Betreff
Offene Ganztagsgrundschulen (OGS) - Erweiterung des Angebotes zum Schuljahr 2013/2014
Vorlage
WP 09-14 SV 51/228
Aktenzeichen
III/51
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt beschließt nach Vorberatung im Ausschuss für Schule und Sport die Einrichtung von insgesamt drei zusätzlichen OGS-Gruppen und zwar jeweils 1 zusätzliche Gruppe für die Städt. Gemeinschaftsgrundschule Wilhelm-Hüls, die städt. Gemeinschaftsgrundschule Wilhelm-Busch und die städt. Gemeinschaftsgrundschule Kalstert zur Schaffung eines bedarfsorientierten Bildungs- und Betreuungsangebotes ab 01.08.2013.

Die erforderlichen Haushaltsmittel (s. Finanzielle Auswirkungen) und die notwendigen Stellen (s. Personelle Auswirkungen) sind im Haushaltsplan 2013 zu berücksichtigen und werden im Vorgriff auf den Haushalt 2013 überplanmäßig bereitgestellt.

 


Erläuterungen und Begründungen:

 

 

Grundsätze der Offenen Ganztagsgrundschule (OGS) in Hilden

Die offene Ganztagsgrundschule in Hilden basiert auf dem Beschluss des Rates der Stadt vom 10.12.2003. Das zugrundeliegende Konzept ist zukunftsorientiert und unterstützt die gesellschaftliche Entwicklung durch folgende Zielsetzungen:

 

-           Vereinbarkeit von Familie und Beruf (Verlässlichkeit der Betreuung)

-           Verbesserung der schulischen Qualifikationsfunktion und der Chancengleichheit (Förderung der Bildung)

-           Sozial- und spracherzieherische Unterstützung familiärer Erziehungsleistungen (Familien ergänzende Erziehung)

 

Die OGS steht für ein umfassendes attraktives und qualitativ hochwertiges Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungsangebot, das sich am Bedarf der Kinder und der Eltern orientiert. Unter dem Dach der Schule werden Mädchen und Jungen zielgerichtet individuell in ihrer schulischen, sozialen und persönlichen Entwicklung gefördert. Jede Schule hat ein eigenes pädagogisches Konzept mit selbst gewählten Schwerpunkten. In der offenen Ganztagsgrundschule können Kinder unter der Leitung von Lehrkräften und ausgebildeten Erzieherinnen altersgemäßen Aktivitäten und Beschäftigungen nachgehen, die ihre Entwicklung fördern. Sie nehmen gemeinsam ein Mittagessen ein und erhalten Anleitung und Hilfestellung bei der Hausaufgabenerledigung und bekommen bildende sowie sportliche Angebote für ihre Freizeit. Mit den anteiligen und zusätzlichen Lehrerstellen von 5,6 Wochenstunden pro Gruppe gelingen Kleingruppen bezogene und individuelle Fördermaßnahmen für Kinder mit Lernproblemen, aber auch Projekte zur Förderung besonders begabter Kinder. Das beschlossene Hildener Rahmenkonzept für die OGS sieht unter Berücksichtigung der oben geschilderten Ziele folgende Ausstattung vor:

 

  • Keine Kapitalisierung von Lehrerstellen

Die Zurverfügungstellung von 5,6 Lehrerwochenstunden pro Gruppe ist ein elementarer Bestandteil des Bausteines ‚Bildungsförderung‘ der OGS in Hilden. Damit gelingt es, der „Vormittagsschule“ den „Betreuungsteil“ am Nachmittag nicht nur additiv anzugliedern, sondern Bildung und Betreuung integrativ miteinander zu verbinden und die Chance für eine rhythmisierte Ganztagsschule zu eröffnen. Die zunehmende Anzahl der Ganztagsklassen in der OGS in Hilden zeigt die Richtigkeit der damaligen Entscheidung auf. Für Ganztagsklassen sind zusätzliche Lehrerstellen zwingend erforderlich.

 

  • Fachkräfte

Je OGS-Gruppe werden zwei Teilzeitkräfte eingesetzt, die über die Qualifikation einer Erzieherin verfügen müssen. Eine Erzieherin wird mit 28,35 Wochenstunden, die andere mit 19,25 Wochenstunden beschäftigt. Durch den Einsatz qualifizierter Erzieherinnen und Erzieher in der OGS wird dem Qualitätsanspruch Rechnung getragen. Auch diese Vorgabe hat sich eindeutig bewährt und wurde zwischenzeitlich von zahlreichen Kommunen übernommen.

Hinzu kommt eine Küchenkraft pro Gruppe, die mit 10,13 Wochenstunden beschäftigt wird.

 

 

Versorgungssituation

Die Offene Ganztagsgrundschule (OGS) in Hilden zeichnet sich durch seine große Akzeptanz bei Eltern und Kindern aus und wird kontinuierlich den Entwicklungen und Bedarfen angepasst. Aktuell liegt die Versorgungquote bei ca. 48,5 % - dies bedeutet, dass ca. 860 der insgesamt 1774 Grundschulkinder die OGS in Hilden besuchen. Rechnet man die ca. 440 Kinder in den 20 Gruppen der Verlässlichen Grundschule (VGS) hinzu, liegt die Betreuungsquote sogar bei 73 %.

 

Die Stadt Hilden hat mit dem vorhandenen OGS-Modell ein qualitativ gutes und zukunftsorientiertes, aber auch von den Eltern bezahlbares Bildungs- und Betreuungsangebot entwickelt, das bei Eltern und Schulen eine hohe Anerkennung erfährt. Dies belegt die entsprechende Nachfrage. Zum laufenden Schuljahr hält die Stadt Hilden 33 OGS-Gruppen vor. Das entspricht einer Versorgungsquote von ca. 48,5 %. Die Förderpraxis des Landes NRW trägt dem Ausbau des OGS-Angebotes Rechnung: bis heute fördert das Land jede zusätzlich beantragte OGS-Gruppe mit den inzwischen sogar angehobenen Fördermitteln.

 

Im Rahmen der Umsetzung des Familienberichtes hat sich die Stadt Hilden verpflichtet, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf umfassend zu stärken. Dies führt zu der Zielsetzung, die vorhandene Betreuungsstruktur quantitativ und qualitativ weiter auszubauen. Immer mehr Eltern sind berufstätig und fordern neben der Betreuung qualifizierte Bildungsangebote ein. Nur mit einem Ausbau der Betreuungsangebote kann Frauen die Rückkehr in die Erwerbstätigkeit ermöglicht werden. Hinzu kommt, dass im Zusammenhang mit der Inklusion die OGS einen neuen Stellenwert erhalten hat. Für diese Kinder ist neben der Betreuung vor allem ein Bildungs- und Förderangebot von besonderer Bedeutung.

 

Die Anforderungen und Belastungen für die Erzieherinnen und Lehrkräfte werden damit nicht geringer werden, sondern eher zunehmen. Die Stadt Hilden hat mit dem vorhandenen OGS-Konzept frühzeitig die richtigen Voraussetzungen festgelegt, um ein angemessenes quantitativ und qualitativ ausreichendes OGS-Angebot zu schaffen und auch zu erweitern. Familien in Hilden gehen von einem verlässlichen Bildungs- und Betreuungsangebot aus und haben ihre familiäre Situation darauf ausgerichtet. Eine Stagnation der Angebote würde für viele Familien gravierende Auswirkungen haben.

 

Die acht Hildener Grundschulen bieten aktuell ca. 860 Bildungs- und Betreuungsplätze in 33 OGS-Gruppen an. So unterschiedlich die Bedarfe der Kinder und Eltern sind, so differenziert zeigen sich die Konzepte der Schulen und die daraus resultierenden Angebote. Öffnungszeiten, Förderprojekte, Einrichtungskonzepte, Freizeit- und Ferienangebote sowie Kooperationen mit außerschulischen Partnern u. a. haben sich im Rahmen des städtischen Konzepts in den Schulen individuell entwickelt.

 

 

Ausbau der Betreuungsangebote

 

Bedarfsanalyse

Auch für das Schuljahr 2013/2014 wurde im Rahmen der Schulanmeldungen eine steigende Nachfrage nach OGS-Plätzen festgestellt. Zum Schuljahr 2013/2014 liegen den Hildener Grundschulen ca. 250 Neuanmeldungen für die OGS vor – damit werden erstmals ca. 58,5 % der Erstklässler die OGS besuchen. Die durch Abgang der Schülerinnen und Schüler der 4. Klassen freiwerdenden OGS-Plätze reichen nicht aus, um die Nachfrage zum kommenden Schuljahr 2013/2014 zu decken.

Zum Schuljahr 2013/2014 sind aktuell 951 Schüler und Schülerinnen für die OGS in Hilden angemeldet. Eine Versorgung dieser Kinder kann nur durch Einrichtung von 3 zusätzlichen OGS-Gruppen sichergestellt werden.

 

Bei den nachfolgend genannten Grundschulen besteht ein Bedarf auf Einrichtung von jeweils einer zusätzlichen OGS-Gruppe:

 

  • Städt. Verbundschule Kalstert – Hauptstandort Kalstert
  • Städt. Gemeinschaftsgrundschule Wilhelm-Busch
  • Städt. Gemeinschaftsgrundschule Wilhelm-Hüls.

 

 

Die nachfolgende Tabelle stellt das Angebot der OGS für das lfd. Schuljahr 2012/2013 sowie den Bedarf für das kommende Schuljahr 2013/2014 (Stand Nov. 2012) dar:

 

Name der Grundschule

Offene Ganztagsgrundschule

(Anzahl der Gruppen)

Schüler/Innen

Schuljahr 2012/13

Schuljahr 2013/14

Schuljahr 2013/14

Adolf-Reichwein-Schule

2

2

51

Adolf-Kolping-Schule (KGS)

3

3

92

Astrid-Lindgren-Schule (KGS)

3

3

77

Schule am Elbsee

4

4

108

Verbundschule Kalstert

5

6

153

Verbundschule Schulstraße

5

5

141

Wilhelm-Busch-Schule

5

6

143

Wilhelm-Hüls-Schule

6

7

186

Summe

33

36

951

 

 

Zum Schuljahr 2013/2014 wären die benötigten 36 OGS-Gruppen im Durchschnitt mit 26 bzw. 27 Kindern belegt. Für den Bereich der OGS würde zum Schuljahr 2013/2014 eine Versorgungsquote von 53,6 % erreicht.

 

Die Schulleitungen haben den zusätzlichen Bedarf an Bildungs- und Betreuungsplätzen und die Notwendigkeit zur Einrichtung weiterer drei OGS-Gruppen eingehend erläutert und darauf hingewiesen, dass die Eltern frühzeitig Verlässlichkeit brauchen, um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf als gesichert anzusehen. Das Schreiben der Schulleitungen vom 08.11.2012 ist als Anlage beigefügt.

 

Seit Beginn des Schuljahres 2010/2011 haben in Weiterentwicklung des additiven Systems die städt. Gemeinschaftsgrundschulen Am Elbsee und Wilhelm-Hüls zur Realisierung der Rhythmisierung sog. Ganztagsklassen im Rahmen der OGS eingerichtet. In ihren Erfahrungsberichten haben beide Schulleitungen ausgeführt, dass die strukturelle Umstellung der OGS vom additiven System (Bildungs- und Betreuungsangebote im Anschluss an den Unterricht) hin zur Rhythmisierung (Unterricht und Bildungs- und Betreuungsangebote wechseln sich während des Schultags ab) zu einer intensiveren Zusammenarbeit der am Schulleben Beteiligten führt und das die Kinder insbesondere durch noch bessere individuelle Förderungsmöglichkeiten profitieren.

 

Die Verwaltung befürwortet die Entwicklung vom additiven System hin zur Rhythmisierung und damit Bildung von Ganztagsklassen ausdrücklich und unterstützt diese Entwicklung. Ein Ausbau der OGS erfordert grundsätzlich eine strukturelle Anpassung hin zur Rhythmisierung oder eine Anpassung der Zügigkeit der einzelnen Schulen. Die Schaffung zusätzlicher Räume durch Erweiterungsbauten wird unter Berücksichtigung der zu erwartenden Schülerzahlen und der Finanzsituation verwaltungsseitig als nicht realisierbar eingestuft.

 

Die Einrichtung einer weiteren OGS-Gruppe an der städt. Verbundschule Kalstert, Hauptstandort Kalstert, ist im bestehenden Gebäude möglich. Seitens der Schulleitung wird derzeit noch geprüft, ob die zusätzliche OGS-Gruppe  als Ganztagsklasse eingerichtet werden soll.

 

An der städt. Gemeinschaftsgrundschule Wilhelm-Hüls wird dem gestiegenen Bedarf durch die Einrichtung einer weiteren Ganztagsklasse Rechnung getragen. Im Zuge der Einrichtung einer weiteren OGS-Gruppe als Ganztagsklasse wird eine Änderung bei der Mittagsverpflegung erforderlich. Zurzeit gehen alle Kinder in der Mensa der benachbarten Schule (Ev. Schulzentrum) essen. Da die Kapazitäten jedoch begrenzt sind, müssen künftig zwei OGS-Gruppen im Schulgebäude Wilhelm-Hüls versorgt werden. Küche und Essensraum sind vorhanden.

 

Die Einrichtung einer weiteren OGS-Gruppe wird aufgrund der hohen Anmeldezahlen auch an der städt. Gemeinschaftsgrundschule Wilhelm-Busch erforderlich. An der Wilhelm-Busch-Grundschule soll die zusätzliche OGS-Gruppe erstmals als Ganztagsklasse eingerichtet werden.

 

 

Personalbedarf

Das Konzept zur Einführung der Offenen Ganztagsgrundschule in Hilden sieht je OGS-Gruppe folgende Personalausstattung vor:

 

1 Erzieher/in                          28,35 Wochenstunden

1 Erzieher/in                          19,25 Wochenstunden

1 Küchenkraft                        10,13 Wochenstunden

plus

Budget von z.Zt. jährlich 4.000 Euro je OGS-Gruppe für die Beschäftigung von „Honorarkräften“.

 

Durch die Personalausstattung wird sichergestellt, dass die Konzeption eines Bildungs- und Betreuungsangebotes in der OGS umgesetzt und Betreuungszeiten auch in der Ganztagsklasse bis mindestens 16.00 Uhr gewährleistet werden. Einige Schulen überschreiten die Mindestöffnungszeit und haben bedarfsgerecht bis 16.30 Uhr bzw. 17.30 Uhr geöffnet.

 

Um dem gestiegenen Bildungs- und Betreuungsbedarf an den städt. Gemeinschaftsgrundschulen Kalstert (Hauptstandort Kalstert),  Wilhelm-Busch (Standort Zur Verlach) und Wilhelm-Hüls Rechnung zu tragen, sind für die zusätzlichen 3 OGS-Gruppen folgende zusätzliche Stellen ab 01.08.2013 einzurichten:

 

            3 Teilzeitstellen für Erzieher/innen mit                      je 28,35 Wochenstunden

            3 Teilzeitstellen für Erzieher/innen mit                      je 19,25 Wochenstunden

            4 Teilzeitstellen für Küchenkräfte mit                       je 10,13 Wochenstunden.

 

 

 

Finanzierung OGS

 

Personal- und Sachaufwendungen

                                                                                                je Gruppe p. a.         je Kind p. a.

                                                                                                       Euro                        Euro

 

1 Erzieher/in               28,37 Wochenstunden                       28.000 Euro

1 Erzieher/in               19,25 Wochenstunden                        19.000 Euro

1 Küchenkraft            10,13 Wochenstunden                          8.300 Euro

Honorare                                                                                  4.000 Euro

Personalaufwendungen insgesamt                                      59.300 Euro

 

Pädagogisches Material                                                          2.000 Euro

 

Summe der Aufwendungen für eine Gruppe                  61.300 Euro              2.452 Euro

 

Bezogen auf die drei zusätzlichen OGS-Gruppen betragen die Sach- und Personalaufwendungen jährlich 183.900 Euro. Des Weiteren benötigt die Wilhelm-Hüls-Grundschule aufgrund der künftigen Essensversorgung von 2 OGS-Gruppen im eigenen Schulgebäude eine weitere Küchenkraft (8.300 Euro). Die zusätzlichen jährlichen Personal- und Sachaufwendungen für die Einrichtung von 3 zusätzlichen OGS-Gruppen und einer zusätzlichen Küchenkraft belaufen sich insgesamt auf 192.200 Euro.

Hinzu kommen in 2013 einmalig Einrichtungskosten von 5.000 Euro je OGS-Gruppe – der Gesamtbetrag der Einrichtungskosten beläuft sich in 2012 auf 15.000 Euro.

 

 

 

Erträge

 

  • Landesmittel

An den laufenden Betriebskosten der OGS beteiligt sich das Land NRW durch Gewährung eines Festbetrages je Kind/Jahr und durch die Bereitstellung von zusätzlichen Lehrerstunden (0,2 Stellen je OGS-Gruppe). Der Festbetrag je Kind/Jahr beträgt 700 Euro. Bezogen auf die 3 zusätzlichen OGS-Gruppen ist von einer Landeszuweisung in Höhe von ca. 52.500 Euro jährlich auszugehen.

 

 

  • Elternbeiträge

Die Stadt Hilden erhebt einkommensabhängige Elternbeiträge. Je OGS-Platz ist auf der Grundlage der bisherigen Erfahrungswerte von einem durchschnittlichen Elternbeitragsaufkommen in Höhe von 45,30 Euro monatlich auszugehen. Dies entspricht einem durchschnittlichen jährlichen Elternbeitragsaufkommen je Kind von 544 Euro jährlich – dies entspricht 40.800 Euro für 3 zusätzliche OGS-Gruppen.

 

 

  • Gesamterträge

Bezogen auf die drei zusätzlichen OGS-Gruppen ergibt sich folgende Einnahmesituation:

 

Landeszuweisung                              52.500 Euro

Elternbeitragsaufkommen                 40.800 Euro

Gesamt-Erträge                               93.300 Euro

 

 

 

Finanzierungsanteil Stadt

 

Die Gesamtfinanzierung für drei zusätzliche OGS-Gruppen und 1 zusätzliche Küchenkraft sieht wie folgt aus:

 

  • Aufwendungen

Personalkosten für 3 OGS-Gruppen                                    177.900 Euro 

Personalkosten für 1 weiter Küchenkraft                                 8.300 Euro

Sachaufwendungen                                                                 6.000 Euro

Gesamtaufwendungen                                                       192.200 Euro

 

 

  • Erträge

Landeszuweisung                                                                   52.500 Euro

Elternbeitragsaufkommen                                                      40.800 Euro

Gesamt-Erträge                                                                    93.300 Euro

 

 

Der jährliche Finanzierungsanteil der Stadt beträgt somit 98.900 Euro. Da die drei zusätzlichen OGS-Gruppen erst zum 01.08.2013 eingerichtet werden, ergibt sich bezogen auf das Haushaltsjahr 2013 ein Finanzierungsanteil der Stadt von 41.200 Euro zzgl. der einmaligen Einrichtungskosten von 15.000 Euro (5.000 Euro je Gruppe).

 

 

 

V.        Zusammenfassung

 

Die Grundschulleitungen weisen mit dem als Anlage beigefügten Schreiben sehr eindringlich auf die Notwendigkeit hin, dass die OGS in Hilden bedarfsgerecht weiterausgebaut wird und demzufolge zum Schuljahr 2013/2014 weitere 3 OGS-Gruppen eingerichtet werden müssen.

Durch die Einrichtung von drei zusätzlichen OGS-Gruppen steigt die Gesamtzahl von derzeit 33 auf 36 Gruppen. Durch den weiteren Ausbau der OGS erhöht sich die Versorgungsquote für das Schuljahr 2013/2014 im Bereich der Offenen Ganztagsgrundschule (OGS) auf 53,6 % - für 1.774 Grundschülerinnen und -schüler stehen im kommenden Schuljahr 951 Bildungs- und Betreuungsplätze in der OGS zur Verfügung.  Bei Hinzurechnung der ca. 440 Betreuungsplätze in der Verlässlichen Grundschule (VGS) liegt die Versorgungsquote sogar bei 78,4 %.

 

Da die drei zusätzlichen OGS-Gruppen erst zum 01.08.2013 einzurichten sind, ergibt sich bezogen auf das Haushaltsjahr 2013 ein Finanzierungsanteil der Stadt von 41.200 Euro zzgl. einmaliger Einrichtungskosten von 15.000 Euro (5.000 Euro je Gruppe). In den Folgejahren beträgt der Finanzierungsanteil der Stadt Hilden an den Betriebskosten für drei zusätzliche OGS-Gruppen 98.900 Euro/Jahr.

 

Mit dem Antrag auf Einrichtung zusätzlicher OGS-Gruppen verbunden ist die eindringliche Bitte der Schulleitungen, kurzfristig Klarheit hinsichtlich der zum kommenden Schuljahr zur Verfügung stehenden OGS-Plätze zu schaffen, da Eltern zeitnah eine Planungssicherheit benötigen, ob die Betreuung ihres Kindes gewährleistet ist. Auch für die Schulleitungen sei eine Planungssicherheit als Basis für die Schulaufnahmebestätigungen notwendig. Eine Entscheidung im Rahmen der Haushaltsplanberatungen 2013 wurde von allen Schulleitungen als zu spät bewertet. Diese Einschätzung bestätigte sich bereits im Vorjahr. Daher ist eine „zeitnahe und verbindliche Entscheidung“ über die neu einzurichtenden OGS-Gruppen und die zusätzlichen Personalstunden dringend erforderlich.

 

Unter Berücksichtigung der Argumentation der Hildener Grundschulleitungen ist eine Beratung zum Ausbau der OGS im Fachausschuss und eine Ratsentscheidung im Vorgriff auf den Haushalt 2013 noch in diesem Jahr erforderlich.

 

 

 

 

 

 



Anlage

Schreiben der Schulleitungen vom 08.11.2012

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen

 

Produktnummer

030101

Bezeichnung

Grundschulen

Investitions-Nr.:

 

 

Mittel stehen zur Verfügung:

Ja

(im Haushaltsplan-entwurf 2013 enthalten)

 

 

Haushaltsjahr:

2013

 

 

 

Der Mehrbedarf besteht für folgendes Produkt:

Kostenstelle

Kostenträger

Konto

Betrag €     Bezeichnung

Schule:

 

HÃœLS

 

 

 

WBS

 

 

 

Kalstert

 

 

 

 

 

 

HÃœLS

5114105000

5114105000

5114105000

0301010040

0301010040

0301010040

081201

527900

529100

5.000           Ausstattung

   625           Päd. Material

1.580            Honorare

 

 

 

 

5114109000

5114109000

5114109000

0301010040

0301010040

0301010040

081201

527900

529100

5.000           Ausstattung

   625           Päd. Material

1.580            Honorare

 

 

 

 

5114108000

5114108000

5114108000

0301010040

0301010040

0301010040

081201

527900

529100

5.000           Ausstattung

   625           Päd. Material

1.580            Honorare

 

 

 

 

 

Die Deckung ist durch folgendes Produkt gewährleistet:

Kostenstelle

Kostenträger

Konto

Betrag €     Bezeichnung

5114105000

0301010040

414100

7.300           Landeszuweisung

5114105000

0301010040

433110

5.660           Elternbeiträge

5114109000

5114109000

0301010040

0301010040

414100

433110

7.300           Landeszuweisung

5.660           Elternbeiträge

WBS

5114108000

5114108000

0301010040

0301010040

414100

433110

7.300           Landeszuweisung

5.660           Elternbeiträge

Kalstert

 

Finanzierung:

Die Landeszuschüsse und Elternbeiträge sind zur Teildeckung der gesamten Betriebskosten vorgesehen (einschl. Personalkosten).

 

Die aufgeführten Kosten und Erträge beziehen sich auf den Zeitraum August bis Dez. 2013 und ergeben sich aus den Jahresbeträgen aus den „Erläuterungen und Begründungen zur Sitzungsvorlage“.

 

 

 

Vermerk Kämmerer:

 

Gesehen Klausgrete

 

 

 

 



Personelle Auswirkungen

 

Im Stellenplan enthalten:

Nein

s. Haushaltsplanentwurf 2013

 

 

 

 

Planstellen ab 01.08.2013:

3 Stellen nach EG S 06 mit        je    19,25 Wochenstunden

3 Stellen nach EG S 06 mit        je    28,35 Wochenstunden

Summe                                            172,80  Wochenstunden

 

4 Küchenkräfte                           je   10,13 Wochenstunden*

 

Summe                                              40,52 Wochenstunden

 

*Für den Stellenplan 2013 wurde das og. Personal zusätzlich beantragt.

 

 

Vermerk Personaldezernent

Die vg. Planstellen sind im Entwurf des Stellenplans 2013 als Mehrbedarf aufgenommen.

 

gez. Danscheidt