Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt
Hilden beschließt nach Vorberatung im Stadtentwicklungsausschuss und Haupt- und
Finanzauschuss:
- Die Verwaltung wird beauftragt, kurzfristig ein Stadtplanungsbüro
zu beauftragen, ein
Integriertes
Handlungskonzept für das Hildener Stadtzentrum zu entwickeln.
- Für die Erstellung eines Integrierten Handlungskonzeptes werden im
Haushalt 2012 50.000 € außerplanmäßig bereitgestellt. Deckung: Mehrerträge
"Gewerbesteuer“.
Erläuterungen und Begründungen:
Der Stadtentwicklungsausschuss hat
mehrheitlich in seiner Sitzung vom 29.8.2012 u. a. folgenden Beschluss gefasst:
Der Stadtentwicklungsausschuss beauftragt die Verwaltung mit der
Prüfung, ob Förderfähigkeiten von Maßnahmen zur Stärkung des Stadtzentrums
gegeben sind. Hierüber ist ein Ergebnisbericht vorzulegen.
Dieser Beschluss steht im Zusammenhang mit
den derzeit vorliegenden diversen politischen Anträgen u. a. zu den
Themenfeldern:
- Illumination
in der Innenstadt
- Konzept
über eine einheitliche Bestuhlung für den Bereich der Innenstadt
- Erneuerung
der Beleuchtung in der Fußgängerzone
- Straßensanierung
im Umfeld des neuen Fachmarktes am Warringtonplatz
Die Punkte werden in gesonderten
Sitzungsvorlagen bearbeitet.
In einem Gespräch mit der Bezirksregierung
Düsseldorf am 19.10.2012 wurde die grundsätzliche Förderfähigkeit von Maßnahmen
zur Stärkung des Hildener Stadtzentrums erörtert und seitens der
Bezirksregierung bestätigt.
Zur Stärkung der Innenstädte und
Ortsteilzentren gibt es in NRW im Rahmen der Städtebauförderung das Programm
„Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“. Ziel dieses Förderschwerpunktes ist es,
die Substanz, Funktionsfähigkeit und Vitalität der Zentren zu erhalten und zu
stärken.
Den Förderrichtlinien Stadterneuerung 2008
(FRL 2008) kann entnommen werden, dass Zuwendungsgegenstand in erster Linie die
städtebauliche Entwicklung oder Erneuerung eines Gebietes, das unter Beachtung
der dafür geltenden Grundsätze abgegrenzt worden ist und für dessen Entwicklung,
Neuordnung oder Aufwertung ein Bündel von Einzelmaßnahmen notwendig ist (Nr. 2
Abs. 1 FRL 2008). Der Regelfall ist die Förderung von Einzelmaßnahmen im Rahmen
einer städtebaulichen Gesamtmaßnahme. Dies bedeutet, dass nur Maßnahmen im
Rahmen eines Gesamtkonzeptes gefördert werden können.
Aus diesem Grunde ist die Aufstellung eines Integrierten
Handlungskonzeptes eine zwingende Voraussetzung, um Fördergelder im Rahmen der
Städtebauförderung vom Land NRW zu erhalten.
Zur Vorbereitung auf dieses Gespräch mit der
Bezirksregierung wurde verwaltungsintern in einem ersten Schritt in einem
„Stegreifkonzept“ eine Stärken- und Schwächenanalyse durchgeführt, aus der
folgende Ziele für die Innenstadt entwickelt wurden:
- Öffentliche
Freiräume sichern und qualifizieren
- Grünverbindungen
und Wegeverbindungen ausbauen und stärken
- Barrieren
im Wegenetz reduzieren
Ø Innenstadt als attraktiven Standort für
Einzelhandel, Wohnen und Dienstleistungen
erhalten und entwickeln
Während des vorgenannten Gesprächstermins
teilte die Bezirksregierung Düsseldorf mit, dass sich das Förderprogramm „Aktive
Stadt- und Ortsteilzentren“ mit den für Hilden entwickelten Zielen decke und
geeignet sei. Hierbei gelten folgende Rahmenbedingungen:
·
Fördergelder
könnten frühestens für das Jahr 2014 beantragt werden. Die Antragsfrist endet
am 30.06.2013. Bis zu diesem Termin müsse der Grundförderantrag bei der Bezirksregierung
Düsseldorf eingegangen sein.
·
Beizufügen
sei 1. ein Integriertes Handlungskonzept, 2. der durch den Rat zu
fassende
Gebietsbeschluss, 3. eine Stellungnahme des Kämmerers zum städt. Eigenanteil
und 4. eine Kostenschätzung zu allen zu fördernden Einzelmaßnahmen, um den Gesamtrahmen
des Förderumfangs festzulegen.
·
Der
Fördersatz betrage zwischen 50 und 60 %.
·
Im
Hinblick auf eine förderkonforme Erstellung eines Integrierten
Handlungskonzeptes wurde empfohlen, ein externes Planungsbüro zu beauftragen.
Im Gegensatz zum Einsatz verwaltungsinternen Personals ist die Erstellung durch
ein externes Büro komplett förderfähig entsprechend des Fördersatzes.
·
Es ist
zu prüfen, ob zur stärkeren Beteiligung und Mitwirkung von Betroffenen und Anliegern
zur Absicherung des Projektes so genannte Verfügungsfonds eingesetzt werden
können. In der Regel finanziere sich dieser Fonds bis zu 50 % aus Mitteln der
Städtebauförderung von Bund, Ländern und Gemeinden und mindestens zu 50 % aus
Mitteln von Wirtschaft, Immobilien- und Standortgemeinschaften, Privaten oder
zusätzlichen Mitteln der Gemeinde.
Für die Erstellung eines Integrierten
Handlungskonzeptes (IHK) müsse ca. ein halbes Jahr eingeplant werden. Mit einer
Vorfinanzierung von Kosten in Höhe von ca. 50.000 € müsse gerechnet werden.
Ein integriertes Handlungskonzept ist ein
strategisches Planungs- und Steuerungsinstrument der Stadtentwicklung. Es beruht
auf der ganzheitlichen Betrachtung eines städtischen Teilraumes bzw. eines
Stadtquartiers. Mit seiner Hilfe können städtebauliche, funktionale oder
sozial-räumliche Defizite und Anpassungserfordernisse für einen Stadtteil
aufgezeigt und bearbeitet werden. Die integrierte Handlungsstrategie beruht auf
einer Schwächen- und Potentialanalyse. Neben einer Bestandsaufnahme enthält das
Konzept die Beschreibung einer Gesamtstrategie und beschreibt wesentliche
Handlungsfelder und Maßnahmen, die geeignet sind, die Gebietsentwicklung
positiv zu beeinflussen. Zudem wird die Zeit- und Investitionsplanung für die
Umsetzung des Handlungskonzeptes offen gelegt.
Stringenz, Qualität und Steuerung sowie ein
abgestimmtes Zusammenwirken der Akteure und Projektverantwortlichen legen die
Basis für den Erfolg der Umsetzung eines Integrierten Handlungskonzepts.
Wichtige Erfolgsfaktoren sind dabei die breite Beteiligung der verschiedenen
Fachämter, der Bewohnerschaft, der Immobilieneigentümer, der Unternehmen, der
Träger der Daseinsvorsorge etc. bereits an der Erstellung des Integrierten
Handlungskonzepts. So kann auf vorhandene Erfahrungen, Konzepte und bestehende
Initiativen zurückgegriffen werden.
Aufgrund des prozesshaften
Erarbeitungscharakters bieten sie ebenso eine große Chance, die
Bürgerinteressen bereits von der Ideenfindung an angemessen zu berücksichtigen.
Die Zufriedenheit der Bewohnerschaft bzw. der Kunden, die Erfüllung ihrer
Anforderungen und Bedürfnisse ist der Schlüssel für attraktive Quartiere und
lebenswerte Städte.
Was bedeutet das für Hilden?
Die Hildener Innenstadt ist für die Attraktivität der Gesamtstadt von unschätzbarer Bedeutung, sie ist daher ständiger Gegenstand von Diskussionen in Rat, Verwaltung, Bürgerschaft, Geschäftswelt und Besucherschaft.
Dies rührt in erster Linie daher, dass die Hildener Innenstadt eben nicht nur ein reiner „Handelsstandort“ ist, sondern auch eine nachgefragte Wohngegend, Rahmen für kulturelle und soziale Angebote, Treffpunkt für Jung und Alt.
Die Ansprüche an den Standort sind darum entsprechend vielfältig; städtebaulich und funktional.
Derartige Ansprüche sind innerhalb der Innenstadt nicht auf einen einzelnen Bereich zu beschränken, sondern finden sich in verschiedenen Ausprägungen im gesamten Innenstadtbereich wieder.
Lineare Strukturen wie die Berliner Straße (als städtebauliche Barriere) oder die Itter (als kaum sichtbarer „Namensgeber“) treffen auf punktuellen Handlungsbedarf wie beispielsweise den Warrington-Platz, den Übergang zwischen Poststraße und Benrather Straße oder den Übergang zwischen Fußgängerzone und Stadtpark am Fritz-Gressard-Platz.
Flächenhafte Ansätze, wie Möblierung und Beleuchtung, müssen mit Einzelthemen (z.B. Beleuchtung der Itterbrücken) in Einklang gebracht werden.
Ein Integriertes Handlungskonzept ist dabei das geeignete Instrument für die Stadt Hilden, sich der komplexen Aufgabe zu stellen, die überregional bedeutsame Innenstadt in ihrer Attraktivität zu erhalten und weiter zu entwickeln.
Auch andere kreisangehörige Städte im Kreis
Mettmann haben bereits ein Integriertes Handlungskonzept erstellt. Hierzu
gehören die Städte
- Mettmann
http://www.mettmann.de/stadtentwicklung/handlungskonzept_innenstadt.php
- Monheim
am Rhein
https://ris.monheim.de/session/bi/vo0050.php?__kvonr=2073
- Wülfrath
- Velbert
http://www.velbert.de/buergerinfo/umwelt-stadtplanung/stadterneuerung/birth/default.asp
Informationen sind durch Anklicken des
jeweiligen Links im Internet verfügbar.
Um die Antragsfrist 30.06.2013 einzuhalten, besteht Handlungsdruck sofort noch in 2012 ein hierfür geeignetes Stadtplanungsbüro zu beauftragen, ein Integriertes Handlungskonzept zu entwickeln.
Eine Erstellung durch eigene Kräfte ist auf Grund der nicht vorhandenen Erfahrungen im Bereich der Städtebauförderung und der geringen vorhandenen Personalressourcen im Bereich Stadtplanung leider nicht möglich. Aus folgenden Gründen sollte die Beauftragung eines externen Stadtplanungsbüros erfolgen:
- antragskonforme Bearbeitung
- größere Erfahrung
- Kenntnis der Förderrichtlinien
- komplette Förderfähigkeit entsprechend des Fördersatzes
Deshalb schlägt die Verwaltung vor, den Betrag in Höhe von 50.000 € in 2012 außerplanmäßig bereitzustellen.
Sollte der Stadtentwicklungsausschuss dem Projekt zustimmen, wird die Verwaltung (um Zeit zu sparen) noch vor der Sitzung des Rates einige Büros auffordern, Angebote für die Erstellung eines Integrierten Handlungskonzeptes abzugeben.
gez.
H. Thiele
Finanzielle Auswirkungen Â
Finanzielle
Auswirkungen (ja/nein) |
Ja |
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Produktnummer
/ -bezeichnung |
090101 |
Stadtplanung |
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Investitions-Nr./
-bezeichnung: |
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Haushaltsjahr: |
2012 |
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Pflichtaufgabe
oder freiwillige
Leistung/Maßnahme |
Pflicht- aufgabe |
(hier ankreuzen) |
freiwillige Leistung |
x |
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Die Mittel stehen in folgender Höhe zur
Verfügung: |
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Kostenträger |
Bezeichnung |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Der Mehrbedarf besteht in folgender Höhe: |
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Kostenträger |
Bezeichnung |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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0901010050 |
Städtebaul. Entwicklung |
529100 |
Sonst. Dienst-leistungen |
50.000,- € |
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Die Deckung ist
gewährleistet durch: |
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Kostenträger |
Bezeichnung |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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1601010040 |
Gewerbesteuer |
401300 |
Gewerbesteuer |
50.000,- € |
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Stehen für den o. a. Zweck Mittel aus
entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung?
(ja/nein) |
ja x (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind
auf drei Jahre befristet. Die Befristung endet am: (Monat/Jahr) |
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Wurde die
Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft
– siehe SV? |
ja x (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Finanzierung: Im Haushalt
2012 sowie in der mittelfristigen Finanzplanung sind keine Mittel vorgesehen.
Die Förderung erfolgt nachträglich, sobald das Projekt nach dem 30.06.2013
vom Land NRW als Förderungsprojekt anerkannt ist. |
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Vermerk Kämmerer Gesehen
Klausgrete |
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