauf von einem
Jahr nach der Bekanntmachung außer Kraft.
gez.
Thiele