Betreff
Gebührenbedarfsberechnung für die Stadtentwässerung für das Jahr 2013
Vorlage
WP 09-14 SV 68/041
Aktenzeichen
IV/68.05.06/02/2013
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Hilden nimmt Kenntnis von der vorgelegten Gebührenbedarfsberechnung 2013 und beschließt die Neufestsetzung der Kanalbenutzungsgebühren ab 01.01.2013 wie folgt:

 

Schmutzwassergebühren

Gebühr 2012

Gebühr 2013

Abwasserreinigungsgebühr je cbm

0,93 Euro

0,90 Euro

Abwasserableitungsgebühr je cbm

0,72 Euro

0,74 Euro

 

 

 

Niederschlagswassergebühr

Gebühr 2012

Gebühr 2013

Niederschlagswassergebühr je qm

0,65 Euro

0,63 Euro

 

Die vorstehenden Gebühren sind in einem Nachtrag zur Satzung über die Gebühren für die Entwässerung der Grundstücke im Stadtgebiet Hilden aufzunehmen.

 


 

Erläuterungen und Begründungen:

 

 

1. Zur Abwasserreinigungsgebühr

 

Grundlage für diesen Teil der Gebühr sind die Abwasserabgabe und der Beitrag an den BRW. Der anzurechnende BRW-Beitrag bleibt bei 2.537.600 Euro. Der angerechnete Aufwand für die Abwasserabgabe steigt um 11.000 Euro.

Da zudem der Verbrauch der Nicht-Mitglieder um 121.000 m³ (+4,23 %) steigt, sinkt die Abwasserreinigungsgebühr letztendlich um 0,03 Euro (-3,23 %).

 

 

2. Zur Abwasserableitungsgebühr

 

Die Personalkosten steigen 2013 im Vergleich zum Vorjahr um insgesamt +43.423 Euro (+10,34 %). Dies wirkt sich sowohl auf die Schmutzwassergebühr als auch auf die Niederschlagswassergebühr aus.

 

Die Verteilung der Personalkosten auf die Bereiche öffentliche Entwässerung, Aktivierte Eigenleistung und Grundstücksentwässerung musste neu kalkuliert werden. Im Vergleich zu 2012 ergibt sich dadurch eine Erhöhung ohne dass dies mit einer Erhöhung des Personalbestandes verbunden ist.

 

Die Aufwendungen für die Kanalkontrollkolonnen steigen um 6.000 Euro.

 

Die kalkulatorischen Kosten für die Schmutzwasserkanäle sinken dagegen im Vergleich zum Vorjahr um -30.186 Euro (-2,15 %).

Die bei der Gebührenbedarfsberechnung zu berücksichtigende AFA wird vom Wiederbeschaffungszeitwert der Kanäle ermittelt. Die Vermögenswerte der Kanäle und somit die Abschreibungsbeträge sind an den vom statistischen Landesamt herausgegeben Baupreisindex gekoppelt, auf den die Verwaltung keinerlei Einfluss hat.

 

Die Einrechnung der Vorjahresergebnisse wirkt sich negativ auf die Gebühr aus, da im Jahr 2010 ein negatives Ergebnis (-15.669 Euro) erzielt wurde. In 2011 wurde eine Unterdeckung in Höhe von -4.028 Euro erzielt, die in 2013 bis 2015 wieder ausgeglichen werden muss.

Somit wird für 2013 eine Vorjahresunterdeckung in Höhe von -5.260 Euro eingerechnet.

 

Nach § 6 Abs. 2 Satz 3 KAG NRW sind Kostenüberdeckungen und Kostenunterdeckungen am Ende eines Kalkulationszeitraumes innerhalb der nächsten vier Jahre auszugleichen. Zuvor mussten die Vorjahresergebnisse innerhalb von drei Jahren ausgeglichen werden.

 

Der Verbrauch laut Steueramt ist um 104.000 m³ gestiegen.

 

Die Abwasserableitungsgebühr steigt im Ergebnis um 0,02 Euro (+2,78%). Damit sinkt die Gesamtschmutzwassergebühr insgesamt um 0,01 Euro (-0,61 %).

 

 

3. Zur Niederschlagswassergebühr

 

Der Aufwand für die Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen steigt um 5.408 Euro. Die Beiträge BRW steigen im Vergleich zum Vorjahr um 7.000 Euro.

Die kalkulatorischen Kosten der Regenwasserkanäle sind im Vergleich zum Vorjahr um -80.833 Euro gesunken (-4,00 %).

 

Die einleitende versiegelte Fläche steigt auf 5.280.000 m².

 

Die Niederschlagswassergebühr sinkt um 0,02 Euro (-3,08 %).

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Entwicklung der Gebühren in den letzten sechs Jahren kann wie folgt dargestellt werden:

 

 

2008

2009

2010

2011

2012

2013

Abwasserreinigungsgebühr

0,89 Euro

0,83 Euro

0,85 Euro

0,89 Euro

0,93 Euro

0,90 Euro

Abwasserableitungsgebühr

0,60 Euro

0,82 Euro

0,89 Euro

0,78 Euro

0,72 Euro

0,74 Euro

Gesamtschmutzwassergebühr

1,49 Euro

1,65 Euro

1,74 Euro

1,67 Euro

1,65 Euro

1,64 Euro

Niederschlagswassergebühr

0,63 Euro

0,54 Euro

0,58 Euro

0,64 Euro

0,65 Euro

0,63 Euro

Gesamtgebühr

2,12 Euro

2,19 Euro

2,32 Euro

2,31 Euro

2,30 Euro

2,27 Euro

 

 

 

 

 

Anlage:

 

Gebührenbedarfsberechnung für die Stadtentwässerung für das Jahr 2013

 

 

 

 

 

 

Horst Thiele

Bürgermeister

 


 

Finanzielle Auswirkungen  

 

Finanzielle Auswirkungen (ja/nein)

ja

Produktnummer / -bezeichnung

 

 

Investitions-Nr./ -bezeichnung:

 

 

Haushaltsjahr:

 

Pflichtaufgabe oder

freiwillige Leistung/Maßnahme

Pflicht-

aufgabe

 

(hier ankreuzen)

freiwillige

Leistung

 

(hier ankreuzen)

 

 

Die Mittel stehen in folgender Höhe zur Verfügung:

Kostenträger

Bezeichnung

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Der Mehrbedarf besteht in folgender Höhe:

Kostenträger

Bezeichnung

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Deckung ist gewährleistet durch:

Kostenträger

Bezeichnung

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stehen für den o. a. Zweck Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein)

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet.

Die Befristung endet am: (Monat/Jahr)

 

 

Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV?

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Finanzierung:

 

 

 

Vermerk Kämmerer

Die Auswirkungen werden in den Haushaltsplanentwurf 2013 übernommen.

Gesehen Klausgrete