Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt stimmt dem Gesamtkonzept zur Förderung und
Unterstützung bürgerschaftlichen Engagements zu und gibt die im Haushaltsplan
vorgesehenen Mittel bis zu einer Höhe von 6.000,00 EUR frei.
Veranstaltungen (nicht gewerblicher Art) der Hildener
Vereine/Einrichtungen und sonstige Aktionen im Sinne eines bürgerschaftlichen
oder ehrenamtlichen Engagements werden generell als „überwiegend im
öffentlichen Interesse liegend“ eingestuft, sodass entsprechende
Gebührenbefreiungstatbestände in ortsrechtlichen Bestimmungen greifen.
Günter Scheib
Erläuterungen und Begründungen:
In der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 14.12.2004 wurde die
Verwaltung beauftragt, das der Sitzungsvorlage noch einmal beigefügte Konzept
umzusetzen. Auf die SV 01/138 aus 2004 wird verwiesen. Im Rahmen der
Haushaltsplanberatungen zum Haushalt 2005 wurde der für das Projekt vorgesehen
Haushaltsansatz mit einem HV 7 – Vermerk versehen. Über die Verwendung und den
Einsatz der Mittel soll erst nach endgültiger Zustimmung zum Gesamtkonzept
verfügt werden.
Aktueller Stand zur Umsetzung des Konzeptes:
I.
Finanzielle und
materielle Unterstützung
Unter Verweis auf ihre vielseitigen anderweitigen Aktivitäten zur
Unterstützung sozialer oder gesellschaftlicher Aktivitäten wurde das Anbieten
eines gebührenfreien Kontos für Vereine von fast allen in Hilden ansässigen
oder vertretenen Kreditunternehmen abgelehnt. Erfreulicherweise hat sich jedoch
ein in Hilden ansässiges Kreditinstitut bereit erklärt, gebührenfreie Konten
für Vereine anzubieten. Details hierzu müssen noch mit dem Institut besprochen
werden.
Sowohl die Verwaltungsgebührensatzung wie auch spezielle Satzungen mit
Gebührentatbeständen sehen die Möglichkeit einer Gebührenbefreiung für
Leistungen vor, die überwiegend im öffentlichen Interesse
liegen :
Verwaltungsgebührensatzung:
Gebührenfrei sind (…)
Leistungen, die überwiegend im
öffentlichen Interesse liegen
(z.B.Wirtschaftsförderung,
Wissenschaft etc.).
Sondernutzungssatzung:
Gebühren
werden nicht erhoben für Sondernutzungen, die kulturellen, politischen oder religiösen Zwecken dienen oder
überwiegend im öffentlichen Interesse
liegen oder
von Veranstaltern durchgeführt werden, die als gemeinnützig anerkannt sind.
Sofern
der Rat Veranstaltungen (nicht gewerblicher Art) der Hildener Vereine/Einrichtungen
generell als „überwiegend im öffentlichen Interesse liegend“ einstuft, wären Satzungsänderungen
nicht notwendig.
Das Einverständnis des Rates vorausgesetzt,
werden künftig Materialien, Geräte und Gegenstände, die nicht mehr benötigt
werden, kostengünstig oder kostenfrei bevorzugt ehrenamtlich tätigen Vereinen
und Einrichtungen angeboten. Soweit Geräte/Gegenstände für dauerhafte Projekt
eines bürgerschaftlichen Engagements benötigt werden sollen diese auf Kosten
der Stadt angeschafft und kostenlos zur Verfügung gestellt werden (Beispiel:
Grünflächenpatenschaften: Spaten, Harke, Schubkarre…)
II.
Öffentlichkeitsarbeit
Für den 3. September 2005 ist die erste
Ehrenamtsbörse in Vorbereitung. Die ehrenamtlich tätigen Vereine und
Einrichtungen können sich und ihre Arbeit präsentieren. Die Stadt stellt
hierfür Pavillons und Tische/Stühle zur Verfügung.
III.
Organisatorische
Unterstützung
Zum Herbstsemester 2005/2006 werden nach
Absprache mit der VHS folgende Angebote aus dem VHS-Programm vorrangig für
Mitglieder ehrenamtlich tätiger Organisationen gebührenfrei angeboten
Bürgerbeteiligung in Kommunen
Langer Abend über die Möglichkeiten außerparlamentarischer
Bürgerbeteiligung am politischen Geschehen
4 Unterrichtsstunden
Pflegefall – was tun?
Fachvortrag zu Rechtsfragen
2 Unterrichtsstunden
Grundlagen der Rhetorik in
Beruf und Ehrenamt
Wochendseminar
16 Unterrichtsstunden
Erfolgreiche Pressearbeit
Wochenendseminar
8 Unterrichtsstunden
Flyer und Einladungen selbst
gestalten
Kompaktseminar Office XP
8 Unterrichtsstunden
Mit der eigenen Homepage ins
Internet
Grundlagen der Homepage-Programmierung
16 Unterrichtsstunden
Informationen rund um das Thema Ehrenamt
sollen aktuell und umfassend in einem Internetportal auf der Hildener Homepage bereitgestellt werden.
Die Vereine wurden Anfang des Jahres
gebeten, Aufgabenprofile der Tätigkeiten einzureichen, für die sie Personen
suchen, die sich ehrenamtlich engagieren wollen.
Zahlreiche Rückläufe wurden zwischenzeitlich
aufgearbeitet und als virtuelle Ehrenamtsbörse in das Internetangebot
eingebettet. Die Seiten werden Anfang Juli frei geschaltet.
IV.
Ehrenamtspass
Zur Zusammensetzung des Arbeitskreises, der
über die Voraussetzungen zur Erlangung des Passes, Art und Umfang der
Vergünstigungen hauptsächlich aber im Weiteren auch konkret über die Vergabe
der Pässe entscheiden soll wurden folgende Einrichtungen angeschrieben:
|
Für den Bereich |
Schiedspersonen |
Ehrenämter auf
gesetzlicher Basis |
Evang. und Kath.
Kirche |
Kirchen |
Feuerwehr |
Rettungsdienst,
Gefahrenabwehr |
Stadtsportverband |
Sport |
Jugendamt |
Kinder und
Jugend |
Kulturamt |
Kultur/Brauchtum |
BUND/ADFC/Mut
e.V. |
Umwelt |
AWO |
Soziales |
Paritätischer
Wohlfahrtsverband |
Soziales |
Bis auf BUND, ADFC und Mut e.V. haben alle
Einrichtungen Ihre Teilnahme zugesagt und einen Vertreter benannt.
Des Weiteren wurden diverse
Einrichtungen/Firmen angeschrieben und
um Unterstützung gebeten. Folgende Angebote liegen bis jetzt vor:
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Normalpreis |
Vergünsti-gung
(%) |
Aquazoo-Löbbecke Museum Düsseldorf |
Eintritt |
5,50 |
20% |
Stadtwerke Hilden |
Eintritt Schwimmbäder |
20,00 |
10% |
Neanderthal Museum |
Eintritt |
5,50 |
27% |
ZV Unterbacher See |
1 Std. Bootsverleih |
6,00 - 9,00 |
100% |
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|
|
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Angebote ohne Vergünstigungen, d.h. Kosten
werden in vollem Umfang durch die Stadt ersetzt |
|||
Buchhandel |
Gutschein/e |
10,00 |
|
Blumeneinzelhandel |
Gutschein/e |
10,00 |
|
Kulturamt |
Wahlabo ("2er") |
18,00 |
|
Vergünstigungen/Ermäßigungen bei der Nutzung
der städtischen Einrichtungen Stadtbücherei, des Wilhelm-Fabry-Museum und des
Archivs werden als „eigenes Angebot“ nicht fehlen. Hier sollte nur
grundsätzlich geklärt sein, ob diese Vergünstigungen satzungsgemäß geregelt
werden (damit einhergehend dann auch entsprechende Mindereinnahmen in den
jeweiligen Budgets) oder eine Vergünstigung nach Vorlage des Ehrenamtspasses
dem Inhaber gewährt und die Kosten von der Haushaltsstelle „Ehrenamt“ erstattet
werden sollen.
Gutscheine oder einmalige Vergünstigungen
werden in Form eines „Bonusheftes“ zusammengestellt und ausgehändigt,
dauerhafte Vergünstigungen können gegen Vorlage des Ehrenamtspasses gewährt
werden.
Soweit der Rat nunmehr das Gesamtkonzept und
die Haushaltsmittel freigibt, werden weitere Angebote abgefragt (z.B.
Wuppertaler Zoo, Märchenwald Ittertal, Heidebad, Vogelpark)
Zeitlicher Ablauf
Soweit der Rat nunmehr das Gesamtkonzept und
die Haushaltsmittel freigibt ist folgender Zeitablauf geplant:
Unmittelbar nach der Ratssitzung: Einladung der Mitglieder der Arbeitsgruppe
zum ersten
Treffen
Nach
den Sommerferien: Zusammenkunft
der Arbeitsgruppe und Erarbeitung
der Richtlinien
3. September: Ehrenamtsbörse
bis Ende September: Festlegen der Richtlinien und Anschreiben an
die Vereine/Einrichtungen/Organisationen
zur Einreichung
von Vorschlägen für die Verleihung des Ehrenamtspasses
Anfang November: Entscheidung über die Vergabe des Ehrenamtspasses
durch die Arbeitsgruppe
und
Endgültige
Festlegung der Vergünstigungen
anschl.: Druck
der Pässe
Dezember: Versand/Vergabe
der Ehrenamtspässe
In welcher Form die Übergabe der Pässe erfolgt, hängt von den
zur Verfügung gestellten Haushaltsmitteln ab. Kostengünstigste Variante ist
sicherlich die Übersendung der Pässe per Post. Dem Anlass angemessener wäre
allerdings eine gesonderte Veranstaltung, für die je nach Veranstaltungsart und
-ort Mittel zwischen 1.000 und 2.000 EUR benötigt werden.
V.
Kosten
Im Hinblick auf den vorgesehenen Zeitablauf werden folgende
Haushaltsmittel benötigt:
2005
Durchführung einer Ehrenamtsbörse 1.000,00 EUR
(Öffentlichkeitsarbeit, Honorare für
Auf- und Abbauten, Strom, sonstiges)
Ehrenamtspass und –bonusheft
1.000,00 EUR
(Grafik, Druck lt. Angebot)
Veranstaltung zur Ausgabe der Ehrenamtspässe 2.000,00 EUR
(s.o.)
Sonstige Kosten für die Unterstützung bürgerschaftlichen
Engagements
1.000,00 EUR
(Beispiel: Geräte/Gegenstände für Projekte im Rahmen
eines bürgerschaftlichen Engagements oder Übernahme
der Gebühren für die Erteilung einer Parksonderregelung
für die „Grünen Damen“)
Seminarangebote der VHS
1.000,00 EUR
Gesamt 2005
6.000,00 EUR
2006
Durchführung einer Ehrenamtsbörse 1.000,00 EUR
Ehrenamtspass und –bonusheft
1.000,00 EUR
Veranstaltung zur Ausgabe der Ehrenamtspässe 2.000,00 EUR
Sonstige Kosten für die Unterstützung bürgerschaftlichen
Engagements
1.000,00 EUR
Vergünstigungen im Rahmen des
Ehrenamtspasses 10.000,00
EUR
Veranstaltungen und Seminare VHS 2.000,00 EUR
Gesamt 2006 17.000,00
EUR
Bei dieser Kostenschätzung wird davon ausgegangen, dass
jährlich 100 Personen Vergünstigungen im Wert von jeweils 100 EUR erhalten
sollen, wobei die tatsächlichen Kosten ganz wesentlich von der Inanspruchnahme
der Vergünstigungen abhängig sind.
Einsparungen gegenüber den bisherigen Kostenschätzungen
beruhen im Wesentlichen auf vorsichtigeren Schätzungen der Inanspruchname der
VHS-Angebote und der für sonstige Aktionen im Rahmen des bürgerschaftlichen
Engagements benötigten Mittel. Für die Erstellung des Designs und des Layouts
der Pässe wurde darauf verzichtet, ein professionelles Werbe- oder Grafikstudio
zu beauftragen. Insofern sollten die
insgesamt zur Verfügung gestellten Mittel „gegenseitig deckungsfähig“ sein.
Letztlich kann eine einigermaßen zuverlässige Schätzung der jeweils benötigten
Mittel erst erfolgen, wenn hinreichende Erfahrungen gemacht wurden.
Finanzielle
Auswirkungen
Finanzielle
Auswirkungen |
Ja |
|
|
Haushaltstelle: 0000.7185 |
Bezeichnung: Bürgerschaftliches
Engagement/Ehrenamtspass |
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Kosten 6.000,00 EUR Folgekosten 17.000,00 EUR |
vorgesehen im VwH |
Haushaltsjahr 2005 |
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Mittel stehen zur
Verfügung . mit HV 7 Vermerk versehen |
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Finanzierung: |
Sichtvermerk
Kämmerer |
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