Betreff
Antrag gemäß § 24 GO NW hier: zusätzlicher Parkplatz vor Henkenheide 39/41
Vorlage
WP 09-14 SV 66/122
Aktenzeichen
IV/66.1
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussvorschlag:

 

 

 

Stadtentwicklungsausschuss

 

„Unter Berücksichtigung der Verkehrssicherheitsaspekte sollte auf eine Anlage eines zusätzlichen Parkplatzes vor Henkenheide 38/41 verzichtet werden.“

 

 

 

 

Haupt- und Finanzausschuss

 

„Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt Kenntnis von der Beschlussfassung des Stadtentwicklungsausschusses.“


 

Erläuterungen und Begründungen:

 

Mit Datum vom18.09.2012 hat Frau P. Huben, wohnhaft in der Henkenheide 41,  den als Anlage 1 beigefügten Antrag gemäß § 24 GO NW gestellt.

 

Ein zusätzlicher Parkstand in der Normalbreite von 2,00 m  führt dazu, dass hier im Seitenbereich des verkehrsberuhigten Bereichs an der engsten Stelle nur eine Breite von 0,9 m  für den Fußgänger (Rollstuhl, Kinderwagen, etc.) zur Verfügung steht.

Nach telefonischer Rückfrage  beim Fachamt hat die Antragstellerin mit der E-Mail (Anlage 2) vorgeschlagen, den Parkstand dann wie die beiden Parkstände vor dem Grundstücken Henkenheide 41und 43 auch 1,80 m breit zu kennzeichnen.

 

In der Anlage 3 ist dargestellt, dass dann, solange innerhalb der „gekennzeichneten Parkfläche“ geparkt wird, die engste Stelle um die 20 cm auf geweitet ist.

Überall ist in der Praxis  allerdings häufig zu beobachten, dass dennoch Pkw mit größeren Abmessungen (u. a. Kastenwagen) über die aufgezeigten Grenzen hinweg abgestellt werden.

Der Breitenbedarf für eine Person mit Rollstuhl beträgt 1,10 m. Für  eine blinde Person mit Langstock oder eine blinde Person mit Führhund wird in  „Hinweise für barrierefreien Verkehrsanlagen“ (H BVA) der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen  eine Mindestbreite von 1,20 m empfohlen.

Trotz der Ausweisung als Verkehrsberuhigter Bereich ist der Fußgänger, wenn er möglicherweise alternativ auf die Fahrfläche ausweichen muss, aufgrund eingeschränkter Sichtweiten durch die Rechtskurve  bei unangepassten Fahrgeschwindigkeiten zweifelsohne gefährdet.

 

Aus zuvor genannten Gründen wurde bei der Ausbauplanung hier auch kein weiterer Parkstand vorgesehen.

 

Ein zusätzlicher Parkstand verursacht  Kosten in Höhe von ca. 500 € bei andersfarbiger Pflasterung oder ca. 100 €  bei Kennzeichnung durch Markierungen.

 

 

 

 

 

Horst Thiele


 

Finanzielle Auswirkungen  

 

Finanzielle Auswirkungen (ja/nein)

ja

Produktnummer / -bezeichnung

120101

Verkehrsflächen + Brücken

Investitions-Nr./ -bezeichnung:

 

 

Haushaltsjahr:

2012

Pflichtaufgabe oder

freiwillige Leistung/Maßnahme

Pflicht-

aufgabe

 

(hier ankreuzen)

freiwillige

Leistung

X

 

 

Die Mittel stehen in folgender Höhe zur Verfügung:

Kostenträger

Bezeichnung

Konto

Bezeichnung

Betrag €

1201010010

Verkehrsflächen und  Verkehrseinrichtungen

521151

Unterhaltung

bis zu 500 €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Der Mehrbedarf besteht in folgender Höhe:

Kostenträger

Bezeichnung

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Deckung ist gewährleistet durch:

Kostenträger

Bezeichnung

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stehen für den o. a. Zweck Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein)

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

X

(hier ankreuzen)

Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet.

Die Befristung endet am: (Monat/Jahr)

 

 

Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV?

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Finanzierung:

 

 

 

Vermerk Kämmerer