Beschlussvorschlag:
Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt Â
die Gewährung eines freiwilligen zweckgebundenen städt. Zuschusses in
Höhe von maximal 78.240 Euro zur Sanierung der Außenanlage des Paritätischen
Kindergartens e.V. Sofern Mittel aus dem
U3-Ausbau – Landeszuschuss bewilligt werden können, senkt sich der Zuschuss
voraussichtlich um rd. 4.020 Euro auf rd. 74.220 Euro.
Aufgrund des aktuellen Rücklagenbestandes des Vereins wird ein
zukünftiger freiwilliger städtischer Zuschuss zu einer Dachsanierung oder
Sanierung der Heizungsanlage ausgeschlossen.
Ãœber die Bereitstellung der Zuschussmittel
wird abschließend im Rahmen der Haushaltsplanberatungen entschieden.Die Mittel
werden im Haushaltsplanentwurf aufgenommen.
Erläuterungen und Begründungen:
Wie aus dem beiliegenden Antrag/Ausführungen des Trägers des
Paritätischen Kindergartens e.V. (Anlage 1 + 2a - c) hervorgeht, muss die
Außenspielfläche der Kindertageseinrichtung erneuert werden. Nur noch eines von
drei Kletterangeboten befindet sich in einem akzeptablen Zustand, einige
Spielgeräte mussten wegen Beanstandungen und Verletzungsgefahren gesperrt
werden. Die Reparatur bzw. Instandsetzung der Spielgeräte ist unwirtschaftlich,
da die Holzteile zu alt sind und keine Verkehrssicherheit mehr gewährleistet
werden kann. Des Weiteren werden heute höhere Sicherheitsanforderungen
verlangt. Nach den heutigen DIN-Normen ist die Sanierung und Ausgestaltung des
Außengeländes mit Spielgeräten dringend geboten.
Zudem sind die vorhandenen Spielgeräte zum Teil nicht für Kinder unter
3 Jahren geeignet.
Die Planung wurde in Zusammenarbeit mit dem Träger Paritätischer
Kindergarten e.V. und dem städtischen Tiefbau- und Grünflächenamt erarbeitet.
Bei der Auswahl der neuen Spielgeräte wurden die Wünsche des Trägers, die
Grundvoraussetzungen zur Sicherstellung der Bildung, Erziehung und Betreuung
von Kindern in Tageseinrichtungen sowie das Gebot der Wirtschaftlichkeit und
Sparsamkeit berücksichtigt. Der als Anlage beigefügte Plan stellt eine
zweckmäßige und kindgerechte Lösung dar. Der Träger wird bei den weiteren
Planungsaufgaben seitens der Stadt Hilden (Tiefbau- und Grünflächenamt) unterstützt.
Der Gesamtkostenrahmen beträgt ca. 96.000 Euro (Anlage 3). Da der Träger
weitere notwendigen baulichen Maßnahmen (Dach- und Fenstersanierung sowie
Erneuerung der Heizungsanlage) vornehmen möchte, können nach eingehender Mittelprüfung
 seitens des Trägers nur ca. 17.760 €
aufgebracht werden, so dass zunächst ca. 78.240 Euro ungedeckt sind.
Die Kosten reduzieren sich möglicherweise durch einen Landeszuschuss
für den Ausbau U3 in Höhe von 4.020 Euro auf rd. 74.220 Euro. Der Antrag auf
Gewährung der Landesmittel wurde am 19.10.2012 gestellt, ist jedoch bisher
nicht bewilligt.
Es wird vorgeschlagen, dem Träger Paritätischer Kindergarten e.V. zur
Sanierung der Außenanlage einen zweckgebundenen freiwilligen städtischen
Zuschuss in Höhe von höchsten 78.240 Euro zu gewähren. Ein freiwilliger
Zuschuss zu einer künftigen Dachsanierung oder Sanierung der Heizungsanlage
soll aufgrund des aktuellen Rücklagenbestandes ausgeschlossen werden.
Die Mittel sind in der Haushaltsanmeldung für das Jahr 2013 enthalten.
Finanzielle Auswirkungen Â
Finanzielle
Auswirkungen (ja/nein) |
Ja |
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Produktnummer
/ -bezeichnung |
060101 |
Förderung von Kindern im Alter von 0 – 6 Jahren |
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Investitions-Nr./
-bezeichnung: |
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Haushaltsjahr: |
2013 |
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Pflichtaufgabe
oder freiwillige
Leistung/Maßnahme |
Pflicht- aufgabe |
(hier ankreuzen) |
freiwillige Leistung |
X (hier ankreuzen) |
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Die Mittel stehen in folgender Höhe zur
Verfügung: |
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Kostenträger |
Bezeichnung |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Der Mehrbedarf besteht in folgender Höhe: |
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Kostenträger |
Bezeichnung |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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5113001050 |
0601010050 |
531870 |
Freiw. Zuschuss |
78.240 |
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alternativ |
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5113001050 |
0601010050 |
531870 |
Freiw. Zuschuss |
74.220 |
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Die Deckung ist
gewährleistet durch: |
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Kostenträger |
Bezeichnung |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Stehen für den o. a. Zweck Mittel aus
entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung?
(ja/nein) |
ja X (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind
auf drei Jahre befristet. Die Befristung endet am: (Monat/Jahr) |
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Wurde die
Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft
– siehe SV? |
ja X (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Finanzierung: Teilfinanzierung
über Förderrichtlinie Ausbau U3 möglich (Bundesmittel 2012, für 2 Plätze).
Bewilligung steht aus. Sollte es einen Zuschuss geben, so würde sich der
Ansatz natürlich reduzieren. Ansatz ist im Entwurf 2013 enthalten. |
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Vermerk Kämmerer Gesehen
Klausgrete |
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