Beschlussvorschlag:
„Der Rat der Stadt nimmt nach Vorberatung im
Haupt- und Finanzausschuss Kenntnis von den in der Zeit vom 01.08.2012 bis
31.10.2012 erteilten Genehmigungen zur Leistung von unerheblichen über- und
außerplanmäßigen Aufwendungen (s. Anlage 1) und investiven Auszahlungen (siehe
Anlage 2).“
Erläuterungen und Begründungen:
Gemäß § 9 der Zuständigkeitsordnung des Rates der Stadt vom
01.10.1999, zuletzt geändert mit Datum vom 07.07.2010, gilt für die Zustimmung
von über- / außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen im Sinne des § 83
Abs. 2 GO NW folgende Regelung:
Aufwendungen innerhalb eines Budgets und investive Auszahlungen innerhalb einer Investition sind als erheblich im Sinne des § 83 Abs. 2 GO NW anzusehen und bedürfen der Zustimmung des Rates, wenn sie 25.000,- € übersteigen.
Sonstige Auszahlungen gelten generell als unerheblich.
Aufwendungen und investive Auszahlungen innerhalb eines
Budgets, die einen Betrag von
5.000,- € übersteigen, sind dem Rat zur Kenntnis vorzulegen.
In unbeschränkter Höhe als unerheblich anzusehen sind über-
und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen auf Grund:
a) gesetzlicher oder vertraglicher Verpflichtung (inkl. der Auswirkungen aus dem Gemeinderefinanzierungsgesetz, z. B. Gewerbesteuerumlagen, Solidarbeitrag, Kreisumlage).
b) Interne Leistungsverrechungen,
c) kalkulatorische Kosten,
d) Mehrwert- / Vorsteuern,
e) Verluste aus Wertveränderungen bei Steuern, Gebühren und Beiträgen (z.B. Niederschlagungen, Erlasse),
f) Systembedingte Veränderungen bzw. des doppischen Haushaltes auf Grund neuerer Erkenntnisse, gesetzlicher Grundlagen (z. B. Anpassung des Konten- und Produktplanes),
g) Umschuldungen / Sondertilgungen und
h) Abschlussbuchungen.
Verpflichtungsermächtigungen nach § 85 Abs. 1 GO NW sind als erheblich anzusehen, wenn sie 25.000,- € übersteigen.
In den beigefügten Verzeichnissen sind die in der Zeit vom 01.08.2012 bis 31.10.2011 bewilligten unerheblichen über- und außerplanmäßigen Aufwendungen (Anlage 1) und die unerheblichen über- und außerplanmäßigen investiven Ausgaben (Anlage 2) aufgeführt.
Horst Thiele
Bürgermeister