Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt
Hilden
1)Â Â Â genehmigt die als Anlage
beigefügte, von Herrn Bürgermeister Horst Thiele mit Herrn stellvertretenden
Bürgermeister Norbert Schreier am 24.09.2012 gemäß § 60 Abs. 1 GO NRW gefasste
Dringlichkeitsentscheidung:
„Die
Verwaltung wird beauftragt, für die Studienfahrten des Abiturjahrgangs 2013
beim Kostenträger 0301040010 -Bereitstellung der Sachausstattung HGH-
überplanmäßig Haushaltsmittel in Höhe von
18.000,00 €
beim
Sachkonto 527900 ,sonstige Aufwendungen für Sachleistungen‘ bereitzustellen. Deckungsmittel
stehen über die Mehrerträge bei der Gewerbesteuer zur Verfügung.“,
2)Â Â Â reduziert den per
Dringlichkeitsentscheidung bewilligten Betrag um 2.274,- € auf 15.726,- €. Â
Erläuterungen und Begründungen:
Am 25.09.2012 hat die Hildener Bürgerin, Frau
K., Herrn Stadtkämmerer Klausgrete angerufen und mitgeteilt, dass die für den
01.10.2012 geplanten Klassenfahrten des Helmholtz-Gymnasiums nicht stattfinden
könnten. Ursache sei die Insolvenz des Reisebüros, das mit den Buchungen der
Reisen beauftragt war. Die geleisteten Zahlungen könnten von dem Reisebüro nun
nicht mehr mit Aussicht auf Erfolg zurückverlangt werden und eine Buchung der
Reisen sei nicht erfolgt.
Der Stadtkämmerer hat diesen Sachverhalt
anschließend mit dem Schulleiter erörtert. Dieser bestätigte die Darstellung
der Frau K. Danach klärte Herr Klausgrete nach Abstimmung mit Herrn
Bürgermeister Thiele mit den Fraktionen des Hildener Rates die Frage, ob die
Stadt an dieser Stelle den Schülerinnen und Schülern helfen wolle und
finanzielle Mittel bereitstellen solle. Alle Fraktionen waren einverstanden,
eine Dringlichkeitsentscheidung mit
dem Ziel in dieser Sache,
18.000 €
überplanmäßig bereit zu stellen, in der
nächsten Ratssitzung zu genehmigen.
Der Leiter des Helmholtz-Gymnasiums hat nach
dieser Klärung unter Bezug auf Studienfahrten des Abschlussjahrgangs 13/Q2 folgenden
Antrag gestellt:
„Bei drei Leistungskursen des Abschlussjahrgangs können die vom 1. -
5.10.2012Â geplanten Studienfahrten nicht
stattfinden. Die über die Firma THS – Rainer M. Bruker in Haan gebuchten Reisen
nach England (33 Schülerinnen und Schüler) und nach Wien (20 Schülerinnen und
Schüler) müssen kurzfristig abgesagt werden, da das beauftragte Reisebüro insolvent
ist.
Die beiden mit der Vorbereitung befassten Kollegen haben über dieses
Reisebüro schon seit über 15 Jahren Studienfahrten und private Fahrten
organisieren lassen und gebucht. Sie waren immer äußerst zufrieden, da sie
bestens betreut wurden und ein sehr gutes Preis-Leistungs-Verhältnis gegeben
war. Sie erhielten nach mündlicher Absprache des beabsichtigten Programms
Auftragsbestätigungen und Rechnungen. Die für eine Auftragserteilung eigentlich
erforderliche Unterschrift des Schulleiters wurde nicht eingeholt. Die in der
Auftragsbestätigung vereinbarten Zahlungen wurden bereits bis Mai des Jahres geleistet,
der rechtlich vorgeschriebene Sicherungsschein wurde aber wegen der
langjährigen positiven Erfahrungen und des dadurch aufgebauten Vertrauens von
den Kollegen leider zuvor nicht eingefordert. Insgesamt wurden Zahlungen in
Höhe von 7216,00 € (Wien) und 13.037,50 € (London) geleistet. Ob und in welcher
Höhe Rückzahlungen aus der Insolvenzmasse erfolgen können oder Versicherungen
beanspruchbar sind, ist zurzeit noch nicht abzusehen.
Erschwerend kommt hinzu, dass das Reiseunternehmen teilweise keine Buchungen
vorgenommen hat – weder Unterkünfte noch Transportmittel. Für mich ergibt sich
daraus der Verdacht, dass hier auch zu prüfen ist, ob dem Inhaber des
Reisebüros strafbare Handlungen nachzuweisen sind. Eine entsprechende
Strafanzeige werden wir ggf. erstatten.
Um für die betroffenen Schüler die Durchführung einer zumindest
annähernd gleichwertigen Studienfahrt zu ermöglichen, bitte ich um Gewährung
eines Zuschusses in Höhe von 18.000 €. Weitere Mittel werden aus dem Schuletat
und durch den Förderverein zur Verfügung gestellt. Selbstverständlich werden
nicht benötigte Mittel sowie eventuelle Rückzahlungen aus der Konkursmasse oder
Leistungen von Versicherungen an die Stadt zurückgegeben bzw. weitergeleitet.
Da aber kurzfristig keine solch hohen Beträge verfügbar sind, bitte ich
zunächst den angegebenen Betrag zur Verfügung zu stellen.
Vor allem im Namen der betroffenen Schüler bedanke ich mich für das
Entgegenkommen ganz herzlich, insbesondere Herrn Klausgrete danke ich für
seinen Einsatz, eine schnelle Lösung des Problems zu ermöglichen.
K.-H. Rädisch, Schulleiter
Helmholtz-Gymnasium.“
Um für die betroffenen Schülerinnen und
Schüler die Durchführung einer zumindest annähernd gleichwertigen Studienfahrt
zu ermöglichen, wurde per Dringlichkeitsentscheidung überplanmäßig ein Betrag
in Höhe von 18.000 € im Produkt HGH zur Verfügung gestellt.
So konnten Studienfahrten doch noch zum
vorgesehenen Termin durchgeführt werden. Die Schule konnte noch Reisen für alle
Kinder nach London buchen und reichte Rechnungen über insgesamt 15.726 € ein,
die von der Stadt übernommen wurden.
Unter Beachtung der Ausführungen des
Schulleiters in der Antragstellung wird seitens der Schule der folgende Fragen-
bzw. Aufgabenkatalog zu bearbeiten und zu klären sein:
-Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Strafanzeige gegen den Unternehmer
-Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Anmeldung der Forderung zur
Insolvenztabelle
-          Ansprüche gegen Dritte wie die
handelnden Lehrer bzw. gegen den Dienstherrn dieser Lehrer
          Â
Die Schulleitung wird bei diesen Aufgaben
durch die Verwaltung, insbesondere durch die Rechtsabteilung der Haupt- und
Personalverwaltung, unterstützt werden.
In diesem Zusammenhang hat die Fraktion dUH
am 12.10.2012 die beigefügten Anfragen gestellt. Die Anfrage ist als Anlage
beigefügt. In Abstimmung mit der Verwaltung hat der Schulleiter des
Helmholtz-Gymnasiums dazu die Antworten formuliert. Zum Teil ergeben sich die
Antworten bereits aus den obigen Erläuterungen. Das Schreiben des Schulleiters
vom 16.10.2012 ist ebenfalls als Anlage beigefügt.
Horst Thiele
Bürgermeister
Finanzielle Auswirkungen Â
Finanzielle
Auswirkungen (ja/nein) |
Ja |
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Produktnummer
/ -bezeichnung |
030104 |
Helmholtz-Gymnasium |
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Investitions-Nr./
-bezeichnung: |
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Haushaltsjahr: |
2012 |
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Pflichtaufgabe
oder freiwillige
Leistung/Maßnahme |
Pflicht- aufgabe |
(hier ankreuzen) |
freiwillige Leistung |
X |
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Die Mittel stehen in folgender Höhe zur
Verfügung: |
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Kostenträger |
Bezeichnung |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Der Mehrbedarf besteht in folgender Höhe: |
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Kostenträger |
Bezeichnung |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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0301040010 |
Sachausst. Gymnasium |
527900 |
Sonst. Aufw. für Sachleistungen |
15.726,- |
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Die Deckung ist
gewährleistet durch: |
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Kostenträger |
Bezeichnung |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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1601010040 |
Mehreinnahmen Gewerbesteuer |
401300 |
Gewerbesteuer |
15.726,- |
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Stehen für den o. a. Zweck Mittel aus
entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung?
(ja/nein) |
ja (hier ankreuzen) |
nein X (hier ankreuzen) |
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Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind
auf drei Jahre befristet. Die Befristung endet am: (Monat/Jahr) |
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Wurde die
Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft
– siehe SV? |
ja (hier ankreuzen) |
nein X (hier ankreuzen) |
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Finanzierung: |
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Vermerk Kämmerer Gesehen
Klausgrete |
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