Betreff
7. Nachtragssatzung vom... zur Satzung über Gebühren für die Entwässerung der Grundstücke im Stadtgebiet Hilden vom 15.12.2005
Vorlage
WP 09-14 SV 60/049
Aktenzeichen
IV/60.1 - Ho
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussvorschlag:

 

„ Der Rat der Stadt Hilden beschließt nach Vorberatung durch den Haupt- und Finanzausschuss:

 

 

Die in vollem Wortlaut vorliegende 7. Nachtragssatzung zur Satzung über Gebühren für die Entwässerung der Grundstücke im Stadtgebiet Hilden vom 15.12.2005 (Anlage1) wird hiermit unter der Maßgabe beschlossen, dass in § 2 die mit der Sitzungsvorlage WP 09 – 14 SV 68/041 Gebührenbedarfsberechnung für die Stadtentwässerung für das Jahr 2013 beschlossenen und festgesetzten Gebührensätze zu übernehmen sind.

 

 

Der Bürgermeister wird beauftragt, das Weitere zu veranlassen.“

 


 

Erläuterungen und Begründungen:

 

 

Dieser Sitzungsvorlage ist der Entwurf der 7. Nachtragssatzung zur Satzung über Gebühren für die Entwässerung der Grundstücke im Stadtgebiet Hilden vom 15.12.2005 beigefügt.

 

In § 1 der Nachtragssatzung sind die Gebührensätze zu übernehmen, die der Rat aufgrund der Sitzungsvorlage WP 09 – 14 SV 68/031 Gebührenbedarfsberechnung für die Stadtentwässerung für das Jahr 2013 beschließt und festsetzt.

 

 

Die Verwaltung empfiehlt, die 7. Nachtragssatzung in der vorliegenden Fassung zu beschließen.

 

 

 

 

Horst Thiele