Betreff
Einsatz von Städtebauförderungsmitteln zur Stärkung des Stadtzentrums
Vorlage
WP 09-14 SV 60/050
Aktenzeichen
IV/60.1 hb
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Hilden beschließt nach Vorberatung im Stadtentwicklungsausschuss und Haupt- und Finanzauschuss:

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, kurzfristig ein Stadtplanungsbüro zu beauftragen, ein

Integriertes Handlungskonzept für das Hildener Stadtzentrum zu entwickeln.

 

  1. Für die Erstellung eines Integrierten Handlungskonzeptes werden im Haushalt 2012 50.000 € außerplanmäßig bereitgestellt. Deckung: Mehrerträge "Gewerbesteuer“.

Erläuterungen und Begründungen:

 

Der Stadtentwicklungsausschuss hat mehrheitlich in seiner Sitzung vom 29.8.2012 u. a. folgenden Beschluss gefasst:

 

Der Stadtentwicklungsausschuss beauftragt die Verwaltung mit der Prüfung, ob Förderfähigkeiten von Maßnahmen zur Stärkung des Stadtzentrums gegeben sind. Hierüber ist ein Ergebnisbericht vorzulegen.

 

Dieser Beschluss steht im Zusammenhang mit den derzeit vorliegenden diversen politischen Anträgen u. a. zu den Themenfeldern:

 

  • Illumination in der Innenstadt
  • Konzept über eine einheitliche Bestuhlung für den Bereich der Innenstadt
  • Erneuerung der Beleuchtung in der Fußgängerzone
  • Straßensanierung im Umfeld des neuen Fachmarktes am Warringtonplatz

 

Die Punkte werden in gesonderten Sitzungsvorlagen bearbeitet.

 

In einem Gespräch mit der Bezirksregierung Düsseldorf am 19.10.2012 wurde die grundsätzliche Förderfähigkeit von Maßnahmen zur Stärkung des Hildener Stadtzentrums erörtert und seitens der Bezirksregierung bestätigt.

 

Zur Stärkung der Innenstädte und Ortsteilzentren gibt es in NRW im Rahmen der Städtebauförderung das Programm „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“. Ziel dieses Förderschwerpunktes ist es, die Substanz, Funktionsfähigkeit und Vitalität der Zentren zu erhalten und zu stärken.

 

Den Förderrichtlinien Stadterneuerung 2008 (FRL 2008) kann entnommen werden, dass Zuwendungsgegenstand in erster Linie die städtebauliche Entwicklung oder Erneuerung eines Gebietes, das unter Beachtung der dafür geltenden Grundsätze abgegrenzt worden ist und für dessen Entwicklung, Neuordnung oder Aufwertung ein Bündel von Einzelmaßnahmen notwendig ist (Nr. 2 Abs. 1 FRL 2008). Der Regelfall ist die Förderung von Einzelmaßnahmen im Rahmen einer städtebaulichen Gesamtmaßnahme. Dies bedeutet, dass nur Maßnahmen im Rahmen eines Gesamtkonzeptes gefördert werden können.

 

Aus diesem Grunde ist die Aufstellung eines Integrierten Handlungskonzeptes eine zwingende Voraussetzung, um Fördergelder im Rahmen der Städtebauförderung vom Land NRW zu erhalten.

 

Zur Vorbereitung auf dieses Gespräch mit der Bezirksregierung wurde verwaltungsintern in einem ersten Schritt in einem „Stegreifkonzept“ eine Stärken- und Schwächenanalyse durchgeführt, aus der folgende Ziele für die Innenstadt entwickelt wurden:

 

  • Öffentliche Freiräume sichern und qualifizieren
  • Grünverbindungen und Wegeverbindungen ausbauen und stärken
  • Barrieren im Wegenetz reduzieren

 

Ø  Innenstadt als attraktiven Standort für Einzelhandel, Wohnen und Dienstleistungen

erhalten und entwickeln

 

Während des vorgenannten Gesprächstermins teilte die Bezirksregierung Düsseldorf mit, dass sich das Förderprogramm „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ mit den für Hilden entwickelten Zielen decke und geeignet sei. Hierbei gelten folgende Rahmenbedingungen:

 

 

·            Fördergelder könnten frühestens für das Jahr 2014 beantragt werden. Die Antragsfrist endet am 30.06.2013. Bis zu diesem Termin müsse der Grundförderantrag bei der Bezirksregierung Düsseldorf eingegangen sein.

 

·            Beizufügen sei 1. ein Integriertes Handlungskonzept, 2. der durch den Rat zu

fassende Gebietsbeschluss, 3. eine Stellungnahme des Kämmerers zum städt. Eigenanteil und 4. eine Kostenschätzung zu allen zu fördernden Einzelmaßnahmen, um den Gesamtrahmen des Förderumfangs festzulegen.

 

·         Der Fördersatz betrage zwischen 50 und 60 %.

 

·         Im Hinblick auf eine förderkonforme Erstellung eines Integrierten Handlungskonzeptes wurde empfohlen, ein externes Planungsbüro zu beauftragen. Im Gegensatz zum Einsatz verwaltungsinternen Personals ist die Erstellung durch ein externes Büro komplett förderfähig entsprechend des Fördersatzes.

 

·         Es ist zu prüfen, ob zur stärkeren Beteiligung und Mitwirkung von Betroffenen und Anliegern zur Absicherung des Projektes so genannte Verfügungsfonds eingesetzt werden können. In der Regel finanziere sich dieser Fonds bis zu 50 % aus Mitteln der Städtebauförderung von Bund, Ländern und Gemeinden und mindestens zu 50 % aus Mitteln von Wirtschaft, Immobilien- und Standortgemeinschaften, Privaten oder zusätzlichen Mitteln der Gemeinde.

 

Für die Erstellung eines Integrierten Handlungskonzeptes (IHK) müsse ca. ein halbes Jahr eingeplant werden. Mit einer Vorfinanzierung von Kosten in Höhe von ca. 50.000 € müsse gerechnet werden.

 

Ein integriertes Handlungskonzept ist ein strategisches Planungs- und Steuerungsinstrument der Stadtentwicklung. Es beruht auf der ganzheitlichen Betrachtung eines städtischen Teilraumes bzw. eines Stadtquartiers. Mit seiner Hilfe können städtebauliche, funktionale oder sozial-räumliche Defizite und Anpassungserfordernisse für einen Stadtteil aufgezeigt und bearbeitet werden. Die integrierte Handlungsstrategie beruht auf einer Schwächen- und Potentialanalyse. Neben einer Bestandsaufnahme enthält das Konzept die Beschreibung einer Gesamtstrategie und beschreibt wesentliche Handlungsfelder und Maßnahmen, die geeignet sind, die Gebietsentwicklung positiv zu beeinflussen. Zudem wird die Zeit- und Investitionsplanung für die Umsetzung des Handlungskonzeptes offen gelegt.

 

Stringenz, Qualität und Steuerung sowie ein abgestimmtes Zusammenwirken der Akteure und Projektverantwortlichen legen die Basis für den Erfolg der Umsetzung eines Integrierten Handlungskonzepts. Wichtige Erfolgsfaktoren sind dabei die breite Beteiligung der verschiedenen Fachämter, der Bewohnerschaft, der Immobilieneigentümer, der Unternehmen, der Träger der Daseinsvorsorge etc. bereits an der Erstellung des Integrierten Handlungskonzepts. So kann auf vorhandene Erfahrungen, Konzepte und bestehende Initiativen zurückgegriffen werden.

 

Aufgrund des prozesshaften Erarbeitungscharakters bieten sie ebenso eine große Chance, die Bürgerinteressen bereits von der Ideenfindung an angemessen zu berücksichtigen. Die Zufriedenheit der Bewohnerschaft bzw. der Kunden, die Erfüllung ihrer Anforderungen und Bedürfnisse ist der Schlüssel für attraktive Quartiere und lebenswerte Städte.

 

Was bedeutet das für Hilden?

 

Die Hildener Innenstadt ist für die Attraktivität der Gesamtstadt von unschätzbarer Bedeutung, sie ist daher ständiger Gegenstand von Diskussionen in Rat, Verwaltung, Bürgerschaft, Geschäftswelt und Besucherschaft.

Dies rührt in erster Linie daher, dass die Hildener Innenstadt eben nicht nur ein reiner „Handelsstandort“ ist, sondern auch eine nachgefragte Wohngegend, Rahmen für kulturelle und soziale Angebote, Treffpunkt für Jung und Alt.

Die Ansprüche an den Standort sind darum entsprechend vielfältig; städtebaulich und funktional.

 

Derartige Ansprüche sind innerhalb der Innenstadt nicht auf einen einzelnen Bereich zu beschränken, sondern finden sich in verschiedenen Ausprägungen im gesamten Innenstadtbereich wieder.

Lineare Strukturen wie die Berliner Straße (als städtebauliche Barriere) oder die Itter (als kaum sichtbarer „Namensgeber“) treffen auf punktuellen Handlungsbedarf wie beispielsweise den Warrington-Platz, den Übergang zwischen Poststraße und Benrather Straße oder den Übergang zwischen Fußgängerzone und Stadtpark am Fritz-Gressard-Platz.

Flächenhafte Ansätze, wie Möblierung und Beleuchtung, müssen mit Einzelthemen (z.B. Beleuchtung der Itterbrücken) in Einklang gebracht werden.

 

Ein Integriertes Handlungskonzept ist dabei das geeignete Instrument für die Stadt Hilden, sich der komplexen Aufgabe zu stellen, die überregional bedeutsame Innenstadt in ihrer Attraktivität zu erhalten und weiter zu entwickeln.

 

Auch andere kreisangehörige Städte im Kreis Mettmann haben bereits ein Integriertes Handlungskonzept erstellt. Hierzu gehören die Städte

 

  • Mettmann

http://www.mettmann.de/stadtentwicklung/handlungskonzept_innenstadt.php

 

  • Monheim am Rhein

https://ris.monheim.de/session/bi/vo0050.php?__kvonr=2073

 

  • Wülfrath

http://www.wuelfrath.net/stadtverwaltung/aemter-ansprechpartner/bauen-und-planen/stadtplanungsamt/stadtentwicklung-innenstadt/uebersicht/

 

  • Velbert

http://www.velbert.de/buergerinfo/umwelt-stadtplanung/stadterneuerung/birth/default.asp

 

Informationen sind durch Anklicken des jeweiligen Links im Internet verfügbar.

 

Um die Antragsfrist 30.06.2013 einzuhalten, besteht Handlungsdruck sofort noch in 2012 ein hierfür geeignetes Stadtplanungsbüro zu beauftragen, ein Integriertes Handlungskonzept zu entwickeln.

 

Eine Erstellung durch eigene Kräfte ist auf Grund der nicht vorhandenen Erfahrungen im Bereich der Städtebauförderung und der geringen vorhandenen Personalressourcen im Bereich Stadtplanung leider nicht möglich. Aus folgenden Gründen sollte die Beauftragung eines externen Stadtplanungsbüros erfolgen:

 

  • antragskonforme Bearbeitung
  • größere Erfahrung
  • Kenntnis der Förderrichtlinien
  • komplette Förderfähigkeit entsprechend des Fördersatzes

 

Deshalb schlägt die Verwaltung vor, den Betrag in Höhe von 50.000 € in 2012 außerplanmäßig bereitzustellen.

 

Sollte der Stadtentwicklungsausschuss dem Projekt zustimmen, wird die Verwaltung (um Zeit zu sparen) noch vor der Sitzung des Rates einige Büros auffordern, Angebote für die Erstellung eines Integrierten Handlungskonzeptes abzugeben.

 

 

 

gez.

H. Thiele


 

Finanzielle Auswirkungen  

 

Finanzielle Auswirkungen (ja/nein)

Ja

Produktnummer / -bezeichnung

090101

Stadtplanung

Investitions-Nr./ -bezeichnung:

 

 

Haushaltsjahr:

2012

Pflichtaufgabe oder

freiwillige Leistung/Maßnahme

Pflicht-

aufgabe

 

(hier ankreuzen)

freiwillige

Leistung

x

 

 

Die Mittel stehen in folgender Höhe zur Verfügung:

Kostenträger

Bezeichnung

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Der Mehrbedarf besteht in folgender Höhe:

Kostenträger

Bezeichnung

Konto

Bezeichnung

Betrag €

0901010050

Städtebaul. Entwicklung

529100

Sonst. Dienst-leistungen

50.000,- €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Deckung ist gewährleistet durch:

Kostenträger

Bezeichnung

Konto

Bezeichnung

Betrag €

1601010040

Gewerbesteuer

401300

Gewerbesteuer

50.000,- €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stehen für den o. a. Zweck Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein)

ja

x

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet.

Die Befristung endet am: (Monat/Jahr)

 

 

Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV?

ja

x

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Finanzierung:

Im Haushalt 2012 sowie in der mittelfristigen Finanzplanung sind keine Mittel vorgesehen. Die Förderung erfolgt nachträglich, sobald das Projekt nach dem 30.06.2013 vom Land NRW als Förderungsprojekt anerkannt ist.

 

 

Vermerk Kämmerer

Gesehen Klausgrete