Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt
Hilden nimmt zur Kenntnis, dass
- der Ergebnishaushalt 2007 mit einem
Jahresüberschuss von 5.358.775,17 Euro abschließt (eine Entnahme aus der
Ausgleichsrücklage - geplant waren 4.818.701,- € - daher nicht notwendig
war) ,
- die Aufnahme von Krediten im
Haushaltsjahr 2007 nicht erforderlich gewesen ist,
- von 2007 nach 2008 Aufwandsermächtigungen i. H. v. 765.634 Euro und Auszahlungsermächtigungen i. H. v. 3.294.210 Euro übertragen wurden und
beschließt,
- die
Feststellung des Jahresabschlusses der
Stadt Hilden für das Haushaltsjahr 2007 laut Anlage,
- dass der Jahrabschluss 2007 dem
Rechnungsprüfungsamt zur Vorbereitung der Prüfung durch den
Rechnungsprüfungsausschuss zugeleitet wird,
- dass vorbehaltlich der Prüfung
und Feststellung des vorgelegten Jahresabschlusses durch den Rat der
Jahresüberschuss in Höhe von 5.358.775,17
Euro der Allgemeinen Rücklage zugeführt wird und
- dass der detaillierte
Lagebericht schnellstmöglich vorgelegt wird.
G. Scheib
Bürgermeister
Erläuterungen
und Begründungen:
Die Stadt Hilden hat zum 01.01.2007 ihr Rechnungswesen auf das „Neue Kommunale Finanzmanagement“ – NKF – umgestellt. Somit wird erstmalig in Hilden ein Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer (doppischer) Buchführung aufgestellt.
Der Jahresabschluss besteht aus:
1. der Ergebnisrechnung,
2. der Finanzrechnung,
3. den Teilrechnungen,
4. der Bilanz und
5. dem Anhang.
Der Entwurf des
Jahresabschlusses ist vom Kämmerer aufzustellen und dem Bürgermeister zur
Bestätigung vorzulegen. Hiermit wird der vom Bürgermeister bestätigte Entwurf
(siehe Anlage) dem Rat der Stadt Hilden zur Feststellung zugeleitet.
Allgemeines
Bevor auf die
weiteren Abschlussthemen eingegangen wird, möchte ich zunächst folgendes Grundsätzliches
ausführen:
Der Abschluss 2007 war mehrfach
Gegenstand von Beratungen und Anfragen. Leider bestand nicht die Möglichkeit
ihn zeitnaher zu erstellen, weil etliche Punkte unklar waren, zeitgleich die Anlagenbuchhaltung
aufgebaut und flächendeckend eine KLR eingeführt wurde. Hinter diesen Punkten
verbergen sich jedoch sehr umfangreiche Arbeitsprozesse und Umstellungen, die
von allen Kolleginnen und Kollegen mitgetragen werden mussten. Auch wenn die
nachfolgenden Ausführungen schon einmal in ähnlicher Form dargestellt wurden,
so möchte ich zum Verständnis dennoch folgende Ausführungen machen:
A) Im kameralen Abschluss waren
schwerpunktmäßig folgende Punkte abzuarbeiten:
1.
Prüfung aller Haushaltsstellen
2.
Überprüfung, Ermittlung und Buchung alter und neuer
HAR
3.
Überprüfung und Buchung der Haushaltsvermerke
4.
Erstellung der Abschlüsse der Kostenrechnenden
Einrichtungen
5.
Pauschale Restebereinigung
6.
Rechenschaftsbericht
Natürlich verbargen sich hinter den
einzelnen Punkten viele kleine Arbeitsschritte und der Umfang war auch nicht zu
unterschätzen. Der Unterschied zum NKF besteht aber darin, dass diese Art der
Buchhaltung eine langjährige Tradition hatte, klar war bzw. es wenig
Auslegungsspielräume gab.
B.) Bezogen auf den NKF - Abschluss müssen jedoch
viel mehr Arbeitsschritte unternommen werden, die beispielhaft aufgezählt
werden:
1.
Durchführung der Inventur und Verbuchung der
Korrekturen
2.
Periodengerechte Zuordnung der Erträge und
Aufwendungen
3.
Einbuchung von Verbindlichkeiten
4.
Beachtung der aktiven (insbesondere Beamtengehälter)
und der passiven Rechnungsabgrenzung
5.
Überprüfung des kompletten Bestandes in der
Anlagenbuchhaltung und Buchung der Abschreibungen (periodisch)
6.
Überprüfung der gebildeten und Bildung neuer
Rückstellungen
7.
Ermittlung der Urlaubs- und Überstundenrückstellungen
8.
Auswirklungen der Pensions- und
Beihilfeverpflichtungen
9.
Ermittlung des Umlaufbestandes und der Vorräte
incl. Verbuchung
10.
Zuordnung der Landeszuweisungen zu Anlagegütern
11.
Kontrolle der Konten des Ergebnis- und des
Finanzhaushaltes
12.
Kontrolle der Budgets
13.
Bewertung der Finanzanlagen
14.
Überprüfungen der Buchungen - Kontenplan mit
Anlagenspiegel
15.
Erstellung der Schlussbilanz incl. Anlagen
16.
Lagebericht
Die erforderlichen Arbeitsschritte sind
dabei nicht nur durch die Kolleginnen und Kollegen im Amt für Finanzservice zu
erledigen, sondern es müssen alle Bediensteten mithelfen, dass die Punkte abgearbeitet
werden.
C.)
Wie auch bei der Erstellung der Eröffnungsbilanz
geschehen, so erfolgte in sehr vielen Fällen eine begleitende Prüfung durch das
Rechnungsprüfungsamt. Probleme und unklare Situationen wurden am „lebenden
Fall“ erörtert und entschieden. Dieses Verfahren hat sich in der Vergangenheit
bewährt - hat natürlich aber auch Zeit gekostet.
D.)
Auch ist zu bedenken, dass die Buchungszeiträume
deutlich anders sind als in der Kameralistik. Hier galt das Prinzip, dass am
Jahresende Rechnungsschluss war und danach nur noch Korrekturen von Fehlern
etc., Umbuchungen, Auswirkungen von Abschlüssen der Gebührenhaushalte etc. möglich
waren und gebucht wurden. Im NKF gilt aber das Prinzip der periodengerechten Zuordnung
der Erträge und Aufwendungen, was bedeutet, dass Rechnungen, die Anfang 2008 eingingen
und für das Haushaltsjahr 2007 „bestimmt“ waren, natürlich auch noch unter dem
31.12.2007 gebucht wurden. Alleine dieser Zeitraum ging bis März 2008.
E.)
Auch hat sich die Software der Firma Infoma seit
dem Umstieg auf das NKF deutlich verändert, was auf Änderungswünsche der Nutzer,
insbesondere auch der Stadt Hilden, zurückging bzw. es mussten Abläufe
programmiert werden, die vorher nicht bekannt, fehlerhaft oder unvollständig waren.
Bekanntlich hinkt eine Software immer dann hinterher, wenn Gesetze nicht klar
formuliert und Spielräume nach oben oder unten vorhanden sind.
F.)
Abschließend möchte ich noch auf einen Punkt
hinweisen, der zwar öfters schon genannt aber für die Beurteilung wichtig ist:
Mit Ausnahme der zusätzlichen Sachbearbeiter für die Bereiche
a) der
Anlagenbuchhaltung und
b) der Kosten- und Leistungsrechnung
(dieses Thema stand auch
ohne NKF immer auf der Agenda
und sollte für die Verwaltung ein-
geführt
werden)
sind alle
erforderlichen Arbeitsschritte für den Abschluss mit „Bordmitteln“ erledigt
worden. Dieses spiegelt sich auch in der Höhe der Rückstellungen für Urlaub und
Überstunden wieder. Hier ist die Stadt Hilden einen anderen Weg gegangen als
viele andere Städte.
Bilanz:
Nach der
Erstellung der Eröffnungsbilanz, der Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt und
der Bestätigung durch den Rat der Stadt Hilden fand eine ergänzende Prüfung
durch die Gemeindeprüfungsanstalt (GPA) statt.
Seinerzeit ergaben
sich einige Punkte, die von der Stadt Hilden und der GPA allerdings unterschiedlich
betrachtet wurden, so dass nicht alle Punkte aus dem Abschlussbericht umgesetzt
wurden. In der Folge wurde dann ebenfalls die Kreisverwaltung eingeschaltet und
das Innenministerium auf dem Dienstwege angeschrieben, mit der Bitte um
Beantwortung von Fragen zu den Themenbereichen
- Indizierung der Werte – passive
Rechnungsabgrenzung Friedhöfe
- Berücksichtigung der Wertminderung bei
den Erbbaurechtsgrundstücken und
- Passivierung selbstständiger Stiftungen
(Sport- und Kulturstiftung)
Leider konnte
seinerzeit eine Einigung im Sinne der Stadt Hilden nicht erreicht werden, so
dass sich die Verwaltung gemeinschaftlich mit dem Rechnungsprüfungsamt dazu
entschließen musste, die strittigen Punkte zu erledigen und die Schlussbilanz
2007 zu korrigieren. Dabei wurde nicht die festgestellte Eröffnungsbilanz 2007
berichtigt, sondern im Rahmen des Jahresabschlusses 2007 erfolgte eine
entsprechende Korrektur, weil der Gesetzgeber die Rechtsnorm eingeführt hat,
dass nach Erstellung der Eröffnungsbilanz Korrekturen innerhalb von drei Jahren
ergebnisneutral durchgeführt werden können. Von daher erklären sich auch einige
großen Unterschiede in der Bilanz. Auf die Details wird dann im Lagebericht
(früherer Rechenschaftsbericht) hingewiesen.
Ergebnisrechnung:
Der
Ergebnishaushalt 2007 war mit einem Defizit i. H. v. 4.818.701,- Euro geplant. Tatsächlich wurde ein
Jahresüberschuss in Höhe von 5.358.775,17 Euro erzielt.
Die über- und
außerplanmäßigen Aufwendungen wurden dem Rat bereits zeitnah zur Kenntnis
gegeben. Für die im Laufe des Jahres 2007 eingetretenen oder zu erwartenden
Veränderungen wurde ein „Finanzstatus“ erstellt, der dem Rat mit den
entsprechenden Erläuterungen ebenfalls zur Kenntnis gegeben wurde.
Die höchsten Mehrerträge (rd. 5,8 Mio. Euro) waren bei der Gewerbesteuer und beim Gemeindeanteil an der Einkommensteuer zu verzeichnen.
In der Kameralistik haben die als Ermächtigungsübertragung ins folgende Haushaltsjahr gebildeten Haushaltsausgabereste den jeweiligen Jahresabschluss belastet. Nunmehr gehen Haushaltsausgabereste erst bei ihrer tatsächlichen Inanspruchnahme in den folgenden Jahresabschluss ein.
Insgesamt wurden von 2007 nach 2008 Aufwandsermächtigungen i. H. v. 765.634 Euro und Auszahlungsermächtigungen i. H. v. 3.294.210 Euro übertragen.
Bei den übertragenen Aufwandsermächtigungen handelt es sich insbesondere um Beträge
- für die Unterhaltung von Straßen, Wegen, Plätzen und Brücken,
- um Aufwendungen für die Unterhaltung von Maschinen und technischen Anlagen und
- um Ermächtigungsübertragungen zur Leistung von (Mehr-)Aufwendungen aufgrund zweckgebundener (Mehr-)Erträge oder Einzahlungen.
Die übertragenen Auszahlungsermächtigungen verteilen sich auf 912.931 Euro konsumtive Auszahlungsermächtigungen und 2.381.279 Euro investive Auszahlungsermächtigungen. Die investiven Auszahlungsermächtigungen beinhalten insbesondere Straßen- und Kanalbaumaßnahmen und Grundstückserwerbe. Eine detaillierte Aufstellung der übertragenen Ermächtigungen erfolgt im Lagebericht.
Ausgleichsrücklage
Die Planung des Haushaltes sah eine Entnahme
aus der Ausgleichsrücklage von 4.818.701,- € vor. Auf Grund der guten
Entwicklung war dieses aber nicht notwendig, so dass die Ausgleichrücklage per
31.12.2007 einen Bestand von 26.961.587,- € (Höchstbetrag) hat.
Finanzrechnung:
Gut entwickelt hat sich die Liquidität im Jahre 2007. Betrug der Wert in der Eröffnungsbilanz noch rd. 1,7 Mio. € so stieg sie auf 6,3 Mio. € an. Dabei darf natürlich nicht außer Acht gelassen werden, dass Verbindlichkeiten, gebildete Rückstellung, Haushaltsausgabereste und übertragene Auszahlungsermächtigungen noch bezahlt werden müssen.
Unter Berücksichtigung noch offener Forderungen – die aber höchstwahrscheinlich nicht alle realisiert werden können – ergibt sich dann noch ein positiver Kassenbestand.
Im ganzen Jahr 2007 war es möglich, vorübergehend nicht benötigte Mittel anzulegen, so dass 0,15 Mio. Euro Zinserträge realisiert werden konnten. Bei dem in der Finanzrechnung unter Nr. 34 und 36 (Aufnahme /Tilgung von Krediten zur Liquiditätssicherung) ausgewiesenen Betrag in Höhe von +/- 40.350.000 Euro handelt es sich somit nicht um Kreditaufnahmen sondern um Geldanlagen (Bruttoprinzip).
Die Aufnahme von Krediten im Haushaltsjahr 2007 ist nicht erforderlich gewesen (die Satzung sah auch eine Ermächtigung zur Aufnahme nicht vor). Der Schuldenstand konnte von 26.148.017,92 Euro am 01.01.2007 auf 24.717.746,04 Euro am 31.12.2007 gesenkt werden.
Der zum
Jahresabschluss gehörende „Anhang“ enthält u. a. Erläuterungen zu den
Bilanzpositionen, zur Ergebnisrechnung, einen Anlagenspiegel, einen
Forderungsspiegel und einen Verbindlichkeitsspiegel. Der Anhang ist sehr
umfangreich und wird zurzeit erstellt. Der dem Jahresabschluss beizufügende Lagebericht
wird ebenfalls erstellt und schnellstmöglich vorgelegt.
G. Scheib
Bürgermeister
Anlagen:
Gesamtergebnisrechnung
Gesamtfinanzrechnung
Bilanz