Betreff
Vorschlag für eine Illumination an einer Itterbrücke
Vorlage
WP 09-14 SV 66/123
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussvorschlag:

 

Variante 1

Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt den Bau einer Brücken-/Itterillumination an der Brücke Kurt-Kappel-Straße in 2013 mit Kosten von 40.000€.

 

Oder

 

Variante 2

Der Stadtentwicklungsausschuss verschiebt den Bau einer Brücken-/Itterillumination an der Brücke Kurt-Kappel-Straße. Es soll geprüft werden, ob im Zusammenhang mit dem Förderantrag zu einem integrierten Handlungskonzept Innenstadt die o.g. Illumination umgesetzt werden kann.

 


 

Erläuterungen und Begründungen:

 

 

Der Stadtentwicklungsausschuss hat mehrheitlich in seiner Sitzung vom 29.8.2012 folgenden Beschluss gefasst:

 

  1. Der Stadtentwicklungsausschuss beauftragt die Verwaltung mit der Prüfung, ob Förderfähigkeiten von Maßnahmen zur Stärkung des Stadtzentrums gegeben sind. Hierüber ist ein Ergebnisbericht vorzulegen.
  2. Unabhängig von einer möglichen Förderung legt die Verwaltung Vorschläge zur schrittweisen Realisierung von Einzelmaßnahmen des City- und Lichtkonzeptes vor. Beispielsweise grundsätzliche Entscheidung über den Lampentyp, Möblierung Axlerhof, Brücken-, Itter- und Gebäudebeleuchtung.
  3. Diese Vorschläge sind rechtzeitig zur Entscheidung vorzulegen, damit die Maßnahmen  in den Haushalt 2013 eingestellt werden können.

 

Zu Beschlussvorschlag 1:

Es wird eine gesonderte Sitzungsvorlage erstellt.

 

 

Zu Beschlussvorschlag 2 und 3:

Auftragsgemäß hat die Verwaltung die Möglichkeiten einer Objektillumination näher untersucht. Grundlage war dabei das City- und Lichtkonzept 2006, in dem ja konkrete Vorschläge enthalten sind.

 

Aus hiesiger Sicht scheidet derzeit für eine Realisierung in 2013 eine Gebäudebeleuchtung aus. Die Beleuchtung privater Gebäude (Vorschläge gab es im o.a. Konzept) ist so schnell nicht zur Entscheidungsreife zu bringen. Als öffentliches Gebäude erschien daher nur das Bürgerhaus geeignet. Dort besteht aber heute schon eine Fassadenanstrahlung. Ein geändertes Konzept hätte wohl auch die Anbringung von Beleuchtungselementen am Gebäude selbst bedeutet. Wegen des notwendigen denkmalrechtlichen Entscheidungsprozesses stünde aber eine Realisierung in 2013 in Frage.

Neben den städtischen Brücken kommen grundsätzlich die Brücken der DB (S-Bahnlinie) über die Hauptverkehrsstraßen (Hülsenstr., Düsseldorfer Str., Heiligenstr., Richrather Str.) in Betracht. Auch hier werden lange Genehmigungsvorlaufzeiten der DB erwartet.

 

Aus diesen Gründen sieht die Verwaltung eine Realisierung in 2013 im Bereich Itter/Brücken. Hier läßt sich ggfls. auch eine Kombination auf Brückenbeleuchtung und Itterillumination realisieren. Näher betrachtet wurden die Brücken im Bereich zwischen Am Rathaus und Stadtpark.

 

Für die Auswahl einer Brücke wurden folgende Punkte mit in die Entscheidungsfindung einbezogen:

-Liegen in der Nähe Stromversorgungseinrichtungen der Straßenbeleuchtung, um die Anschlusskosten in Grenzen zu halten.

-Ist die Brücke von ihrer Konstruktion her für die Anbringung von Geräten geeignet.

-Geben die Brückenkonstruktion und/oder das Umfeld gute Ansatzpunkte für eine Illumination her.

-Ist die Nutzungsfrequenz der Brücke/des Umfeldes hoch genug, um eine entsprechende öffentliche Wahrnehmung zu gewährleisten.

 

Als geeignete Objekte sieht die Verwaltung die Brücke Kurt-Kappel-Straße Richtung Nove-Mesto-Platz an. Auf der Basis von Angaben aus dem City- und Lichtkonzept werden die Kosten mit 40.000€ kalkuliert.

 

Die Illumination könnte ggfls. auch Bestandteil eines Förderantrags zu einem integrierten Handlungskonzept für die Innenstadt sein. Bei einer positiven Bescheidung ließen sich ggfls. Fördermittel gewinnen.

 

 

Horst Thiele

 


 

Finanzielle Auswirkungen  

 

Finanzielle Auswirkungen (ja/nein)

ja

Produktnummer / -bezeichnung

120101

Verkehrsflächen

Investitions-Nr./ -bezeichnung:

 

Illumination Itterbrücke

Haushaltsjahr:

2013

Pflichtaufgabe oder

freiwillige Leistung/Maßnahme

Pflicht-

aufgabe

 

(hier ankreuzen)

freiwillige

Leistung

x

 

 

Die Mittel stehen in folgender Höhe zur Verfügung:

Kostenträger

Bezeichnung

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Der Mehrbedarf besteht in folgender Höhe:

Kostenträger

Bezeichnung

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Deckung ist gewährleistet durch:

Kostenträger

Bezeichnung

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stehen für den o. a. Zweck Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein)

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

    X (als Teil eines integrierten Handlungskonzeptes Innenstadt ggfls. ja)

Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet.

Die Befristung endet am: (Monat/Jahr)

 

 

Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV?

ja

 

x

nein

 

(hier ankreuzen)

Finanzierung:

 

 

Vermerk Kämmerer

Mittel sind im Haushaltsplanentwurf 2013 nicht enthalten.

Es sollte unter finanziellen Gesichtspunkten zunächst geprüft werden, ob im Zusammenhang mit dem Förderantrag zu einem integrierten Handlungskonzept Innenstadt die o.g. Illumination mit finanziert werden kann. Von daher sollte die Variante 2 beschlossen werden.

 

Gesehen Klausgrete