Betreff
Geschwindigkeitsmessungen auf der Heerstraße
Vorlage
WP 09-14 SV 66/121
Aktenzeichen
IV/66.1
Art
Mitteilungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

„Der Stadtentwicklungsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.“


Erläuterungen und Begründungen:

 

Der Stadtentwicklungsausschuss hat am 16.11.2011 die „Anregung  nach § 24 GO NW“ von 2 Anwohnern der Heerstraße (siehe Anlage 1) zur „Verkehrssituation  Heerstraße / Herderstraße“ einstimmig abgelehnt. Der Antrag wurde in der SV 66/084 behandelt.

Seitens des Ausschusses wurde jedoch empfohlen, hier einmal eine mobile Geschwindigkeitsanzeige einzusetzen; außerdem sollte über die Ergebnisse der Verkehrserhebungen berichtet werden.

 

Seit Mitte Januar  bis Anfang September 2012 war die Geschwindigkeitsanzeige auf der Heerstraße im Einsatz. Das Gerät war an dem Lampenmast vor dem Haus Heerstraße 67 montiert. Eine Auswertung der gespeicherten Messdaten war bis Jahresmitte aufgrund Neuerungen im IT-Bereich  nicht möglich. Mittlerweile wurde auch hier eine Lösung gefunden, so dass die gespeicherten Daten entsprechend ausgewertet werden konnten.

 

Die Messergebnisse sind in der Anlage A (Fahrtrichtung Gerresheimer Straße) und Anlage B (Fahrtrichtung Heinrich-Heine-Straße) aufgelistet und ausgewertet.

 

Demnach wurden in der Woche von Montag, den 25.06. bis  Freitag, den 29.06.2012 in den 5 Werktagen a 24 Stunden in Fahrtrichtung Gerresheimer Straße  7.536 Fahrzeuge erfasst. Das Geschwindigkeitsniveau V85 (85% der Fahrzeuge fahren langsamer) über alle Fahrten liegt bei 42 km/h. Tagsüber  liegt dieser Wert  allerdings zwischen 3 bis 7 km/h niedriger, während er in den späten Abend- und Nachtstunden bis zu 58 km/h erreicht.

 

In der Woche von Montag, den 27.08. bis  Freitag, den 31.08.2012 wurden in den 5 Werktagen a 24 Stunden in Fahrtrichtung Heinrich-Heine- Straße  4.944 Fahrzeuge erfasst. Das Geschwindigkeitsniveau V85   über alle Fahrten liegt bei 40 km/h.

Tagsüber  liegt dieser Wert  allerdings zwischen 2 bis 8 km/h niedriger, während er in den späten Abend- und Nachtstunden bis zu 68 km/h erreicht.

 

In Anbetracht der Tatsache, dass nur selten in den Abend- und Nachtstunden die besonders schutzbedürftigen Verkehrsteilnehmer, wie Kinder und ältere Senioren,  als Fußgänger auf der Straße unterwegs sind, führt das Geschwindigkeitsniveau oberhalb der 40 km/h  auch nicht zu Gefährdungen wie am Tage.

 

Ansonsten entspricht das Geschwindigkeitsverhalten am Tage im wesentlichem dem Niveau,  das in den meisten als Tempo 30 –Zonen ausgewiesenen Straßen mit größeren Anteil an Durchgangsverkehr festzustellen ist.

 

 

 

 

 

Horst Thiele