Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt
Hilden nimmt Kenntnis von der vorgelegten Gebührenbedarfsberechnung 2013 und
beschließt die Neufestsetzung der Kanalbenutzungsgebühren ab 01.01.2013 wie
folgt:
Schmutzwassergebühren |
Gebühr
2012 |
Gebühr
2013 |
Abwasserreinigungsgebühr je cbm |
0,93 Euro |
0,90 Euro |
Abwasserableitungsgebühr je cbm |
0,72 Euro |
0,74 Euro |
|
|
|
Niederschlagswassergebühr |
Gebühr
2012 |
Gebühr
2013 |
Niederschlagswassergebühr je qm |
0,65 Euro |
0,63 Euro |
Die vorstehenden Gebühren sind in einem Nachtrag zur Satzung über die Gebühren für die Entwässerung der Grundstücke im Stadtgebiet Hilden aufzunehmen.
Erläuterungen und Begründungen:
1. Zur Abwasserreinigungsgebühr
Grundlage für diesen Teil der Gebühr sind die Abwasserabgabe und der
Beitrag an den BRW. Der anzurechnende BRW-Beitrag bleibt bei 2.537.600 Euro.
Der angerechnete Aufwand für die Abwasserabgabe steigt um 11.000 Euro.
Da zudem der Verbrauch der Nicht-Mitglieder um 121.000 m³ (+4,23 %) steigt,
sinkt die Abwasserreinigungsgebühr letztendlich um 0,03 Euro (-3,23 %).
2. Zur Abwasserableitungsgebühr
Die Personalkosten steigen 2013 im Vergleich zum Vorjahr um insgesamt +43.423
Euro (+10,34 %). Dies wirkt sich sowohl auf die
Schmutzwassergebühr als auch auf die Niederschlagswassergebühr aus.
Die Verteilung der Personalkosten auf die Bereiche öffentliche
Entwässerung, Aktivierte Eigenleistung und Grundstücksentwässerung musste neu
kalkuliert werden. Im Vergleich zu 2012 ergibt sich dadurch eine Erhöhung ohne
dass dies mit einer Erhöhung des Personalbestandes verbunden ist.
Die Aufwendungen für die Kanalkontrollkolonnen steigen um 6.000 Euro.
Die kalkulatorischen Kosten für die Schmutzwasserkanäle sinken dagegen im
Vergleich zum Vorjahr um -30.186 Euro (-2,15 %).
Die bei der Gebührenbedarfsberechnung zu berücksichtigende AFA wird vom
Wiederbeschaffungszeitwert der Kanäle ermittelt. Die Vermögenswerte der Kanäle
und somit die Abschreibungsbeträge sind an den vom statistischen Landesamt
herausgegeben Baupreisindex gekoppelt, auf den die Verwaltung keinerlei
Einfluss hat.
Die Einrechnung der Vorjahresergebnisse wirkt sich negativ auf die
Gebühr aus, da im Jahr 2010 ein negatives Ergebnis (-15.669 Euro) erzielt
wurde. In 2011 wurde eine Unterdeckung in Höhe von -4.028 Euro erzielt, die in
2013 bis 2015 wieder ausgeglichen werden muss.
Somit wird für 2013 eine Vorjahresunterdeckung in Höhe von -5.260 Euro
eingerechnet.
Nach § 6 Abs. 2 Satz 3
KAG NRW sind Kostenüberdeckungen und Kostenunterdeckungen am Ende eines
Kalkulationszeitraumes innerhalb der nächsten vier Jahre auszugleichen. Zuvor
mussten die Vorjahresergebnisse innerhalb von drei Jahren ausgeglichen werden.
Der Verbrauch laut Steueramt ist um 104.000 m³ gestiegen.
Die Abwasserableitungsgebühr steigt im Ergebnis um 0,02 Euro (+2,78%).
Damit sinkt die Gesamtschmutzwassergebühr insgesamt um 0,01 Euro (-0,61 %).
3. Zur Niederschlagswassergebühr
Der Aufwand für die Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen
steigt um 5.408 Euro. Die Beiträge BRW steigen im Vergleich zum Vorjahr um 7.000
Euro.
Die kalkulatorischen Kosten der Regenwasserkanäle sind im Vergleich zum
Vorjahr um -80.833 Euro gesunken (-4,00 %).
Die einleitende versiegelte Fläche steigt auf 5.280.000 m².
Die Niederschlagswassergebühr sinkt um 0,02 Euro (-3,08 %).
Die Entwicklung der
Gebühren in den letzten sechs Jahren kann wie folgt dargestellt werden:
|
2008 |
2009 |
2010 |
2011 |
2012 |
2013 |
Abwasserreinigungsgebühr |
0,89 Euro |
0,83 Euro |
0,85 Euro |
0,89 Euro |
0,93 Euro |
0,90 Euro |
Abwasserableitungsgebühr |
0,60 Euro |
0,82 Euro |
0,89 Euro |
0,78 Euro |
0,72 Euro |
0,74 Euro |
Gesamtschmutzwassergebühr |
1,49
Euro |
1,65
Euro |
1,74
Euro |
1,67
Euro |
1,65
Euro |
1,64
Euro |
Niederschlagswassergebühr |
0,63 Euro |
0,54 Euro |
0,58 Euro |
0,64 Euro |
0,65 Euro |
0,63 Euro |
Gesamtgebühr |
2,12
Euro |
2,19
Euro |
2,32
Euro |
2,31
Euro |
2,30
Euro |
2,27
Euro |
Anlage:
Gebührenbedarfsberechnung für die Stadtentwässerung für das Jahr 2013
Horst Thiele
Bürgermeister
Finanzielle Auswirkungen Â
Finanzielle
Auswirkungen (ja/nein) |
ja |
||||||
Produktnummer
/ -bezeichnung |
|
|
|||||
Investitions-Nr./
-bezeichnung: |
|
|
|||||
Haushaltsjahr: |
|
||||||
Pflichtaufgabe
oder freiwillige
Leistung/Maßnahme |
Pflicht- aufgabe |
(hier ankreuzen) |
freiwillige Leistung |
(hier ankreuzen) |
|||
|
|||||||
Die Mittel stehen in folgender Höhe zur
Verfügung: |
|||||||
Kostenträger |
Bezeichnung |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
|||
|
|
|
|
|
|||
|
|
|
|
|
|||
|
|
|
|
|
|||
Der Mehrbedarf besteht in folgender Höhe: |
|||||||
Kostenträger |
Bezeichnung |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
|||
|
|
|
|
|
|||
|
|
|
|
|
|||
|
|
|
|
|
|||
Die Deckung ist
gewährleistet durch: |
|||||||
Kostenträger |
Bezeichnung |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
|||
|
|
|
|
|
|||
|
|
|
|
|
|||
|
|
|
|
|
|||
Stehen für den o. a. Zweck Mittel aus
entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung?
(ja/nein) |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
|||||
Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind
auf drei Jahre befristet. Die Befristung endet am: (Monat/Jahr) |
|
||||||
Wurde die
Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft
– siehe SV? |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
|||||
Finanzierung: |
|||||||
Vermerk Kämmerer Die
Auswirkungen werden in den Haushaltsplanentwurf 2013 übernommen. Gesehen
Klausgrete |
|||||||