Betreff
Reduzierung Masterplan Holterhöfchen sowie Gestaltung der Teiche und Wegflächen
hier: Antrag der Fraktion FL vom 24.10.2012
Vorlage
WP 09-14 SV 66/124
Aktenzeichen
IV/66-Hen
Art
Antragsvorlage

Erläuterungen zum Antrag:

 

Die Parkanlage Holterhöfchen schließt sich an das alte Bodendenkmal der Ringwallanlage an und schließt diese mit ein. Sie wird begrenzt durch diese im Norden, durch das Schul- und Sportzentrum im NO, Osten, SO und Süden, durch den Hauptfriedhof im Westen und durch die städtische Bebauung (u.a. die Feuerwehrgebäude) im NW.

 

Die Parkanlage wurde gestaltet zur Freizeitgestaltung und Erholung für die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Hilden. Die Anlage ist nunmehr in die Jahre gekommen: Die mit Platten ausgelegten Wege sind nicht mehr verkehrssicher für Fußgänger und Radfahrer; sie versiegeln unnötig einen Teil des Areals und beeinträchtigen die Versickerung des Regenwassers. Nicht zuletzt aus diesem Grund entspricht die Anlage nicht mehr den Anforderungen, die an ein gesundes Ökosystem zu stellen sind.

 

 

Gravierender ist die Gefährdung von Flora und Fauna in beiden Seen. Es drohen eine zu hohe Anreicherung mit Pflanzennährstoffen und demzufolge von Phytoplankton, O²-Armut, Wasserblüte und die Bildung von Fäulnisschlamm. Eine optimierte Bepflanzung wirkt dieser Eutrophierung entgegen und würde das ökologische Gleichgewicht im kleinen und großen Teich wiederherstellen. Dadurch wird auch die Springbrunnenanlage im kleinen Teich überflüssig. Die Umsiedlung der Graskarpfen wird zum Schutz der neu angepflanzten Seerosen, Iris usw. unumgänglich.

 

 

Ein erfreulicher Nebeneffekt ist, dass durch die o.gen. Maßnahmen die Kosten der Neugestaltung von ursprünglich geplanten 2.200.000€ auf ca. 300.000€ reduziert werden; trotzdem wird das Erholungsgebiet erheblich aufgewertet und erfüllt wieder voll und ganz die intendierten Zwecke.

 

 

Damit alle Ausschuss- und Ratsmitglieder den Antrag mit den Örtlichkeiten abgleichen können, ist eine Ortsbesichtigung erwünscht.


Antragstext:

 

Der Ausschuss möge beschließen:

 

1.         Reduzierung des ‚Masterplans Holterhöfchen‘ auf die nicht zum Schulzentrum gehörenden öffentlichen Erholungs- und Grünflächen

(zu den Grenzen vgl. den beigefügten Lageplan)

2.         Naturnahe Überarbeitung und Gestaltung beider Teiche, dazu Teich- und Teichrandbepflanzungen

3.         Entfernung der Springbrunnenanlage im kleinen Teich

(Kosteneinsparung ca. 10.000€)

4.         Vollständige Bepflanzung vor allem des kleinen Teichs mit Seerosen zur Verhinderung der Eutrophierung

5.         Umsiedlung aller Graskarpfen aus beiden Teichen in den zentralen Teich im Stadtwald (‚Fischteich‘), zum Schutze der Wasserpflanzenwelt im Holterhöfchen

6.         Entfernung a l l e r Betonfußwegplatten, an deren Stelle: naturnahe Fußwege

7.         gemeinsame Ortsbesichtigung für die Mitglieder von StEA und UKA.


  1. Stellungnahme der Verwaltung:

 

Der vorliegende Antrag der Fraktion Freie Liberale vom 24.10.2012 umfasst inhaltlich die Anträge vom 09.02.2012 (Springbrunnenanlage Kleiner Teich Holterhöfchen WP 09-14 SV 66/100) sowie den Antrag vom 09.02.2012 (Reduzierung Masterplan Holterhöfchen WP 09-14 SV 66/101). Diese waren auf der Tagesordnung der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses vom 29.02.2012, die Beratung wurde jedoch auf die Novembersitzung des Ausschusses vertagt und die Verwaltung um ergänzende Informationen gebeten. Nach Rücksprache mit dem Antragsteller kann durch die aktuelle Anfrage die weitere Bearbeitung der beiden oben genannten vorherigen Anfragen entfallen. Formell müßten die Anträge nach Geschäftsordnung noch vom Antragsteller zurückgezogen werden.

 

  1. Reduzierung des „Masterplanes Holterhöfchen“ auf die nicht zum Schulzentrum gehörende Erholungs- und Grünflächen

 

Der Masterplan Holterhöfchen wurde als  Rahmenplan für das Schulzentrum sowie die Grünanlage Holterhöfchen aufgestellt, da die Bereiche unmittelbar in einander übergehen und durch die schulische Nutzung die umgebenden Bereiche intensiv beeinflusst werden. Der Masterplan stellt somit das „Grobgerüst“ für Maßnahmen (Sanierung bzw. Umgestaltung) dar, die sich aufgrund von baulicher Abnutzung bzw. Nutzungsänderungen bzw. -intensivierungen  ergeben.  Im Masterplan sind die Maßnahmen nach Einzelbereichen (Schule  und Grünflächen) beschrieben die abschnittsweise umgesetzt werden sollen.  Dabei sollte der Rahmenplan insbesondere im Hinblick auf sich verändernde Rahmenbedingungen im Schulbereich flexibel sein. Die Konkretisierung und  Umsetzung einzelner Teilbereiche sollte entsprechend der Prioritätenliste in die Haushaltsplanberatungen aufgenommen werden. Für die Fabry-Schule ist dies inzwischen erfolgt. Im Rahmen  der unlängst beschlossenen  Umgestaltung der Außenanlagen werden  bereits 5 der insgesamt 12 im Masterplan enthaltenen Maßnahmen in den nächsten Jahren umgesetzt. Nach Ansicht der Verwaltung kann dies für die weiteren Maßnahmen vergleichbar durchgeführt werden, wobei  über die Maßnahmen bzw. Maßnahmenpakete jeweils noch eine  Beschlussfassung zu erfolgen hat. Durch eine Reduzierung des Masterplan auf die nicht zum Schulzentrum gehörende Erholungs- und Grünflächen ergibt sich keine Kostenreduzierung, da für die erforderlichen Maßnahmen  -unabhängig davon in welchem Bereich sie angesiedelt sind-Finanzmittel in gleicher Größenordnung benötigt werden.

 

  1. Naturnahe Ãœberarbeitung und Gestaltung beider Teiche und Teichrandbepflanzung

 

Bei beiden Teichen handelt es sich um Teichanlagen, die im Untergrund eine geschlossene bituminöse Abdichtung und im Übergangsbereich zu den angrenzenden Rasenflächen eine Natursteineinfassung besitzen. Somit ist in der gesamten Teichfläche kein Kontakt zu einer „belebten Bodenzone“ gegeben, was die Entwicklungsmöglichkeiten der vorhandenen Teiche zu einem naturnahen Gewässer stark  einschränkt. Im Bereich der Teicheinfassung (Natursteine) sind diese bereits jetzt an zahlreichen Stellen defekt. Zum einen ist dies auf Vandalismus (Steine werden herausgebrochen und in die Teichanlage geworfen) sowie auf Unterspülungen bzw. Absackungen in Verbindung mit  dem normalen Alterungsprozess sowie in Teilbereichen intensiven „Betretungsdrucks“ zurück zu führen. An einigen Stellen hat sich am Teichrand des „großen Teiches“ eine Hochstaudenflur im Bereich der Natursteineinfassung angesiedelt, die auf Dauer durch die Durchwurzelung der Natursteineinfassung diese weiter beschädigen wird. Zudem erreichen die Stauden eine Höhe von ca. 1.80m, so  dass in diesen Bereichen die Sicht  auf  den Teich versperrt ist. Nach Ansicht der Verwaltung kann versuchsweise in einem Teilbereich die vorhandene Natursteineinfassung entfernt werden, damit sich dort eine Ufervegetation entwickelt. Durch die Beschränkung auf einen Teilbereich bleibt die übrige Teichfläche einsehbar.

 

 

  1. Entfernung der Springbrunnenanlage im kleinen Teich
  2. Vollständige Bepflanzung vor allem des kleinen Teiches  mit Seerosen zur Verhinderung der Eutrophierung

 

Mit der Sitzungsvorlage WP 09-14 SV 66/087 (Sanierungsbedarf kleine Teichanlage Holterhöfchen STEA 18.01.2012) wurden alternativ Varianten für die Sanierung des Teiches in der bestehenden Form sowie für die Verfüllung  des kleinen Teiches vorgestellt. Anmerkung: Entsprechend der Beschlussfassung zu dieser SV („die Verwaltung wird beauftragt, die Kosten für die Varianten vorzustellen“) wird die Verwaltung in der nächsten Sitzung des STEA noch eine Vorlage einbringen, in dem  zu dem Thema kleiner Teich noch näher berichtet wird. Bei  Erhalt des kleinen Teiches fallen jährliche Kosten in Höhe von 10.000€ für Strom, Unterhaltung Pumpentechnik, Teichreinigung sowie den Pumpeneinbau bzw. –ausbau an.

 

Der vorgeschlagene Einsatz einer Schwimmpumpe auf der kleinen Teichanlage ist nicht sinnvoll, da hier  aufgrund der geringen Teichgröße bzw.  Wassertiefe die Gefahr von Vandalismus bzw.  Diebstahl besteht.  Zudem kann mit einer solchen Pumpe die vorhandene Bogenfontäne nicht betrieben werden.

Bei einem völligen Verzicht  auf eine Springbrunnenanlage kann der Teich in seiner bisherigen Form nach Einschätzung der Verwaltung nicht in einem angemessenen Zustand erhalten werden. Im Frühjahr 2012 wurden versuchsweise die Laufzeiten der Springbrunnenanlage reduziert, mit der Folge, dass  bei erhöhter  Außentemperatur das  Wasser stark veralgte  und der Teich „umzukippen“ drohte. Daraufhin  wurden die Laufzeiten wieder verlängert. Die relativ kleine Wasserfläche in Verbindung mit der geringen Wassertiefe führt dazu, dass sich  der Teich bei erhöhten Außentemperaturen schnell aufheizt. In Verbindung mit dem Nährstoffeintrag (Laubblätter, Kot von Wasservögeln etc.) kommt es zu einer starken Sauerstoffzehrung im Wasser ohne dass eine Wiederanreicherung des Sauerstoffs im Wasser stattfindet.

 

Für eine Bepflanzung des kleinen Teiches mit Wasserpflanzen wäre zunächst eine Schotter- bzw. Kiesschicht auf Asphaltboden aufzubringen, damit ein durchwurzelbarer Untergrund geschaffen wird. In der großen Teichanlage sind an 4 Stellen solche Steinschüttungen noch vorhanden. Nachdem die dort ursprünglich einmal vorhandenen Seerosen und Gräser bereits vor mehr als 20 Jahren abgestorben sind, wurde vor mehreren Jahren noch einmal der Versuch unternommen hier  wieder Wasserpflanzen anzusiedeln. Jedoch waren schon nach kurzer Zeit die Pflanzen von Wasservögeln (insbesondere Enten) abgefressen, deren Anzahl  sich in den letzten Jahren stark  erhöht hat. Es ist zu befürchten, dass auch eine Bepflanzung im kleinen Teich ein Opfer der  Wasservögel werden würde. 

Aber auch für den Fall, dass sich die Wasserpflanzen im kleinen Teich etablieren besteht hier dauerhaft die Gefahr dass durch den starken Nährstoffeintrag der Teich umkippt, wenn nicht  regelmäßig Entschlammungen durchgeführt werden.

Zudem ist anzumerken, dass auch bei  Erhaltung des kleinen Teiches ohne Wassertechnik und einer Bepflanzung mit Wasserpflanzen  die Durchführung der Sanierungsarbeiten (Abriss und  Erneuerung der Betonwand, Erneuerung der Randeinfassung, Abbruch und Erneuerung der Bodenbeläge) erforderlich werden. Lediglich die Sanierung der Wassertechnik könnte entfallen (2.000€ netto), wobei jedoch die Kosten für Einbringung der Kiesschicht sowie die Wasserpflanzen hinzukämen.

 

 

  1. Umsiedlung aller Graskarpfen aus beiden Teichen in den zentralen Teich im Stadtwald „Fischteich“), zum Schutze der Wasserpflanzenwelt im Holterhöfchen

 

Für die Umsiedlung der Karpfen aus den Teichen im Holterhöfchen sieht die Verwaltung  keine Hindernisse. Eine Umsiedlung wirkt sich im Hinblick auf den bei der Reinigung der Teiche entstehenden Aufwand („temporäres Abfischen“) günstig aus.  Für das Fehlen von Wasserpflanzen in den Teichen sind neben der baulichen Konstruktion auch die Wasservögel s.o.  verantwortlich.

 

 

  1. Entfernung aller Betonfußwegplatten, an deren Stelle: naturnahe Fußwege

 

Die Verwaltung spricht sich gegen eine grundsätzliche Umwandlung  der Betonfußwegplatten in naturnahe Wege aus. Zunächst ist der Begriff naturnaher Weg  nicht definiert, vermutlich wird hierunter eine unbefestigte wassergebundene Wegedecke verstanden.

Die angesprochenen Betonwegplatten sind -  wie im Antrag angeführt und auch von der Verwaltung im Masterplan bereits erwähnt – in Teilbereichen erneuerungsbedürftig bzw.  Teile davon mussten bereits wegen Unfallgefahr beseitigt werden. Es ist  auch zukünftig ständiger Unterhaltungsaufwand zu erwarten. Hier ist jedoch zu bedenken, dass diese  Gehwege z.T. bereits seit mehr als 40 Jahren in Funktion sind und durch Abnutzung, geringen Unterbau, Wurzeltätigkeit von Bäumen etc. das beschriebene Schadbild  aufweisen. Innerhalb dieses Zeitraumes  sind an den Flächen jedoch keine Unterhaltungsarbeiten erforderlich geworden, während an den wassergebunden Wegedecken an stark beanspruchten Stellen regelmäßig Wegebaumaterial  nachgedeckt werden muss, während an den nicht überlaufenen Stellen sich Bewuchs in der Wegoberfläche einstellt. Aufgrund der Vielzahl  der Nutzer im Holterhöfchen erscheint die Verwendung von wassergebundenen Wegedecken in diesen Bereichen ungeeignet. Weiterhin ist zu berücksichtigen das die Wege auch zu Unterhaltungs- bzw. Anlieferungszwecken befahren werden müssen und der Winterdienst  nur erschwert möglich ist.

Auch sind die vorhandenen, befestigten Wege fast ausschließlich so  angelegt, das bereits heute das Regenwasser über die seitlich benachbarten Grünflächen versickern kann. 

 

Bei einer Wegesanierung sollten deshalb aus Sicht der Verwaltung auch wieder befestigte Wege angelegt werden. Dabei kann jedoch aus ökologischer wie auch in ökonomischer Sicht das vorhandene Wegenetz optimiert werden. Die vorhandenen Wegeflächen sind in vielen Bereichen in ihrer Breite überdimensioniert. Hier kann eine Reduzierung erfolgen bzw. u.U. ist auch der Rückbau von Teilflächen möglich. Weiterhin können durch die Verwendung von Pflaster an Stelle von Platten sowie durch die Anpassung des Wegeverlaufs an vorhandene Gehölze zukünftige Schädigungen durch Wurzeltätigkeit minimiert werden.

 

  1.  Gemeinsame Ortsbesichtigung für die Mitglieder von STEA und UKS

 

Im Zusammenhang mit der Vorstellung  des Masterplans Holterhöfchen fand letztmalig am 13.04.2011 eine gemeinsame Ortsbesichtigung der Mitglieder des Stadtentwicklungsausschusses, des Schul- und Sportausschusses sowie des Umwelt- und Klimaschutzausschusses statt.

 

 

 

 

 

 

Thiele

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen  

 

Finanzielle Auswirkungen (ja/nein)

ja

Produktnummer / -bezeichnung

130101

Grünflächen, Spielplätze und Fließgewässer

Investitions-Nr./ -bezeichnung:

 

 

Haushaltsjahr:

2013

Pflichtaufgabe oder

freiwillige Leistung/Maßnahme

Pflicht-

aufgabe

 

(hier ankreuzen)

freiwillige

Leistung

 

x

 

 

Die Mittel stehen in folgender Höhe zur Verfügung:

Kostenträger

Bezeichnung

Konto

Bezeichnung

Betrag €

1301010010

Grünflächen

545007

Aufwendungen für Festwerte Grünflächen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Der Mehrbedarf besteht in folgender Höhe:

Kostenträger

Bezeichnung

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Deckung ist gewährleistet durch:

Kostenträger

Bezeichnung

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stehen für den o. a. Zweck Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein)

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

            x

Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet.

Die Befristung endet am: (Monat/Jahr)

 

 

Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV?

ja

 

x

nein

 

(hier ankreuzen)

Finanzierung:

Je nach Beschlussfassung Anmeldung zum Haushalt 2013

 

 

Vermerk Kämmerer