Betreff
Gebührenbedarfsberechnung für die Abfallbeseitigung für das Jahr 2013 und 16. Nachtragssatzung vom ..... zur Gebührensatzung zur Abfallentsorgungssatzung der Stadt Hilden vom 14.12.1995
Vorlage
WP 09-14 SV 68/042
Aktenzeichen
IV/68.05.06/03/2013
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Hilden nimmt Kenntnis von der vorgelegten Gebührenbedarfsberechnung 2013 und beschließt die Neufestsetzung der Abfallbeseitigungsgebühren ab 01.01.2013 sowie die in vollem Wortlaut vorliegende 16. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung zur Abfallentsorgungssatzung der Stadt Hilden vom 14.12.1995. Hiermit wird mit der Maßgabe beschlossen, dass in § 1 und § 2 die mit dieser Sitzungsvorlage beschlossenen und festgesetzten Gebührensätze zu übernehmen sind.

 

 

Gefäßgröße

Gebühren 2012

Gebühren 2013

Restmülltonnen

   660 l   wöchentlich

1.755,60 Euro

1.755,60 Euro

   770 l           “

2.048,20 Euro

2.048,20 Euro

1.100 l           “

2.926,00 Euro

2.926,00 Euro

     40 l   14-täglich

53,20 Euro

53,20 Euro

     60 l           “

79,80 Euro

79,80 Euro

     80 l           “

106,40 Euro

106,40 Euro

   120 l           “

159,60 Euro

159,60 Euro

   140 l           “

186,20 Euro

186,20 Euro

   240 l           “

319,20 Euro

319,20 Euro

   660 l           “

877,80 Euro

877,80 Euro

   770 l           “

1.024,10 Euro

1.024,10 Euro

1.100 l           “

1.463,00 Euro

1.463,00 Euro

Biotonnen

   120 l   14-täglich

13,20 Euro

12,00 Euro

   240 l   14-täglich

26,40 Euro

24,00 Euro

 

Die Gebühr für das Einsammeln und Befördern je Abfallsack wird unverändert aus dem Vorjahr übernommen und wird auf 4,00 Euro festgesetzt.

 

Die Tonnentauschgebühr pro getauschte Tonne wird unverändert aus dem Vorjahr übernommen und auf 5,00 Euro festgesetzt.

 

Die Gebühr für den Tonnentausch vor Ort pro getauschte Tonne wird unverändert aus dem Vorjahr übernommen und auf 10,00 Euro festgesetzt.

 

Die Gebühr für das Rausziehen und Zurücksetzen von Müllcontainern wird unverändert aus dem Vorjahr übernommen und auf 276,10 Euro pro Container bei wöchentlicher Leerung und 138,05 Euro pro Container bei 14-täglicher Leerung festgesetzt. Bei vier-wöchentlicher Leerung beträgt die Gebühr 69,03 € (Altpapiertonne).

 

Die Gebühr für den Sperrmüllexpress wird unverändert auf 40,00 Euro festgesetzt.

Ab einer dritten normalen Sperrgutanmeldung pro Kalenderjahr wird die Gebühr unverändert auf 20,00 Euro festgesetzt.

 

Die Gebühr für die Abgabe von Bauschutt wird unverändert aus dem Vorjahr übernommen und auf 5,00 Euro je angefangene 100 Liter festgesetzt.

 

Die Gebühr für die Abgabe von Restmüll wird unverändert aus dem Vorjahr übernommen und auf 5,00 Euro je angefangene 100 Liter festgesetzt.

 

Die Gebühr für das Einsammeln und Befördern je Laubsack wird unverändert aus dem Vorjahr übernommen und auf 1,00 Euro festgesetzt.

 

Die Gebühr für Sonderleerungen beträgt für Altpapiercontainer 8,32 Euro, für Restmülltonnen/gelbe Tonnen 1/26 der aktuellen Gebühr.

 

Der Bürgermeister wird beauftragt, das Weitere zu veranlassen

 


 

Erläuterungen und Begründungen:

 

1. Gebührenbedarfsberechnung für die Abfallbeseitigung für das Jahr 2013:

 

Wie schon im vergangenen Jahr bleibt die Gebühr in 2013 bei 1,33 Euro pro Liter. Die Gebührenentwicklung soll mit Hilfe eines Diagramms dargestellt werden.

 

 

 

Im Jahr 2012 blieb die Gebühr konstant. Die gestiegenen Aufwendungen konnten durch die guten Vorjahresergebnisse und das gestiegene Gesamt-Restmüllvolumen aufgefangen werden.

Auch im Jahr 2013 kann die Gebühr konstant gehalten werden. Die Gebühr bleibt bei 1,33 Euro pro Liter. Die Vorjahresergebnisse sind nicht mehr so gut wie in den Vorjahren, was allerdings durch die gesunkenen Aufwendungen kompensiert werden kann. Das Gesamt-Restmüllvolumen sinkt um 3.000 Liter.

Insgesamt ist die Gebühr seit 2004 um 3,6 % gesunken.

 

 

1.1. Zur Gebühr für Biotonnen:

 

Für die Berechnung der Biotonnengebühr ergeben sich deutliche Veränderungen die zu einer Gebührensenkung führen. Die Personalkosten steigen um +8.476 Euro (+4,81 %). Allerdings sinken die Aufwendungen für die Kompostierungsentgelte um -77.900 Euro (-15,36 %).

Der Maßstab (Gesamt-Biotonnen-Volumen) steigt um +32.000 Liter, was sich ebenfalls gebührensenkend auswirkt.

Somit sinkt die Gebühr auf 0,10 Euro je Liter.

 

Die Entwicklung der Biotonnengebühr in den letzten Jahren kann wie folgt dargestellt werden:

 

 

2008

2009

2010

2011

2012

2013

Gebühr pro Liter

0,11 Euro

0,11 Euro

0,11 Euro

0,11 Euro

0,11 Euro

0,10 Euro

 

 

1.2. Zur Gebühr für Restmüll:

 

Nach zahlreichen Gebührensenkungen und Gebührensteigungen in den vergangenen Jahren, konnte die Gebühr seit 2010 konstant gehalten werden.

Auch für das Jahr 2013 kann die Gebühr konstant gehalten werden. Die um 76.343 Euro angestiegenen Personalkosten können durch Einsparungen für die Müllverbrennung aufgefangen werden. Das Verbrennungsentgelt sinkt um -82.940 Euro (-3,87 %).

Die Aufwendungen für die Interne Leistungsverrechnung der Kfz-Unterhaltung steigen insgesamt an (+18.447 Euro). Die stetig steigenden Treibstoffpreise führen zu erhöhten Aufwendungen.  Ältere Müllfahrzeuge werden anfälliger für Defekte, so dass erhöhte Reparaturen vorkommen können. So wurde im Jahr 2012 eine neue Schüttung beschafft, da die alte Schüttung eines Müllfahrzeuges wirtschaftlich komplett defekt war.

Die Aufwendungen aus der Internen Leistungsverrechnung anderer Ämter steigt insgesamt um +14.201 Euro (+18,08 %) wovon allein die ILV Gebührenveranlagung um +13.114 Euro steigt.

Für die Altpapierabfuhr werden höhere Einnahmen als im Vorjahr erwartet (+30.000 Euro), wodurch allerdings auch die Handlingskosten für die Altpapiererfassung steigen (+15.050 Euro). Die Einnahmen für die Altpapiersammlung orientieren sich am aktuellen Altpapierwert, der sich am EUWID orientiert.

Da die Betriebskostenabrechnungen 2010 und 2011 mit einem Überschuss abgeschlossen haben, wird in der Gebührenbedarfsberechnung 2013 ein positives Ergebnis aus den Vorjahren von 147.858 Euro eingerechnet. Dies ist jedoch eine Senkung von -59.416 Euro im Vergleich zum Vorjahr.

 

 

Das Gesamt-Restmüllvolumen sinkt um 3.000 Liter.

 

 

Die gesunkenen Aufwendungen belaufen sich auf insgesamt +60.137 € (+1,19 %).

Die gestiegenen Erträge belaufen sich auf insgesamt +56.410 € (+10,59 %).

 

Insgesamt sinkt der Gebührenbedarf um -27.034 € (-0,60 %). Unter Berücksichtigung der Entwicklung des Gesamtmüllvolumens bleibt die Gebühr unverändert.

 

Die Entwicklung der Restmüllgebühr in den letzten Jahren kann wie folgt dargestellt werden:

 

 

2008

2009

2010

2011

2012

2013

Gebühr pro Liter

1,23 Euro

1,26 Euro

1,33 Euro

1,33 Euro

1,33 Euro

1,33 Euro

 

1.3. Zu den sonstigen Gebühren

 

Verwaltungsseitig besteht keine Notwendigkeit, eine Änderung der sonstigen Gebühren vorzunehmen.

 

Im Einzelnen sind dies die Gebühr für         

                        - einen städtischen Abfallsack

- den Tonnentausch

- den Tonnentausch vor Ort

- das Rausziehen und Zurücksetzen von Containern

- den Sperrmüllexpress

- die dritte Sperrmüllanmeldung im Kalenderjahr

- die Annahme von Bauschutt

- die Annahme von Restmüllsäcken

 

 

 

 


2. 16. Nachtragssatzung vom ….. zur Gebührensatzung zur Abfallentsorgungssatzung der Stadt Hilden vom 14.12.1995:

 

Dieser Sitzungsvorlage ist als Anlage der Entwurf der 16. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung zur Abfallentsorgungssatzung der Stadt Hilden vom 14.12.1995 beigefügt.

 

In § 1 dieser 16. Nachtragssatzung sind die Gebührensätze zu übernehmen, die der Rat aufgrund dieser Sitzungsvorlage beschließt und festsetzt.

Die Verwaltung empfiehlt, die 16. Nachtragssatzung in der vorliegenden Fassung mit vorstehender Maßgabe zu beschließen.

 

 

Anlagen:

 

1. 16. Nachtragssatzung vom ….. zur Gebührensatzung zur Abfallentsorgungssatzung der Stadt Hilden vom 14.12.1995

2. Gebührenbedarfsberechnung für die Abfallbeseitigung für das Jahr 2013

 

 

 

Horst Thiele

Bürgermeister

 

 


Anlage 1:

 

16. Nachtragssatzung vom                  zur Gebührensatzung zur Abfallentsorgungssatzung der Stadt Hilden vom 14.12.1995.

 

 

Aufgrund des § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) und der

§§ 4 und 6 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NW) in Verbindung mit der Satzung über die Abfallentsorgung der Stadt Hilden (Abfallentsorgungssatzung), jeweils in den z.Z. geltenden Fassungen, hat der Rat der Stadt Hilden in seiner Sitzung am 12.12.2012 folgende 16. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung vom 14.12.1995 zur Abfallentsorgungssatzung der Stadt Hilden beschlossen:

 

 

 

§ 1

 

Die Gebührensatzung vom 14.12.1995 zur Abfallentsorgungssatzung der Stadt Hilden in der z.Z. gültigen Fassung wird wie folgt geändert:

 

 

§ 4 erhält folgende Fassung:

 

§ 4

Gebührenmaßstab und Gebührensatz

 

(1)  Die Höhe der Abfallentsorgungsgebühr richtet sich nach der Zahl der Abfallbehälter und der Häufigkeit des Einsammelns und Beförderns.

 

 

Sie beträgt jährlich

 

 

a.

für jeden 40-l-Müllgroßbehälter

 

53,20 €

 

b.

für jeden 60-l-Müllgroßbehälter

79,80 €

 

c.

für jeden 80-l-Müllgroßbehälter

106,40 €

 

d.

für jeden 120-l-Müllgroßbehälter

159,60 €

 

e.

für jeden 140-l-Müllgroßbehälter

186,20 €

 

f.

für jeden 240-l-Müllgroßbehälter

319,20 €

 

g.

für jeden 660-l-Großraumabfallbehälter

877,80 €

 

h.

für jeden 770-l-Großraumabfallbehälter

1.024,10 €

 

i.

für jeden 1.100-l-Großraumabfallbehälter

1.463,00 €

 

j.

für jede 120-l-Biotonne

12,00 €

 

k.

für jede 240-l-Biotonne

24,00 €

 

bei 14-täglich einmaligem Einsammeln und Befördern.

 

 

Die Abfallentsorgungsgebühr beträgt jährlich

 

 

l.

für jeden 660-l-Großraumabfallbehälter

1.755,60 €

 

m.

für jeden 770-l-Großraumabfallbehälter

2.048,20 €

 

n.

für jeden 1.100-l-Großraumabfallbehälter

2.926,00 €

      

       bei wöchentlich einmaligem Einsammeln und Befördern.

 

 

(2) Für das Einsammeln und Befördern von städtischen Abfallsäcken beträgt die Gebühr je
Abfallsack 4,00 €.

Die Gebühr für die Abgabe von Restmüll am Wertstoffhof beträgt 5,00 € je angefangene 100 l (max. 0,5 m³).

Für das Einsammeln und Befördern von städtischen Laubsäcken beträgt die Gebühr je Laubsack 1,00 €.

 

 

(3) Für den Austausch und die Lieferung von Restmüll-, Biomüll- und Altpapiergefäßen werden folgende Gebühren erhoben:

 

a.) Austausch von Restmüll-, Biomüll- und Altpapiergefäßen auf dem städt. Bauhof:

 

 

je zu tauschendem Gefäß

5,00 €

 

b.) Lieferung / Abholung / Austausch von Restmüll-, Biomüll- und Altpapiergefäßen an/vom anschlusspflichtigen Grundstück:

 

 

je zu tauschendem Gefäß

10,00 €

                           

 

(4) Die Servicegebühr für die Dienstleistung des § 14 Abs. 7 der Abfallentsorgungssatzung

      beträgt je Müllgefäß:

 

 

a.)

 

bei wöchentlich einmaligem Einsammeln und Befördern

276,10 €

 

b.)

 

bei 14-täglich einmaligem Einsammeln und Befördern

138,05 €

 

c.)

 

bei 4-wöchentlich einmaligem Einsammeln und Befördern

69,03 €

 

Die Gebührenpflicht entsteht mit dem ersten des auf die erstmalige Inanspruchnahme der Serviceleistung folgenden Monats. Sie endet mit dem Ende des Monats, in dem die Inanspruchnahme der Serviceleistung des § 14 Abs. 7 der Abfallentsorgungssatzung schriftlich abgemeldet wird.

 

 

§ 2

 

                                   Diese Nachtragssatzung tritt am 1. Januar 2013 in Kraft.

 


 

Finanzielle Auswirkungen  

 

Finanzielle Auswirkungen (ja/nein)

Ja

Produktnummer / -bezeichnung

 

 

Investitions-Nr./ -bezeichnung:

 

 

Haushaltsjahr:

 

Pflichtaufgabe oder

freiwillige Leistung/Maßnahme

Pflicht-

aufgabe

 

(hier ankreuzen)

freiwillige

Leistung

 

(hier ankreuzen)

 

 

Die Mittel stehen in folgender Höhe zur Verfügung:

Kostenträger

Bezeichnung

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Der Mehrbedarf besteht in folgender Höhe:

Kostenträger

Bezeichnung

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Deckung ist gewährleistet durch:

Kostenträger

Bezeichnung

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stehen für den o. a. Zweck Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein)

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet.

Die Befristung endet am: (Monat/Jahr)

 

 

Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV?

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Finanzierung:

 

 

 

Vermerk Kämmerer

Die Auswirkungen werden in den Haushaltsplanentwurf 2013 übernommen.

Gesehen Klausgrete