- Antrag der Stadt-Schulpflegschaft vom 16.11.2012 -
Antragstext:
Stadtschulpflegschaft
Hilden                                                               Â
Hilden, 16.11.2012
Der Vorsitzende
An den
Rat der Stadt Hilden
über den
Dezernenten Reinhard Gatzke
Antrag auf einen beratenden Sitz im
Ausschuss für Schule und Sport der Stadt Hilden
Sehr
geehrte Ratsdamen und Ratsherren der Stadt Hilden,
sehr
geehrter Herr Gatzke,
die
Stadtschulpflegschaft Hilden, ein Zusammenschluss der Elternschaft in den
Schulpfleg-schaften aller 17 Schulen in städtischer und freier Trägerschaft in
Hilden sowie der Bettine-von-Arnim-Gesamtschule in Langenfeld, beantragt
hiermit einen beratenden Sitz im Aus-schuss für Schule und Sport.
Die
Stadtschulpflegschaft hat sich mit ihrer am 6.11.2012 in Kraft gesetzten
Satzung zum Ziel gesetzt, die Verantwortung der Schulelternschaft in der Stadt
zu fördern. Sie will dies tun, in dem sie vertrauensvoll an der Bildungs- und
Erziehungsarbeit in der Stadt mitwirkt.
Als
Zusammenschluss existiert die Stadtschulpflegschaft in Hilden seit ca. 10
Jahren. In dieser Zeit hat sich die Stadtschulpflegschaft u. a. als
Kooperationspartner für die Stadt Hilden be-währt, wie dies z.B. in der
Mitwirkung des Elterninformationsabends über die weiterführenden Schulen
deutlich wird. Mit der Erstellung und Verabschiedung einer eigenen Satzung am
6.11.2012 hat sich die Stadtschulpflegschaft ein neues Fundament gegeben für
eine verlässliche und nachhaltige Mitwirkung in der Stadt. Die Satzung finden
Sie in der Anlage beigefügt.
Wir
bitten um wohlwollende Prüfung unserer Angelegenheit.
Mit
freundlichen Grüßen
Axel
Daldorf
Vorsitzender
Stellungnahme der
Verwaltung:
Mit Schreiben vom 16.11.2012 beantragt der Vorsitzende der Stadtschulpflegschaft, Herr Axel Daldorf, einen beratenden Sitz im Ausschuss für Schule und Sport.
Gemäß § 72, Abs. 4 Schulgesetz NRW können Schulpflegschaften auf örtlicher und überörtlicher Ebene zusammenwirken und ihre Interessen gegenüber dem Schulträger und der Schulaufsicht vertreten. Verwaltungsseitig war in der Vergangenheit der Stadtschulpflegschaft empfohlen worden, eine legitimierende Grundlage in Form einer Satzung zu schaffen, die einerseits Verfahrensregelungen, zum Beispiel zur Wahl der Vorsitzenden, und andererseits Ziele und Aufgaben des Gremiums beinhaltet. Mit Unterstützung der Verwaltung hat die Stadtschulpflegschaft eine solche Satzung erarbeitet und in einer Sitzung am 06.11.2012 auch beschlossen. Die Satzung ist als Anlage beigefügt.
Damit liegen die Voraussetzungen vor, um der Stadtschulpflegschaft einen beratenden Sitz im Ausschuss für Schule und Sport zu gewähren. In der oben genannten Sitzung am 06.11.2012 hat die Stadtschulpflegschaft
Herrn Axel Daldorf zum Vorsitzenden und
Herrn Dr. Jens Wachten zum stellv. Vorsitzenden
gewählt.
Die Stadtschulpflegschaft existiert als Zusammenschluss bereits seit 10 Jahren und war als Gremium ein wichtiger Ansprechpartner für die Verwaltung. In der neuen Zusammensetzung wird diese Partnerschaft weiter aktiviert und in vertrauensvoller Zusammenarbeit nachhaltig gestaltet werden.
Beschlussentwurf:
Nach Vorberatung im Ausschuss für Schule und Sport beschließt der Rat der Stadt, den Ausschuss für Schule und Sport durch eine Vertretung der Stadt-Schulpflegschaft als beratendes Mitglied zu erweitern.
Horst Thiele