Beschlussvorschlag:
"Der Rat nimmt die Anzeige des Bürgermeisters
über die Übernahme neuer Nebentätigkeiten zur Kenntnis.“
Erläuterungen und Begründungen:
Nach § 18 I Korruptionsbekämpfungsgesetz zeigt der Bürgermeister
seine Tätigkeiten nach § 68 I Landesbeamtengesetz vor Übernahme dem Rat an. Es
ist beabsichtigt, unten genannte Tätigkeiten nach der heutigen Ratsitzung
auszuüben. Unter anderem sind anzugeben Tätigkeiten im Vorstand, Aufsichtsrat,
Verwaltungsrat oder in einem sonstigen Organ einer Gesellschaft oder einem in
anderer Rechtsform betriebenen Unternehmen, soweit diese einen wirtschaftlichen
Zweck verfolgen.
Bestellung am 29.06.2005 als Mitglied des
Kommunalbeirates der LBS (Beschluss/Wahl durch den Verwaltungsrat der LBS
Westdeutsche Landesbausparkasse).
Berufung am 06.06.2005 als Mitglied des
Kommunalbeirates der Provinzial Rheinland Holding (Beschluss/Wahl durch den Verwaltungsrat der
Provinzial Rheinland Holding).
Wahl am 25.08.2005 zum stellv. Mitglied beim Verwaltungsrat
der Rheinischen Versorgungskasse
(Beschluss/Wahl durch das Präsidium NWStGB).