Betreff
Jahresabschluss 2007
Vorlage
WP 04-09 SV 20/168
Aktenzeichen
II/20
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

 

Der Rat der Stadt Hilden nimmt zur Kenntnis, dass

 

  1. der Ergebnishaushalt 2007 mit einem Jahresüberschuss von 5.358.775,17 Euro abschließt (eine Entnahme aus der Ausgleichsrücklage - geplant waren 4.818.701,- € - daher nicht notwendig war) ,

 

  1. die Aufnahme von Krediten im Haushaltsjahr 2007 nicht erforderlich gewesen ist,

 

  1. von 2007 nach 2008 Aufwandsermächtigungen i. H. v. 765.634 Euro und Auszahlungsermächtigungen i. H. v. 3.294.210 Euro übertragen wurden und

 

 

beschließt,

 

  1. die Feststellung des Jahresabschlusses der Stadt Hilden für das Haushaltsjahr 2007 laut Anlage,

 

  1. dass der Jahrabschluss 2007 dem Rechnungsprüfungsamt zur Vorbereitung der Prüfung durch den Rechnungsprüfungsausschuss zugeleitet wird,

 

  1. dass vorbehaltlich der Prüfung und Feststellung des vorgelegten Jahresabschlusses durch den Rat der Jahresüberschuss in Höhe von 5.358.775,17 Euro der Allgemeinen Rücklage zugeführt wird und

 

  1. dass der detaillierte Lagebericht schnellstmöglich vorgelegt wird.

 

 

 

 

 

 

G. Scheib

Bürgermeister

 


 

Erläuterungen und Begründungen:

 

Die Stadt Hilden hat zum 01.01.2007 ihr Rechnungswesen auf das „Neue Kommunale Finanzmanagement“ – NKF – umgestellt. Somit wird erstmalig in Hilden ein Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer (doppischer) Buchführung aufgestellt.

 

Der Jahresabschluss besteht aus:

 

1. der Ergebnisrechnung,

2. der Finanzrechnung,

3. den Teilrechnungen,

4. der Bilanz und

5. dem Anhang.

 

Der Entwurf des Jahresabschlusses ist vom Kämmerer aufzustellen und dem Bürgermeister zur Bestätigung vorzulegen. Hiermit wird der vom Bürgermeister bestätigte Entwurf (siehe Anlage) dem Rat der Stadt Hilden zur Feststellung zugeleitet.

 

Allgemeines

 

Bevor auf die weiteren Abschlussthemen eingegangen wird, möchte ich zunächst folgendes Grundsätzliches ausführen:

 

Der Abschluss 2007 war mehrfach Gegenstand von Beratungen und Anfragen. Leider bestand nicht die Möglichkeit ihn zeitnaher zu erstellen, weil etliche Punkte unklar waren, zeitgleich die Anlagenbuchhaltung aufgebaut und flächendeckend eine KLR eingeführt wurde. Hinter diesen Punkten verbergen sich jedoch sehr umfangreiche Arbeitsprozesse und Umstellungen, die von allen Kolleginnen und Kollegen mitgetragen werden mussten. Auch wenn die nachfolgenden Ausführungen schon einmal in ähnlicher Form dargestellt wurden, so möchte ich zum Verständnis dennoch folgende Ausführungen machen:

 

A) Im kameralen Abschluss waren schwerpunktmäßig folgende Punkte abzuarbeiten:

 

1.      Prüfung aller Haushaltsstellen

2.      Überprüfung, Ermittlung und Buchung alter und neuer HAR

3.      Überprüfung und Buchung der Haushaltsvermerke

4.      Erstellung der Abschlüsse der Kostenrechnenden Einrichtungen

5.      Pauschale Restebereinigung

6.      Rechenschaftsbericht

 

Natürlich verbargen sich hinter den einzelnen Punkten viele kleine Arbeitsschritte und der Umfang war auch nicht zu unterschätzen. Der Unterschied zum NKF besteht aber darin, dass diese Art der Buchhaltung eine langjährige Tradition hatte, klar war bzw. es wenig Auslegungsspielräume gab. 

 

B.) Bezogen auf den NKF - Abschluss müssen jedoch viel mehr Arbeitsschritte unternommen werden, die beispielhaft aufgezählt werden:

 

1.      Durchführung der Inventur und Verbuchung der Korrekturen

2.      Periodengerechte Zuordnung der Erträge und Aufwendungen

3.      Einbuchung von Verbindlichkeiten

4.      Beachtung der aktiven (insbesondere Beamtengehälter) und der passiven Rechnungsabgrenzung

5.      Überprüfung des kompletten Bestandes in der Anlagenbuchhaltung und Buchung der Abschreibungen (periodisch)

6.      Überprüfung der gebildeten und Bildung neuer Rückstellungen

7.      Ermittlung der Urlaubs- und Überstundenrückstellungen

8.      Auswirklungen der Pensions- und Beihilfeverpflichtungen

9.      Ermittlung des Umlaufbestandes und der Vorräte incl. Verbuchung

10.  Zuordnung der Landeszuweisungen zu Anlagegütern

11.  Kontrolle der Konten des Ergebnis- und des Finanzhaushaltes

12.  Kontrolle der Budgets

13.  Bewertung der Finanzanlagen

14.  Überprüfungen der Buchungen - Kontenplan mit Anlagenspiegel

15.  Erstellung der Schlussbilanz incl. Anlagen

16.  Lagebericht

 

Die erforderlichen Arbeitsschritte sind dabei nicht nur durch die Kolleginnen und Kollegen im Amt für Finanzservice zu erledigen, sondern es müssen alle Bediensteten mithelfen, dass die Punkte abgearbeitet werden.

 

C.)  Wie auch bei der Erstellung der Eröffnungsbilanz geschehen, so erfolgte in sehr vielen Fällen eine begleitende Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt. Probleme und unklare Situationen wurden am „lebenden Fall“ erörtert und entschieden. Dieses Verfahren hat sich in der Vergangenheit bewährt - hat natürlich aber auch Zeit gekostet.

 

D.)  Auch ist zu bedenken, dass die Buchungszeiträume deutlich anders sind als in der Kameralistik. Hier galt das Prinzip, dass am Jahresende Rechnungsschluss war und danach nur noch Korrekturen von Fehlern etc., Umbuchungen, Auswirkungen von Abschlüssen der Gebührenhaushalte etc. möglich waren und gebucht wurden. Im NKF gilt aber das Prinzip der periodengerechten Zuordnung der Erträge und Aufwendungen, was bedeutet, dass Rechnungen, die Anfang 2008 eingingen und für das Haushaltsjahr 2007 „bestimmt“ waren, natürlich auch noch unter dem 31.12.2007 gebucht wurden. Alleine dieser Zeitraum ging bis März 2008.

 

E.)   Auch hat sich die Software der Firma Infoma seit dem Umstieg auf das NKF deutlich verändert, was auf Änderungswünsche der Nutzer, insbesondere auch der Stadt Hilden, zurückging bzw. es mussten Abläufe programmiert werden, die vorher nicht bekannt, fehlerhaft oder unvollständig waren. Bekanntlich hinkt eine Software immer dann hinterher, wenn Gesetze nicht klar formuliert und Spielräume nach oben oder unten vorhanden sind.

 

F.)   Abschließend möchte ich noch auf einen Punkt hinweisen, der zwar öfters schon genannt aber für die Beurteilung wichtig ist:

 

Mit Ausnahme der zusätzlichen Sachbearbeiter für die Bereiche

a)  der Anlagenbuchhaltung und

b)  der Kosten- und Leistungsrechnung (dieses Thema stand auch

     ohne NKF immer auf der Agenda und sollte für die Verwaltung ein-

     geführt werden)

 

sind alle erforderlichen Arbeitsschritte für den Abschluss mit „Bordmitteln“ erledigt worden. Dieses spiegelt sich auch in der Höhe der Rückstellungen für Urlaub und Überstunden wieder. Hier ist die Stadt Hilden einen anderen Weg gegangen als viele andere Städte.

 

 

 

 

 

 

 

Bilanz:

 

Nach der Erstellung der Eröffnungsbilanz, der Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt und der Bestätigung durch den Rat der Stadt Hilden fand eine ergänzende Prüfung durch die Gemeindeprüfungsanstalt (GPA) statt.

 

Seinerzeit ergaben sich einige Punkte, die von der Stadt Hilden und der GPA allerdings unterschiedlich betrachtet wurden, so dass nicht alle Punkte aus dem Abschlussbericht umgesetzt wurden. In der Folge wurde dann ebenfalls die Kreisverwaltung eingeschaltet und das Innenministerium auf dem Dienstwege angeschrieben, mit der Bitte um Beantwortung von Fragen zu den Themenbereichen

 

  • Indizierung der Werte – passive Rechnungsabgrenzung  Friedhöfe
  • Berücksichtigung der Wertminderung bei den Erbbaurechtsgrundstücken und
  • Passivierung selbstständiger Stiftungen (Sport- und Kulturstiftung)

 

Leider konnte seinerzeit eine Einigung im Sinne der Stadt Hilden nicht erreicht werden, so dass sich die Verwaltung gemeinschaftlich mit dem Rechnungsprüfungsamt dazu entschließen musste, die strittigen Punkte zu erledigen und die Schlussbilanz 2007 zu korrigieren. Dabei wurde nicht die festgestellte Eröffnungsbilanz 2007 berichtigt, sondern im Rahmen des Jahresabschlusses 2007 erfolgte eine entsprechende Korrektur, weil der Gesetzgeber die Rechtsnorm eingeführt hat, dass nach Erstellung der Eröffnungsbilanz Korrekturen innerhalb von drei Jahren ergebnisneutral durchgeführt werden können. Von daher erklären sich auch einige großen Unterschiede in der Bilanz. Auf die Details wird dann im Lagebericht (früherer Rechenschaftsbericht) hingewiesen.

 

 

Ergebnisrechnung:

 

Der Ergebnishaushalt 2007 war mit einem Defizit i. H. v. 4.818.701,- Euro geplant. Tatsächlich wurde ein Jahresüberschuss in Höhe von 5.358.775,17 Euro erzielt.

 

Die über- und außerplanmäßigen Aufwendungen wurden dem Rat bereits zeitnah zur Kenntnis gegeben. Für die im Laufe des Jahres 2007 eingetretenen oder zu erwartenden Veränderungen wurde ein „Finanzstatus“ erstellt, der dem Rat mit den entsprechenden Erläuterungen ebenfalls zur Kenntnis gegeben wurde.

 

Die höchsten Mehrerträge (rd. 5,8 Mio. Euro) waren bei der Gewerbesteuer und beim Gemeindeanteil an der Einkommensteuer zu verzeichnen.

 

In der Kameralistik haben die als Ermächtigungsübertragung ins folgende Haushaltsjahr gebildeten Haushaltsausgabereste den jeweiligen Jahresabschluss belastet. Nunmehr gehen Haushaltsausgabereste erst bei ihrer tatsächlichen Inanspruchnahme in den folgenden Jahresabschluss ein.

Insgesamt wurden von 2007 nach 2008 Aufwandsermächtigungen i. H. v. 765.634 Euro und Auszahlungsermächtigungen i. H. v. 3.294.210 Euro übertragen.

 

Bei den übertragenen Aufwandsermächtigungen handelt es sich insbesondere um Beträge

 

  • für die Unterhaltung von Straßen, Wegen, Plätzen und Brücken,
  • um Aufwendungen für die Unterhaltung von Maschinen und technischen Anlagen und
  • um Ermächtigungsübertragungen zur Leistung von (Mehr-)Aufwendungen aufgrund zweckgebundener (Mehr-)Erträge oder Einzahlungen.

 

Die übertragenen Auszahlungsermächtigungen verteilen sich auf 912.931 Euro konsumtive Auszahlungsermächtigungen und 2.381.279 Euro investive Auszahlungsermächtigungen. Die investiven Auszahlungsermächtigungen beinhalten insbesondere Straßen- und Kanalbaumaßnahmen und Grundstückserwerbe. Eine detaillierte Aufstellung der übertragenen Ermächtigungen erfolgt im Lagebericht.

 

 

Ausgleichsrücklage

 

Die Planung des Haushaltes sah eine Entnahme aus der Ausgleichsrücklage von 4.818.701,- € vor. Auf Grund der guten Entwicklung war dieses aber nicht notwendig, so dass die Ausgleichrücklage per 31.12.2007 einen Bestand von 26.961.587,- € (Höchstbetrag) hat.

 

 

Finanzrechnung:

 

Gut entwickelt hat sich die Liquidität im Jahre 2007. Betrug der Wert in der Eröffnungsbilanz noch rd. 1,7 Mio. € so stieg sie auf 6,3 Mio. € an. Dabei darf natürlich nicht außer Acht gelassen werden, dass Verbindlichkeiten, gebildete Rückstellung, Haushaltsausgabereste und übertragene Auszahlungsermächtigungen noch bezahlt werden müssen.

Unter Berücksichtigung noch offener Forderungen – die aber höchstwahrscheinlich nicht alle realisiert werden können – ergibt sich dann noch ein positiver Kassenbestand.

 

Im ganzen Jahr 2007 war es möglich, vorübergehend nicht benötigte Mittel anzulegen, so dass 0,15 Mio. Euro Zinserträge realisiert werden konnten. Bei dem in der Finanzrechnung unter Nr. 34 und 36 (Aufnahme /Tilgung von Krediten zur Liquiditätssicherung) ausgewiesenen Betrag in Höhe von +/- 40.350.000 Euro handelt es sich somit nicht um Kreditaufnahmen sondern um Geldanlagen (Bruttoprinzip).

 

Die Aufnahme von Krediten im Haushaltsjahr 2007 ist nicht erforderlich gewesen (die Satzung sah auch eine Ermächtigung zur Aufnahme nicht vor). Der Schuldenstand konnte von 26.148.017,92 Euro am 01.01.2007 auf 24.717.746,04 Euro am 31.12.2007 gesenkt werden.

 

Der zum Jahresabschluss gehörende „Anhang“ enthält u. a. Erläuterungen zu den Bilanzpositionen, zur Ergebnisrechnung, einen Anlagenspiegel, einen Forderungsspiegel und einen Verbindlichkeitsspiegel. Der Anhang ist sehr umfangreich und wird zurzeit erstellt. Der dem Jahresabschluss beizufügende Lagebericht wird ebenfalls erstellt und schnellstmöglich vorgelegt.

 

 

 

 

 

 

G. Scheib

Bürgermeister

 

 

Anlagen:

 

Gesamtergebnisrechnung

Gesamtfinanzrechnung

Bilanz