Beschlussvorschlag:
Der
Integrationsrat beschließt, die im Haushalt 2012 veranschlagten Einzelzuschüsse
an die ausländischen Vereine in Höhe von insgesamt 6.000,00 € wie folgt zu
verteilen:
Erläuterungen und Begründungen:
Nach den Richtlinien über die Anerkennung der Förderungswürdigkeit von Migrantenvereinen und die finanzielle Förderung von Integrationsrat und Migrantenvereinen gem. Beschluss des Rates der Stadt Hilden vom 14.06.1989, zuletzt geändert am 05.12.2011, erhalten die ausländischen Vereine für ihre Handlungsfelder Sprachförderung und Chancengleichheit, stadtteilorientierte Förderung der Integration, interkulturelle Initiativen und Zusammenarbeit, Integrationsförderung im Sport, interkulturelle Weiterentwicklung der Seniorenarbeit, interkulturelle Ausrichtung der Verwaltung und politische Partizipation, insgesamt 6.000,00 Euro an Einzelzuschüssen. Die Anträge wurden fristgerecht bis zum 30.06.2012 eingereicht.
Die Verteilung der einzelnen Zuschüsse erfolgt im prozentualen Verhältnis des beantragten Ge-samtvolumens (11.235,00 €) zum vorhandenen Haushaltsansatz der Einzelzuschüsse (6.000,00 €). Daraus ergibt sich für jeden Antrag ein Prozentsatz von 53,4045 %.
Eine Liste der beantragten Zuschüsse ist als Anlage 1 beigefügt.
Gez. Horst Thiele
Finanzielle Auswirkungen Â
Finanzielle
Auswirkungen (ja/nein) |
Ja |
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Produktnummer
/ -bezeichnung |
0505011000 |
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Investitions-Nr./
-bezeichnung: |
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Haushaltsjahr: |
2012 |
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Pflichtaufgabe
oder freiwillige
Leistung/Maßnahme |
Pflicht- aufgabe |
(hier ankreuzen) |
freiwillige Leistung |
(X) |
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Die Mittel stehen in folgender Höhe zur
Verfügung: |
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Kostenträger |
Bezeichnung |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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0505011000 |
Hilfen zur
Integration |
531800 |
Zuschüsse |
12.800,00 |
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Der Mehrbedarf besteht in folgender Höhe: |
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Kostenträger |
Bezeichnung |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Die Deckung ist
gewährleistet durch: |
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Kostenträger |
Bezeichnung |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Stehen für den o. a. Zweck Mittel aus
entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung?
(ja/nein) |
ja (hier ankreuzen) |
nein (X) |
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Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind
auf drei Jahre befristet. Die Befristung endet am: (Monat/Jahr) |
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Wurde die
Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft
– siehe SV? |
ja (X) |
nein (hier ankreuzen) |
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Finanzierung: |
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Vermerk Kämmerer Gesehen Klausgrete |
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