Beschlussvorschlag:
„ Der Rat der
Stadt Hilden beschließt nach Vorberatung durch den Haupt- und Finanzausschuss:
Die in vollem
Wortlaut vorliegende 7. Nachtragssatzung zur Satzung über Gebühren für die Entwässerung
der Grundstücke im Stadtgebiet Hilden vom 15.12.2005 (Anlage1) wird hiermit
unter der Maßgabe beschlossen, dass in § 2 die mit der Sitzungsvorlage WP 09 –
14 SV 68/041 Gebührenbedarfsberechnung für die Stadtentwässerung für das Jahr
2013 beschlossenen und festgesetzten Gebührensätze zu übernehmen sind.
Der Bürgermeister
wird beauftragt, das Weitere zu veranlassen.“
Erläuterungen und Begründungen:
Dieser Sitzungsvorlage ist der Entwurf der 7. Nachtragssatzung zur Satzung über Gebühren für die Entwässerung der Grundstücke im Stadtgebiet Hilden vom 15.12.2005 beigefügt.
In § 1 der Nachtragssatzung sind die Gebührensätze zu übernehmen, die der Rat aufgrund der Sitzungsvorlage WP 09 – 14 SV 68/031 Gebührenbedarfsberechnung für die Stadtentwässerung für das Jahr 2013 beschließt und festsetzt.
Die Verwaltung empfiehlt, die 7. Nachtragssatzung in der vorliegenden Fassung zu beschließen.
Horst Thiele