Betreff
Bericht zur Pflege der Sportplatzanlagen im Jahr 2012
Vorlage
WP 09-14 SV 51/221
Aktenzeichen
III/51 - le
Art
Mitteilungsvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Schule und Sport nimmt den Bericht über die Pflege der Sportplatzanlagen im Jahr 2012 zur Kenntnis.

 

 


Erläuterungen und Begründungen:

Alle Hildener Sportplatzanlagen, ausgenommen die Bezirkssportanlage Am Bandsbusch, werden von Hildener Sportvereinen betreut und gepflegt. Die ersten Verträge wurden im Jahre 1983 unterschrieben. Zum 1. Januar 2009 wurden sämtliche Verträge überarbeitet und neu unterschrieben. Seither liegen den betreuenden Vereinen aktualisierte Pflegeanleitungen und ausführliche Leistungsbeschreibungen zur Unterhaltung und optimalen Pflege der Sportplatzanlagen vor. Bei der Begehung der Anlagen sind die benannten Pflegeanleitungen sowie Leistungsbeschreibungen Grundlage zur Überprüfung des Pflegezustandes der Sportplätze. Die Sportaußenanlagen werden wie folgt betreut:

 

Sportanlage                                                 Betreuender Verein

 

1. Sportplatz Hoffeldstraße                           VfB 03 Hilden

2. Sportplatz Furtwänglerstraße                   SV Hilden Nord

3. Sportplatz Kalstert                                                SV Hilden Ost

4. Sportplatz Schützenstraße                       AC Italia Süd

5. Sportplatz Weidenweg                              Sp.-Vg. Hilden 05/06

6. Bezirkssportanlage Am Bandsbusch       Stadt Hilden

 

Seit Beginn der Übertragung der Pflege wurden regelmäßige Prüfungen der Sportplätze durchgeführt. Festgestellte Pflege- und Sachmängel wurden entweder von Seiten des Vereins oder der Stadt behoben. Im Rahmen der Haushaltsplanberatungen 2007 wurde beschlossen, dass die Verwaltung jährlich einen Bericht über den Pflegezustand der Sportplätze vorlegt.

 

Auf Grund des Beschlusses wurde das Verfahren in Abstimmung mit allen zuständigen
Fachämtern umfassend geprüft und ab 2008 neu strukturiert und optimiert.

 

Folgendes wurde festgelegt:

 

-       In allen Maßnahmen ist das Sportbüro - Amt für Jugend, Schule und Sport - federführend.

-       Bei der Begehung der Sportanlagen incl. Außenumkleiden werden die Ämter I/26 (Amt für Gebäudewirtschaft), IV/66 (Tiefbau- und Grünflächenamt), IV/68 (Zentraler Bauhof) sowie der Stadtsportverband Hilden beteiligt. Für Sicherheitsfragen wird nach Bedarf ein sachverständiger Vertreter der gesetzlichen Unfallversicherung hinzugezogen.

-       Die Begehungen finden jährlich im letzten Quartal statt.

-       Prüfgrundlage sind die aktuellen Nutzungs-, Betreuungs- und Pflegeverträge incl. der Leistungsverzeichnisse.

-       Vorhandene Mängel und Pflegerückstände werden protokolliert und nach Bedarf durch Bildmaterial dokumentiert.

-       Die Vereine erhalten per Anschreiben und Protokoll bis November des Prüfjahres die Möglichkeit, vorhandene Mängel und Pflegerückstände zu beheben.

-       Die Stadt Hilden erklärt sich bereit, bei der Behebung der Mängel beratend mitzuwirken.

-       Im selben Jahr werden Nachbegehungen durchgeführt, die der Prüfung der Behebung der aufgezeigten Mängel dienen. Auch hier werden vorhandene Mängel und Pflegerückstände protokolliert und nach Bedarf durch Bildmaterial dokumentiert.

-       Im Ausschuss für Schule und Sport berichtet die Verwaltung (Sportbüro) über die durchgeführten Begehungen und daraus resultierende Maßnahmen.

 

Sportplatz- Umkleidenbegehungen 2012:

 

Die Sportplatzbegehungen sowie die Überprüfungen der Umkleidegebäude wurden im Oktober 2012 durchgeführt.

 

Die Sportplatzanlagen (inkl. Bezirkssportanlage) sowie die Umkleidegebäude waren während der Begehung im Oktober in einem allgemein guten Zustand. Alle Vereine begleiteten die Begehungen mit vertretenden Personen. Kleinere Mängel wurden angezeigt und sind, durch stichprobenartige Prüfungen dokumentiert, behoben. Erforderliche Nachbegehungen aufgrund größerer Mängel haben bereits stattgefunden. Dabei wurde festgestellt, dass die beanstandeten Mängel behoben sind.

 

Fazit:

 

Die systematische Kontrolle der Hildener Sportanlagen führt erwartungsgemäß dazu, dass sich die Sportplatzanlagen in einem gut gepflegten Zustand befinden und auf lange Zeit befinden werden. Die Verwaltung hat die Möglichkeit, vorhandene Mängel und Pflegerückstände objektiv festzuhalten und die Verantwortlichen frühzeitig zur Behebung aufzufordern. Darüber hinaus kommt es zu konstruktiven Gesprächen mit den Vereinsvertretern.

 

 

 

 

 

 

Horst Thiele

 


 

Finanzielle Auswirkungen   nein