Erläuterungen zum
Antrag:
Begründung
„Jährlich wendet die Stadt Hilden
finanzielle Mittel für den Ankauf von Werken bildender Kunst auf. Die auf diese
Weise über viele Jahre zusammengetragene Sammlung sollte den Bürgerinnen und Bürgern
zugängig gemacht werden, die mit ihren Steuergeldern Eigentümerrechte erworben
haben.
Die Ausstellung könnte sowohl- abhängig vom
Konzept- einen breiten Querschnitt des städtischen Kunstbesitzes präsentieren,
oder auch, thematisch konzipiert, einen Ausschnitt aus der Kollektion zeigen.
Die Ausstellung sollte im Jahr 2013 im
städtischen Ausstellungskalender vorgesehen werden.“
Antragstext:
Ausstellung „Hildener Kunstbesitz“
Der Ausschuss für Kultur und Heimatpflege
möge beschließen:
„Die Stadt Hilden macht die von ihr im Laufe
der Jahre erworbenen Kunstwerke im Rahmen einer Ausstellung „Hildener
Kunstbesitz“ der Öffentlichkeit zugänglich.“
Stellungnahme der
Verwaltung:
Eine Ausstellung mit Arbeiten der städtischen
Kunstsammlung wurde bislang nicht gezeigt. Daher wäre eine Präsentation als
Dokumentation der getätigten Ankäufe sinnvoll und interessant.
Der Hildener Kunstbesitz umfasst mehrere
Hundert Arbeiten.
Ein Großteil dieser Arbeiten befindet sich
permanent in städtischen Gebäuden. Ein
nur geringer Teil im Kunstdepot des Kulturamtes.
Weitere Arbeiten sind Bestandteil der
Artothek Hilden in der Stadtbücherei.
Die Bildhauerobjekte im Stadtgebiet Hildens
zählen ebenfalls zum Kunstbesitz. In Form eines virtuellen Rundgangs, der über
die Internetseite des Wilhelm-Fabry-Museums zu erreichen ist, können diese
Objekte betrachtet werden, bzw. bei realen Rundgängen durch Hilden.
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Die aktuelle Erfassung des gesamten
Kunstbesitzes, bei der sowohl die aktuellen Standorte nachgehalten werden, als
auch die Arbeiten durch Abbildungen und beschreibende Texte definiert werden,
steht 2012 kurz vor dem Abschluss.
Auf dieser Erfassung aufbauend könnte dann
eine Ausstellung konzipiert werden.
Aufgrund des großen Umfangs des
Kunstbesitzes ist bei einer Ausstellung natürlich nur die Präsentation eines
„Querschnitts“ von ca. 100 Arbeiten möglich.
Hierfür bietet sich dann eine
Parallelveranstaltung an, die im Kunstraum, Gewerbepark-Süd und in der
Städtischen Galerie im Bürgerhaus gezeigt werden könnte.
Da der Vorlauf der Ausstellungsplanung für
den Kunstraum und die Städtische Galerie ca. 2 Jahre beträgt und die Planung
für das Kalenderjahr 2013 daher bereits abgeschlossen ist, wäre eine Umsetzung
dieses Projektes frühestens im Frühjahr 2014 möglich.
Die Vorbereitung einer solchen Ausstellung
ist relativ zeit- und kostenaufwändig, da die Arbeiten aus zahlreichen
einzelnen Gebäuden zusammengeführt werden müssten.
Insbesondere handelt es sich um die
Transporte, die Anlieferung an 2 Ausstellungsorte sowie der Aufbau der
Präsentation. Hierfür werden 4 Tage kalkuliert. Derselbe Aufwand entsteht beim
Abbau und Rücktransport. Diese Tätigkeiten würden durch 2 geringfügig
Beschäftige Hilfskräfte des Kulturamtes mit dem städtischen Kulturmobil
durchgeführt. Es wird mit Kosten von ca. 1.000,-€ gerechnet.
Über die Bereitstellung dieser Mittel müsste
im Rahmen der Haushaltsplanberatung 2014 entschieden werden.
Horst Thiele
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Finanzielle Auswirkungen Â
Â
Finanzielle
Auswirkungen (ja/nein) |
Ja |
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Produktnummer
/ -bezeichnung |
040103 |
Kulturelle
Veranstaltungen |
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Investitions-Nr./
-bezeichnung: |
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Haushaltsjahr: |
2014 |
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Pflichtaufgabe
oder freiwillige
Leistung/Maßnahme |
Pflicht- aufgabe |
(hier ankreuzen) |
freiwillige Leistung |
X (hier ankreuzen) |
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Die Mittel stehen in folgender Höhe zur
Verfügung: |
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Kostenträger |
Bezeichnung |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Der Mehrbedarf besteht in folgender Höhe: |
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Kostenträger |
Bezeichnung |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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0401030500 |
Bildende Kunst |
529100 |
Sonstige Aufwendungen f. Dienstleistungen |
1000,- |
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Die Deckung ist
gewährleistet durch: |
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Kostenträger |
Bezeichnung |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Stehen für den o. a. Zweck Mittel aus
entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung?
(ja/nein) |
ja (hier ankreuzen) |
nein X (hier ankreuzen) |
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Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind
auf drei Jahre befristet. Die Befristung endet am: (Monat/Jahr) |
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Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch
den Antragsteller geprüft – siehe SV? |
ja X (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Finanzierung: Die entsprechenden Haushaltsmittel müssten in die Planung 2014
aufgenommen werden. |
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Vermerk Kämmerer Gesehen Klausgrete |
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