Betreff
Kooperationsvereinbarung mit der Stadt Haan bezüglich der Beschulung von Haaner Kindern an der Ferdinand-Lieven-Schule in Hilden
Vorlage
WP 09-14 SV 51/213
Aktenzeichen
III 51.1 em
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Hilden beschließt nach Vorberatung im Ausschuss für Schule und Sport, die Verwaltung zu beauftragen, mit der Stadt Haan die

 

„Öffentlich rechtlichen Vereinbarung zwischen der Stadt Haan und der Stadt Hilden über den Zusammenschluss der Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt Lernen in den Städten Haan und Hilden“

 

in der als Anlage beigefügten Fassung abzuschließen.

 

 

 

 


 

Erläuterungen und Begründungen:

 

Auf die Sitzungsvorlage 51/300 vom 02.10.2007 und dem daraus resultierenden Ratsbeschluss vom 12.12.2007 wird Bezug genommen.

 

Auf der Grundlage dieses Beschlusses wurde am 17.08.2008 die

 

 

„Öffentlich rechtliche Vereinbarung zwischen der Stadt Haan und der Stadt Hilden über den Zusammenschluss der Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt „Lernen“ in den Städten Haan und Hilden“

 

 

mit Wirkung zum 01.08.2008 geschlossen.

 

Diese Vereinbarung führte ab dem Schuljahr 2008/09 zur Beschulung Haaner Kinder in der Hildener Förderschule, der Ferdinand-Lieven-Schule. Mit der Vereinbarung verpflichtete sich die Stadt Haan zur anteiligen Übernahme der jährlich anfallenden Kosten zum Betrieb der Schule. Grundlage der Kostenberechnung ist die Beteiligung an Sach- und Personalkosten. Von den Gesamtkosten wird der Stadt Haan „eine Pro-Kopf-Beteiligung“ bezogen auf die Anzahl der Haaner Schülerinnen und Schüler in Rechnung gestellt.

 

Die Pro-Kopf-Summe ist unter erheblichem Aufwand jährlich zu ermitteln und fällt regelmäßig unterschiedlich aus. Dies hängt insbesondere mit den Maßnahmen bezüglich der Gebäude- und Grundstücksbewirtschaftung zusammen. Je nach Bedarf muss in diesen Bereichen mit verschiedenen Leistungen gerechnet werden, was jährlich zu unterschiedlichen Ergebnissen führt.

Beispiel: Die Interne Leistungsverrechnung für die Gebäudekosten legt das Amt für Gebäudewirtschaft als Kosten auf das Produkt „Förderschule“ um. Von 2010 bis 2013 hat sich der Betrag, der nur in Teilen umgelegt werden kann, wie folgt entwickelt:

 

 2010:              731.359 €

 2011               544.712 €

 2012:              400.414 €

 

Diese erheblichen Schwankungen bezüglich der Sachkosten führen zu Schwierigkeiten bei der Finanzplanung für beide Gemeinden.

 

Außerdem stellt sich die Frage, ob die Umlage der Kosten im Einzelfall sachgerecht ist. Das Gebäude ist über 40 Jahre alt und durch die bisherige Abnutzung steigt der Instandhaltungsbedarf in allen Bereichen. Das ist allerdings in aller Regel nicht auf die zusätzliche Nutzung der wenigen Haaner Kinder seit dem Jahre 2007/08 zurückzuführen, sondern ist dem Alter des Gebäudes sowie der Außenanlagen geschuldet.

Im Einzelfall kann eine konkrete Aussage über die Ursache zur jeweiligen Instandhaltungsmaßnahme nicht getroffen werden. Daher sollte an dieser Stelle mit einem gleichbleibenden Betrag für diese und im Ergebnis für alle Positionen gearbeitet werden.

 

Zur Vereinfachung des Verfahrens sowie zur Erreichung eines planbaren Finanzrahmens für beide Städte wird nun die Anpassung des Vertrags angestrebt. Hier wird auf der Grundlage der Erfahrungen aus den vergangenen Jahren ein Pauschalbetrag je Kind festgelegt.

 

Daher wurde mit der Stadt Haan auf der Grundlage der Abrechnungen aus den ersten Jahren nach einem Mittelwert gesucht, der künftig je Kind zugrunde gelegt werden soll:

 

 

Schuljahr                   Betrag je Kind

 

07/08                          1.930 €

08/09                          1.880 €

09/10                          1.800 €

10/11                          2.512 €

 

 

Im Schnitt wurden 2.030,50 € je Kind abgerechnet. Im Rahmen der Verhandlungen hierzu haben sich die Beteiligten von diesen Daten leiten lassen und eine Pauschalsumme je Kind vereinbart.

 

Die anzupassende Vereinbarung soll für künftige Abrechnungen eine Summe von

 

2.100 € je Kind p. a.

 

vorsehen.

 

Zurzeit besuchen noch sechs Haaner Kinder die Ferdinand-Lieven-Schule.

 

6 Schüler x 2.100 € = 12.600 €. Dieser Betrag ist für das Haushaltsjahr 2013 vorzusehen.

 

Die öffentlich rechtlichen Vereinbarung zwischen der Stadt Haan und der Stadt Hilden über den Zusammenschluss der Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt Lernen in den Städten Haan und Hilden in der ab 01.08.12 gültigen Fassung ist beigefügt. Änderungen sind markiert.

 

 

Horst Thiele

 

 

 

 

 

Anlage:

Vertrag mit der Stadt Haan Öffentlich rechtlichen Vereinbarung zwischen der Stadt Haan und der Stadt Hilden über den Zusammenschluss der Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt Lernen in den Städten Haan und Hilden in der ab 01.08.12  gültigen Fassung


 

Finanzielle Auswirkungen  

 

Finanzielle Auswirkungen (ja/nein)

ja

Produktnummer / -bezeichnung

0301060010

 

Investitions-Nr./ -bezeichnung:

 

 

Haushaltsjahr:

2013

Pflichtaufgabe oder

freiwillige Leistung/Maßnahme

Pflicht-

aufgabe

 

(hier ankreuzen)

freiwillige

Leistung

X

(hier ankreuzen)

 

 

Die Mittel werden als Ertrag in den Folgejahren erwartet:

Kostenträger

Bezeichnung

Konto

Bezeichnung

Betrag €

0301060010

Bereitstellung Sachausst. Förderschule

448200

Erstattung von Gemeinden

12.600

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Der Mehrbedarf besteht in folgender Höhe:

Kostenträger

Bezeichnung

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Deckung ist gewährleistet durch:

Kostenträger

Bezeichnung

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stehen für den o. a. Zweck Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein)

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet.

Die Befristung endet am: (Monat/Jahr)

 

 

Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV?

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Finanzierung:

 

 

 

Vermerk Kämmerer

 

ges. Klausgrete

 

 


Personelle Auswirkungen: keine