Betreff
Gewährung eines städtischen Zuschusses für die Außenanlage des Paritätischen Kindergartens e.V.
Vorlage
WP 09-14 SV 51/215
Aktenzeichen
III/51 - Fu
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussvorschlag:

Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt   die Gewährung eines freiwilligen zweckgebundenen städt. Zuschusses in Höhe von maximal 78.240 Euro zur Sanierung der Außenanlage des Paritätischen Kindergartens e.V.  Sofern Mittel aus dem U3-Ausbau – Landeszuschuss bewilligt werden können, senkt sich der Zuschuss voraussichtlich um rd. 4.020 Euro auf rd. 74.220 Euro.

 

Aufgrund des aktuellen Rücklagenbestandes des Vereins wird ein zukünftiger freiwilliger städtischer Zuschuss zu einer Dachsanierung oder Sanierung der Heizungsanlage ausgeschlossen.

 

Über die Bereitstellung der Zuschussmittel wird abschließend im Rahmen der Haushaltsplanberatungen entschieden.Die Mittel werden im Haushaltsplanentwurf aufgenommen.


Erläuterungen und Begründungen:

Wie aus dem beiliegenden Antrag/Ausführungen des Trägers des Paritätischen Kindergartens e.V. (Anlage 1 + 2a - c) hervorgeht, muss die Außenspielfläche der Kindertageseinrichtung erneuert werden. Nur noch eines von drei Kletterangeboten befindet sich in einem akzeptablen Zustand, einige Spielgeräte mussten wegen Beanstandungen und Verletzungsgefahren gesperrt werden. Die Reparatur bzw. Instandsetzung der Spielgeräte ist unwirtschaftlich, da die Holzteile zu alt sind und keine Verkehrssicherheit mehr gewährleistet werden kann. Des Weiteren werden heute höhere Sicherheitsanforderungen verlangt. Nach den heutigen DIN-Normen ist die Sanierung und Ausgestaltung des Außengeländes mit Spielgeräten dringend geboten.

Zudem sind die vorhandenen Spielgeräte zum Teil nicht für Kinder unter 3 Jahren geeignet.

 

Die Planung wurde in Zusammenarbeit mit dem Träger Paritätischer Kindergarten e.V. und dem städtischen Tiefbau- und Grünflächenamt erarbeitet. Bei der Auswahl der neuen Spielgeräte wurden die Wünsche des Trägers, die Grundvoraussetzungen zur Sicherstellung der Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen sowie das Gebot der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit berücksichtigt. Der als Anlage beigefügte Plan stellt eine zweckmäßige und kindgerechte Lösung dar. Der Träger wird bei den weiteren Planungsaufgaben seitens der Stadt Hilden (Tiefbau- und Grünflächenamt) unterstützt. Der Gesamtkostenrahmen beträgt ca. 96.000 Euro (Anlage 3). Da der Träger weitere notwendigen baulichen Maßnahmen (Dach- und Fenstersanierung sowie Erneuerung der Heizungsanlage) vornehmen möchte, können nach eingehender Mittelprüfung  seitens des Trägers nur ca. 17.760 € aufgebracht werden, so dass zunächst ca. 78.240 Euro ungedeckt sind.

Die Kosten reduzieren sich möglicherweise durch einen Landeszuschuss für den Ausbau U3 in Höhe von 4.020 Euro auf rd. 74.220 Euro. Der Antrag auf Gewährung der Landesmittel wurde am 19.10.2012 gestellt, ist jedoch bisher nicht bewilligt.

 

Es wird vorgeschlagen, dem Träger Paritätischer Kindergarten e.V. zur Sanierung der Außenanlage einen zweckgebundenen freiwilligen städtischen Zuschuss in Höhe von höchsten 78.240 Euro zu gewähren. Ein freiwilliger Zuschuss zu einer künftigen Dachsanierung oder Sanierung der Heizungsanlage soll aufgrund des aktuellen Rücklagenbestandes ausgeschlossen werden.

 

Die Mittel sind in der Haushaltsanmeldung für das Jahr 2013 enthalten.

 


 

Finanzielle Auswirkungen  

 

Finanzielle Auswirkungen (ja/nein)

Ja

Produktnummer / -bezeichnung

060101

Förderung von Kindern im Alter von 0 – 6 Jahren

Investitions-Nr./ -bezeichnung:

 

 

Haushaltsjahr:

2013

Pflichtaufgabe oder

freiwillige Leistung/Maßnahme

Pflicht-

aufgabe

 

(hier ankreuzen)

freiwillige

Leistung

X

(hier ankreuzen)

 

 

Die Mittel stehen in folgender Höhe zur Verfügung:

Kostenträger

Bezeichnung

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Der Mehrbedarf besteht in folgender Höhe:

Kostenträger

Bezeichnung

Konto

Bezeichnung

Betrag €

5113001050

0601010050

531870

Freiw. Zuschuss

78.240

alternativ

 

 

 

 

5113001050

0601010050

531870

Freiw. Zuschuss

74.220

 

Die Deckung ist gewährleistet durch:

Kostenträger

Bezeichnung

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stehen für den o. a. Zweck Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein)

ja

X

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet.

Die Befristung endet am: (Monat/Jahr)

 

 

Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV?

ja

X

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Finanzierung:

Teilfinanzierung über Förderrichtlinie Ausbau U3 möglich (Bundesmittel 2012, für 2 Plätze). Bewilligung steht aus. Sollte es einen Zuschuss geben, so würde sich der Ansatz natürlich reduzieren.

 

Ansatz ist im Entwurf 2013 enthalten.

 

Vermerk Kämmerer

 

Gesehen Klausgrete