Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Hilden nimmt Kenntnis von
der vorgelegten Gebührenbedarfsberechnung 2013 und beschließt die
Neufestsetzung der Abfallbeseitigungsgebühren ab 01.01.2013 sowie die in vollem
Wortlaut vorliegende 16. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung zur
Abfallentsorgungssatzung der Stadt Hilden vom 14.12.1995. Hiermit wird mit der
Maßgabe beschlossen, dass in § 1 und § 2 die mit dieser Sitzungsvorlage
beschlossenen und festgesetzten Gebührensätze zu übernehmen sind.
Gefäßgröße |
Gebühren
2012 |
Gebühren
2013 |
Restmülltonnen |
||
  660 l Â
wöchentlich |
1.755,60 Euro |
1.755,60 Euro |
  770 l          “ |
2.048,20 Euro |
2.048,20 Euro |
1.100 l          “ |
2.926,00 Euro |
2.926,00 Euro |
    40 l Â
14-täglich |
53,20 Euro |
53,20 Euro |
    60 l          “ |
79,80 Euro |
79,80 Euro |
    80 l          “ |
106,40 Euro |
106,40 Euro |
  120 l          “ |
159,60 Euro |
159,60 Euro |
  140 l          “ |
186,20 Euro |
186,20 Euro |
  240 l          “ |
319,20 Euro |
319,20 Euro |
  660 l          “ |
877,80 Euro |
877,80 Euro |
  770 l          “ |
1.024,10 Euro |
1.024,10 Euro |
1.100 l          “ |
1.463,00 Euro |
1.463,00 Euro |
Biotonnen |
||
  120 l Â
14-täglich |
13,20 Euro |
12,00 Euro |
  240 l Â
14-täglich |
26,40 Euro |
24,00 Euro |
Die Gebühr für das
Einsammeln und Befördern je Abfallsack wird unverändert aus dem Vorjahr übernommen
und wird auf 4,00 Euro festgesetzt.
Die
Tonnentauschgebühr pro getauschte Tonne wird unverändert aus dem Vorjahr übernommen
und auf 5,00 Euro festgesetzt.
Die Gebühr für den
Tonnentausch vor Ort pro getauschte Tonne wird unverändert aus dem Vorjahr übernommen
und auf 10,00 Euro festgesetzt.
Die Gebühr für das
Rausziehen und Zurücksetzen von Müllcontainern wird unverändert aus dem Vorjahr
übernommen und auf 276,10 Euro pro Container bei wöchentlicher Leerung und
138,05 Euro pro Container bei 14-täglicher Leerung festgesetzt. Bei
vier-wöchentlicher Leerung beträgt die Gebühr 69,03 € (Altpapiertonne).
Die Gebühr für den
Sperrmüllexpress wird unverändert auf 40,00 Euro festgesetzt.
Ab einer dritten
normalen Sperrgutanmeldung pro Kalenderjahr wird die Gebühr unverändert auf
20,00 Euro festgesetzt.
Die Gebühr für die
Abgabe von Bauschutt wird unverändert aus dem Vorjahr übernommen und auf 5,00
Euro je angefangene 100 Liter festgesetzt.
Die Gebühr für die
Abgabe von Restmüll wird unverändert aus dem Vorjahr übernommen und auf 5,00
Euro je angefangene 100 Liter festgesetzt.
Die Gebühr für das
Einsammeln und Befördern je Laubsack wird unverändert aus dem Vorjahr
übernommen und auf 1,00 Euro festgesetzt.
Die Gebühr für
Sonderleerungen beträgt für Altpapiercontainer 8,32 Euro, für Restmülltonnen/gelbe
Tonnen 1/26 der aktuellen Gebühr.
Der Bürgermeister
wird beauftragt, das Weitere zu veranlassen
Erläuterungen und Begründungen:
1.
Gebührenbedarfsberechnung für die Abfallbeseitigung für das Jahr 2013:
Wie schon im
vergangenen Jahr bleibt die Gebühr in 2013 bei 1,33 Euro pro Liter. Die Gebührenentwicklung
soll mit Hilfe eines Diagramms dargestellt werden.
Im Jahr 2012 blieb
die Gebühr konstant. Die gestiegenen Aufwendungen konnten durch die guten
Vorjahresergebnisse und das gestiegene Gesamt-Restmüllvolumen aufgefangen
werden.
Auch im Jahr 2013
kann die Gebühr konstant gehalten werden. Die Gebühr bleibt bei 1,33 Euro pro
Liter. Die Vorjahresergebnisse sind nicht mehr so gut wie in den Vorjahren, was
allerdings durch die gesunkenen Aufwendungen kompensiert werden kann. Das
Gesamt-Restmüllvolumen sinkt um 3.000 Liter.
Insgesamt ist die
Gebühr seit 2004 um 3,6 % gesunken.
1.1. Zur Gebühr für
Biotonnen:
Für die Berechnung der Biotonnengebühr ergeben sich deutliche
Veränderungen die zu einer Gebührensenkung führen. Die Personalkosten steigen
um +8.476 Euro (+4,81 %). Allerdings sinken die Aufwendungen für die Kompostierungsentgelte
um -77.900 Euro (-15,36 %).
Der Maßstab (Gesamt-Biotonnen-Volumen) steigt um +32.000 Liter, was sich
ebenfalls gebührensenkend auswirkt.
Somit sinkt die Gebühr auf 0,10 Euro je Liter.
Die Entwicklung der
Biotonnengebühr in den letzten Jahren kann wie folgt dargestellt werden:
|
2008 |
2009 |
2010 |
2011 |
2012 |
2013 |
Gebühr pro Liter |
0,11 Euro |
0,11 Euro |
0,11 Euro |
0,11 Euro |
0,11 Euro |
0,10 Euro |
1.2. Zur Gebühr für
Restmüll:
Nach zahlreichen Gebührensenkungen und Gebührensteigungen in den
vergangenen Jahren, konnte die Gebühr seit 2010 konstant gehalten werden.
Auch für das Jahr 2013 kann die Gebühr konstant gehalten werden. Die um 76.343 Euro angestiegenen Personalkosten
können durch Einsparungen für die Müllverbrennung aufgefangen werden. Das Verbrennungsentgelt sinkt um -82.940 Euro (-3,87
%).
Die Aufwendungen für die Interne Leistungsverrechnung der
Kfz-Unterhaltung steigen insgesamt an (+18.447 Euro). Die stetig steigenden
Treibstoffpreise führen zu erhöhten Aufwendungen.  Ältere Müllfahrzeuge werden anfälliger für
Defekte, so dass erhöhte Reparaturen vorkommen können. So wurde im Jahr 2012
eine neue Schüttung beschafft, da die alte Schüttung eines Müllfahrzeuges wirtschaftlich
komplett defekt war.
Die Aufwendungen aus der Internen Leistungsverrechnung anderer Ämter
steigt insgesamt um +14.201 Euro (+18,08 %) wovon allein die ILV
Gebührenveranlagung um +13.114 Euro steigt.
Für die Altpapierabfuhr werden höhere Einnahmen als im Vorjahr erwartet
(+30.000 Euro), wodurch allerdings auch die Handlingskosten für die
Altpapiererfassung steigen (+15.050 Euro). Die Einnahmen für die
Altpapiersammlung orientieren sich am aktuellen Altpapierwert, der sich am
EUWID orientiert.
Da die Betriebskostenabrechnungen 2010 und 2011 mit einem Ãœberschuss
abgeschlossen haben, wird in der Gebührenbedarfsberechnung 2013 ein positives
Ergebnis aus den Vorjahren von 147.858 Euro eingerechnet. Dies ist jedoch eine
Senkung von -59.416 Euro im Vergleich zum Vorjahr.
Das Gesamt-Restmüllvolumen sinkt um 3.000 Liter.
Die gesunkenen Aufwendungen belaufen sich auf insgesamt +60.137 € (+1,19
%).
Die gestiegenen Erträge belaufen sich auf insgesamt +56.410 € (+10,59
%).
Insgesamt sinkt der Gebührenbedarf um -27.034 € (-0,60 %). Unter Berücksichtigung
der Entwicklung des Gesamtmüllvolumens bleibt die Gebühr unverändert.
Â
Die
Entwicklung der Restmüllgebühr in den letzten Jahren kann wie folgt dargestellt
werden:
|
2008 |
2009 |
2010 |
2011 |
2012 |
2013 |
Gebühr pro Liter |
1,23 Euro |
1,26 Euro |
1,33 Euro |
1,33 Euro |
1,33 Euro |
1,33 Euro |
1.3. Zu den
sonstigen Gebühren
Verwaltungsseitig
besteht keine Notwendigkeit, eine Änderung der sonstigen Gebühren vorzunehmen.
Im
Einzelnen sind dies die Gebühr für        Â
                       - einen städtischen
Abfallsack
- den Tonnentausch
- den Tonnentausch vor Ort
- das Rausziehen und Zurücksetzen von
Containern
- den Sperrmüllexpress
- die dritte Sperrmüllanmeldung im
Kalenderjahr
- die Annahme von Bauschutt
- die Annahme von Restmüllsäcken
2. 16.
Nachtragssatzung vom ….. zur Gebührensatzung zur Abfallentsorgungssatzung der
Stadt Hilden vom 14.12.1995:
Dieser
Sitzungsvorlage ist als Anlage der Entwurf der 16. Nachtragssatzung zur
Gebührensatzung zur Abfallentsorgungssatzung der Stadt Hilden vom 14.12.1995
beigefügt.
In § 1 dieser 16.
Nachtragssatzung sind die Gebührensätze zu übernehmen, die der Rat aufgrund
dieser Sitzungsvorlage beschließt und festsetzt.
Die Verwaltung
empfiehlt, die 16. Nachtragssatzung in der vorliegenden Fassung mit
vorstehender Maßgabe zu beschließen.
Anlagen:
1. 16. Nachtragssatzung vom ….. zur Gebührensatzung zur
Abfallentsorgungssatzung der Stadt Hilden vom 14.12.1995
2. Gebührenbedarfsberechnung für die Abfallbeseitigung für das Jahr 2013
Horst Thiele
Bürgermeister
Anlage 1:
Aufgrund des § 7 der Gemeindeordnung für das Land
Nordrhein-Westfalen (GO NW) und der
§§ 4 und 6 des Kommunalabgabengesetzes für das Land
Nordrhein-Westfalen (KAG NW) in Verbindung mit der Satzung über die
Abfallentsorgung der Stadt Hilden (Abfallentsorgungssatzung), jeweils in den
z.Z. geltenden Fassungen, hat der Rat der Stadt Hilden in seiner Sitzung am 12.12.2012
folgende 16. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung vom
14.12.1995 zur Abfallentsorgungssatzung der Stadt Hilden beschlossen:
§ 1
Die Gebührensatzung vom 14.12.1995 zur
Abfallentsorgungssatzung der Stadt Hilden in der z.Z. gültigen Fassung wird wie
folgt geändert:
§ 4 erhält folgende Fassung:
§ 4
Gebührenmaßstab und Gebührensatz
(1) Die Höhe der
Abfallentsorgungsgebühr richtet sich nach der Zahl der Abfallbehälter und der
Häufigkeit des Einsammelns und Beförderns.
Sie beträgt jährlich
a. |
für jeden 40-l-Müllgroßbehälter |
53,20 € |
b. |
für jeden 60-l-Müllgroßbehälter |
79,80 € |
c. |
für jeden 80-l-Müllgroßbehälter |
106,40 € |
d. |
für jeden 120-l-Müllgroßbehälter |
159,60 € |
e. |
für jeden 140-l-Müllgroßbehälter |
186,20 € |
f. |
für jeden 240-l-Müllgroßbehälter |
319,20 € |
g. |
für jeden 660-l-Großraumabfallbehälter |
877,80 € |
h. |
für jeden 770-l-Großraumabfallbehälter |
1.024,10 € |
i. |
für jeden 1.100-l-Großraumabfallbehälter |
1.463,00 € |
j. |
für jede 120-l-Biotonne |
12,00 € |
k. |
für jede 240-l-Biotonne |
24,00 € |
bei 14-täglich einmaligem Einsammeln und Befördern.
Die Abfallentsorgungsgebühr beträgt jährlich
l. |
für jeden 660-l-Großraumabfallbehälter |
1.755,60 € |
m. |
für jeden 770-l-Großraumabfallbehälter |
2.048,20 € |
n. |
für jeden 1.100-l-Großraumabfallbehälter |
2.926,00 € |
     Â
      bei
wöchentlich einmaligem Einsammeln und Befördern.
(2) Für das
Einsammeln und Befördern von städtischen Abfallsäcken beträgt die Gebühr je
Abfallsack 4,00 €.
Die Gebühr für die Abgabe von Restmüll am
Wertstoffhof beträgt 5,00 € je angefangene 100 l (max. 0,5 m³).
Für das Einsammeln und Befördern von städtischen
Laubsäcken beträgt die Gebühr je Laubsack 1,00 €.
(3) Für den
Austausch und die Lieferung von Restmüll-, Biomüll- und Altpapiergefäßen werden
folgende Gebühren erhoben:
a.)
Austausch von Restmüll-, Biomüll- und Altpapiergefäßen auf dem städt. Bauhof:
je zu tauschendem Gefäß |
5,00 € |
b.) Lieferung /
Abholung / Austausch von Restmüll-, Biomüll- und Altpapiergefäßen an/vom
anschlusspflichtigen Grundstück:
je zu tauschendem Gefäß |
10,00 € |
                          Â
(4) Die Servicegebühr für die Dienstleistung des §
14 Abs. 7 der Abfallentsorgungssatzung
     beträgt
je Müllgefäß:
a.) |
bei wöchentlich einmaligem Einsammeln und Befördern |
276,10 € |
b.) |
bei 14-täglich einmaligem Einsammeln und Befördern |
138,05 € |
c.) |
bei 4-wöchentlich einmaligem Einsammeln und Befördern |
69,03 € |
Die Gebührenpflicht entsteht mit dem ersten des auf
die erstmalige Inanspruchnahme der Serviceleistung folgenden Monats. Sie endet
mit dem Ende des Monats, in dem die Inanspruchnahme der Serviceleistung des §
14 Abs. 7 der Abfallentsorgungssatzung schriftlich abgemeldet wird.
§ 2
                                  Diese
Nachtragssatzung tritt am 1. Januar 2013 in Kraft.
Finanzielle Auswirkungen Â
Finanzielle
Auswirkungen (ja/nein) |
Ja |
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Produktnummer
/ -bezeichnung |
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Investitions-Nr./
-bezeichnung: |
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Haushaltsjahr: |
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Pflichtaufgabe
oder freiwillige
Leistung/Maßnahme |
Pflicht- aufgabe |
(hier ankreuzen) |
freiwillige Leistung |
(hier ankreuzen) |
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Die Mittel stehen in folgender Höhe zur
Verfügung: |
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Kostenträger |
Bezeichnung |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Der Mehrbedarf besteht in folgender Höhe: |
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Kostenträger |
Bezeichnung |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Die Deckung ist
gewährleistet durch: |
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Kostenträger |
Bezeichnung |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
|||
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Stehen für den o. a. Zweck Mittel aus
entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung?
(ja/nein) |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
|||||
Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind
auf drei Jahre befristet. Die Befristung endet am: (Monat/Jahr) |
|
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Wurde die
Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft
– siehe SV? |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
|||||
Finanzierung: |
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Vermerk Kämmerer Die
Auswirkungen werden in den Haushaltsplanentwurf 2013 übernommen. Gesehen
Klausgrete |
|||||||