Betreff
Örtliche Rechnungsprüfung des Zweckverbandes Ittertal durch das RPA Hilden für weitere 10 Jahre
Vorlage
WP 09-14 SV 14/031
Aktenzeichen
I/14-Wit
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

„Der Rat stimmt nach Vorberatung und Zustimmung im Rechnungsprüfungsausschuss der Bitte des Zweckverbandes Ittertal zu, die gesetzlich vorgeschriebenen Prüfaufgaben für weitere 10 Jahre bis 2023 durch das Rechnungsprüfungsamt der Stadt Hilden wahrnehmen zu lassen.“


Erläuterungen und Begründungen:

 

Am 22.01.2003 hat die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Ittertal um die Übertragung der laut GO NRW vorgegebenen Prüfungsverpflichtung auf das Rechnungsprüfungsamt des Verbandsmitglied Stadt Hilden für 10 Jahre gebeten. Zuvor hatte die Prüfung jeweils rollierend den Städten Wuppertal, Haan und Solingen unterlegen.

 

In § 15 der Satzung des Zweckverbandes ist hinsichtlich der Prüfung geregelt, dass der Zweckverband der Prüfung durch ein Rechnungsprüfungsamt einer Mitgliedskörperschaft unterliegt und dass die Bestimmung der Verbandsversammlung obliegt.

 

Der Rat der Stadt Hilden hatte der Bitte des Zweckverbandes durch Aufnahme der Prüfungsverpflichtung in die Rechnungsprüfungsordnung der Stadt Hilden zum 01.05.2005  entsprochen. Mit der Prüfung der Jahresabschlüsse 2003 und 2004 konnte so ein weicher Übergang vom RPA Solingen zum RPA Hilden stattfinden.

 

Nachdem inzwischen die Stadt Wuppertal den Zweckverband verlassen hat und die Stadt Haan nicht mehr über ein eigenes Rechnungsprüfungsamt verfügt, ist der Zweckverband an die Stadt mit der Bitte herangetreten, die Prüfungsübertragung auf das Hildener RPA um weitere 10 Jahre zu verlängern. Angesichts der Tatsachen, dass

 

1.    der Prüfungsaufwand in den vergangenen Jahren durchschnittlich nur zwischen 3 und 5 Personentagen/Jahr lag,

2.    der Finanzservice und die Buchhaltung ebenfalls in Hilden wahrgenommen wird und

3.    der Zweckverband seine Existenzbegründung insbesondere darin hat, dass nur ein Zweckverband Landeszuschüsse für Unterhaltungs- und Investitionsmaßnahmen (durchschnittlich 50%) im Zweckverbandsgebiet erhalten kann, die einzelnen Mitgliedskörperschaften jedoch nicht,

 

hat der Leiter des Rechnungsprüfungsamtes keine Bedenken, die Prüfung für weitere 10 Jahre in Hilden wahrzunehmen.

 

Der formelle Beschluss, die Stadt Hilden zu bitten, wird in der Zweckverbandsversammlung Ende November 2012 beraten werden. Es ist davon auszugehen, dass die Bitte ausgesprochen werden wird.

 

Sofern der Rechnungsprüfungsausschuss nunmehr vorbehaltlich des einschlägigen Beschlusses der Zweckverbandsversammlung zustimmt, könnte auch der Rat der Stadt Hilden in seiner Sitzung im Dezember sein Einverständnis beschließen. Die Rechnungsprüfungsordnung müsste in dem betreffenden Punkt dann nicht geändert werden.

 

gez. Horst Thiele

Bürgermeister