Betreff
Ausstellung Hildener Kunstbesitz Antrag der Fraktion BA/CDf vom 13.06.2012
Vorlage
WP 09-14 SV 41/112
Aktenzeichen
III/41 Doe
Art
Antragsvorlage

Erläuterungen zum Antrag:

 

Begründung

 

„Jährlich wendet die Stadt Hilden finanzielle Mittel für den Ankauf von Werken bildender Kunst auf. Die auf diese Weise über viele Jahre zusammengetragene Sammlung sollte den Bürgerinnen und Bürgern zugängig gemacht werden, die mit ihren Steuergeldern Eigentümerrechte erworben haben.

 

Die Ausstellung könnte sowohl- abhängig vom Konzept- einen breiten Querschnitt des städtischen Kunstbesitzes präsentieren, oder auch, thematisch konzipiert, einen Ausschnitt aus der Kollektion zeigen.

 

Die Ausstellung sollte im Jahr 2013 im städtischen Ausstellungskalender vorgesehen werden.“

 

 


Antragstext:

 

Ausstellung „Hildener Kunstbesitz“

 

Der Ausschuss für Kultur und Heimatpflege möge beschließen:

„Die Stadt Hilden macht die von ihr im Laufe der Jahre erworbenen Kunstwerke im Rahmen einer Ausstellung „Hildener Kunstbesitz“ der Öffentlichkeit zugänglich.“

 


Stellungnahme der Verwaltung:

 

 

Eine Ausstellung mit Arbeiten der städtischen Kunstsammlung wurde bislang nicht gezeigt. Daher wäre eine Präsentation als Dokumentation der getätigten Ankäufe sinnvoll und interessant.

 

Der Hildener Kunstbesitz umfasst mehrere Hundert Arbeiten.

Ein Großteil dieser Arbeiten befindet sich permanent in städtischen Gebäuden.  Ein nur geringer Teil im Kunstdepot des Kulturamtes.

Weitere Arbeiten sind Bestandteil der Artothek Hilden in der Stadtbücherei.

Die Bildhauerobjekte im Stadtgebiet Hildens zählen ebenfalls zum Kunstbesitz. In Form eines virtuellen Rundgangs, der über die Internetseite des Wilhelm-Fabry-Museums zu erreichen ist, können diese Objekte betrachtet werden, bzw. bei realen Rundgängen durch Hilden.

 

Die aktuelle Erfassung des gesamten Kunstbesitzes, bei der sowohl die aktuellen Standorte nachgehalten werden, als auch die Arbeiten durch Abbildungen und beschreibende Texte definiert werden, steht 2012 kurz vor dem Abschluss.

 

Auf dieser Erfassung aufbauend könnte dann eine Ausstellung konzipiert werden.

Aufgrund des großen Umfangs des Kunstbesitzes ist bei einer Ausstellung natürlich nur die Präsentation eines „Querschnitts“ von ca. 100 Arbeiten möglich.

 

Hierfür bietet sich dann eine Parallelveranstaltung an, die im Kunstraum, Gewerbepark-Süd und in der Städtischen Galerie im Bürgerhaus gezeigt werden könnte.

 

Da der Vorlauf der Ausstellungsplanung für den Kunstraum und die Städtische Galerie ca. 2 Jahre beträgt und die Planung für das Kalenderjahr 2013 daher bereits abgeschlossen ist, wäre eine Umsetzung dieses Projektes frühestens im Frühjahr 2014 möglich.

 

Die Vorbereitung einer solchen Ausstellung ist relativ zeit- und kostenaufwändig, da die Arbeiten aus zahlreichen einzelnen Gebäuden zusammengeführt werden müssten.

 

Insbesondere handelt es sich um die Transporte, die Anlieferung an 2 Ausstellungsorte sowie der Aufbau der Präsentation. Hierfür werden 4 Tage kalkuliert. Derselbe Aufwand entsteht beim Abbau und Rücktransport. Diese Tätigkeiten würden durch 2 geringfügig Beschäftige Hilfskräfte des Kulturamtes mit dem städtischen Kulturmobil durchgeführt. Es wird mit Kosten von ca. 1.000,-€ gerechnet.

 

Über die Bereitstellung dieser Mittel müsste im Rahmen der Haushaltsplanberatung 2014 entschieden werden.

 

 

 

 

Horst Thiele

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen  

 

 

Finanzielle Auswirkungen (ja/nein)

Ja

Produktnummer / -bezeichnung

040103

Kulturelle Veranstaltungen

Investitions-Nr./ -bezeichnung:

 

 

Haushaltsjahr:

2014

Pflichtaufgabe oder

freiwillige Leistung/Maßnahme

Pflicht-

aufgabe

 

(hier ankreuzen)

freiwillige

Leistung

X

(hier ankreuzen)

 

 

Die Mittel stehen in folgender Höhe zur Verfügung:

Kostenträger

Bezeichnung

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Der Mehrbedarf besteht in folgender Höhe:

Kostenträger

Bezeichnung

Konto

Bezeichnung

Betrag €

0401030500

Bildende Kunst

529100

Sonstige Aufwendungen f. Dienstleistungen

1000,-

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Deckung ist gewährleistet durch:

Kostenträger

Bezeichnung

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stehen für den o. a. Zweck Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein)

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

X

(hier ankreuzen)

Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet.

Die Befristung endet am: (Monat/Jahr)

 

 

Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV?

ja

X

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Finanzierung:

Die entsprechenden Haushaltsmittel müssten in die Planung 2014 aufgenommen werden.

Vermerk Kämmerer

 

Gesehen Klausgrete