Betreff
Beratender Sitz der Stadt-Schulpflegschaft
- Antrag der Stadt-Schulpflegschaft vom 16.11.2012 -
Vorlage
WP 09-14 SV 51/227
Aktenzeichen
Dez. III Ga/Ne
Art
Antragsvorlage

 

Antragstext:

 

 

Stadtschulpflegschaft Hilden                                                                 Hilden, 16.11.2012

Der Vorsitzende

 

 

An den

Rat der Stadt Hilden

über den

Dezernenten Reinhard Gatzke

 

 

 

Antrag auf einen beratenden Sitz im Ausschuss für Schule und Sport der Stadt Hilden

 

Sehr geehrte Ratsdamen und Ratsherren der Stadt Hilden,

sehr geehrter Herr Gatzke,

 

die Stadtschulpflegschaft Hilden, ein Zusammenschluss der Elternschaft in den Schulpfleg-schaften aller 17 Schulen in städtischer und freier Trägerschaft in Hilden sowie der Bettine-von-Arnim-Gesamtschule in Langenfeld, beantragt hiermit einen beratenden Sitz im Aus-schuss für Schule und Sport.

 

Die Stadtschulpflegschaft hat sich mit ihrer am 6.11.2012 in Kraft gesetzten Satzung zum Ziel gesetzt, die Verantwortung der Schulelternschaft in der Stadt zu fördern. Sie will dies tun, in dem sie vertrauensvoll an der Bildungs- und Erziehungsarbeit in der Stadt mitwirkt.

 

Als Zusammenschluss existiert die Stadtschulpflegschaft in Hilden seit ca. 10 Jahren. In dieser Zeit hat sich die Stadtschulpflegschaft u. a. als Kooperationspartner für die Stadt Hilden be-währt, wie dies z.B. in der Mitwirkung des Elterninformationsabends über die weiterführenden Schulen deutlich wird. Mit der Erstellung und Verabschiedung einer eigenen Satzung am 6.11.2012 hat sich die Stadtschulpflegschaft ein neues Fundament gegeben für eine verlässliche und nachhaltige Mitwirkung in der Stadt. Die Satzung finden Sie in der Anlage beigefügt.

 

Wir bitten um wohlwollende Prüfung unserer Angelegenheit.

Mit freundlichen Grüßen

Axel Daldorf

Vorsitzender

 


Stellungnahme der Verwaltung:

 

 

Mit Schreiben vom 16.11.2012 beantragt der Vorsitzende der Stadtschulpflegschaft, Herr Axel Daldorf, einen beratenden Sitz im Ausschuss für Schule und Sport.

 

Gemäß § 72, Abs. 4 Schulgesetz NRW können Schulpflegschaften auf örtlicher und überörtlicher Ebene zusammenwirken und ihre Interessen gegenüber dem Schulträger und der Schulaufsicht vertreten. Verwaltungsseitig war in der Vergangenheit der Stadtschulpflegschaft empfohlen worden, eine legitimierende Grundlage in Form einer Satzung zu schaffen, die einerseits Verfahrensregelungen, zum Beispiel zur Wahl der Vorsitzenden, und andererseits Ziele und Aufgaben des Gremiums beinhaltet. Mit Unterstützung der Verwaltung hat die Stadtschulpflegschaft eine solche Satzung erarbeitet und in einer Sitzung am 06.11.2012 auch beschlossen. Die Satzung ist als Anlage beigefügt.

 

Damit liegen die Voraussetzungen vor, um der Stadtschulpflegschaft einen beratenden Sitz im Ausschuss für Schule und Sport zu gewähren. In der oben genannten Sitzung am 06.11.2012 hat die Stadtschulpflegschaft

 

Herrn Axel Daldorf zum Vorsitzenden und

Herrn Dr. Jens Wachten zum stellv. Vorsitzenden

 

gewählt.

 

Die Stadtschulpflegschaft existiert als Zusammenschluss bereits seit 10 Jahren und war als Gremium ein wichtiger Ansprechpartner für die Verwaltung. In der neuen Zusammensetzung wird diese Partnerschaft weiter aktiviert und in vertrauensvoller Zusammenarbeit nachhaltig gestaltet werden.

 

 

Beschlussentwurf:

 

Nach Vorberatung im Ausschuss für Schule und Sport beschließt der Rat der Stadt, den Ausschuss für Schule und Sport durch eine Vertretung der Stadt-Schulpflegschaft als beratendes Mitglied zu erweitern.

 

 

 

 

Horst Thiele