Betreff
Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung zur überplanmäßigen Bereitstellung von Haushaltsmitteln
Vorlage
WP 09-14 SV 51/212
Aktenzeichen
III 51.1 em
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Hilden

 

1)    genehmigt die als Anlage beigefügte, von Herrn Bürgermeister Horst Thiele mit Herrn stellvertretenden Bürgermeister Norbert Schreier am 24.09.2012 gemäß § 60 Abs. 1 GO NRW gefasste Dringlichkeitsentscheidung:

 

„Die Verwaltung wird beauftragt, für die Studienfahrten des Abiturjahrgangs 2013 beim Kostenträger 0301040010 -Bereitstellung der Sachausstattung HGH- überplanmäßig Haushaltsmittel in Höhe von

 

18.000,00 €

 

beim Sachkonto 527900 ,sonstige Aufwendungen für Sachleistungen‘ bereitzustellen. Deckungsmittel stehen über die Mehrerträge bei der Gewerbesteuer zur Verfügung.“,

 

2)    reduziert den per Dringlichkeitsentscheidung bewilligten Betrag um 2.274,- € auf 15.726,- €.  


Erläuterungen und Begründungen:

 

Am 25.09.2012 hat die Hildener Bürgerin, Frau K., Herrn Stadtkämmerer Klausgrete angerufen und mitgeteilt, dass die für den 01.10.2012 geplanten Klassenfahrten des Helmholtz-Gymnasiums nicht stattfinden könnten. Ursache sei die Insolvenz des Reisebüros, das mit den Buchungen der Reisen beauftragt war. Die geleisteten Zahlungen könnten von dem Reisebüro nun nicht mehr mit Aussicht auf Erfolg zurückverlangt werden und eine Buchung der Reisen sei nicht erfolgt.

 

Der Stadtkämmerer hat diesen Sachverhalt anschließend mit dem Schulleiter erörtert. Dieser bestätigte die Darstellung der Frau K. Danach klärte Herr Klausgrete nach Abstimmung mit Herrn Bürgermeister Thiele mit den Fraktionen des Hildener Rates die Frage, ob die Stadt an dieser Stelle den Schülerinnen und Schülern helfen wolle und finanzielle Mittel bereitstellen solle. Alle Fraktionen waren einverstanden, eine Dringlichkeitsentscheidung mit dem Ziel in dieser Sache,

 

18.000 €

 

überplanmäßig bereit zu stellen, in der nächsten Ratssitzung zu genehmigen.

 

 

Der Leiter des Helmholtz-Gymnasiums hat nach dieser Klärung unter Bezug auf Studienfahrten des Abschlussjahrgangs 13/Q2 folgenden Antrag gestellt:

 

 

„Bei drei Leistungskursen des Abschlussjahrgangs können die vom 1. - 5.10.2012  geplanten Studienfahrten nicht stattfinden. Die über die Firma THS – Rainer M. Bruker in Haan gebuchten Reisen nach England (33 Schülerinnen und Schüler) und nach Wien (20 Schülerinnen und Schüler) müssen kurzfristig abgesagt werden, da das beauftragte Reisebüro insolvent ist.

 

Die beiden mit der Vorbereitung befassten Kollegen haben über dieses Reisebüro schon seit über 15 Jahren Studienfahrten und private Fahrten organisieren lassen und gebucht. Sie waren immer äußerst zufrieden, da sie bestens betreut wurden und ein sehr gutes Preis-Leistungs-Verhältnis gegeben war. Sie erhielten nach mündlicher Absprache des beabsichtigten Programms Auftragsbestätigungen und Rechnungen. Die für eine Auftragserteilung eigentlich erforderliche Unterschrift des Schulleiters wurde nicht eingeholt. Die in der Auftragsbestätigung vereinbarten Zahlungen wurden bereits bis Mai des Jahres geleistet, der rechtlich vorgeschriebene Sicherungsschein wurde aber wegen der langjährigen positiven Erfahrungen und des dadurch aufgebauten Vertrauens von den Kollegen leider zuvor nicht eingefordert. Insgesamt wurden Zahlungen in Höhe von 7216,00 € (Wien) und 13.037,50 € (London) geleistet. Ob und in welcher Höhe Rückzahlungen aus der Insolvenzmasse erfolgen können oder Versicherungen beanspruchbar sind, ist zurzeit noch nicht abzusehen.

 

Erschwerend kommt hinzu, dass das Reiseunternehmen teilweise keine Buchungen vorgenommen hat – weder Unterkünfte noch Transportmittel. Für mich ergibt sich daraus der Verdacht, dass hier auch zu prüfen ist, ob dem Inhaber des Reisebüros strafbare Handlungen nachzuweisen sind. Eine entsprechende Strafanzeige werden wir ggf. erstatten.

 

Um für die betroffenen Schüler die Durchführung einer zumindest annähernd gleichwertigen Studienfahrt zu ermöglichen, bitte ich um Gewährung eines Zuschusses in Höhe von 18.000 €. Weitere Mittel werden aus dem Schuletat und durch den Förderverein zur Verfügung gestellt. Selbstverständlich werden nicht benötigte Mittel sowie eventuelle Rückzahlungen aus der Konkursmasse oder Leistungen von Versicherungen an die Stadt zurückgegeben bzw. weitergeleitet. Da aber kurzfristig keine solch hohen Beträge verfügbar sind, bitte ich zunächst den angegebenen Betrag zur Verfügung zu stellen.

 

Vor allem im Namen der betroffenen Schüler bedanke ich mich für das Entgegenkommen ganz herzlich, insbesondere Herrn Klausgrete danke ich für seinen Einsatz, eine schnelle Lösung des Problems zu ermöglichen.

 

K.-H. Rädisch, Schulleiter Helmholtz-Gymnasium.“

 

 

Um für die betroffenen Schülerinnen und Schüler die Durchführung einer zumindest annähernd gleichwertigen Studienfahrt zu ermöglichen, wurde per Dringlichkeitsentscheidung überplanmäßig ein Betrag in Höhe von 18.000 € im Produkt HGH zur Verfügung gestellt.

 

So konnten Studienfahrten doch noch zum vorgesehenen Termin durchgeführt werden. Die Schule konnte noch Reisen für alle Kinder nach London buchen und reichte Rechnungen über insgesamt 15.726 € ein, die von der Stadt übernommen wurden.

 

Unter Beachtung der Ausführungen des Schulleiters in der Antragstellung wird seitens der Schule der folgende Fragen- bzw. Aufgabenkatalog zu bearbeiten und zu klären sein:

 

-           Strafanzeige gegen den Unternehmer

-           Anmeldung der Forderung zur Insolvenztabelle

-           Ansprüche gegen Dritte wie die handelnden Lehrer bzw. gegen den Dienstherrn dieser Lehrer

           

 

Die Schulleitung wird bei diesen Aufgaben durch die Verwaltung, insbesondere durch die Rechtsabteilung der Haupt- und Personalverwaltung, unterstützt werden.

 

In diesem Zusammenhang hat die Fraktion dUH am 12.10.2012 die beigefügten Anfragen gestellt. Die Anfrage ist als Anlage beigefügt. In Abstimmung mit der Verwaltung hat der Schulleiter des Helmholtz-Gymnasiums dazu die Antworten formuliert. Zum Teil ergeben sich die Antworten bereits aus den obigen Erläuterungen. Das Schreiben des Schulleiters vom 16.10.2012 ist ebenfalls als Anlage beigefügt.

 

 

Horst Thiele

Bürgermeister


 

Finanzielle Auswirkungen  

 

Finanzielle Auswirkungen (ja/nein)

Ja

Produktnummer / -bezeichnung

030104

Helmholtz-Gymnasium

Investitions-Nr./ -bezeichnung:

 

 

Haushaltsjahr:

2012

Pflichtaufgabe oder

freiwillige Leistung/Maßnahme

Pflicht-

aufgabe

 

(hier ankreuzen)

freiwillige

Leistung

 

X

 

 

Die Mittel stehen in folgender Höhe zur Verfügung:

Kostenträger

Bezeichnung

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Der Mehrbedarf besteht in folgender Höhe:

Kostenträger

Bezeichnung

Konto

Bezeichnung

Betrag €

0301040010

Sachausst. Gymnasium

527900

Sonst. Aufw. für Sachleistungen

15.726,-

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Deckung ist gewährleistet durch:

Kostenträger

Bezeichnung

Konto

Bezeichnung

Betrag €

1601010040

Mehreinnahmen Gewerbesteuer

401300

Gewerbesteuer

15.726,-

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stehen für den o. a. Zweck Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein)

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

X

(hier ankreuzen)

Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet.

Die Befristung endet am: (Monat/Jahr)

 

 

Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV?

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

X

(hier ankreuzen)

Finanzierung:

 

 

 

Vermerk Kämmerer

Gesehen Klausgrete